Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 47.-49. Plenarsitzung (02.-04.06.2021)

04.06.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 2) „Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild und Tonaufnahmen während des Einsatzes“
Drs. 7/2158

Am 3. Juni 2021 wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Ermöglichung von Bild und Tonaufnahmen während des Polizeieinsatz in der zweiten Lesung im Landtag beraten.

Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion unterstrich während seiner Rede im Plenum: „Sie alle wissen, das Thema Bodycams beschäftigt meine Fraktion und mich schon länger. Meine Fraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode bereits mehrfach für den Einsatz von Bodycams im Thüringer Polizeidienst eingesetzt. Deshalb haben wir in der März-Plenarsitzung einen eigenen umfangreichen Gesetzentwurf (DS: 7/2792) vorgelegt. Inhaltlich haben wir den Vorschlag aus dem Vorläufigen Abschlussbericht des zweiten Pilotprojektes zur Aufnahme eines eigenständigen „Bodycam-Paragraphen“ im Thüringer Polizeiaufgabengesetz aufgegriffen und damit endlich für Klarheit sorgen.“ Durch einen neuen § 33 a (ThürPAG) „Mobile Bild- und Tonaufnahmegeräte“ sollen insbesondere die Punkte Bild- und Tonaufnahme, Pre-Recording Funktion, Aufzeichnungen im nicht öffentlichen Raum (in Wohnungen) geregelt werden. „Wenn wir das Thüringer PAG jetzt anfassen und novellieren, dann gleich richtig. „Richtig“, dass bedeutet für uns verfassungsrechtlich unangreifbar, rechtssicher und normenklar und nicht nur „halbherzig“, wie aus unserer Sicht im vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Das ist nach wie vor auch der Hauptgrund, weshalb wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion erneut als unzureichend ansehen und auch heute in der zweiten Beratung ablehnen werden.“ so Walk abschließend. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wurde in der zweiten Lesung durch die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.

TOP 6) „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes“ Drs. 7/2208

in Verbindung mit

TOP 17) „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die CDU-Fraktion das Thüringer Kommunalwahlgesetz ändern und endlich an die Lebenswirklichkeit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger anpassen. Bereits im Juni 2017 hatte die CDU einen Gesetzentwurf (Drucksache 6/4066) vorgelegt, um die Altersgrenze bei der Wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten von (momentan) 65 Jahren auf 67 Jahre zu erhöhen. Laut der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung, darf in Thüringen nicht mehr zum hauptamtlichen Bürgermeister bzw. Landrat gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion unterstrich während seiner Plenarrede am 3. Juni 2021: „Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass die aktuelle Regelung überholt und nicht mehr zeitgemäß ist. Die Anhebung des Wahlalters ist für mich ein Stück weit mehr Demokratie, ein Stück mehr Freiheit, eine Erweiterung von Auswahlmöglichkeiten der Bürger, die sehr wohl selbständig die Wahl treffen können zwischen jungen, neuen Bewerbern und gesetzter Berufs- und Alterserfahrung.“ Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde mit einem weiteren Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (TOP 17) in den zuständigen Innen und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 7) „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetztes“ Drs. 7/2209

Mit dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Änderungsvorschlag soll das Gesetz von vergabefremden Kriterien und bürokratischem Ballast befreit werden. Diese wurden insbesondere mit der 2019 unter RRG erfolgten ersten Änderung ins Gesetz eingebracht. Laut einer Umfrage der IHK sagen zwei Drittel aller befragten Unternehmen ein Bemühen um öffentliche Vergaben sei mit zu hohem Aufwand verbunden, ein Drittel bemängelt unklare Bewertungskriterien. Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion macht deutlich: „Was Unternehmen nicht brauchen, ist ein bürokratisch und ideologisch aufgeblähtes Vergabegesetz, welches dem Standort Thüringen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern schadet.“ Der Gesetzentwurf der CDU wird mit den Stimmen aller Fraktionen in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die von der FDP beantragte Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Kommunales fand dagegen keine Mehrheit.

TOP 8) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Drs. 7/2286

Der Gesetzentwurf der CDU sieht eine Konkretisierung der Pflicht der Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufnahme von Ausländern vor. Die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen soll hiernach grundsätzlich erst mit der Entscheidung über das Asylbegehren oder mit gesicherter Identitätsfeststellung entstehen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, dass die Kommunen mit dem Problem von straffälligen, gewaltbereiten und sicherheitsrelevant auffälligen Asylbewerbern nicht allein gelassen werden, sondern das Land seine Verantwortung wahrnimmt. Der migrationspolitische Sprecher, Marcus Malsch, erklärte hierzu: „Die Thüringer Landesregierung negiert dieses Problem. Sie weigert sich, anzuerkennen, dass sich unter der Gruppe der Ausländer eben nicht nur Menschen befinden, die Schutz suchen. Es befinden sich auch Menschen darunter, die wir Straftäter, Gewalttäter und Integrationsverweigerer nennen können und auch nennen müssen.“ Der Thüringer Landtag hat nach erster Beratung den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 9) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen - Einführung des Europabezuges Drs. 7/2291

Der Gesetzentwurf der FDP beinhaltet eine Änderung der Artikel 44 und 67 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Hierdurch soll verfassungsrechtlich festgestellt werden, dass der Freistaat als Teil der Bundesrepublik auch Teil der Europäischen Union ist und in Anlehnung an die Grundanforderungen gemäß der Struktursicherungsklausel des Art. 23 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes zur Verwirklichung eines geeinten Europas beiträgt. Des Weiteren soll die veraltete Bezeichnung der „Europäischen Gemeinschaft“ durch „Europäische Union“ ersetzt und damit an die Entwicklungen auf europäischer Ebene angepasst werden. Für die CDU steht die außerordentliche Bedeutung der Europäischen Integration für den Freistaat Thüringen außer Frage. „Der Europäische Gedanke ist in den Herzen einer überwältigenden Mehrheit der Thüringer tief verwurzelt und gehört –insbesondere für die junge Generation- zum Selbstverständnis. Uns begegnen die Errungenschaften der Europäischen Union praktisch jeden Tag – politisch, wirtschaftlich, sozial. Egal ob Schüler, Student, Auszubildender, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Tourist – alle profitieren von den Chancen, die uns die Europäische Union bringt.“, erläuterte der verfassungspolitische Sprecher, Christoph Zippel, die Sichtweise der Fraktion. Um eine nähere Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf zu ermöglichen, hat die CDU-Fraktion daher für die Überweisung gestimmt. Der Gesetzentwurf wurde vom Thüringer Landtag nach erster Beratung in den Verfassungsausschuss überwiesen.

TOP 10) „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer Drs. 7/2794

Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland mit einer Gebühr von 1.500€ pro Semester belegen. Aus Sicht der CDU ist die wahre Intention des Antrages klar: aus ideologischen Überlegungen das Studium für ausländische Studierende unattraktiv machen. Dem tritt die CDU klar entgegen. Vielmehr muss es darum gehen „Wie können wir unseren Wirtschaftsstandort so attraktiv machen, dass die Absolventen nach dem Studium hier arbeiten oder gründen wollen“ wie Andreas Bühl, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, in der Debatte anspricht. Andreas Bühl stellt weiter klar: „Wissenschaft und Hochschule leben von Vielfalt und vom Denken außerhalb festgefahrener Muster. Der Austausch zischen heimischen und ausländischen Studierenden und zwischen Universitäten wirkt befruchtend“ und belegt dies anschaulich mit Beispielen von der TU Ilmenau. Der Gesetzentwurf der AfD wird mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt, es findet keine Ausschussüberweisung statt.

TOP 11) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache Drs. 7/2797

Durch Verfassungsänderung soll nach dem Gesetzentwurf der AfD Deutsch in der Verfassung Deutsch als Sprache des Freistaats festgeschrieben werden. Die CDU-Fraktion hat gegen die Überweisung des Entwurfs gestimmt. Der verfassungspolitische Sprecher der CDU, Christoph Zippel, begründete dieses Abstimmungsverhalten seiner Fraktion folgendermaßen: „Mir und meiner Fraktion sind der Erhalt, die Wertschätzung und die Pflege der deutschen Sprache, Kunst und Kultur überaus wichtig. Dazu brauchen wir aber keine Verfassungsbestimmung, sondern Förderung und Begeisterung. Sprache zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie lebendig ist und sich ständig weiterentwickelt. Davor muss man keine Angst haben und gleich die Erosion unserer Sprache durch die gemeingefährliche Globalisierung verkünden.“ Der Thüringer Landtag hat nach erster Beratung die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Verfassungsausschuss abgelehnt.

TOP 12 a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Gesetz zur Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung Drs. 7/3062 in Verbindung mit TOP 12 b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Gesetz zur Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021 Drs. 7/3070

Der Gesetzentwurf der AfD zur Verfassungsänderung hat zum Gegenstand, die in Art. 54 II der Thüringer Verfassung verankerte jährliche automatische Anpassung der Abgeordnetendiäten und der Aufwandsentschädigung nach der Einkommens- bzw. Preisentwicklung abzuschaffen. Einfachgesetzlich im Abgeordnetengesetz soll anstelle des bisherigen Indexverfahrens die Höhe der Entschädigung entsprechend der Beträge aus 2020 festgelegt werden. Die CDU-Fraktion hat gegen die Überweisung der Gesetzentwürfe gestimmt. „Das bewährte Anpassungsverfahren ist keine Einbahnstraße. Es gilt auch bei negativer Einkommens- und Preisentwicklung. Eben genau das ist der Vorzug dieser Verfassungsregelung. Wenn wir -wie von der AfD-Fraktion vorgeschlagen- die jährliche Anpassung abschaffen und die Beträge aus 2020 im Abgeordnetengesetz verankern, wäre das Ergebnis, dass diese, solange keine Gesetzesänderung erfolgt, unverändert gleichbleiben, auch wenn das Volk wegen einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in der Zukunft weniger Einkommen zur Verfügung hat. Gerade vor solchen Fehlentwicklungen schützt die etablierte Veränderung anhand der Einkommens- und Preisentwicklung.“, begründete der verfassungspolitische Sprecher, Christoph Zippel, die Haltung der CDU-Fraktion. Der Thüringer Landtag hat die Ausschussüberweisung beider Gesetzentwürfe nach erster Beratung abgelehnt.

TOP 13) Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge Drs. 7/3063

Die AfD-Fraktion beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen zwei Punkte zu regeln. Zum einen sollen durch eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) Regelungen für den Erlass bzw. Teilerlass von Kommunalabgaben für Angehörige von Einsatzabteilungen Freiwilliger Feuerwehren in Thüringen geschaffen werden. Zum anderen soll ein Härteausgleich bei Straßenausbaubeitragsforderungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 geschaffen werden. Raymond Walk betonte während seiner Rede in der Plenarsitzung am 4. Juni 2021: „Der Gesetzentwurf der AfD Fraktion führt letztlich nur zu neuen Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Menschen, die sich ebenfalls ehrenamtlich engagieren und deren Kommunalabgaben eben gerade nicht erlassen werden sollen. Und ich frage Sie: Was ist mit all den anderen ehrenamtlich engagierten Rettungskräften im Freistaat Thüringen: Denen beim THW und Katastrophenschutz, beim DRK oder den Johannitern, denen bei der Berg- und Wasserwacht oder auch den vielen Ehrenamtlern im sozialen Bereich, den Tafeln oder im Hospizdienst? Fakt ist: In Thüringen engagieren sich insgesamt über 800.000 Menschen (also jeder Dritte) in knapp 20.000 Vereinen ehrenamtlich und ich bin mir sicher, dass es in nahezu allen Bereichen Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung gibt. Aber was erzählen wir all diesen Menschen, die auch einen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten und deren Kommunalabgaben aus Sicht der AfD nicht abgeschafft werden sollen?“ Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt und nicht in den zuständigen Landtagsausschuss überwiesen.

TOP 14) Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes Drs. 7/3153

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die FDP-Fraktion, dass Polizeiaufgabengesetz ändern. Raymond Walk unterstrich für seine Fraktion während der Plenardiskussion: „Der vorliegende Gesetzentwurf scheint aus unserer Sicht bislang noch ein wenig unausgegoren. Die datenschutzrechtlichen Eingriffsbestimmungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Sie wurden aufgrund seiner Entscheidung entsprechend angepasst. Eine solch umfassende Änderung, wie sie die FDP vorsieht, ist deswegen nicht veranlasst. Vielmehr besteht eher die Möglichkeit, dass die Regelungen erneut nicht verfassungskonform sind. Ich plädiere deshalb für meine Fraktion für eine Überweisung in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss sowie mitberatend in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.“ Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde mehrheitlich in den Innenausschuss überwiesen.

TOP 15) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 7/3300

Gesetz wurde ohne Aussprache direkt in den zuständigen Ausschuss (Haushalts-und Finanzausschuss) überwiesen.

TOP 18a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes und anderer Gesetze (Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik) Drs. 7/3356

in Verbindung mit

TOP 18b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz Drs. 7/3387

Beide Gesetzentwürfe regeln durch eine Änderungen des Thüringer Gesetzes über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation, wie die Einflussnahme von Interessenvertretungen auf die Willensbildung und Entscheidungsprozesse des Parlaments und der Landesregierung noch transparenter dargestellt werden kann. Außerdem soll durch eine Erweiterung und Verschärfung der Regeln des Thüringer Abgeordnetengesetzes künftig die Möglichkeit von Korruption und unlauterer Einflussnahme durch Abgeordnete verhindert und zugleich die parlamentarischen Transparenzbestimmungen verbessert werden, wie zum Beispiel durch die Offenlegung von Einkünften zusätzlich zum Mandat. Sowohl in der Begründungsrede durch den parlamentarischen Geschäftsführer Andreas Bühl als auch in der Aussprache durch den justizpolitischen Sprecher Stefan Schard wurden die Positionen der CDU-Fraktion und die Unterschiede des CDU-Entwurfs (TOP 18b) gegenüber dem Vorschlag von Rot-Rot-Grün (TOP18a) dargestellt. So würde der R2G-Entwurf einen höheren und unübersichtlichen bürokratischen Aufwand zur Folge haben, da er ein Lobbyregister parallel zur bestehenden Beteiligtentransparenzdokumentation einführt und damit die Führung von zwei parallelen Registern erforderlich macht. Der CDU-Vorschlag dagegen vereint beide Register und macht die Herstellung der Transparenz von Interessenvertretung damit überschaubarer und praktikabel. Kritisch äußerte sich Stefan Schard gegenüber der von Rot-Rot-Grün verlangten verfassungsrechtlich bedenklichen Einsetzung eines sog. „Unabhängigen Gremiums“, das die Arbeit des unabhängigen Landtags überwachen soll. Weiter hob er hervor, dass der CDU-Vorschlag auch in dem Punkt präziser und umfänglicher ist, wer letztendlich wann registrierungspflichtig ist bzw. wird. Auch bei den Änderungen des Thüringer Abgeordnetengesetzes unterscheidet sich der CDU-Vorschlag durch ein höheres Maß an Praxisorientierung und Klarheit der Regelungen. In einigen Punkten, wie zum Beispiel bei dem Verbot der Entgegennahme von Spenden, die beim Abgeordneten verbleiben sollen, oder bei der Angabe von Einkünften aus Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie durch nicht selbst genutzten Immobilienbesitz, ist der CDU-Vorschlag weitgehender. Beide Entwürfe wurden einstimmig zur Weiterberatung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 19) „Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ Drs. 7/3363

Die Gesetzesänderung ist aus Sicht der Landesregierung notwendig, weil durch geänderte Berufsbezeichnungen und neue Ausbildungsregularien eine Anpassung des Staatsvertrages erfolgen muss. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, erklärte: „Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Gesetzgebers.“ Gleichzeitig sei zu bemängeln, dass es etwas knapp sei, wenn ein zum 30. Juni zu ratifizierender Vertrag erst am 2. Juni dem Gesetzgeber vorgelegt werde. Mit Zustimmung der Fraktion der CDU wurde dieser Gesetzentwurf angenommen.

TOP 22) Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes Drs. 7/3386

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU soll die Zulagenregelung für Fachleiter, die aufgrund einer nicht hälftigen Verwendung nach der Neuregelung des Thüringer Besoldungsgesetzes vom 21. Dezember 2021 keine Zuwendung mehr erhalten würden, ergänzt werden. Diese Gesetzesänderung wurde notwendig, da im Nachgang der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes deutlich wurde, dass ein nicht unerheblicher Teil der Thüringer Fachleiter von der Zulagenregelung ausgeschlossen ist, da diese u. a. in Mangelfächern oder an berufsbildenden Schulen keine hälftige Verwendung als Fachleiter erreichen. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU, warb in diesem Zusammenhang um eine fraktionsübergreifende Lösung und die Benachteiligung für die entsprechenden Fachleiter zu beheben. Zustimmung erhielt er unter anderem von Bildungspolitikern der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE Grünen und der FDP, die die Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion begrüßten. Der Gesetzesentwurf sieht eine Zulage in Höhe von 200 Euro vor soll nun auch für Fachleiter, die keine hälftige Verwendung vorweisen können und nicht das Amt des Seminarrektors bekleiden, gelten. In den Fachausschüssen Bildung, Jugend und Sport sowie Haushalt und Finanzen soll nun über eine entsprechende Regelung beraten werden.

TOP 65) „Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren“ Drs. 7/3154

Der Antrag der FDP, dem die CDU aufgrund inhaltlicher Zustimmung beigetreten ist, fordert die Landesregierung auf, die Long-Covid-Forschung durch ein ganzes Bündel an Maßnahmen zu unterstützen. Gleichzeitig soll eine hochqualifizierte Behandlung der Betroffenen dadurch sichergestellt werden, dass in Rücksprache mit Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung des Bundes auf eine Entwicklung einer Leitlinie als Orientierungs- und Entscheidungshilfe hingearbeitet wird. Dies soll durch den Einsatz für eine dauerhafte Finanzierung der Behandlung durch die Selbstverwaltung und am Universitätsklinikum Jena durch den Landeshaushalt flankiert werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel fasste für die Fraktion der CDU zusammen: „Wir unterstützen diesen Antrag nicht nur, weil er sehr wichtig ist, sondern weil die Informationen über Long-Covid beunruhigend sind.“ Insbesondere die langen und teilweise schweren Verläufe seien erschreckend. Vielfach verblieben Betroffene sehr lange, vielleicht sogar dauerhaft in der Arbeitsunfähigkeit. Zippel äußerte seine Freude darüber, dass es diesmal gelungen sei, aufgrund der Relevanz der Thematik eine Mehrheit für einen Oppositionsantrag zu finden. Mit Zustimmung aller Fraktionen wurde der Antrag und der Änderungsantrag der CDU, regierungstragenden Fraktionen und der FDP angenommen.

TOP 70) „Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden“ Drs. 7/388 in Verbindung mit „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung - finanzielle und rechtliche Benachteiligung beenden, Ansprüche anerkennen, Ausgleiche schaffen“ Drs. 7/3473

Der Antrag der Fraktion der CDU sieht die landesseitige Unterstützung des auf Bundesebene initiierten Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung vor. Damit werden besondere Benachteiligungen von in der DDR geschiedenen Frauen und anderen Berufs- und gesellschaftlichen Gruppen beendet, die im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 nur unzureichend berücksichtigt waren. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurde nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme bestehender und zukünftig zu zahlender Renten und der Versicherten aus den neuen Bundesländern in das einheitliche Rentenrecht nach dem sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Leider gibt es einige Berufs- und Personengruppen, die bei der Überleitung der DDR-Renten in die bundesdeutsche Rentenversicherung nicht ausreichend Beachtung finden konnten. Dazu zählt die Gruppe der in der DDR geschiedenen Frauen wie auch beispielsweise ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn oder Postmitarbeiter. Der Härtefallfonds scheitert derzeit lediglich an der Zusage einer auskömmlichen Finanzierung aus zwei Bundesländern, darunter Thüringen. Der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Henry Worm, stellt klar: „Aus meiner Sicht gab es in diesem Haus in der Vergangenheit große Einigkeit, diese Frage zeitnah einer Lösung zuzuführen.“ Seit Jahren warteten viele in der DDR-geschiedene Frauen in den neuen Bundesländern auf eine Wertschätzung ihrer Erziehungs- und auch Lebensleistung. Die von anderen Fraktionen ins Gespräch gebrachte Neuaushandlung des Rentenüberleitungsgesetzes sei unrealistisch und nicht machbar. Intensiv warb Worm mit Blick auf die mittlerweile 30 Jahre anhaltende Debatte für Unterstützung aus der Landesregierung: „Wenn hier keine Lösung unterstützt werde, bedeute das für viele Frauen, dass das Buch für immer geschlossen bleibe.“ Mit Zustimmung aller Fraktionen wurde sowohl der Antrag der CDU, als auch der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 74) Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“

Die Abgeordnete Dr. Martin-Gehl (Linke) wurde mit 53 Ja- und 26 Nein-Stimmen zur Vorsitzenden gewählt. Der Abgeordnete Walk (CDU) wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

TOP 75) Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Die Abgeordneten Lauerwald (27 Ja, 55 Nein, 3 Enth.) und Gröning (27 Ja, 58 Nein, 0 Enth.) wurden nicht gewählt.

TOP 76) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10- Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Der Abgeordnete Lauerwald (27 Ja, 54 Nein, 4 Enth.) wurde nicht gewählt. Die Wiederholung der Wahl am Freitag brachte das gleiche Ergebnis (27 Ja, 50 Nein, 3 Enth.).

TOP 78a) „Keinen Millimeter nach Rechts – Unterstützung für die Opfer im Ballstädtprozess“ Drs. 7/3347

In ihrer aktuellen Stunde kritisiert die Fraktion der SPD, dass in der neu anlaufenden Verhandlung des Verfahrens um einen gewalttätigen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt den Angeklagten im Falle eines Geständnisses kürzere Haft- und Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt worden sind. Bereits 2017 verurteilte das Landgericht Erfurt die Angreifer zu mehrjährigen Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber im vergangenen Jahr aus formalen Gründen aufgehoben und es zur Neuverhandlung an das Erfurter Landgericht zurückverwiesen. Für die CDU-Fraktion steht außer Frage, dass der Staat nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, sich selbst und alle Individuen vor Gewaltanwendung zu schützen und gewaltbereiten Bestrebungen entgegenzutreten. Dennoch kritisiert sie an der aktuellen Stunde der SPD-Fraktion, dass diese mit Blick auf die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit problematisch ist. Kritikwürdig ist auch, dass in der öffentlichen Debatte vielfach gefordert wurde, dass die als „Deal“ bezeichnete Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten gemäß § 257c StPO nicht erfolgen soll, wenn der Täter ein Rechtsextremist ist. Vor dem Gesetz sind jedoch alle Menschen gleich. Der justizpolitische Sprecher, Stefan Schard, erläuterte hierzu: „Ich meine, die gegenständlichen Taten sind zu verurteilen; ohne Wenn und Aber! Da gibt es keine Frage! Aber ganz offensichtlich spielen auch einige immer wieder mit dem Gedanken, Iustitia ihre Augenbinde abzunehmen. Und das ist der Anfang vom Ende des Rechtsstaats und auch der Anfang vom Ende des Gewaltenteilungsprinzips.“

TOP 78b) „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“ Drs. 7/3354

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde am Mittwoch, den 2. Juni 2021, eine aktuelle Stunde zum Thema „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“ debattiert. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während seiner Rede: „Israelfeindlichkeit und Judenhass haben in Thüringen nichts verloren. Anschläge wie in der Nacht vom 13. Mai auf den 14. Mai 2021 sind inakzeptabel und abstoßend. Der Versuch, in Nordhausen eine israelische Flagge am Rathaus zu verbrennen, ist ein klares Warnzeichen. Er zeigt, dass wir uns mit aller Entschlossenheit gegen jede Form von Antisemitismus stellen müssen.“ Der Vorgang in Nordhausen hat aus Sicht von Walk, gerade auch vor dem Hintergrund der leidvollen Geschichte um den Mittelbau-Dora, besondere Symbolkraft. Raymond Walk bekräftigte, dass die Sicherheitslage in Thüringen nach diesem Angriff neu bewertet werden müsse. „Die Bedrohungslage hat eine neue Stufe erreicht. Notwendig ist jetzt eine Gefährdungseinschätzung zu Personen und Objekten, insbesondere zur Absicherung der jüdischen Gottesdienste. Insbesondere der Anstieg der rechtsmotivierten Kriminalität in Thüringen zeigt: Wir brauchen eine Handlungsoffensive gegen rechtsextremistischen Kriminalität“, erklärte der CDU-Abgeordnete.

TOP 78c) „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ Drs. 7/3360

Die Fraktion DIE LINKE beantragte diese Aktuelle Stunde, um über den § 218 sprechen zu können. Dem Begründungstext zufolge solle dieser abgeschafft und damit der Schwangerschaftsabbruch generell bis zur Geburt möglich sein – ohne Rücksicht auf das ungeborene und möglicherweise lebensfähige Kind. Dem gegenüber erklärte die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner: „Ich kann Ihnen als Frau, als Mutter und auch als CDU-Abgeordnete sagen, dass ich zu 100% zur aktuellen gesetzlichen Regelung stehe.“ Darin sei eine gute Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Kindes und dem Recht auf die körperliche Unversehrtheit der Mutter gewählt. Meißner hält fest: „Ich verurteile niemanden, der abtreibt, sich zur Abtreibung entschließt, aber das ungeborene Leben hat Rechte.“ Gleichzeitig sei jedoch abzuwägen, dass ungewollt Schwangere die Entscheidung für oder gegen ihr Kind nicht nur für sich, sondern auch für das ungeborene Leben treffen, welches in ihren Körpern heranwächst. Letztendlich hält Beate Meißner fest: „Wir als Politik haben die Aufgabe, an einem flächendeckenden Angebot der Beratung für Schwangere zu arbeiten.“ Gleichzeitig sei es ebenfalls wichtig, auf bestehende Angebote hinzuweisen, die Frauen unterstützen, die ihr Kind zwar austragen wollen, aber aufgrund einer Notlage nicht großziehen und sich an es binden wollen.

TOP 78d) „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“ Drs. 7/3394

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit der Rohstoffsituation in Thüringen befasst. Dass die CDU damit ein wirklich hochaktuelles Thema gesetzt hat, darin waren sich die Redner aller Fraktionen und der Landesregierung einig. Das Thema geht dabei alle an, vom Heimwerker bis zum Handwerkermeister. „Die Rohstoffknappheit droht zum Konjunkturkiller zu werden und die vorhandene Öffnungseuphorie nach Corona zu stören“ fasst der CDU Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Mario Voigt das Problem zusammen. Zugleich warnt er vor weiteren zukünftigen Knappheiten, zum Beispiel, wenn mit dem Ausstieg aus der Kohle auch die Produktion von REA-Gips entfällt. Um zukünftigen Knapphalten vorzubeugen bringt die CDU konkret Vorschläge in die Debatte ein. „Wie brauchen eine Thüringer Rohstoffstrategie“ so Prof. Voigt weiter. Konkret geht es um mehr Fertigung im Land, moderne Forschung an Alternativen und mehr Recycling. Ziel sind regionale Wirtschaftskreisläufe.

TOP 78e) „Risikoabwägung und Kindeswohl statt „Regierungsimpfturbo“ für Kinder und Jugendliche in Thüringen“ Drs. 7/3400

In ihrer Aktuellen Stunden suggerierte die Fraktion der AfD, es existiere fortan ein Zwang zur Impfung von Kindern. Dies nimmt sie zum Anlass, mit wilden Befürchtungen über „massive Impfschäden“ Ängste von Eltern zu schüren. Auf die eigentlich klare wissenschaftliche Faktenlage, dass es keine nachgewiesenen Langzeitschäden durch die Impfungen gibt, dahingegen jedoch Long Covid bei jedem zehnten Kind auftritt, weist auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, hin. Mit dieser Aktuellen Stunde erreiche die AfD-Fraktion Stufe 4 ihrer Befassung mit dem Thema Corona. In Phase 1 habe die AfD negiert, dass es Corona gäbe. In Phase 2 erklärte Björn Höcke Corona für beendet. In Phase 3 wurde zunächst vor den Impfstoffen gewarnt und in der aktuellen Phase wird Angst um die Kinder geschürt. Die Unverantwortlichkeit des Verhaltens der AfD pointiert Zippel: „Während auf den Intensivstationen um das Leben von Menschen gerungen wurde, haben Sie die Masken verweigert.“ Auch die Angst, es gäbe nunmehr eine Pflicht zur Impfung von Kindern, weist Zippel zurück. Eine entsprechende Empfehlung der StIKo liege nicht vor. Für die Fraktion der CDU erklärt er: „Bildung ist ein Grundrecht und der Schulbesuch darf nicht an eine Impfung geknüpft werden.“ Deshalb plädiert er dafür, Impfangebote auszubauen, aber keinen Druck auf die Eltern auszuüben.

TOP 78f) „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“ Drs. 7/3433

Mit ihrer Aktuellen Stunde will die FDP auf die Bedeutung von Gründergeist und Unternehmertum aufmerksam machen und einfachere Regeln für Gründungen einfordern. Das es in Deutschland immer noch bis zu 75 Tage dauert ein Unternehmen zu gründen soll sich ändern. „In den USA werden Unternehmen in der Garage gegründet, in Deutschland auf dem Amt“ so der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Kemmerich. Dem stimmt auch die CDU-Fraktion zu. „Gerade in dieser Zeit braucht es mutige Menschen die Verantwortung übernehmen und vorangehen“ so Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU. Die CDU hat bereits im vergangenen Haushalt Maßnahmen zur Förderung von Gründergeist mit eingebracht: Unternehmergymnasium, Jugend-Unternehmerwerkstätten und auch die Meistergründungsprämie. Ein Punkt ist aus Sicht von Martin Henkel besonders hervorzuheben: „Unternehmer sind Fachkräfte mit hoher Bedeutung für die Gesellschaft und das sollte sich auch in mehr gesellschaftlicher Wertschätzung widerspiegeln.“