Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 57.-59. Plenarsitzung (22.-24.09.2021)

24.09.2021

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (Drs. 7/3069)

Im Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Berechnungsgrundlage des variablen Teils der Förderung von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung entgegen der aktuell geltenden Regelung (anhand der Zahl der geleisteten Unterrichtseinheiten und Ausrichtung von Veranstaltungen) für das Jahr 2021 nicht mit in die Berechnung einbezogen werden. Ziel der Änderung ist es, die Einrichtungen auf dem Niveau des Landeshaushaltes 2020 abzusichern, um die Träger nicht nachhaltig zu beeinträchtigen. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, verdeutlichte seiner Rede die Wichtigkeit, die Erwachsenenbildung als vierte Säule unseres Bildungssystems zu unterstützen und zu stärken. Gleichzeitig wies er aber mit Blick auf die Berechnungsgrundlage für das Jahr 2024, welche auf Basis der Jahre 2019 und 2022 ermittelt wird, darauf hin, dass derzeit noch nicht absehbar sei, wie sich das Jahr 2022 hinsichtlich der Corona-Pandemie weiter entwickeln werde. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig durch alle Fraktionen angenommen.

TOP 2a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 7/3300)

Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, eine Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) umzusetzen (Urteil vom 13. Juli 2016 C – 187/15 „Pöp-perl“). Mit dem Gesetz soll für freiwillig vorzeitig aus dem Dienst eines Thüringer Dienstherrn ausscheidende Beamte und Richter gegenüber dem früheren Dienstherrn ein Anspruch auf die Gewährung eines Altersgeldes begründet werden. Die Rechtslage in Thüringen entspricht der vom EuGH verworfenen: Die freiwillig ausgeschiedenen Beamten oder Richter werden bislang durch die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung so gestellt, als habe für die Zeit im Beamten- oder Richterverhältnis eine Rentenversicherungspflicht bestanden. Eine ergänzende Absicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL) findet nicht statt. Der aus einer Nachversicherung resultierende Rentenanspruch ist im Vergleich zu dem im gleichen Zeitraum erworbenen möglichen Versorgungsanspruch zum Teil deutlich geringer. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr als finanziellen Ausgleich für die erdienten Alterssicherungsansprüche einen Anspruch auf Altersgeld vor. Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses Volker Emde stellt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Nach Durchführung eines Anhörungsverfahrens im Haushalts- und Finanzausschuss ist der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass mit dem vorliegenden GE die EuGH Rechtsprechung umgesetzt wurde und empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Die weitere Behandlung des Gesetzentwurfes geschieht ohne Aussprache. Bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf wurde zunächst die Rücküberweisung in den Haushalts-und Finanzausschuss abgelehnt, der Änderungsantrag der AfD abgelehnt die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses einstimmig angenommen und schließlich der Gesetzesentwurf durch alle Fraktionen angenommen.

TOP 3) Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP: „Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes -Rechts-stellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen“ (Drs. 7/4075)

Die Gruppe der FDP möchte mit Ihrem Gesetzentwurf unter anderem festgehalten wissen, dass sich ihre künftige Finanzausstattung auf 80% der Ausstattung einer Fraktion belaufen wird. Für Andras Bühl, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, stellt die heutige Sitzung den Einstieg in die Diskussion dazu da. Er machte in seiner Rede die Leitlinien der CDU-Fraktion in dieser Frage deutlich. Dazu gehört einerseits die Wahrung des Abstandsgebotes zwischen Gruppen und Fraktionen, anderseits aber auch der Anspruch auf finanzielle Mittel und personelle Ausstattung. Und „die FDP bleibt Opposition und erhält deshalb auch den Oppositionszuschlag.“ Für Andreas Bühl muss das Ziel sein, im Oktoberplenum die Beratungen abzuschließen. Für die Zeit bis dahin, kündigte er die Festlegung einer Übergangsregelung im Ältestenrat an. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Auch die CDU-Fraktion hat für die Überweisung gestimmt, um die einzelnen Punkte vertieft beraten zu können.

TOP 4) Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen – Behördengänge reduzieren (Drs. 7/1131)

Der Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt sich in seinem Teil III mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und dem Abbau des Schriftformerfordernisses. Hierzu soll die Landesregierung aufgefordert werden, bis zum Ende des ersten Quartals ein Gesetz vorzulegen, welches das Schriftformerfordernis auf ein Minimum reduziert und die Digitalisierung der Verwaltung vorantreibt. Als Berichterstatterin aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erläutert Frau Abgeordnete Dr. Bergner, dass der Ausschuss in seiner 29. Sitzung am 28.Mai 2021 den vorliegenden Antrag beraten hat. Der Antrag auf Durchführung einer Anhörung fand im Ausschuss keine Zustimmung. In der 31. Sitzung am 25. Juni 2021 wurde nach weiterer Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen. In der weiterführenden Debatte führte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion aus, dass der Landtag sich permanent mit der Digitalisierung und der dafür benötigten technischen und personellen Ausstattung beschäftigt – und das nicht aufgrund dieses Antrags der FDP-Fraktion. Er wies darauf hin, dass der Antrag mit Datum Juli 2020 überaltert und nicht mehr aktuell ist und sich einzelne Punkte des Antrags bereits erledigt haben. Die weitere Debatte schloss sich im Wesentlichen an diese Einschätzung an, sodass der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen, ausgenommen der Stimmen der Gruppe der FDP, abgelehnt wurde.

TOP 5) Pendlerparkplätze für Thüringen (Drs. 7/2524)

Ein FDP-Antrag zur Verbesserung der Mobilität für Berufspendler wird im Infrastrukturausschuss weiterberaten. Die Überweisung wurde einstimmig beschlossen. Ziel des Antrages ist, an Autobahnanschlussstellen und Knotenpunkten des regional bedeutenden Straßennetzes im Freistaat Pendlerparkplätze zu errichten. Diese sollen kostengünstig in der Benutzung und zur Sicherheit gegen Diebstähle und Vandalismus an den abgestellten Fahrzeugen überwacht sein. Die Schaffung von verkehrsgünstig gelegenen Pendlerparkplätzen ist ein Lösungsansatz, um die Attraktivität von Fahrgemeinschaften zu steigern und zur Reduktion von Fahrten, Verkehr und Emissionen beizutragen. Im Rahmen der Ausschussberatungen soll die Landeregierung zunächst über entsprechende Potenziale und ggf. geplante Maßnahmen berichten.

TOP 6) Debatte über Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken (Drs. 7/2559)

Der Antrag der FDP-Fraktion widmet sich dem Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken. Diese dienen der Ernährung von Früh- und Neugeborenen, die nicht durch die eigene Mutter gestillt werden können. Die Sprecherin für Familie und Senioren, Beate Meißner, konkretisiert die Bedeutung von Frauenmilchbanken: „Muttermilch birgt viele gesundheitliche Vorteile.“ Gleichzeitig weist sie aber auch auf die Situation der Mütter hin, die ihre Kinder nicht selbst stillen können: „So wichtig und so bedeutsam das Stillen für Mutter und Kind ist, so traurig und einschneidend ist, wenn es mit dem Stillen nicht klappt.“ Meißner spricht sich dafür aus, dieses sensible Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Familie weiter zu besprechen. Dem folgten alle Fraktionen.

TOP 7) Anträge der Gruppe der FDP
a) „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken -Wirtschaftspolitik zukunftsorientiert ausrichten“
(Drs. 7/2579)
b) „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken -gründerfitte Verwaltung“ (Drs. 7/2580)
c) „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken -Hochschulen zu gründer-fitten Hotspots weiterentwickeln“ (Drs. 7/2581 –Neufassung)
d) „Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken -Unternehmensnachfolge erleichtern“ (Drs. 7/2582)

Mit gleich vier Anträgen befasst sich die FDP mit der Gründerkultur. Die Anträge bieten einen bunten Strauß an Vorschlägen. Für Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, wäre es sinnvoller gewesen, alle Anträge in einem Papier zu bündeln, damit hätten Fehler und Doppelungen vermieden werden können und es hätte sich ein schlüssiges Gesamtbild ergeben. Die Anträge sind aus seiner Sicht so wie sie vorliegen, nicht Zustimmungsfähig, enthalten aber genügend gute Ansätze um eine Befassung im Wirtschaftsausschuss sinnvoll zu machen. Besonders kritisch ist aus Sicht der CDU der Antrag c) zu den Hochschulen, der an verschiedenen Stellen in die Hochschulautonomie eingreift. Besonders hervorheben wollte Martin Henkel den Punkt Unternehmensnachfolgen. Er forderte „alle Gründerprogramme auf ihre Anwendbarkeit für Unternehmensnachfolgen hin zu prüfen. Hier besteht Handlungsdruck.“ Weiter äußerte Henkel deutliche Kritik an der Verweigerungshaltung von Rot-Rot-Grün die zuvor in Redebeiträgen die Ablehnung der Anträge angekündigt hatten. Die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss wurde für alle vier Anträge mit den Nein-Stimmen von Rot-Rot-Grün gegen die Ja-Stimmen von CDU, AfD und FDP abgelehnt. Aufgrund der Abwesenheit mehrere Abgeordneter, insbesondere aus den Reihen der AfD, ergab sich eine Mehrheit für die Fraktionen der Minderheitskoalition. Die Schlussabstimmung ging wie folgt aus: a) Ja-Stimmen: FDP, Nein: Linke, SPD, Grüne, Enthaltung: CDU, AfD b) Ja-Stimmen: FDP, AfD Nein: Linke, SPD, Grüne, Enthaltung: CDU c) Ja-Stimmen: FDP, Nein: Linke, SPD, Grüne, CDU, Enthaltung: AfD d) Ja-Stimmen: FDP, teile der AfD Nein: Linke, SPD, Grüne, Enthaltung: CDU, Rest der AfD

TOP 8a) Das grüne Herz Deutschlands schützen - Waldbrandvorsorge neu denken (Drs. 7/2596)

Die für Forsten sowie für Kommunales zuständigen Ausschüsse werden sich mit den notwendigen Maßnahmen zur Waldbrandvorsorge befassen. Ein Antrag der FDP-Fraktion wurde jeweils einstimmig überwiesen. Die Landesregierung habe dem Thema Waldbrandschutz/Brand- und Katastrophenschutz im Aktionsplan „Wald 2030“ einen ganzen Abschnitt gewidmet, so der forstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch. „Uns interessiert, welche Vorsorgemaßnahmen gegen Waldbrände seitens der Landesregierung ergriffen wurden, welche noch ausstehen, wo es vielleicht stockt.“

TOP 8b) Das grüne Herz Deutschlands schützen - Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten (Drs. 7/2597)

Abgelehnt hat der Landtag mehrheitlich einen FDP-Antrag, der die Belastung des Holzmarktes durch die extreme Trockenheit der vergangenen drei Jahre und den damit begünstigten Schädlingsbefall sowie die dadurch angefallenen Schadholzmengen thematisiert. Hinfällig wurde damit ein Alternativantrag der AfD-Fraktion (Drucksache 7/2759). Der forstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch erinnerte daran, dass genau jene Themen rund um den Wald die Ausschussarbeit der letzten beiden Jahre geprägt hätten. „Über Wald und Holz haben wir fortwährend und ausführlich im Ausschuss gesprochen und Erkenntnisse gewonnen. Und wir haben gehandelt: Mit der finanziellen Ertüchtigung der Landesforstanstalt, mit zusätzlichen Haushaltsmitteln für den Waldumbau und mit einer Flächenprämie für den Kommunal- und Privatwald. Einer neuerlichen Debatte bedarf es aktuell nicht“, so Malsch. Die Themen seien jedoch so wichtig, dass es bei den bereits ausgelösten weiteren Aufträgen an die Landesregierung zu gegebener Zeit einer Erfolgskontrolle im Hinblick auf das Veranlasste bzw. zur Umsetzung der berechtigten Forderungen bedarf.

TOP 9) Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben (Drs. 7/2655)

Die Fraktion der FDP hat über zehn Monate nach dem ersten Versuch einer Regelungssystematik einen erneuten Entwurf und damit Kompromissvorschlag zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vorgelegt, um endlich die rechtlichen Voraussetzungen für alternative Sitzungsformate der Kommunalparlamente zu schaffen. In der Begründung zu der heute vorgelegten Neufassung des Antrags betont der FDP Abgeordnete Bergner, dass es noch immer keine Anwendungshinweise der Landesregierung für die Kommunen gibt. In der darauffolgenden Debatte wurde dieses Argument widerlegt. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte dabei, dass von bereits zu Beginn des Prozesses zur Umgestaltung der Thüringer Kommunalordnung ein Augenmerk daraufgelegt wurde, dass es sich um ein Regelwerk handelt, dass zum einen pandemiesicher ist und zum anderen die Kommunen vor Ort nicht überfordert und handlungsfähig hält. Nachdem am 11. März 2021 der Gesetzesentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung beschlossen wurde, veröffentlichte das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales am 13. April 2021 sogenannte Anwendungshinweise, welche an das Landesverwaltungsamt, die Kommunalaufsicht der Landratsämter und aller Gemeinden und Städte versendet wurde. Herr Walk stellte fest, dass mit diesen 14-seitigen Anwendungshinweisen, hinreichend dafür gesorgt wurde, dass offene Fragen vor Ort geklärt werden können. In der weiteren Debatte wurde über alle Fraktionen hinweg erläutert, dass der vorliegende Antrag der FDP trotz Neufassung veraltet und nicht sachgerecht ist. Der Vertreter der Landesregierung Georg Maier verzichtete auf eine Stellungnahme seinerseits. Der Antrag wurde folglich mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der AfD-Fraktion abgelehnt.

TOP 10) Digitalpädagogen für Thüringens Schulen (Drs. 7/2717)

Der Antrag der FDP sieht vor, ein Erweiterungsfach "Digitale Transformation in Schule und Bildung" einzurichten, mit dem Lehramtsstudierende wie auch Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst eine Zusatzqualifikation als "Digitalpädagoge" oder "Digitalpädagogin" erlangen können. Der konkrete Ansatz des Antrages vermag, so Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, allerdings nicht zu überzeugen. Neben dem Verweis auf den bereits im Juli-Plenum durch die Fraktionen verabschiedeten umfassenden Digitalisierungsantrag für die Thüringer Schulen muss das Thema fächerübergreifend und ganzheitlich verstanden werden. Gleichzeitig müssen alle Lehrkräfte mit entsprechenden Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten erreicht werden und nicht nur ausgewählte Gruppen. Die Überweisung in die beiden Ausschüsse Bildung, Jugend und Sport sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde, wie der Antrag selbst, mehrheitlich durch die Fraktionen mit Ausnahme der FDP abgelehnt.

TOP 11) Verkehrssicherheit erhöhen - Enteisungsanlagen für Lkw flächendeckend zur Verfügung stellen (Drs. 7/2742)

Parkplätze und Raststätten entlang der Bundesstraßen sowie Autohöfe in Thüringen sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit Einrichtungen Enteisung von Lastkraftwagen ausgestattet sein. Das ist Gegenstand eines FDP-Antrages, der wegen der Weigerung der rot-rot-grünen Fraktionen nicht im Infrastrukturausschuss weiterberaten werden kann. Die Koalitionsfraktionen hatten eine Überweisung abgelehnt. Vertan ist damit die Chance, über weitergehende Forderungen der FDP wie ein Landes-Förderprogramm und eine Bundesratsinitiative der Landesregierung, sich für eine bundesweite Kampagne zur Förderung von Enteisungsanlagen einzusetzen, weiter zu beraten.

TOP 12) „Perspektiven für den Thüringer Tourismus - einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen“ (Drs. 7/2743)

Die CDU hatte diesen Antrag bereits im Februar 2021 vorausblickend auf die Wiedereröffnung nach Corona vorgelegt. Nach langer Wartezeit wurde nun eine aktualisierte Version im Plenum aufgerufen, die sich auf die besten Bedingungen während des Neustarts bezieht. Andreas Bühl, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, machte in seiner Rede deutlich, dass die aktuellen Zahlen ein ernüchterndes Bild auf den Erfolg beim Neustart werfen. So konstatiert er: „Thüringen verliert im Wettbewerb um den besten Neustart zunehmend den Anschluss.“ Während Thüringen im Vergleich von Juni 2021 und Juni 2020 ein Minus von 8 Prozent zu verzeichnen hat, konnte Bayern ein Plus von 8,8 Prozent verbuchen. „Bayern hat kein Meer, es geht also auch dort um Wandern und Städtereisen, da hat Thüringen ebenfalls viel zu bieten“, betonte Bühl. Um die Vermarktung zu verbessern, finden sich konkrete Vorschläge im Antrag der CDU. Nach intensiver Debatte wurde der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen einschließlich der Gruppe der FDP in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen.

TOP 17) Wahl eines/einer Vorsitzenden für den UA "Treuhand in Thüringen" (Drs. 7/4093)

Die AfD hat von ihrem Vorschlagsrecht für den Vorsitz des Untersuchungsausschusses keinen Gebrauch gemacht und damit verhindert, dass der Ausschuss seine Arbeit aufnehmen kann.

Als stellvertretenden Vorsitzenden hatten die Grünen den Abgeordneten Olaf Müller vorgeschlagen. Dieser erhielt die Mehrheit der Stimmen und ist somit gewählt.

TOP 18) Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission (Drs. 7/4119)

Erneut wurde der Versuch unternommen zwei Mitglieder der Kontrollkommission auf Vorschlag der AfD zu wählen. Vorgeschlagen waren die Abgeordneten Renè Aust und Dieter Laudenbach. Beide Vorschläge fanden nicht die nötige Mehrheit der Stimmen.

TOP 19) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (Drs. 7/4120)

Dieter Laudenbach wurde auch für die G-10-Kommission vorgeschlagen. Auch hier erreichte er nicht die nötige Mehrheit der Stimmen.

TOP 20) Wahl einer neuen Schriftführerin (Drs. 7/4077)

Durch ihr Ausscheiden aus der ehemaligen Fraktion der FDP wurde die Abgeordnete Frau Dr. Bergner auch vom Amt der Schriftführerin entbunden. Die Gruppe der FDP nominierte an ihrer statt Frau Abgeordnete Baum. Sie erhielt eine deutliche Mehrheit und ist somit gewählt.

TOP 23a) Aktuelle Stunde der SPD: „Zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung aktiv vorantreiben“ (Drs. 7/4027)

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat sich der Landtag mit dem zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung beschäftigt. Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit, dass die bis 2028 vorgesehene Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau nicht voneinander getrennt werden dürfen. Während der Bund die Wirtschaftlichkeit des zweigleisigen Ausbaus bislang als nicht gegeben betrachtet, sieht sich die Landesregierung nicht in der Lage, die vollständigen Kosten in Höhe von rund 130 Millionen Euro für den zweigleisigen Ausbau selbst zu übernehmen. „Die Absage des weiteren Ausbaus der Mitte-Deutschland-Verbindung führt Ostthüringen aufs Abstellgleis. Seit 30 Jahren arbeiten Land und Bund nun gemeinsam an diesem zukunftsweisenden Infrastrukturprojekt. Nun will Keiner dafür Geld bereitstellen?“ fragte der infrastrukturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch. Für den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung habe Ministerpräsident Ramelow nicht ausreichend gekämpft, so seine Einschätzung. Die Ramelow-Regierung habe schon bei den Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan als auch den jüngsten Gesprächen für eine positive Lösung versagt. Gefordert sei nun eine „klare Entscheidung, damit die Zweigleisigkeit in den Planungen berücksichtigt wird“, so Malsch. „Die Landesregierung muss jetzt Farbe bekennen, ob sie über den Ausbau der MDV als wichtigem Baustein der Umwelt-, Energie- und Klimawende nur reden will, oder ob sie bereit ist, dafür auch die notwendigen Weichen zu stellen.“

TOP 23b) Aktuelle Stunde der Gruppe der FDP: „Mehr Freiheit ermöglichen – Pandemie-Maßnahmen in Thüringen wirkungsvoll, verständlich und rechtssicher gestalten“ (Drs. 7/4086)

Die zunächst sehr korrekt klingende aktuelle Stunde der FDP nahm durch die Einbringungsrede des Gruppensprechers und insbesondere die Rede des Vertreters der Fraktion der AfD, eine ganz andere Wendung. Gesprochen wurde stattdessen zunächst bereit an dieser Stelle über eine angebliche Impfpflicht durch die Hintertür. Dem hat sich Stefan Schard, justizpolitscher Sprecher der CDU Fraktion in seinem Beitrag nicht angeschlossen, sondern die ganz klare Ablehnung jeder Corona-Verharmlosungsrhetorik deutlich gemacht Im Hinblick auf das eigentliche Thema der aktuellen Stunde, hob Stefan Schard die Leitlinie der CDU-Fraktion hervor, die Balance aus Sicherheit bewahren und Freiheit ermöglichen. Das erfordert eine wirkungsvolle aber auch maßvolle Vorgehensweise. Dafür müssen Regeln auch verständlich und nachvollziehbar sein, denn mit mangelnder Verständlichkeit schwindet auch die Akzeptanz. Gleichzeitig hob Herr Schard aber auch hervor, dass komplexe Probleme nun mal meist auch nach komplexen Antworten verlangen. Diese Komplexität zeige sich im dauernden Spagat zwischen Wirksamkeit, Notwendigkeit und Freiheit, denn man dürfe nicht vergessen, dass es bei den eingeschränkten Freiheiten um Grundrechte gehe. Abschließend äußerte Stefan Schard noch den Wunsch, dass es für alle Bürgerinnen und Bürger wieder alsbald ein Leben ohne Einschränkungen geben werde.

TOP 23 c) Aktuelle Stunde der AfD: „Streichung von Lohnfortzahlungen und 2G-Regelung: Bricht die Landesregierung ihre Zusage, dass es keinen Impfzwang geben soll?“ (Drs. 7/4087)

Angesichts der entsetzlichen Gewalttat von Idar-Oberstein am Vortag der Plenarsitzung, eröffnete Andreas Bühl, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, seine Rede mit der Frage: wo kommen solche Gewalt und solcher Hass her? „Und die Antwort darauf, die finde ich auch beim lesen Ihres Begründungstextes“ so Bühl mit Blick auf die Anschuldigungen der AfD in der Einbringung der aktuellen Stunde. Zu den aufgeworfenen inhaltlichen Fragen führte Andreas Bühl aus, dass auch die CDU-Fraktion in Thüringen noch eine Reihe rechtlicher Fragen im Hinblick auf die Lohnfortzahlungen sieht und einer entsprechenden Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, ohne weiter Diskussion, noch skeptisch gegenübersteht. Mit Blick auf 2G-Regeln sieht er vor allem die Notwendigkeit die Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden zu lassen, was für ihre Veranstaltung am besten geeignet ist. Einen detaillierten Regelungsdschungel durch die Landesregierung lehnt er namens der CDU-Fraktion aber genauso ab, wie die gefährlichen Anwürfe von Rechtsaußen.

TOP 23d) Aktuelle Stunde B90/ DIE GRÜNEN: "Woche der Mobilität Bahn, Bus, Rad und Fuß in Thüringen auf die Überholspur!“ (Drs. 7/4100)

Bündnis90/Die Grünen hat die Europäische Woche der Mobilität zum Anlass für eine Debatte über die Auswirkungen der heutigen Mobilität und ihrer künftigen Ausgestaltung genommen. Für die CDU-Fraktion hat die verkehrspolitische Sprecherin, Christina Tasch der Landesregierung in der Verkehrspolitik Versagen oder - vorsichtig formuliert – zumindest Nachholbedarf bescheinigt. Fehlende Durchsetzungsfähigkeit beim zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung und Stagnation bei der Reaktivierung von Bahnstrecken seien Beispiele. „Beim Ausbau des Radverkehrs ist die Bilanz der rot-rot-grünen Landesregierung schlicht katastrophal“, so Tasch. Laut einer Ende 2018 veröffentlichten Studie liege Thüringen beim Anteil an straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen und Landesstraßen mit 23,5 Prozent bundesweit auf dem vorletzten Platz. Der Bundesschnitt liegt bei 40,4 Prozent, alle ostdeutschen Länder sind besser (Mecklenburg-Vorpommern sogar erheblich: 51,6 Prozent). Bei den Radverkehrsanlagen an Kreisstraßen ist Thüringen mit 7,7 Prozent ebenfalls Vorletzter. Zum Teil mit erheblichem Rückstand zu den anderen Ostländern und fernab vom Durchschnitt (25,1 Prozent). Schon deshalb brauche es laut Tasch „keine ideologiegetriebenen Mobilitätsdebatten. Und auch keine Sprücheklopferei. Ich jedenfalls würde mir konkretes Handeln wünschen. Anstatt Parolen, wie man sie auf Wahlplakaten findet.“ Nach Tasch´s Worten müsse man schon eine gewisse Portion Ironie besitzen, angesichts einer solchen Bilanz die Woche der Mobilität mit einer Aktuellen Stunde zu feiern!

TOP 23e) Aktuelle Stunde der CDU: „Förderung von Familien endlich richtig machen - Eingestellte Haushaltsmittel Kindern und Familien zukommen lassen“ (Drs. 7/4109)

Die Fraktion der CDU macht die Anerkennungsleistung für Familien zum Thema im Landtag. Die Sprecherin der CDU-Fraktion für Familie und Senioren, Beate Meißner, erklärt: „Bereits am 5. Juni hat der Landtag beschlossen, dass die Familiencard als App geprüft wird. Sie ist bis heute nicht gekommen.“ Es gab bereits im Juni 2020 einen Beschluss des Landtages zur Prüfung der Einführung der Familiencard, welcher schließlich die Einstellung der Mittel folgte. Die CDU-Fraktion kritisiert, dass die Familiencard nicht wie im Haushalt 2021 vereinbart als App, sondern als Gutscheinheft umgesetzt wurde. Lediglich 1/3 der Berechtigten haben die Karte in Anspruch genommen, die Kindergeldberechtigten freien Eintritt im Wert von 50€ je Kind in Freizeit- und Kultureinrichtungen in Thüringen ermöglicht. Meißner konstatiert: „Die Landesregierung hat die Familiencard an den Baum gefahren.“ Die Familiencard sei dadurch nicht das, was sie sein sollte: „Eine Anerkennungsleistung für Familien.“ Damit bleiben Mittel im zweistelligen Millionenbetrag ungenutzt, die eigentlich den Thüringer Familien zu Gute kommen sollten. Nie sei die Gefahr so groß gewesen, dass Familien zustehendes Geld „verfällt und nicht bei den Familien ankommt.“ Vor diesem Hintergrund fordert Meißner die Landesregierung auf, die beschlossenen Projekte für Familien umzusetzen: „Hören Sie auf, Familienpolitik zu blockieren und stellen Sie Familien in den Vordergrund.“

TOP 23f) Aktuelle Stunde der Fraktion DIE LINKE: „Tarifflucht in Thüringen bekämpfen und 'Gute Arbeit' weiterhin stärken“ (Drs. 7/4114)

Der Landtag debattiert in einer aktuellen Stunde darüber, dass in Thüringen lediglich 44% der Beschäftigten in Thüringen von einem Tarifvertrag profitieren. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, macht die Unterstützung der Fraktion für die Tarifautonomie klar: „Die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft.“ Denn wo Tarife gezahlt würde, würden auch gute Löhne gezahlt. Er konstatiert aber gleichzeitig, dass viele etablierte Unternehmen, die auch Tarifverträge zahlten, Thüringen derzeit verlassen. König lobt den bundesweit existierenden Mindestlohn. Es existiere „kein politischer Mindestlohn, sondern wir haben eine Mindestlohnkommission.“ Schlussendlich konstatiert König, die CDU stehe „für gute Arbeit und für gute Löhne und deshalb für die Tarifautonomie.“ Bürokratie lehne die Fraktion aber ab.

TOP 36) Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission (Drs. 7/4084)

Die CDU Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die im Haushalt 2021 für einen Normenkontrollrat eingestellten Mittel endlich auch verwenden zu können. Die Absichtserklärungen der Landesregierung, den Haushalt in diesem Punkt mit einem eignen Gesetzentwurf umzusetzen, hatten zu keinem Ergebnis geführt. Ziel ist die Etablierung einer Kommission aus Praktikern, welche die Regierung bei Vermeidung und Abbau von Bürokratie beraten soll. Für Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, ist klar: „Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm, das Geld bringt statt Geld zu kosten und das können wir für 2022 gut gebrauchen.“ Er stellt fest, dass Bürokratieabbau vor jeder Wahl und von allen Parteien versprochen wurde, doch niemand hat damit bislang Ernst gemacht. Dafür hat Henkel eine Erklärung: „Wenn man den Bürokratieabbau den selben Akteuren überlässt, die auch den Bürokratieaufbau verantwortet haben, dann darf man eigentlich nichts Anderes erwarten.“ Deshalb will die CDU-Fraktion eine externe Kommission und den Blick aus der Praxis. Am Ende einer kontroversen Diskussion wurde der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen in die Ausschüsse für Europa, Kultur und Medien (hier gegen die Stimmen der FDP-Gruppe), für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen und gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD wurde der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mit der Federführung beauftragt. Die CDU als einbringende Fraktion hatte eine Federführung des Wirtschaftsausschusses angestrebt. Durch die Abwesenheit mehrerer Oppositionsabgeordneter, insbesondere aus der Fraktion der AfD, ergab sich eine Stimmenmehrheit für die Minderheitskoalition.

TOP 61) Zukunftsfähigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung herstellen - Flaschenhälse für Güterzüge, Schienenpersonenfern- und -nahverkehr beseitigen (Drs. 7/4085)

Ein klares Bekenntnis hat der Landtag zur zweigleisigen Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) abgegeben. Die Verbindung der vollständigen Elektrifizierung mit dem durchgängigen zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung ist Gegenstand eines Antrages der Koalitionsfraktionen, der im Infrastrukturausschuss weiterberaten wird. Alle Fraktionen stimmten der Überweisung zu und machten deutlich, dass sie der Meinung sind, dass bei diesem zukunftsweisenden Infrastrukturprojekt parallel zur Elektrifizierung der durchgängig zweigleisige Ausbau erfolgen muss. Eindeutig ist für den infrastrukturpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, der Adressat der berechtigten Forderungen: Das ist die Landesregierung! Es bleibe „die Verantwortung der Landesregierung, die für das Land entscheidenden Projekte zu priorisieren und dann auch beim Bund durchzusetzen“, so Malsch. Selbst die Koalitionsfraktionen seien offenbar der Meinung, dass weder der Ministerpräsident noch das Infrastrukturministerium ausreichend für das Projekt gekämpft und die richtigen Weichen gestellt hätten: „Würde die Regierung sich mit Nachdruck beim Bund für den Ausbau einzusetzen, müsste der Antrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung nicht dazu auffordern. Würde die Regierung in der Verkehrsministerkonferenz um Unterstützung für den koordinierten Ausbau der MDV werben, müsste der Antrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung nicht dazu auffordern“, so Malsch´s Einschätzung. Klar ist für ihn, dass „wir jetzt eine zügige Entscheidung brauchen, damit die Zweigleisigkeit in den nächsten Planungsschritten berücksichtigt wird.“