Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 88. Plenarsitzung (05.09.2022)

05.09.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Drs. 7/6132)

TOP 1b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 7/6082)

Im Rahmen eines Sonderplenums wurde der Landeshaushalt für das Jahr 2023 eingebracht. Die Notwendigkeit eines Sonderplenums bereits direkt nach der Sommerpause besteht, weil es Ziel der Landesregierung und auch des Parlaments ist, den Landeshaushalt im Dezember zu verabschieden. Die Einbringungsrede der Finanzministerin Taubert machte deutlich, dass die Vorgehensweise der rot-rot-grünen Minderheitsregierung der letzten Jahre keine weitere zwei Jahre durchzuhalten ist. Der Vorsitzende der größten Oppositionsfraktion Prof. Dr. Mario Voigt mahnte in diesem Zusammenhang den stetigen Griff in die Sparbüchse an, nur um die überbordenden Ausgabewünsche der Ministerien auszugleichen. „Die Vorlage des Haushaltes ist immer auch ein Lackmustest. In der Krise zeigt sich, wer gut regieren kann. Diesen Test hat die Landesregierung leider nicht bestanden. Es fehlt ihr an einer Idee für dieses Land und die Kraft zur Führung“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende. Rot-Rot-Grün lasse die Thüringer Bürger, die Thüringer Wirtschaft und die Kommunen mit ihren Sorgen und Problemen alleine, obwohl bei der Aufstellung des Haushalts im Juli die aktuellen Probleme längst sichtbar gewesen seien. Voigt forderte ein Bürgschaftsprogramm und Liquiditätshilfen der Landesregierung, um den Thüringer Mittelstandstand zu schützen. „Viele Menschen haben das Gefühl, dass Thüringen Gefahr läuft, massiv zurückzufallen. Das bräsige und ignorante Aussitzen dieser Herausforderungen gefährdet den Wohlstand der Thüringer“, so Voigt. Voigt machte deutlich, dass die CDU-Fraktion deshalb einen Haushalt fordert, der sich auf das Wesentliche konzentriert. So soll die Landesregierung nach dem Willen der Union aus den mehr als 400 Millionen Euro Steuermehreinnahmen einen Energiesicherungsfonds mit einer Grundwärmegarantie und einem Schutzschirm für Stadtwerke und kommunale Versorger aufspannen. „Es geht um bezahlbare Grundkontingente für jene Menschen, die sie benötigen. Schon eine Familie mit mittlerem Einkommen kann sich sonst Strom und Wärme bald nicht mehr leisten“, erklärte Voigt. Die Thüringer Wirtschaft müsse mit Hilfsprogrammen geschützt, der ländliche Raum und die Kommunen angesichts explodierender Kosten unterstützt werden. „Kurzum: Wir brauchen Investitionen in die Zukunft des Landes. Wir wollen einen kontrollierten Fortschritt. Wir machen das Sinnvolle, konzentrieren uns auf das Wesentliche und unterlassen das Bevormunden der Bürger. Das ist unser Angebot für die normal arbeitende Bevölkerung“, fasste Voigt die Grundbedingungen der CDU-Fraktion für die anstehenden Haushaltsverhandlungen zusammen. Auf die Benennung solcher konkreten Forderungen verzichteten die Fraktionsvorsitzenden der anderen Fraktionen im Wesentlichen.

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes bezog nur der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk Stellung und betonte, dass die Vorlage zwar schon die Umsetzung einiger Forderungen im Rahmen der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs beinhaltet, dass dies aber bei Weitem noch nicht ausreiche, um die Reform als umgesetzt oder gar beendet zu betrachten. Große Kritik übte er an der erneuten Streichung des Kleine-Kommunen-Programms, woraufhin der Fraktionsvorsitzende der Linken, Steffen Dittes erwiderte, die CDU-Fraktion solle „dieses ideologisch geprägte Programm“ doch endlich aufgeben. Beide Gesetzentwürfe wurden ohne Gegenstimmen zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.