Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 70. Plenarsitzung (02.02.2022)

02.02.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

Aktueller Plenarbericht der CDU-Fraktion: Alle Themen und Debatten im Überblick

Die CDU-Fraktion dokumentiert hier alle Themen und Debatten der 70. Plenarsitzung am 02. Februar 2022.

TOP 1+2) CDU fordert umfassende Normalisierung der Corona-Politik und fordert Bundesebene zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf

Antrag der Fraktion der AfD „Keine Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Beschäftigte in den Gesundheits-fachberufen - medizinische Versorgungskatastrophe verhindern, Freiheit verteidigen, Impfpflicht einen Riegel vorschieben“ (Drs. 7/4739)

Alternativantrag der Fraktion der CDU „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“ (Drs. 7/4827)

Antrag der Fraktion der AfD „Grundrechts- und wirtschaftsschädliche Corona-Politik beenden - keine 2G-Regel in Einzelhandel und Gastronomie“ (Drs. 7/4723)

Alternativantrag der Fraktion der FDP „Chaotisches Pandemiemanagement der Landesregierung beenden - Maßnahmen müssen notwendig und verhältnismäßig sein“ (Drs. 7/4823)

Alternativantrag der Fraktion der CDU „Keine Benachteiligung des stationären Vor-Ort-Einzelhandels – Konsequenzen aus 2G-Urteilen ziehen – kluge Schritte hin zur Normalität“ (Drs. 7/4828)

Im Antrag (Drs. 7/4739) fordert die Fraktion der AfD die Landesregierung auf, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, und einseitig die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Thüringen und damit weiterhin geltendes Bundesrecht nicht umzusetzen. Die Fraktion der CDU nimmt die Sorgen der Betroffenen in ihrem Alternativantrag ebenfalls aus, fordert aber die Bundesebene dazu auf, das entsprechende Gesetz auszusetzen, dass es nicht zu Versorgungsengpässen kommt und die Gesundheitsämter nicht in eine Überlastung laufen. Der Abgeordnete Christian Herrgott geht in der Begründung zum Alternativantrag der CDU-Fraktion auf die Beweggründe der CDU-Fraktion für ihren Alternativantrag ein: „Die Übertragbarkeit des Virus ist zwar vermindert, trotz dessen nicht ausgeschlossen.“ Deshalb erscheine das Argument „des absoluten Fremdschutzes durch geimpfte Mitarbeiter (…) inzwischen weit weniger durchschlagend.“ Dies führe zu einer Neubewertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die auf Bundesebene ausgesetzt werden sollte. In seiner Rede kritisiert Herrgott die fehlende Datengrundlage der Landesregierung, die sich im Bericht der Ministerin im Sozialausschuss zeigte: „Sie hätten Zahlen nennen müssen, aber das können Sie nicht.“ Herrgott konstatiert: „Heute, anderthalb Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes, haben Sie kein Bild davon, wen die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft.“ Gleichzeitig bewege aber „allein die drohende Umsetzung“ eine Reihe von Fachkräften, sich über andere Berufsbilder Gedanken zu machen. Weiterhin hätten mitten auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle die kommunalen Gesundheitsämter tausende zusätzlicher Vorgänge auf dem Tisch. Mit Blick auf drohende Versorgungslücken und den Stichtag der Umsetzung (15.03.2022) konstatiert Herrgott: „Geregelt ist sechs Wochen vor Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Nichts.“ Wenn die Situation sich ändere, müsse „man einmal getroffene Entscheidungen überdenken und gegebenenfalls anpassen.“ Deshalb fordere die Fraktion, „dass sich die Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung dafür einsetzt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen.“

Auch zum gemeinsam mit TOP 1 behandelten TOP 2 hat die CDU einen Alternativantrag vorgelegt, den Andreas Bühl, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, in die Debatte einbrachte. Er stellt klar, dass dieser Antrag, anders als der ursprüngliche Antrag der AfD, nicht pauschal und unter Missachtung der Tatsachen eine Abkehr von allen Maßnahmen fordert, sondern dass es um eine sinnvolle Ausgestaltung der Maßnahmen geht. Als zentrale Forderung des Antrages erläutert er die Gleichbehandlung des gesamten Einzelhandels mit den Geschäften des täglichen Bedarfs. Er macht deutlich: „Es versteht niemand mehr, warum im übervollen Lebensmittelgeschäft keinerlei Beschränkung, im deutlich geringer frequentierten Bekleidungsgeschäft daneben aber die 2G-Regel gilt.“ Zusätzlich erklärt er, die Fraktion könne sich „durchaus vorstellen, wenn die Intensivstationen und Krankenhäuser nicht derart belastet sind und der wissenschaftliche Beirat der Landesregierung dies auch befürworte, die epidemische Lage aufzuheben.“

In seinem Redebeitrag während der Debatte zeigte Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, nochmal deutlich auf, worum es gehen muss: „Wir brauchen Schutzmaßnahmen, aber solche mit Maß und Mitte, die einen Ausgleich zwischen ausreichender Sicherheit und möglichst größer Freiheit schaffen.“ In seiner Rede analysierte Henkel die Maßnahmen 2G, 3G und Maskenpflicht im Einzelhandel hinsichtlich der Frage ihrer Geeignetheit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Er kam zum Schluss, dass „im Einzelhandel die G-Regel nicht ohne Maskenpflicht ausreicht, aber die Maskenpflicht reicht ohne die G-Regel. Das eine ist also notwendig, das andere nicht.“ Daraus ergibt sich die Forderung der CDU-Fraktion, im Einzelhandel künftig auf eine Kombination aus FFP2-Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen anstelle der G-Regeln zu setzen. Andere Situationen sind aber anders zu bewerten. Da sich das durchgängige Tragen der Maske in der Gastronomie nicht realisieren lässt, kann dort nicht vollständig auf die G-Regeln verzichtet werden. Mit Blick auf die AfD stellt er klar: „Eine wahrheitswidrige Verharmlosung der Pandemie kann nicht die Basis für die Evaluierung der Maßnahmen sein.“ Abschließend stellt er fest: „Die Coronapolitik muss wieder logisch nachvollziehbar sein und einen Ausgleich von Sicherheit und Freiheit schaffen, nur so wird sie wieder die Akzeptanz der Bevölkerung erfahren.“

Die Anträge der AfD-Fraktion wurden mit Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der FDP wurde unter Zustimmung der CDU-Fraktion und der FDP-Gruppe durch die regierungstragenden Fraktionen abgelehnt. Die CDU enthielt sich. Die Alternativanträge der CDU-Fraktion wurden in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Alternativantrag der Fraktion der CDU „Keine Benachteiligung des stationären Vor-Ort-Einzelhandels – Konsequenzen aus 2G-Urteilen ziehen – kluge Schritte hin zur Normalität“ (Drs. 7/4828), wurde dabei einstimmig überwiesen.