Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 77. Plenarsitzung (31.03.2022)

31.03.2022

TOP 1) Landesregierung will CDU-Forderungen für mehr Impfungen, Tests und Sicherheit nicht umsetzen

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG)“ (Drs. 7/5160)
dazu:
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Gesellschaftlich verantwortliches Handeln stärken - mehr Normalität wagen“ (Drs. 7/5190)

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Die Politik der Durchsetzung unwirksamer Corona-Maßnahmen sofort beenden, die Grundrechte vollumfänglich wieder herstellen!“ (Drs. 7/5214)

Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP „Verantwortung leben, Vulnerable Gruppen schützen, Rechtsrahmen des Infektionsschutzgesetzes nutzen“ (Drs. 7/5215)

Die kurzfristige Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP erfordert eine Feststellung des Landtages, sollten Maßnahmen über den sogenannten „Basisschutz“ hinaus fortgeführt werden. Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN planen eine Fortführung aller rechtlich möglichen Anträge und stellen zu diesem Zweck in einem 26-seitigen Antrag für jede mögliche Maßnahme den Antrag auf „Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ im gesamten Freistaat Thüringen.

Die Fraktion der CDU reichte einen Entschließungsantrag ein, der darauf zielte, den Basisschutz für vulnerable Gruppen wie Testpflicht und Maskenpflicht in Einrichtungen der Pflege oder der Gesundheit festschreiben. Gleichzeitig sollten Freiheitseinschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger wie etwa 2G/3G-Zugangsregelungen oder die allgemeine Maskenpflicht aufgehoben werden. Die erst 20 Minuten vor der Sitzung eingereichten Anträge von AfD und FDP orientierten sich weitgehend am Antrag der CDU-Fraktion, legten aber weniger Schwerpunkt auf den Schutz von Gefährdeten und forderten pauschale Lockerungen bis hin zu einem Freedom Day. Durch die Fraktion der Grünen wurde ein Antrag auf Verlängerung der Redezeit gestellt, der durch eine Mehrheit aus CDU, AfD, FDP und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt wurde.

Der Ministerpräsident Bodo Ramelow kritisierte in seinem Redebeitrag das Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung aus SPD, FDP und GRÜNEN. Es habe aufgrund mangelnder Einbeziehung der Länder, zu später Vorlage des Gesetzentwurfes und damit auch der genommenen Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, für den Bundesrat nur die Möglichkeit gegeben, dem aus seiner Sicht falschen Gesetzentwurf zuzustimmen: „Bisher hatten wir [auf Bundesebene] eine andere Form des Umgangs miteinander.“ Deshalb müsse nun jedes Bundesland sehen, ob es eine Regelung gäbe. Ramelow bedauert außerdem, dass es keinen festen Rechtsbegriff für die sogenannte „Hotspot-Regelung“ gäbe. Er schließt seine Rede mit den Worten: „Das ist ein Paradoxon, das ich so in Deutschland noch nicht erlebt habe.“

Für die Fraktion der CDU erwiderte der Fraktionsvorsitzende, Prof. Dr. Mario Voigt, es gehe um zwei Punkte: „1. Soll ganz Thüringen pauschal zum Hotspot erklärt werden?; und 2. Sollen alle Maßnahmen pauschal verlängern werden?“ Der Fraktionsvorsitzende skizziert die Situation zu Beginn der Pandemie. Als Ramelow und er angesichts eines neuartigen Virus telefoniert hätten, habe er signalisiert, dass die CDU bereit sei, zu unterstützen, weil es einen unbekannten Virus gab und weil es keinen Schutz durch Impfungen gab. Vieles an den Einschränkungen sei daher richtig und von der CDU mitgetragen worden: „Einschränkungen dort wo nötig, aber so viel Freiheit wie möglich.“

Mittlerweile gäbe es aber drei Wege: Der Weg 1 hieße alles wie bisher; Der 2. Weg negiere die Pandemie und der Weg 3 stelle Verantwortung und Vertrauen in den Vordergrund. Voigt warb für diesen Weg, „weil wir glauben, dass dies der Weg ist, der in die Zukunft führt.“ Denn, so Voigt weiter: „Viele Maßnahmen, die vielleicht bei Delta richtig gewesen sind, sind bei Omikron nicht mehr angezeigt.“ Er erklärte, man käme nun „in in eine neue Phase der Pandemie.“ Deshalb fordere die CDU, dass in medizinischen Einrichtungen weiter Schutz durch Test und Masken bestehe, dass aber darüber hinaus gesellschaftliche Eigenverantwortung zum Tragen komme.

Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen wurde in Einzelabstimmung in Gänze durch eine Mehrheit aus CDU, AfD, FDP und fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Namentlich wurden die Punkte I. 1, 2, 5, 6, 10 und 16 abgestimmt. Der Antrag der Fraktion der CDU wurde durch die Fraktionen DIE LINKE, der AfD, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Die Fraktion der FDP enthielt sich. Der Antrag der AfD wurde durch LINKE, CDU, SPD, FDP und Grüne abgelehnt. Der Antrag der FDP wurde ebenfalls durch DIE LINKE, der AfD, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Die Fraktion der CDU enthielt sich.

Die Ergebnisse der Einzelabstimmung des R2G-Antrages im Überblick:


Punkt

Zustimmung

Enthaltung

Ablehnung

I.1 (Namentlich) - Hygienekonzepte

40

0

47

I.2 (Namentlich) – Maskenpflicht in Geschäften & Einrichtungen mit Publikumsverkehr

40

0

46

I.3 – Maskenpflicht für Besucher in geschlossenen Räumen bei Veranstaltungen

40

0

46

I.4 – Maskenpflicht bei kommunalen Sitzungen

40

0

46

I.5 (Namentlich) – Maskenpflicht für Personal in Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Psycho- und Physiotherapeuten

40

0

45

I.6 (Namentlich) – Maskenpflicht in Taxen und Bussen

40

0

45

I.7 – Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen

40

0

45

I.8 – Maskenpflicht bei religiösen Veranstaltungen

40

0

45

I.9 – Maskenpflicht bei Veranstaltungen politischer Parteien

40

0

45

I.10 (Namentlich) – Maskenpflicht in Schulen ab Klassenstufe 5

40

0

45

I.11 – Maskenpflicht in Schulen für Eltern

40

0

45

I.12 – Maskenpflicht in Jugendeinrichtungen

40

0

45

I.13 – Maskenpflicht in Hochschulen

40

0

45

I.14 – Maskenpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter in geschlossenen Räumen mit 2G-Zugangsbeschränkungen

40

0

45

I.15 – 3G bei Veranstaltungen

40

0

46

I.16 (Namentlich) – 3G in Gaststätten

40

0

46

I.17 – 3G in Fitnesstudios und Angeboten des Freizeitsports

40

0

46

I.18 – 3G in Schwimmbädern und Saunen

40

0

46

I.19 – 3G bei sexuellen Dienstleistungen

40

0

46

I.20 – 2G in Diskos und Tanzlustbarkeiten

40

0

46

I.21 – 2G für Swingerclubs

40

0

46