Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 74.-76. Plenarsitzung (16.-18.03.2022)

16.03.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes Drs. 7/3551
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN

In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde in dritter Beratung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes beschlossen, nachdem umfangreiche Beratungen und Anhörungen federführend im Haushalts- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Innen und Kommunales durchgeführt wurden.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht landesgesetzliche Bestimmungen für Online-Casinospiele (§ 3 Abs. 1a. Satz 2 GIüStV 2021), vor. Diesem gesetzgeberischen Auftrag wird durch die Neufassung des Thüringer Spielbankgesetzes als Thüringer Gesetz über Spielbank und Online-Casino nachgekommen. Nach § 22 c GlüStV 2021 können die Länder auf entsprechend gesetzlicher Grundlage selbst Online Casinospiele veranstalten (§ 22c Abs. 1 Nr. 1 GlüStV 2021) oder Konzessionen für die Veranstaltung dieser Spiele vergeben (§ 22c Abs. 1 Nr. 2 GlüStV 2021). Das entsprechende Regelungssystem für stationäre Spielbanken soll in dem jeweiligen Bundesland erfolgen. Da in Thüringen derzeit keine Spielbank betrieben wird, kann landesgesetzlich eine Festlegung im Sinne des § 22c Abs. 1 GlüStV 2021 neu erfolgen. Hierbei bietet sich aufgrund der besonderen Suchtgefahr dieser Spiele die staatliche Veranstaltung an, da die Verantwortlichkeit des Landes die Gewähr dafür bietet, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Durch die Zulassung von virtuellen Automatenspielen nach § 22a GlüStV 2021 für private Anbieter in einem Erlaubnissystem ist es geboten, die Online-Casino-Angebote zu begrenzen und im Monopol zu veranstalten; dies entspricht auch der systematischen Entscheidung des GlüStV 2021.

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf zum Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags war keine länderspezifische Ausführung zum künftig zulässigen Angebot von Online-Casino, Online-Poker und virtuellem Automatenspiel enthalten. Ebenfalls wurde keinerlei Konkretisierung für das auf den Wirkungsbereich von Thüringen beschränkte Angebot von Online-Casino im Sinne von §22c GlüStV getroffen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des ThürSpbkG wird das nachgeholt. Der finanzpolitische Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag Maik Kowalleck äußerte sich zufrieden: „Es ist zu begrüßen, dass der Markt im Bereich Online-Casino von einem staatlichen Anbieter besetzt wird. So kann sich Thüringen die entsprechenden Einnahmen sichern.“

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich, mit den Stimmen der CDU Fraktion, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und unter Enthaltung der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD, beschlossen.

TOP 2) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes Drs. 7/3340 mit Beschlussempfehlung Drs. 7/4552

Der Gesetzentwurf der Landesregierung war am 02.07.2021 in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden. Dort hatte es im Zuge der durchgeführten Anhörung eine intensive Diskussion zum Entwurf gegeben. Im Ergebnis empfahl der Ausschuss die Annahme des Gesetzes in einer geänderten Form.

Zu diesen Änderungen äußerte sich auch Stefan Schard, justizpolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, in seinem Redebeitrag. So sei besonders intensiv über die Rolle von Anwälten in Schiedsverfahren gesprochen worden, denn „Schiedsverfahren haben eine andere Zielsetzung, es geht nicht darum eine zwangsweise Entscheidung herbeizuführen, sondern es geht darum Verständigung und Versöhnung zu ermöglichen“ so Schard zum Hintergrund dieser Diskussion. Der im Ausschuss gefunden Kompromiss wird auch von der CDU mitgetragen. Weiter machte Schard deutlich, dass es in der Zukunft darauf ankommen wird, auch alle Schiedsstellen personell zu besetzen. Hier müsse gegebenenfalls über mehr die Attraktivität dieser Aufgabe gesprochen werden. Er nutzte seine Rede auch um sich, ebenso wie Justizminister Adams, für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss zu bedanken.

In der anschließenden Abstimmung wurde die Beschlussempfehlung mit Ja-Stimmen der CDU, der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen, nur die AfD stimmte dagegen. Das gleiche Bild ergab sich bei der Schlussabstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf.

TOP 3) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer Drs. 7/3551
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

dazu: Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer Drs. 7/4265
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU

dazu: Wohneigentum auch für Familien sowie einkommensschwache Haushalte ermöglichen – den Weg für die Übernahme der Grunderwerbsteuer aus den Mittel für sozialen Wohnungsbau öffnen Drs. 7/4804
Entschließungsantrag der Fraktion der AfD

Der Thüringer Landtag debattierte in seiner heutigen Sitzung über mögliche Steuerentlastungen für Familien in Thüringen für den Bereich der Grunderwerbsteuer. Grundlage für die Debatte ist der Gesetzentwurf der FDP, welcher auf die Reduzierung des Steuersatzes von 6,5 auf 3,5 Prozent abzielt. Dazu wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU diskutiert, welcher eine Bundesratsinitiative der Thüringer Landesregierung fordert, die das Ziel haben soll, den Ländern die Möglichkeit der Einführung eines Freibetrags im Rahmen der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuräumen. Der finanzpolitische Sprecher Maik Kowalleck betont: „Die hohen Erwerbsnebenkosten in Deutschland und ganz besonders bei uns in Thüringen mit dem Spitzensteuersatz von 6,5 % in Deutschland, stellen eine große Belastung für die Wohneigentumsbildung dar. Wir sehen das kritisch, denn angesichts der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Niedrigzinsphase, braucht die Alterssicherung eine zusätzliche Säule. Die könnte das Wohneigentum ausfüllen.“

Der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD geht dahingegen einen anderen Weg und fordert den Weg einer Übernahme der Steuerschuld im Steuererhebungsverfahren vor, ohne Mitwirkung des Bundes. Zur Finanzierung der hier vorgeschlagenen Förderung schlägt der Antrag den direkten Zugriff auf das Sondervermögen "Thüringer Wohnungsbauvermögen" vor. „Dieser Vorschlag ist sowohl haushaltssystematisch unsinnig und nicht umsetzbar, als auch hinsichtlich der Not an sozialem Wohnungsbau in Thüringen, schlichtweg abzulehnen“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck.

Als Ergebnis der Debatte und der darauffolgenden Abstimmung, konnte lediglich der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, mit den Stimmen der CDU, der FDP, der AfD und den 3 fraktionslosen Abgeordneten, zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen werden. Die Überweisung des Gesetzesentwurfs der FDP und des Entschließungsantrags der AfD fanden keine Mehrheiten im Parlament.

TOP 4) Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes - Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen Drs. 7/3725 - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Die CDU-Fraktion hat bereits in der Diskussion der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes in der vergangenen Legislaturperiode auf die Problematik der Breite der Gewässerrandstreifen hingewiesen. So hatten wir damals vorgeschlagen, nach dem Modell Rheinland-Pfalz die Randstreifen von 10 m im Außen- und 5 m im Innenbereich nur an Hotspots der Nitratbelastung auszuweisen und die Breite dieser Streifen je nach der vorliegenden Belastung flexibler festzulegen. Dies wurde damals durch das zuständige Ministerium abgelehnt. Wir sehen eine generelle einheitliche Festlegung der Gewässerrandstreifen über den kompletten Freistaat weiterhin als starke Einschränkung der Landwirtschaft auf vielen Hektar bisher genutzter Flächen an. Ob allerdings die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Fanggräben sinnvoll sind, bleibt auch fraglich, dass diese Flächen dann gar nicht mehr landwirtschaftlich (z. B. als ökologisch wertvoller Blühstreifen oder Kurzumtriebsplantage) genutzt werden können. Abg. Tiesler empfahl in seiner Rede, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Umweltausschuss zu überweisen. Leider wurde diese Überweisung mit den Stimmen von R2G mehrheitlich abgelehnt.

TOP 5) Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte Drs. 7/3726

Die FDP-Gruppe weißt in ihrem Gesetzentwurf zu Recht daraufhin, dass Zollbeamte in Thüringen während ihres Dienstes mangels gesetzlicher Regelung nur das Jedermannsrecht anwenden können. Das bedeutet, dass sie bei während ihres Dienstes festgestellten Straftaten, wie beispielsweise Schmuggel, Diebstahl oder auch flüchtigen Straftätern, keine besonderen Befugnisse wie Festnahme, Sicherstellung von Rauschgift und Diebesgut haben. Raymond Walk betonte während seiner Rede für die CDU-Fraktion: „Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht auch deshalb begründet, da in allen anderen Bundesländern Zollbeamte für eilbedürftige Fälle mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wurden, jedoch immer unter der Einschränkung, dass diese nur bei einer gesteigerten Gefahr und auch nur dann ergriffen werden können, wenn die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Somit können die Vollzugskräfte des Zolls in jenen Fällen tätig werden, in denen die originär zuständige Polizei nicht oder nicht rechtzeitig Maßnahmen wie Sicherstellung von Schmuggelware, Betäubungsmitteln oder auch die Festnahme von zur Fahndung ausgeschriebenen Straftätern ergreifen kann.“ Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 7) Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes Drs. 7/5032

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Christoph Zippel Unterstützung des von der Regierungskoalition eingereichten Novellierungsvorschlags zum Thüringer Landesmediengesetz bezüglich einer Erweiterung der Möglichkeiten einer nicht-redaktionellen Zusammenarbeit der beiden einzigen in Thüringen ansässigen privaten Radio-Vollprogramme Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen in seiner Rede signalisiert. Mit dieser Änderung im Mediengesetz soll auf die sich verändernde Medienlandschaft und vor allem auf den zunehmenden wirtschaftlichen Druck auf die beiden Sender reagiert werden, der durch die Auswirkungen der Coronakrise und die damit verbundenen erheblichen Einnahmeausfälle durch Werbung zusätzlich verschärft wird. „Die in der Novelle vorgesehene Liberalisierung des Mediengesetzes stärkt den Medienstandort Thüringen, indem dadurch die Existenz der beiden in Thüringen ansässigen privaten Hörfunkfunkanbieter kurz- und hoffentlich auch zumindest mittelfristig gesichert werde“, so der CDU-Abgeordnete. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig zur Weiterberatung in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

TOP 8) Achtes Gesetz zur Änderung des Landwahlgesetzes Drs. 7/5040

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Anregung der Landesregierung aus dem „Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Landtagswahlkreisen nach § 2 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG)" vom Februar 2022 (Drs. 7/4973) zur Änderung des § 23 Abs. 3 Satz 2 ThürLWG auf. Der Bericht der Landesregierung über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Landtagswahlkreisen war spätestens bis zum 26. Februar 2022 dem Landtag vorzulegen. Den Abgeordneten liegt dieser Bericht seit dem 23.02.2022 in schriftlicher Form und mit der Drucksachennummer 7/4973 vor. Maßgebliches Kriterium für einen Neuzuschnitt der Wahlkreise ist die Abweichung der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Landtagswahlkreise. Die Abweichung darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen. Ist die Abweichung größer, so ist nach § 2 Abs. 4 Satz 3 ThürLWG eine Neueinteilung vorzunehmen. Bereits drei Monate nach der Berichtspflicht der Landesregierung, sprich 30 Monate nach Beginn der Wahlperiode, sind gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 ThürLWG die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen frühestens möglich. Um dieses Zeitfenster im Hinblick auf eine notwendige Wahlkreisneueinteilung aus Gründen der Rechtssicherheit zu erweitern, regte die Landesregierung in ihrem Bericht an, den Zeitpunkt für die frühestmöglichen Wahlen der Wahlkreisbewerber (39 Monate nach Beginn der Wahlperiode) zusammenzulegen. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, sagte im Plenum: „Thüringen ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern das einzige Bundesland mit einem so frühen Zeitpunkt für eine mögliche Aufstellung der Vertreter für die Vertreterversammlung. Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben gesetzlich einen identischen Zeitpunkt für die beiden Aufstellungsverfahren (Vertreter für die Vertreterversammlung und Wahlkreisbewerber) geregelt, die auch deutlich näher an der nächsten anstehenden Wahl liegen. In Thüringen liegt der Zeitpunkt für die frühestmögliche Aufstellung der Vertreter für die Vertreterversammlungen etwa auf der Hälfte der Legislaturperiode und damit etwa 2 ½ Jahre vor der nächsten Wahl. Sachliche Gründe für einen solch frühen Zeitpunkt sind nicht erkennbar.“ Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 9) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs. 7/5130

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Regierungskoalition Änderungen an seiner Geschäftsordnung mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der parlamentarischen Gruppe der FDP und zweier fraktionsloser Abgeordneter, beschlossen.

Unter anderem wurde die Anzahl der Schriftführer erhöht, eine Klarstellung für die parlamentarische Praxis für das Zustandekommen eines Beschlusses sowie die Möglichkeit geschaffen, dass Sitzungen der Ausschüsse und weiterer Gremien des Landtags auch weiterhin, über die Experimentierklausel hinaus, mittels von der Landtagsverwaltung bereitgestellter Videokonferenztechnik durchgeführt werden können.

TOP 9a) „Verhältnismäßigkeitsbedenken gegenüber dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geltend zu machen“
Antrag der Fraktion der CDU Drs. 7/5125

In der EU-Richtlinie sollen EU-Bürger, Unternehmen sowie Kommunen und Länder dazu verpflichtet werden, neu zu bauende und bereits bestehende öffentliche und private Gebäude relativ kurzfristig bis 2027/30 und 2033 energetisch zu sanieren. In einer eigenen Stellungnahme, die nunmehr im Plenum zur Abstimmung gestellt und von dem CDU-Abgeordneten Jörg Kellner vorgestellt wurde, bewertet die CDU-Fraktion die Richtlinie wie folgt: „Der Richtlinienvorschlag ist wegen seiner zeitlich ambitionierten Zielvorgaben und des Umfangs der in diesem zeitlichen Rahmen umzusetzenden Maßnahmen sowie seiner noch nicht vollständig absehbaren enormen finanziellen Folgenabschätzung für den öffentlichen Sektor, aber vor allem auch aufgrund der damit verbundenen enormen finanziellen Belastung für Privathaushalte (Wohneigentumsbesitzer und Mieter gleichermaßen), nicht verhältnismäßig.“ Um die öffentliche Hand auf der einen Seite und viele betroffene Bürger und Unternehmen aufgrund dieser Richtlinie nicht zusätzlich zu belasten, verlangt die CDU mindestens eine zeitliche Streckung bzw. Staffelung der von der EU geforderten Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Auf jeden Fall soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, bei der Abstimmung der Länder im Bundesrat für Thüringen einen „Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“ anzuzeigen und entsprechend zu votieren, um bei der EU-Kommission eine Nachbesserung des Richtlinienvorschlags zu erreichen. Der Antrag fand keine Mehrheit im Landtag, da die rot-rot-grüne Regierungskoalition gegen eine Entlastung der Bürger stimmten.

TOP 10 a) Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen Drs. 7/348

dazu: Beschlussempfehlung des AfUEN Drs. 7/4728

Top 10 b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf Thüringen Drs. 7/434
hier: Nummern II und III
dazu: Beschlussempfehlung des AfUEN Drs. 7/4729

Der Plenarantrag wurde bereits in der 10. Sitzung des Landtages am 6.3.2020 zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Dort gab es etwa 2 Jahre intensive Diskussionen. Im federführenden AfUEN wurde zuletzt der Antrag der AfD (Drs. 7/4728) abgelehnt und der Alternativantrag der CDU in geänderter Form bestätigt (Drs. 7/4729). Nun wird der Antrag nochmals im Plenum beraten. Die CDU-Fraktion hat nach Beratungen mit R2G ihren Antrag neu formuliert und stellt ihn nun in dieser Fassung in den Punkten II. und III. erneut zur Abstimmung. Nun gelang es einen zweijährigen Diskussionsprozess vorerst zu einem für die CDU-Fraktion erfolgreichen Ende zu bringen. Abg. Tiesler begründete nochmals die Neufassung unsers Alternativantrages, der mit großer Mehrheit von den Fraktionen angenommen wurde. “Nun ist die Landesregierung am Zug, die Forderungen aus dem Alternativantrag zu erfüllen“ schloss Abg. Tiesler seine Ausführungen ab.

TOP 12) Pendlerparkplätze für Thüringen Drs. 7/2524

Im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten soll die Landesregierung umfangreich berichten, wie Pendlerparkplätze an Autobahnanschlussstellen und Knotenpunkten des regional bedeutenden Straßennetzes geschaffen werden können.
Ein entsprechender Antrag der Gruppe der FDP wurde einstimmig überwiesen. Unter anderem soll die Landesregierung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern (Bund, Landkreise, Kommunen) prüfen, inwieweit in koordinierter Weise, mittelfristig Pendlerparkplätze errichtet werden können. Gegenstand des Beschlusses ist zudem eine Bedarfsermittlung sowie eine Konzepterstellung durch die Landesregierung.

TOP 15) Änderung der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags Drs. 7/3733

Mit dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorgang anzeigen) sollen datenschutzrechtliche Anpassungen zur Videoüberwachung von Wahlkreisbüros der Abgeordneten des Thüringer Landtags vorgenommen werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und Rot-Rot-Grün verabschiedet, die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP enthielten sich.

TOP 16) Update für den öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen Drs. 7/3449

Die Gruppe der FDP hatte bereits im Juni 2021 unter der Drucksache 7/3449 den Antrag „Update für den öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen“ eingereicht. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während seiner Rede am 18. März 2022: „Die Polizei ist zurzeit am Limit, die tägliche Einsatzlage ist sehr angespannt. Deshalb begrüßen wir es grundsätzlich auch, sich, wie im vorliegenden Antrag der FDP, mit Maßnahmen zu beschäftigen, die zur Verbesserung der Situation beitragen können.“

Im Wesentlichen stellt der vorliegende Antrag der FDP vom 1. Juni letzten Jahres zwar auf verschiedene Problemstellungen in der Thüringer Polizei ab und zeigt mögliche Wege der Verbesserung auf. Er bildet allerdings nur einen Teil der Dinge in der Gesamtheit ab. „Ich will gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass der Antrag an vielen Stellen schlicht überholt ist, da wir mit den Beschlüssen zum Haushalt 2021 und 2022 sowie dem Beschluss „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln (Drs. 7/3208)“ bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben“, so Raymond Walk. Der Antrag fand keine Mehrheit und eine Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss wurde abgelehnt.

TOP 17) Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken Drs. 7/3581 - Antrag der Landesregierung

dazu: Chancen der Konferenz zur Zukunft Europas nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen Drs. 7/3729 - Alternativantrag der CDU

dazu: Die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union muss offen, ausgewogen, in transparenten Verfahren und nicht als gelenkter Diskurs geführt werden Drs. 7/4615 - Entschließungsantrag der AfD

In der gemeinsamen Aussprache zu diesen drei Anträgen betonte der CDU-Europapolitiker Jörg Kellner für die CDU-Fraktion, wie wichtig eine aktivere und stärkere Beteiligung der Bürger an den Entscheidungen der EU in Brüssel ist. Nach seiner Auffassung könnte das neue in Brüssel entwickelte Format einer „Konferenz zur Zukunft Europas“ dabei eine wichtige Rolle spielen, auch angesichts der aktuellen Herausforderungen der EU, wie u. a. die Bekämpfung der Coronapandemie und ihrer Folgen, die Auseinandersetzung mit der Flüchtlingskrise, den Brexitfolgen oder den Aufgaben der Digitalisierung. Als eine wesentliche Forderung formulierte der CDU-Abgeordnete, der zugleich auch Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Thüringen ist, künftig noch stärker in diesen Beteiligungsprozess die Erfahrungen der Regional- und Kommunalpolitiker einzubeziehen: „Es sind die Regional- und Kommunalpolitiker, die am ehesten die Kluft zwischen den Bürgern und den EU-Organen überbrücken können, da sie über die größte Bürgernähe verfügen, pragmatisch sind, mit dem Bürger unmittelbar kommunizieren und diese am ehesten auch mobilisieren können“, so Kellner. Während der AfD-Antrag abgelehnt wurde, da er sich mit seinen Forderungen gegen wesentliche Interessen Deutschlands wendet, wurden die Anträge von CDU und der Regierungskoalition zur Weiterberatung in den Europaausschuss überwiesen.

TOP 18) Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen Drs. 7/3585
Antrag der Fraktion der AfD

Der Abgeordnete Tiesler lenkte in seinem Beitrag die Aufmerksamkeit auf die in den letzten Jahren nur in geringem Maße vorgenommene Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten durch die Thüringer Landesregierung. Das zuständige Ministerium hat gegenwärtig bei der Ausweisung von Schutzgebieten aus politisch-ideologischen Gründen den Fokus auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten wie derzeit in der Südharzer Gipskarstlandschaft gerichtet. Landschaftsschutzgebiete werden nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen, d. h. direkt durch das TMUEN, ausgewiesen. Die Voraussetzungen dafür sind im § 26 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Die beteiligten Behörden sind zur Begutachtung und Verwaltung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung angewiesen. Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile oder Bestandteile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen bewahrt. Die Ausweisung von Schutzgebieten soll
• den Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Gesellschaften nachhaltig sichern und ihre Lebensräume zu Biotopverbundsystemen entwickeln
• die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter gewährleisten
• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sichern sowie
• Gebiete erhalten und entwickeln, die sich für die Erholung besonders eignen.
• Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten
• In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Der Antrag der AfD ist nur bedingt geeignet, die Arbeit des zuständigen Thüringer Ministeriums bei der zügigen Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zu beschleunigen, enthält aber einige Forderungen, die auch unserer Fraktion wichtig sind. Daher haben wir uns sowohl beim Überweisungsantrag in den AfUEN als auch bei der Abstimmung über den Antrag selbst enthalten. Beides wurde mehrheitlich abgelehnt!

TOP 20) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern Drs. 7/4200

Mit dem Antrag möchte die Regierungskoalition das Versäumnis nachholen, wie die Oppositionsparteien im Thüringer Landtag durch eigene Anträge das unsägliche Ereignis des 60. Jahrestages des „Baus der Mauer“ zu thematisieren. In seiner Rede verwies der für SED-Aufarbeitung zuständige Fachsprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, auf die zahlreichen Initiativen der CDU-Fraktion zur Aufarbeitung des DDR-/SED-Unrechts seit Bestehen des Freistaates Thüringen. Darüber hinaus stellte er im Besonderen das Schicksal der Opfer von DDR-/SED-Unrecht sowie vor allem auch das der an der innerdeutschen Grenze Getöteten in den Mittepunkt seiner Rede. Darüber hinaus verwies er auf die besondere historische Bedeutung der Friedlichen Revolution des Herbstes 1989 und den damit verbundenen Fall der Mauer für die entsprechende Pflege der Erinnerungskultur im Kontext der SED-Aufarbeitung. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit zur Weiterberatung in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

TOP 21 a) Solarausbaubeschleunigen -Umbau auf ein sozial gerechtes Energiesystem forcieren-Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern stärken Drs. 7/5041
Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Top 21b) Energiekostenexplosionstoppen -Verbraucher und Unternehmen entlasten
Antrag der Fraktion der CDU Drs. 7/5042

Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU haben Anträge vorgelegt, um auf die Entwicklung der Energiekosten zu reagieren. Der Antrag der CDU bietet dabei einen Mix aus landes- und bundespolitischen Maßnahmen und nimmt sowohl den Verbraucher als auch die Industrie in Blick.
In seiner Rede machte Andreas Bühl, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, anhand konkreter Beispiele deutlich, wie sich die Belastungen für die Verbraucher und insbesondere für die Pendler entwickelt haben. Er zeigt auf, dass sofort gehandelt werden muss, um die Familien und Arbeitnehmer zu entlasten, wie andere EU-Länder das bereits getan haben. „Das ewige Hin und Her der Ampel auf Bundesebene und das Bürokratiemonster, das Herr Lindner mit seiner Tankquittung vorgeschlagen hat, helfen den Menschen nicht“, stellt Andreas Bühl mit Blick auf die bisherigen Maßnahmen des Bundes fest. Konkret fordert er für die CDU die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Strom, Gas und Fernwärme, die Reduzierung der Energiesteuer und Anhebung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer.
Auch zum anderen großen Block des Antrages, den Hilfen für die Wirtschaft, macht Andreas Bühl in seiner Rede ergänzende Ausführungen. „Wir können nicht auf den Bund warten, wir brauchen bis dahin Thüringer Hilfen, denn sonst könnte es für manche Branche auch in Thüringen schon zu spät sein“ so sein eindringlicher Appell. Langfristig, und auch da gibt es Überschneidungen zum Antrag der Koalition, müsse aber der Weg der Transformation gegangen werden.
Auf diesen Punkt ging auch Thomas Gottweiss, energie- und umweltpolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, in seinem Redebeitrag ein. Er zitierte den Sofortbericht von Staatssekretär Möller der gesagt hatte, dass eine tragfähige Energieinfrastruktur eine Frage der Sicherheit sei. Darauf aufbauend bot Thomas Gottweiss eine detaillierte Analyse der Situation in Thüringen beim Umbau auf erneuerbare Energien und hielt der Landesregierung eindrücklich den Spiegel vor. „Wo sind die Elektrolyseure für die Wasserstoffwirtschaft, wo sind die Biogasanlagen, wo ist die Sektorenkopplung, die als Speicher so wichtig ist?“ fragt der Energiepolitiker mit Blick auf die Regierungsbank. Wann, wenn nicht jetzt, habe der Staatssekretär gefragt und Thomas Gottweiss ergänzt, „wann denn endlich?“. Explizit warb Gottweiss für die Annahme beider Anträge.
Weder die Koalition noch die CDU hatten für ihre Anträge eine Überweisung in den Ausschuss beantragt und so kam es unmittelbar zur Abstimmung. Dabei wurde der Antrag der Koalition in Tagesordnungspunkt 21 a) mit Jastimmen von CDU, Grünen, Linken und SPD gegen die Neinstimmen von FDP und AfD angenommen. Der Antrag der CDU in Tagesordnungspunkt 21 b) wurde ohne Gegenstimme, bei Enthaltungen von FDP und AfD, angenommen.

TOP 22) Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen (hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) Drs. 7/4974

Auf Antrag der Landesregierung soll Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Thüringer Landgesellschaft mbH und als Mitglied des Aufsichtsrats der Thüringer Tourismus GmbH entsandt werden. Diesem Ansinnen der Landesregierung wurde mit den Stimmen von CDU, FDP, Rot-Rot-Grün bei Enthaltung der AfD entsprochen.

TOP 24) Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Drs. 7/5078

Bei der Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags wurde der durch die Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Karlheinz Frosch (AfD) nicht gewählt.

TOP 26) Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 "Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf - Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens" Drs. 7/5079

Bei der Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 "Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf - Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens" wurde die durch die Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann (AfD) gewählt.

TOP 27) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 "Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung" Drs. 7/5048

Bei der Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 "Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch -gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung" wurde der durch die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Abgeordnete Christian Schaft (DIE LINKE) mit 46 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gewählt. (72 gültige Stimmen, bei 80 abgegebenen Stimmen)

TOP 28) Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Drs. 7/5080

Bei der Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes wurde der durch die Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Torsten Czuppon (AfD) nicht gewählt.

TOP 29) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Drs. 7/5081

Bei der Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes wurde der durch die Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Stefan Möller (AfD) nicht gewählt.

TOP 30) Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Drs. 7/5082

Bei der Bestellung eines Mitgliedes des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß §12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wurde der durch die Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Jörg Henke (AfD) nicht mit gewählt.

TOP 31) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Drs. 7/5083

Bei der Wahl eines Mitgliedes des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) wurde der durch die Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordneter Olaf Kießling (AfD) nicht gewählt.

TOP 33a) Für Freiheit und Frieden: Thüringer Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und gemeinsam gegen Putins Angriffskrieg Drs. 7/4999

Die CDU befasste sich in ihrer aktuellen Stunde mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und setzte ein klares Zeichen der Solidarität. In seiner Rede machte der migrationspolitische Sprecher Stefan Schard seine Bestürzung deutlich, dass wieder Krieg in Europa herrscht. „Die fürchterlichen Bilder der Zerstörung werden von herzergreifenden Abschiedsszenen flankiert“, so Schard mit Blick auf die Bilder aus der Ukraine. Er macht auch deutlich, dass wir alles tun müssen, um den Menschen aus der Ukraine zur Seite zu stehen, außer selbst Kriegspartei zu werden. Die Solidarität der Menschen in Thüringen ist groß. Das würdigte Schard in seiner Rede. Er dankte den Helfern für ihr Mitgefühl und ihre Hilfsbereitschaft und stellte klar: „sie verdienen Dank und Anerkennung“. Gleichzeitig sei auch die Regierung gefragt, den Helfern zu helfen. „Einiges ist auf den Weg gebracht worden, aber noch immer sind bei den Kommunen und den privaten Initiativen viele Fragen offen“, so Schard. Unter anderem schlug er vor, mit dem geplanten Flüchtlingsgipfel nicht bis zum 31. März zu warten. Zuletzt stellt Schard aber auch klar, dass es keine Anti-Russische Hexenjagd auf in Deutschland lebenden Russen geben dürfe, den diese könnten nichts für Putins Angriffskrieg.

TOP 33b) Thüringer braucht erschwingliche Energiepreise: Für die sofortige Senkung der Steuern auf Kraftstoffe und Energie auf Bundesebene einsetzen Drs. 7/5043

Da das Thema Energiepreise drängt, hatte die CDU für die aktuelle Plenarwoche einen eigenen Antrag eingebracht, um konkrete Vorschläge für eine Entlastung der Bürger beschließen zu können. Die AfD hat dem Thema stattdessen das reine Gesprächsformat der aktuellen Stunde gewidmet. Die Begründung der aktuellen Stunde passt dabei aber in den genannten Kernforderungen auch zum Antrag der CDU. Darauf wies auch Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, in seiner Rede hin und stellte fest, dass es eine explosionsartige Entwicklung der Preise gerade in den letzten Tagen und Wochen gab, die gerade für Pendler zu kaum mehr ertragbaren Kosten geführt hat. Er sieht in diesem Punkt auch Einigkeit im Haus. Allerdings wolle die AfD in ihrer aktuellen Stunde eben auch die Schuldfrage klären. Martin Henkel setzt die Priorität anders und fordert: „Angesichts der Dramatik der Situation vor der wir stehen, sollten wir uns jetzt darauf konzentrieren, wie wir Bürger, Verbraucher und Unternehmen spürbar entlasten können.“ Neben der Entwicklung der Marktpreise und den staatlichen Steuern auf Energie sieht Martin Henkel auch eine Rolle der Mineralölindustrie, die hier die Preisentwicklung für horrende Gewinne nutzt. Er unterstützt deshalb das Ansinnen von Wirtschaftsminister Habeck, hier die Kartellbehörden einzuschalten. „Langfristig brauchen wir den Strukturwandel, aber wir brauchen jetzt klare Signale an die Verbraucher und an die Unternehmen. Entlastungen müssen jetzt kommen und nicht irgendwann.“

TOP 33c) IT-Sicherheit in Thüringen gewährleisten Drs. 7/5046

Die COVID-19-Pandemie hat auch in den Thüringer Verwaltungen zu einem höheren Aufkommen an digitaler Kommunikation geführt. Damit gewinnt auch die kommunale Informationssicherheit an Bedeutung. Fernzugriffe, Videokonferenzen und Homeoffice fordern die digitale Infrastruktur heraus. Dadurch steigen auch die potenziellen und tatsächlichen Cyberattacken. So zeigen die kürzlich passierten Vorkommnisse im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, dass auch kleine Kommunen zum Ziel von Angriffen werden können. Die Problemlage hat sich aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen durch den russischen Angriffskrieg verschärft, weshalb die Fraktion eine aktuelle Stunde zum Thema „IT-Sicherheit in Thüringen“ beantragte. Raymond Walk unterstrich in seiner Rede für die CDU-Fraktion, dass die jüngsten Vorkommnisse in der Stadtverwaltung Suhl darauf hindeuten, dass vermehrt auch Kommunen zum Ziel von Cyberattacken werden können. „Deshalb fordern wir: Ein starker Rechtsstaat muss auch im Internet und Dark Web Präsenz zeigen. Die Fähigkeiten des Landeskriminalamts und des Landesamts für Verfassungsschutz müssen vor diesem Hintergrund konsequent gestärkt werden. Dies gilt vor allem personell, aber auch technisch“, so Walk im Plenum. Zur besseren Verfolgung von internettypischen Straftaten wie Hackerangriffen, bandenmäßigem Betrug bei fake Shops, Identitätsdiebstahl oder überbordender Hasskriminalität in sozialen Netzwerken müssen die bestehenden Ermittlungs- und Justizstrukturen aus Sicht der CDU-Fraktion zu einer gemeinsamen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität von Justiz und Polizei weiterentwickelt werden. Daneben muss eine neu geschaffene Cybersicherheitsagentur zur zentralen Anlaufstelle für alle Fragen der Cybersicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Städte und Landkreise sowie für die Wirtschaft geschaffen werden.

TOP 33d) Integration von Kindern aus der Ukraine in Thüringer Kindergärten und Schulen gestalten - eine Herausforderung auf allen staatlichen Ebenen sowie für die Zivilgesellschaft Drs. 7/5053

Innerhalb der Aktuellen Stunde durch die Fraktion der Linken (Drs. 7/5053) diskutierten die Bildungspolitiker, wie die Integration ukrainischer Kinder infolge des Ukrainekrieges in das Thüringer Bildungssystem erfolgreich gelingen kann. Neben Sofortmaßnahmen und Entbürokratisierung debattierten die Abgeordneten auch über die Notwendigkeit von konkreten Krisenplänen und einer auskömmlichen Finanzausstattung für die Akteure vor Ort. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erläuterte anhand der prognostizierten Flüchtlingszahlen und personellen Bedarfe die Dimension der anstehenden Herausforderungen für das Thüringer Bildungssystem in den Kitas und Schulen. In seiner Rede forderte er die Landesregierung konkret auf, schnellstmöglich die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die handelnden Entscheidungsträger und Einrichtungen vor Ort in den Kommunen wirksam zu unterstützen.

TOP 33e) Gute Pflege in Thüringen braucht gute Arbeitsbedingungen: 30-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohnausgleich Drs. 7/5094

Innerhalb der Aktuellen Stunde wurde über die aus Sicht der CDU-Fraktion teilweise realitätsfernen Forderungen der SPD-Fraktion nach einer stufenweisen Einführung einer 30-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohnausgleich debattiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, bezeichnete die Thematisierung des Pflegeberufes von der SPD in dieser Art und Weise als reinen Populismus. Ohne konkrete Lösungsvorschläge aufzubieten, schüren die Vorschläge der SPD im Begründungstext zur Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufs lediglich den Unmut der Beschäftigten. Neben der Ausblendung der konkreten Folgen und Auswirkungen der Forderungen für das Thüringer Gesundheitssystem lasse der Antrag auch den Umstand des bundesgesetzlichen Ordnungsrahmens sowie konkrete Vorschläge zur Finanzierung völlig außer Acht.

TOP 37) Bundesmeldegesetz Drs. 7/4320

Das Bundesmeldegesetz regelt das Meldewesen bundeseinheitlich für Deutschland und ist am 1. November 2015 in Kraft getreten. Zuvor war es Landesrecht, das heißt, jedes Bundesland hatte sein eigenes Gesetz, was den länderübergreifenden Austausch von Meldedaten erschwerte.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 28. Sitzung am 9. Dezember 2021 und in seiner 30. Sitzung am 10. März 2022 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss mit einigen wenigen Änderungen (mit Blick auf datenschutzrechtliche Hinweise) angenommen, die Beschlussempfehlung aus dem Innen- und Kommunalausschuss liegt in der Drucksache 7/5058 vor. Mit Blick auf das gesetzliche Inkrafttreten am 1. Mai 2022 (im April 2022 kein Plenum) stimmten auch die Abgeordneten der CDU-Fraktion der Dringlichkeit und der Platzierung auf der Tagesordnung zu und votierten somit auch für den Gesetzentwurf samt Änderungen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP.

TOP 39) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Drs. 7/4759
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Landtagsfraktionen debattierten zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Schülerkostenbeiträge im § 18 Abs. 2 Satz 1 für die Schulen in freier Trägerschaft, welche rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben werden sollen. Die war geboten, da eine Anpassung der Besoldung für Grundschullehrer an staatlichen Schulen ab 01. August 2022 (Drs. 7/2337) erfolgte. Während die Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen auf eine unmittelbare Verabschiedung des Gesetzentwurfes drangen, warb Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, eindringlich dafür, eine umfassende inhaltliche Debatte im dafür zuständigen Bildungsausschuss innerhalb eines regulären Gesetzgebungsprozesses zu führen. Gerade mit Blick auf die nunmehr anstehenden und noch nicht absehbaren finanziellen und organisatorischen Herausforderungen bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge sei es aus seiner Sicht essentiell, dass der Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung den Trägern und Schulen die notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ausstattet, um die gegenwärtigen Krisensituation bestmöglich im Sinne der Schüler bewältigen zu können. In diesem Zusammenhang kritisierte er auch die Landesregierung für ihre unzureichende fachliche Expertise im Rahmen der parlamentarischen Beratungen der vergangenen Gesetzgebungsprozesse. Dabei skizzierte er die Unzulänglichkeiten bei der Änderung des Besoldungsgesetzes und nannte exemplarisch die notwendig gewordenen gesetzlichen Korrekturen und Probleme, die mit den Änderungen des Schulgesetzes, des Sportfördergesetzes und des Erwachsenbildungsgesetzes einhergingen. Im Anschluss der Debatte stimmten sowohl die CDU-Fraktion, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD für eine Ausschussüberweisung. Dies wurde durch die Stimmen durch die Abgeordnete der Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen, mit der Stimmenenthaltung durch die Abg. Frau Dr. Bergner, mehrheitlich abgelehnt.