Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 81. Plenarsitzung (08.06.2022)

08.06.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1: Sonderplenum: CDU legt Gesetzentwurf vor, um Wiedereinführung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe durch die Landesregierung rückgängig zu machen

Gesetzentwurf der CDU „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft - Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen“ (Drs. 7/5524)

Antrag der AfD „Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe - keine Sparpolitik auf dem Rücken der Auszubildenden in Thüringen“ (Drs. 7/5516)

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, die Kosten für die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen zu übernehmen. Der Antrag der AfD-Fraktion folgt dem gleichen Ziel, jedoch ohne eine gesetzliche Fixierung. Der Antrag der AfD löst das Problem der Rücknahme der Schulgeldfreiheit nicht, weil ein entsprechender Beschluss, wie er maximal aus dem Antrag der AfD werden kann, bereits seit zwei Jahren existiert (Drs. 7/3203 und Drs. 7/2484), aber seitens der Landesregierung nicht beachtet wird. Die AfD kommt damit etwa zwei Jahre zu spät. Demgegenüber schafft der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Rechtssicherheit und sorge dafür, dass die Globale Minderausgabe durch die Landesregierung in diesem Bereich nicht mehr angewendet werden kann.

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, erklärte dazu: „Es ist heute ein guter Tag für die Auszubildenden, weil sie sich nicht mehr sorgen müssen, dass sie Schulgeld nachzahlen müssen.“ Denn die Streichung habe „weder etwas mit Planungssicherheit und Verlässlichkeit, noch mit Respekt zu tun.“ Wer das Schulgeld abschaffe, der reduziere finanzielle Hürden. Dies sei umso wichtiger, weil sich Thüringen „in einem Wettbewerb mit den um uns liegenden Ländern befinde.“ Thüringen profitiere davon überproportional, so König, denn „…um eine gute gesundheitliche Versorgung aufrechtzuerhalten brauchen wir eine gute pflegerische und therapeutische Fachkräfteausbildung.“

Schlussendlich räumt Dr. König mit drei Mythen auf, die gerne von den Verhinderern der Schulgeldfreiheit bemüht würden:

1. „Wer das Schulgeld nicht bezahlen kann, kann an eine staatliche Schule wechseln.“ (so erklärt durch Min. Holter)

Dem stellt Dr. König gegenüber, dass etwa 60% der Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen an Freien Schulen beschult würden.

2. „Es gab keine Alternative zur Kürzung der Gesundheitsfachberufe.“ (so bemüht in den Reden der anderen Fraktionen während der Plenarsitzung)

Diesem Argument stellt Dr. König gegenüber, dass sogar der zuständige Bildungsminister Helmut Holter in einem Interview die mangelnde Prioritätensetzung der Landesregierung bemängelte.

3. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung.“

Dr. König erwähnt dazu einerseits, dass der Beschluss zur Schulgeldfreiheit 2021 einerseits explizit im Angesicht der ausbleibenden Lösung auf Bundesebene getroffen wurde und andererseits, dass er ebenfalls bedauere, dass es noch zu keiner Lösung kam, er aber darauf hoffe, dass sich die Ampelkoalition dieser Lösung annehme.


Der Antrag der AfD wurde mit Stimmen aus allen Fraktionen, außer der AfD, mit vier Enthaltungen, abgelehnt. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde einstimmig in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (Federführung) und Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.