Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 89.-91. Plenarsitzung (21.-23.09.2022)

21.09.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (Drs. 7/1722)

Bereits in zweiter Beratung diskutierte der Landtag über den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (Drs. 7/1722). Die FDP will mit diesem Gesetzentwurf auf die Kostenbeteiligung der Eltern bzw. der Schüler selbst an der Schülerbeförderung auch für die Stufen ab der 11. Klasse verzichten. Zur Finanzierung dieses Vorhabens sollen die Schulträger entsprechend höhere Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung über den kommunalen Finanzausgleich erhalten. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Raymond Walk, begrüßt das im Gesetzentwurf thematisierte nachvollziehbare Anliegen, Familien zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Jedoch verdeutlichte er auch, dass weder im laufenden Haushaltjahr noch im Haushaltsentwurf für 2023 Vorsorge für solche Zusatzkosten getroffen worden seien. Insofern verwies er auf die Thüringer Verfassung. Aufgrund der bestehenden Unklarheiten bei der Finanzierung der Schülerbeförderung beantragte die CDU-Fraktion die Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss sowie mitberatend in den Bildungs- und in den Innenausschuss. Die Überweisung in die Ausschüsse wurde mit den Stimmen der SPD, DIE LINKE sowie Bündnis90/Die GRÜNEN abgelehnt. Die sich anschließende Abstimmung über den Gesetzentwurf wurde mit gleicher Stimmenmehrheit abgelehnt.

TOP 2) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielvertrags 2021 (Drs. 7/6237)

In der Plenardebatte wurde über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielvertrags 2021 beraten (Drs. 7/6237). Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erfolgte eine Ausweitung des Sperrsystems zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem. In Folge dessen sind die Bundesländer verpflichtet, Datensätze aus möglicherweise schon bestehenden landeseigenen Sperrdateien in das neue zentrale Spielersperrsystem zu überführen und den Anschluss aller nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zur Nutzung verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an dieses anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem zu gewährleisten. Das Land Hessen wurde übergangsweise mit der Schaffung bzw. Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur für den Betrieb der Sperrdatei beauftragt, wobei die langfristige Zuständigkeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen ist. Dieser Zuständigkeitsübergang geht mit verwaltungsökonomischen Problemen einher. Deshalb soll ein Mantelgesetz erlassen werden, in dessen Artikel 1 die Zustimmung des Landesgesetzgebers zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erfolgt und mit Artikel 2 die notwendigen Anpassungen des Thüringer Glücksspielgesetzes geregelt werden. Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache behandelt. Es gab keine Gegenstimmen und Enthaltungen, so dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen wurde.

TOP 3) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/5569)

Seit mehr als zwei Jahren wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der neuen parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) der 7. Legislaturperiode gerungen. Bisher konnte noch keine neu gebildete Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Um diese Thematik nun anzugehen, beschäftigte sich der Landtag heute mit dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/5569). Demnach sollen die vorliegenden Neuregelungen zukünftig die zügige Neukonstituierung erleichtern. Denn auch für die PKK gilt das Prinzip der möglichst unmittelbaren demokratischen Legitimation, d.h. die Wahl durch den jeweils gerade amtierenden Landtag. Deshalb sollen die nach wie vor fünf Mitglieder der ParlKK künftig mit einer „Mehrheit von zwei Dritteln“ gewählt werden. Derzeit ist die einfache Mehrheit ausreichend. Zudem soll künftig die „parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen im Gremium vertreten sein“. Der innenpolitische Sprecher, Raymond Walk, betonte während der Plenardebatte: Mit der vorgelegten Gesetzesänderung „ist es nunmehr möglich, einen großen parlamentarischen Knoten aufzulösen“. Dennoch verwies er auf einige handwerkliche und inhaltliche Unzulänglichkeiten, die noch klärungsbedürftig seien und plädierte für eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innen- und Kommunalausschuss sowie in den Justizausschuss. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU, der FDP sowie Teilen der BfTh in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Gegenstimmen stammten von der AfD-Fraktion.

TOP 4) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 7/6263)

Der Thüringer Landtag befasste sich mit einem Gesetzentwurf der Bürger für Thüringen zur Verfassungsänderung hinsichtlich der Einführung einer weiteren Möglichkeit zur Erwirkung von Neuwahlen zum Thüringer Landtag durch Volksentscheid. Die Verfassung des Freistaats Thüringen soll laut Gesetzesentwurf um eine neue Nummer 3 in Absatz 2 des Artikels 50 ergänzt werden. Durch diese Nummer 3 soll die Möglichkeit der Herbeiführung einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags im Wege der Durchführung eines Volksentscheids in die Verfassung des Freistaats Thüringen aufgenommen werden. Die Überweisung in den zuständigen Verfassungsausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt (Zustimmung Bürger für Thüringen und AfD-Fraktion). In weiterer Abstimmung über den Gesetzesentwurf selbst wurde dieser mit Ausnahme der Stimmen der Bürger für Thüringen abgelehnt.

TOP 5) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 7/6291)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/6291) sieht ein Regelungsbedürfnis infolge von Änderungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBI. 1 S. 3234) stehen. Infolgedessen sind diejenigen Steuerungs- und Planungsaufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe weggefallen, die sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen beziehen. Deshalb ist eine Bereinigung der Zuständigkeiten in § 4 ThürAGSGB XII erforderlich. Zu diesem Zweck wurde dieses Mantelgesetz vorgelegt. Der Tagesordnungspunkt erfolgte ohne Aussprache und wurde einstimmig in den AfSAGG überwiesen.

TOP 6) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 7/6292)

Der Thüringer Landtag befasste sich in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf zu einem Mantelgesetz, welches Änderungen im Besoldungsgesetz und im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz vorsieht. Für beide Gesetze sind aufgrund von Entwicklungen der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung regelmäßig Anpassungen vorzunehmen. Wesentlicher Inhalt ist die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022. Darüber hinaus besteht aus der Überprüfung der Amtsangemessenenheit der Alimentation ein Bedarf, die Höhe der kinderbezogenen Stufen des Familienzuschlags anzupassen. Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich aufgrund der Neuregelung und Zusammenfassung der bisherigen Vollstreckungsvergütung und Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher sowie aufgrund der Schließung der Regelungslücke hinsichtlich der weiteren Vertreter des Leiters eines Studienseminars. Die zusätzlichen Kosten der vorgesehenen Anpassungen betragen für das Land im Jahr 2022 5,0 Millionen Euro und ab dem Jahr 2023 etwa 59,5 Millionen Euro jährlich. Der Regierungsentwurf wurde einstimmig zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

TOP 7a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drs. 7/6298) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drs. 7/6353) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Der Thüringer Landtag debattierte in seiner heutigen Sitzung intensiv zum Thema der Ausweitung des Corona-Sondervermögens hinsichtlich des weiteren Krisentatbestandes im Rahmen der Energiekrise. Dass der aktuell bestehende Corona-Pandemie-Hilfefonds bestens dazu geeignet sei, um nun auch Hilfen und Maßnahmen im Rahmen der Energiekrise abzubilden, war einhellige Meinung der Fraktionen der CDU und Rot-Rot-Grün. Beide hatten jeweils einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ziel der rot-rot-grünen Fraktion war es, sowohl die erste als auch die zweite Lesung in dieser Woche abzuhandeln. Dass dies formalrechtlich unzulässig ist, ließ die Landtagspräsidentin bereits bei den Erläuterungen zur Tagesordnung erkennen und wies auf die Anhörungspflicht hin. Das ignorierte Rot-Rot-Grün während der Aussprache konsequent und hielt an der Forderung fest, das Gesetz sofort auf den Weg zu bringen. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, machte deutlich, dass mit einer solchen Vorgehensweise Rot-Rot-Grün riskiert, dass das Parlament ein Gesetz durchpeitscht, welches im Nachgang aufgrund der fehlenden Anhörung angefochten wird. Weiterhin stellte Bühl klar, dass der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion deutlich mehr Inhalt aufweist und somit ein klares Bild davon vermittelt, für wen die Hilfen und Maßnahmen gelten sollen. Schlussendlich wurde für beide Gesetzentwürfe durch die CDU-Fraktion Ausschussüberweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Beide Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen aller Fraktionen in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser wird noch in dieser Woche tagen, um die entsprechende Anhörung zu beschließen.

TOP 8) Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung - Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen (Drs. 7/6299)

In der Plenardebatte wurde der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Drs. 7/6299) debattiert. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass vorberatende Ausschüsse in den Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen in öffentlicher Sitzung abgehalten werden können. Deshalb seien Entscheidungen nicht transparent nachvollziehbar. Den Städten, Landkreisen und Gemeinden soll durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit geboten werden, durch ihre Geschäftsordnung zu bestimmen, welche Beratungsgegenstände in öffentlicher Sitzung thematisiert werden können. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, erklärte dazu: „Meine Fraktion war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern begrüßt meine Fraktion grundsätzlich die vorgeschlagene Regelung. Denn sie stellt den Kommunen künftig frei, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder nichtöffentlich tagen.“ Die Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss wurde einstimmig beschlossen.

TOP 9a) Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten - einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen (Drs. 7/4827)
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (Drs. 7/6332)
dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6371)

Die Plenardebatte wurde zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen geführt. In einer teilweise emotionalen Aussprache erläuterte Dr. Thadäus König, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, wesentliche Argumente, wie beispielweise die veränderten Rahmenbedingungen, aber auch den hohen bürokratischen Aufwand in den Gesundheitsämtern sowie im Medizin- und Pflegesektor, der gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht spricht. Aus diesem Grund wurde der bereits im Februar 2022 ins Parlament eingebrachte CDU-Antrag noch einmal inhaltlich nachgeschärft und Bestimmungen analog zu Bayern und Baden-Württemberg eingearbeitet, um die Belastungen für die Mitarbeiter in den besagten Bereichen so gering wie möglich zu halten. Die Beschlussempfehlung (Drucksache 7/6332) sowie der CDU-Antrag (Drucksache 7/4827) wurde mehrheitlich durch den Landtag angenommen. Der dazu eingebrachte AfD-Antrag (Drucksache 7/6371) wurde mehrheitlich durch die Fraktionen und parlamentarischen Gruppen abgelehnt.

TOP 14) Einsetzung einer Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie - Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“ (Drs. 7/6265)

In der parlamentarischen Debatte wurde über den CDU-Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission diskutiert. Untersucht werden sollen die Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie in Thüringen in Bezug auf unsere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zentrales Anliegen der Kommission ist es, wissenschaftlich eruierte Ergebnisse und Erkenntnisse für zukünftige Entscheidungen und ähnliche pandemische Lagen nutzbar zu machen. Insgesamt sollen fünf Handlungsfeldern betrachtet werden. Neben den beiden übergreifenden Feldern Rechtssetzung, Zuständigkeiten und Kompetenzverteilung sowie Kommunikation werden auch die Altersbereiche der Kinder im Vorschulbereich (bis 5 Jahre), Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre) und Junge Erwachsene (19 bis 27 Jahre) in den Fokus genommen. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher, warb in seiner Rede eindringlich für das Einsetzen einer solchen Expertenkommission, um sich intensiv mit der Bewältigung der Corona-Pandemie innerhalb des Thüringer Bildungssystems neben dem Tagesgeschäft in den Ausschüssen zu beschäftigen. Tiefgreifende Erkenntnisse und Datengrundlagen seien schlichtweg gegenwärtig nicht vorhanden. Thüringen, so fasste Tischner zusammen, sei am schlechtesten durch die Corona-Krise gekommen, eine gründliche inhaltliche Aufarbeitung sind wir den Kindern und Jugendlichen, die am stärksten und längsten darunter litten, schuldig. Der Antrag wurde mehrheitlich, mit Enthaltung der AfD-Fraktion, zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

TOP 13) „Energiekrise bewältigen - Maßnahmen in Thüringen und auf Bundesebene auf den Weg bringen“ (Drs. 7/5758)
dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/5947)

gemeinsam beraten mit

TOP 15) „Energiearmut entgegenwirken -Notfallfonds für Thüringen“ (Drs. 7/6300)

In seiner Einbringung macht Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich das sich die Anträge mit dem wohl brennendsten Thema unserer Zeit befassen. Er macht klar, dass die Krise die ganze Gesellschaft angeht, die Bürger genauso wie die Wirtschaft. Henkel verdeutlicht die Brisanz der Lage. „Thüringen droht die De-Industrialisierung. Ja, sie droht vielleicht ganz Deutschland.“ so Henkel wörtlich. Von der Bundesregierung zeigt er sich enttäuscht: „Der Mittelstand wurde von der Bundesregierung vergessen. Angeboten werden Kredite, aber das ist doch für Handwerk und Mittelstand nur Hohn und Spott. Es braucht Liquidität.“ Auf weitere konkrete Details des Antrages ging Martin Henkel in seinem Debattenbeitrag ein. So enthalte römisch zweitens Dinge die in Thüringen auf den Weg gebracht werden können. Dazu gehören insbesondere die Ausgestaltung des Energiesicherungsfonds, die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens und die Ausbauinitiative in die Energiezukunft. Bei letzterem gehe es vorbehaltlos um alle Energieformen. Gerade bei der Solarenergie sei viel zu tun. „Da ist es völlig unverständlich, dass sie im aktuellen Haushaltsentwurf das Programm SolarInvest auslaufen lassen. Wer Energiewende will, muss auch die Instrumente nutzen“ so Henkel an die Adresse der Umweltministerin. In römisch vier finden sich die Forderungen an den Bund. Dazu gehört auch die Abkehr von der Gasumlage, die Reform des Strommarktes und die Senkung von Verbrauchssteuern auf Energie. Mit Blick auf kritische Stimmen aus der Koalition macht Henkel klar: „Unsere Vorschläge finden sogar die Zustimmung ihres Wirtschaftsministers, auf den sollten sie doch wenigstens hören!“. Mit Blick auf den gemeinsam behandelten Antrag der Koalition stellt Henkel klar: „Beratungen die das zentrale Element ihres Antrages sind, sind nicht unsere Priorität, wir wollen Mittel die direkt bei den betroffenen ankommen. Aber gerade die Schuldnerberatung kann ein Beitrag sein und deshalb sind wir offen dafür das mit aufzunehmen.“ Zum diesem Antrag äußert sich später in der Debatte auch Dr. Thadäus König, arbeitsmarktpolitscher Sprecher der CDU-Fraktion. Er macht deutlich, dass die Beratungsangebote zwar eine gute Idee sind, aber noch sehr viele Fragen der praktischen Umsetzung ungeklärt. „Wir sollten hier keinen neuen bürokratischen Moloch schaffen, der dann ewig braucht bis Mittel ausgereicht werden. Wir sollten besser auf vorhandenen Strukturen setzen, die schnell Geld zu den Menschen bringen“ fasst Dr. König die Position der CDU zusammen und kündigt gleichzeitig die Zustimmung zum Antrag der Koalition an. Bei der abschließenden Abstimmung wurde auf Antrag des Abg. Müller (Grüne) der Punkt IV-5 aus dem Antrag der CDU herausgelöst. Zunächst wurde der Gesamtantrag mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen, mit Ausnahme der sich enthaltenden AfD, angenommen. Auch der einzeln abgestimmte Punkt IV-5 wurde angenommen, in diesem Fall mit den Stimmen von CDU, FDP, AfD und BfTh und gegen Stimmen der Koalition. Mit Annahme des Antrages der CDU entfiel der Alternativantrag der AfD. Anschließend wurde der Antrag der Koalition mit den Stimmen von CDU, Linke, SPD und Grünen gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der beiden parlamentarischen Gruppen angenommen.

TOP 16) Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Par- lamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen (BfTh) sowie Regelung deren Rechte- und Pflichtenstellung (Drs. 7/6301)

Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache behandelt. Dem Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit, mit Enthaltung der Parlamentarischen Gruppe der FDP, beschlossen.

TOP 18) Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Zu Beginn der Donnerstags-Plenarsitzung stellte die Parlamentarische Kontrollkommission des Thüringer Landtages ihren aktuellen Bericht für den Tätigkeitszeitraum Oktober 2020 bis September 2022 vor. Bisher wurde keine neue Kommission konstituiert, so dass die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission von drei gewählten Mitgliedern der 6. Wahlperiode wahrgenommen wird. Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle und muss somit die Parlamentarische Kontrollkommission über relevante Vorgänge unterrichten. Diesem Auftrag kam die Landesregierung in angemessenem, zeitnahen und gebotenen Umfang nach. Der Phänomenbereich Rechtsextremismus hat wie bereits in früheren Berichtszeiträumen maßgeblich die Arbeit der Kommission geprägt. Wie die Kommission weiter berichtet, hat sich während der Corona-Pandemie der neue Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ im Rahmen der Corona-Protestbewegung herausgebildet, der auch weiter an Bedeutung gewinnt. Fortlaufend wurde auch über die Kategorie des islamistischen Terrorismus berichtet, dessen Bedrohung weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt wird. Weiterhin ist der Bereich des Linksextremismus regelmäßiges Thema der Unterrichtung, ebenso wie Fragen der Spionageabwehr. Einen weiteren Schwerpunkt der Berichterstattung stellt der Einsatz von V-Personen dar. In Summe bereitet der Kommission vor allem die zunehmende Gewaltbereitschaft auch unter Inkaufnahme von Menschenleben Sorge, so der CDU-Abgeordnete Raymond Walk als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission.

TOP 19) Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Drs. 7/6350) sowie von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Drs. 7/6349)

Die von der CDU-Landtagsfraktion eingereichten Wahlvorschläge zur Besetzung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wurden am heutigen Freitag durch den Thüringer Landtag bestätigt. Damit bekommt der Verfassungsgerichtshof erneut eine ausgewogene und hochkompetente Besetzung. Auf CDU-Vorschlag gewählt wurden Barbara Burkert, Jörg Geibert und Prof. Dr. Christoph Ohler als Mitglieder und Dr. René Kliebisch als stellvertretendes Mitglied. Auch die Vorschläge der anderen Fraktionen erhielten die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Im Anschluss wurde Dr. Lars Schmidt zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs gewählt.

TOP 21) Wahl von Schriftführerinnenbeziehungsweise Schriftführern, Wahlvorschlag der Gruppe der Bürger für Thüringe (BfTh) (Drs. 7/6134)

Die Gruppe der BfTh hat sich formiert und ist nach der Geschäftsordnung aufgerufen, einen Schriftführer zu stellen. Die BfTh hat dafür die Abgeordnete Tosca Kniese nominiert. Die AfD hat auch in der 90. Sitzung keine Vorschläge für ihre zu besetzenden Schriftführer vorgelegt. Die vorgeschlagene Abgeordnete Kniese erhielt bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen mit 32 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Gruppe der BfTh hat auf eine Wahlwiederholung verzichtet.

TOP 23) Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6343)

Die vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann erreichte in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

TOP 24) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6344)

Die vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann erreichte in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Mit der Wiederholung der Abstimmung zum Wahlvorschlag der AfD ergab sich keine Veränderung. Die vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann erreichte in geheimer Wahl bei 67abgegebenen gültigen Stimmen mit 24 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

TOP 29a) „Energiekrise eskaliert: endlich entschlossenes Handeln für Bürger und Wirtschaft in Thüringen“ (Drs. 7/6254)

In seiner Rede machte der Fraktionsvorsitzende Mario Voigt deutlich, dass der Titel der aktuellen Stunde genau das ist, was den Menschen im Land unter den Nägeln brennt. Es gibt Demonstrationen, die Hilferufe werden lauter. Er stellt auch klar: „Der Osten wird härter getroffen werden als die alten Länder. Der Wohlstand der 30 Jahre aufgebaut wurde, droht verlorenzugehen. Die Regierungen in Berlin und Erfurt dürfen nicht länger zaudern.“ „Es braucht ein klares Signal für die Preise. Eine Lösung der Probleme, statt ein abarbeiten an den Symptomen. Ein Preisdeckel wäre ein starkes Signal für die Menschen im Land, das wir sie im Blick haben“ so Voigt an die Adresse der Landesregierung. Er begrüßt zudem Entlastungspakete für Geringverdiener, macht aber auch klar „der Normalverdiener droht zum Geringverdiener zu werden und deshalb müssen die Entlastungspakte breiter gestreut werden.“ Mario Voigt bietet den anderen Fraktionen ein offenes Gespräch zur Lösung der Probleme und einen gemeinsamen Beschluss in einem Sonderplenum im Oktober an. Eine anschließende Rede des Ministerpräsidenten kommentierte der Fraktionsvorsitzende mit der Frage: „Was haben die Bürger aus ihrer Rede entnehmen sollen? Welches Signal der Sicherheit haben sie geliefert?“ Er erneuerte seine Einladung für konstruktive Gespräche und einen gemeinsamen Beschluss als starkes Signal.

TOP 29b) „Thüringer Handwerk am Limit – die Probleme des Handwerks in den Mittelpunkt der Politik stellen“ (Drs. 7/6296)

Der CDU-Fraktion liegt das Handwerk am Herzen. Darauf wies auch Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, in seiner Rede hin und stellte fest, dass die Energiekrise zwar derzeit alles überlagert, aber der Fachkräftemangel dennoch die zentrale Herausforderung im Handwerk darstellt. Er macht deutlich: „In kaum einem Bereich wird der Fachkräftemangel im Alltag für die Bürger so spürbar wie im Handwerk. Handwerk ist und bleibt eine stabile und stabilisierende Komponente, ist nach wie vor Rückgrat einer gesunden und prosperierenden Volkswirtschaft.“ Für Henkel hat Handwerk nicht nur Zukunft, sondern Handwerk schafft auch Zukunft. Ob Erneuerbare Energien, Gebäudesanierung, Barrierefreiheit oder Digitalisierung „ohne Handwerker kann das alles und wird das alles nicht funktionieren“ stellt Henkel klar. Er macht deutlich, dass die CDU mit Meisterbonus und Meistergründungsprämie, mit dem Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau und mit dem Kampf für das Berufsschulnetz wesentliche Akzente gesetzt hat. Er macht außerdem klar, was noch notwendig ist: Die Aktivierung der vorhandenen Potentiale in heimischen Arbeitsmarkt, eine regulierte Zuwanderung von Fachkräften und damit verbunden auch die schnelle und unbürokratische Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, die Nutzung von Digitalisierung und Automatisierung, die Reduzierung der nicht-produktiven Tätigkeiten, sprich des bürokratischen Aufwandes und auch die Reduzierung der staatlichen Fachkräftekonkurrenz.

TOP 29c) „Sprachkitas in Thüringen erhalten – Bundesprogramm fortführen“ (Drs. 7/6308)

In der Aktuellen Stunde haben die Abgeordneten über das zum Ende des Jahres auslaufende Bundesförderprogramm der Sprachkindergärten, welches zuletzt im Rahmen des Corona-Aufholpakets noch einmal um 50 Millionen auf 260 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt wurde, debattiert. Mit der Entscheidung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 11. Juli 2022 stehen nun diese wichtigen und mühevoll geschaffenen Strukturen innerhalb der frühkindlichen Bildung auf der Kippe. Betroffen sind bundesweit insgesamt ca. 525.000 Kinder in 6.800 Einrichtungen. Für Thüringen bedeutet es, dass etwa 282 Sprachkindergärten mit jeweils halb Stellen und 21 Fachberater ab 2023 nicht wissen, wie es weitergeht. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, kritisierte das Handeln der Bundesregierung deutlich. Mit solch einer Entscheidung, so führte er aus, lässt man gut ausgebildete Fachkräfte aus dem ohnehin schon prekären besetzten Bereich der frühkindlichen Bildung einfach so ziehen. In Richtung der Landesregierung appellierte er, sich nicht nur an eine Bundesratsinitiative zur Fortführung des Programms heranzuhängen, sondern selbst klare Perspektiven auf Landesebene im Freistaat zu schaffen. Die Arbeit ist mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen wichtiger denn je.

TOP 29d) „Heißer Herbst in Thüringen – die Forderungen auf den Straßen und Plätzen des Freistaats ernst nehmen“ (Drs. 7/6313)

Die AfD begründete ihre aktuelle Stunde wie folgt: Der Freistaat Thüringen befände sich in der schwersten Krise der Nachwendezeit. Hunderttausende Menschen seien von Energiearmut und dem Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen bedroht. Zudem nähmen immer mehr Bürger wahr, dass in den letzten Jahren demokratische Gewissheiten und Gepflogenheiten unter die Räder gekommen seien. Die Verantwortung hierfür würde bei der etablierten Politik wahrgenommen, auch wenn diese versuche, die Krise als Folge externer Vorgänge zu erklären. Viele zehntausende Thüringer demonstrieren allein diese Woche mit konkreten Forderungen auf den Straßen und Plätzen des Freistaats. Klar ist: Es ist Aufgabe des Thüringer Landtags, sich mit den Protesten zu beschäftigen. Der Abg. Gottweiss betonte, dass die Politik gerade in diesen schwierigen Zeiten in besonderer Verantwortung steht und besonnen handeln muss. Trotz der Beschlüsse von Bundesregierung und Landesregierung im März ist zur Entlastung der Bürger nicht viel passiert. „Wenn sich die Politik nicht bewegt, bewegen sich die Menschen!“, resümierte Gottweiss.

TOP 29e) „Angst als Mittel der Politik, gestörtes Vertrauen in die Politik -wie können Angst abgebaut und Vertrauen in die Landespolitik zurückgewonnen werden?“ (Drs. 7/6316)

Die BfTh suchen mit ihrer aktuellen Stunde darzustellen, man dürfe in Deutschland nicht mehr frei seine Meinung sagen und es würde ein Klima der Angst herrschen, auch im Parlament. Dem wurde durch die anderen Fraktionen widersprochen. So führte der Abgeordnete Montag aus, dass wer in einer Demokratie widerstreitende Meinungen nicht aushält, nicht im Diskurs bestehen kann. Argumente auf Augenhöhe auszutauschen ist eben nicht dasselbe, wie wenn jeder der eine Meinung hat, darauf besteht das er von den anderen Recht bekommt. Angst machen ihm nur faktenfreie Politikerreden und so eine habe er von Frau Dr. Bergner gehört. Auch andere Fraktionen wiesen darauf hin, dass es gerade diese Rhetorik sei, die einem Angst machen müsse. Die CDU verzichtete darauf, die abwegigen Thesen der BfTh mit einem Redebeitrag zu würdigen.

TOP 29f) „Gerechte Abgabenpolitik durchsetzen – Übergewinne konsequent besteuern und Effekte für Thüringen nutzen“ (Drs. 7/6317)

Der Thüringer Landtag debattierte über die mögliche Einführung ein Übergewinnsteuer auf Bundesebene. Die finanzpolitische Sprecherin der SPD machte deutlich, dass aus sozialen Gesichtspunkten die Einführung einer Übergewinnsteuer zu fordern sei. Wie ein solcher Übergewinn definiert sein könnte und wo dahingehend die Grenzen zu ziehen sein lässt sie dahingegen offen und thematisiert es nicht. Dahingegen stellt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, klar fest, dass das deutsche Steuerrecht mit Gewinnen arbeite und fragte: Was sind denn aus Ihrer Sicht die „guten Gewinne“ und was die „überbordenden aus der Krise erzielten“ „bösen Gewinne“? Auch die weitere Debatte ließ eine Antwort auf diese Frage vermissen. Kowalleck wies weiterhin darauf hin, dass es die Aufgabe des Kartellamtes ist, sich Branchen beim Verdacht auf ungerechtfertigte Übergewinne genau anzuschauen, um eventuelle Preisabsprachen aufzudecken.

TOP 29g) „Attraktivität des Nahverkehrs in Thüringen steigern - 9-Euro-Nachfolgeticket einführen“ (Drs. 7/6331)

Mit einer Aktuellen Stunde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fortsetzung des 9-Euro-Tickets thematisiert. Die Landespolitik sei aufgefordert, sich konstruktiv in die Verhandlungen, um ein solches ÖPNV-Ticket, einzubringen. Neben der aktuell drängenden Bewältigung der Energiekrise, die auch die Verkehrsunternehmen massiv treffe, könne durch ein dann auch in Thüringen kostengünstiges und landesweit gültiges Ticket ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs geleistet werden. Für die CDU-Fraktion hat die Verkehrspolitikerin Christina Tasch deutlich gemacht, dass Geld, das zur Ticketverbilligung verwendet wird, nicht zur Angebotsverbesserung zur Verfügung stehe: „Für uns ist aber gerade das entscheidend: Wir stehen für Investitionen in ein modernes und klimaschonendes Bus- und Bahnangebot – durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Wenn das Angebot überzeugt, zuverlässig in guter Qualität und enger Taktung bereitsteht, dann benutzen die Bürger auch Bus und Bahn“, so Tasch wörtlich. In ländlichen Regionen löse auch ein künftiges ÖPNV-Ticket kein Problem. Für eine sinnvolle Nutzung fehle vielerorts die notwendige Taktung und Anbindung. „Den Menschen auf dem Land bringt dieses Ticket nichts.“ Wenn überhaupt, liege die Bringschuld für eine mögliche Nachfolge für das 9-Euro-Ticket beim Bund und müsse auch dort bleiben.

TOP 31) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Drs. 7/5264)

Bereits in zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes thematisiert. Hintergrund des Gesetzentwurfes ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) zur Zulässigkeit von Fixierungen bei untergebrachten Personen. Darin werden Anforderungen an entsprechende Regelungen in den Landesgesetzen formuliert. Die bisherigen Regelungen zur Fixierung sowohl im Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen als auch im Thüringer Maßregelvollzugsgesetz genügen diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anordnung und Durchführung von Fixierungen nicht. Dem soll der Gesetzentwurf Abhilfe schaffen und insbesondere Änderungen bezüglich des Richtervorbehalts, der Betreuung und Überwachung der betroffenen Personen während der Fixierung, der ärztlichen Anordnung einer Fixierung und des Hinweises auf das Recht zur gerichtlichen Überprüfung enthalten. Die CDU-Fraktion hat sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärte dazu: “Die Änderung ist notwendig, deswegen können wir nicht nein sagen. Aber wir können eben auch nicht mit gutem Gewissen zustimmen, da vor allem zwei Punkte zu kritisieren sind: Es brauchte erst die Initiative der FDP, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht und wir haben in der Anhörung 30 Zuschriften bekommen mit Hinweisen von Experten, was an dem Gesetz alles zu ändern ist. Was hat Rot-Rot-Grün davon berücksichtigt? Nichts.“ Der Gesetzentwurf wurde vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Gruppe sowie AfD-Fraktion und schließlich auch in der Schlussabstimmung angenommen.

TOP 35) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drs. 7/5796)

Der Thüringer Landtag befasste sich heute in Zweiter Lesung mit einem Gesetzentwurf, welcher die Erstattung der Kosten, die im Rahmen der Unterbringung und Betreuung ukrainischer Kriegsflüchtlinge den Landkreisen entstanden sind, regeln soll. Der nun beratende Gesetzentwurf ist im Verlauf seit der ersten Lesung vollständig überarbeitet und außerhalb des parlamentarischen Verfahrens mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Fachsprechern der Fraktionen von CDU und rot-rot-grün und Vertretern des Innenministeriums und des Migrationsministeriums geeint wurden. Der Justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion machte deutlich, dass der Zusage des Ministerpräsidenten zur vollständigen Kostenübernahme lange nicht gefolgt wurde und es 4 Anläufe mit verschiedenen Gesetzentwürfen gebraucht hatte, um zu einer ehrlichen Lösung für die Kommunen zu gelangen. Der Rechtskreiswechsel ist für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte mit finanziellen Mehrbelastungen zum einen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) und zum anderen insbesondere bei den Kosten für die Hilfe zur Gesundheit sowie für die Hilfe zur Pflege verbunden, da diese Aufgaben, anders als der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes, im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen werden. Während das Land den Aufgabenträgern die notwendigen Kosten für den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes erstattet, beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft im zweiten Buch· Sozialgesetzbuch über § 46 Abs. 5 ff. SGB II anteilig. Der Freistaat Thüringen erhält vom Bund über Umsatzsteueranteile allgemeine Steuermittel zur Mitfinanzierung der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine in Höhe von 49,5 Millionen EUR. Die Auszahlung soll direkt nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs erfolgen. Nach erfolgter Jahresrechnungsstatistik im Jahr 2024 erfolgt eine Überprüfung, ob die im Jahr 2022 ausgezahlten Beträge vollumfänglich die entstandenen Kosten decken. Differenzbeträge werden nachbezahlt bzw. zurückerstattet. Sowohl die Beschlussempfehlung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss als auch der Gesetzentwurf wurde mit Ausnahme der Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen.

TOP 37) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes (Drs. 7/6241)

Die Landesregierung brachte heute in Erster Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes ein, welches eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen vor dem Hintergrund vornimmt, dass die Thüringer Aufbaubank absehbar die Schwelle der Arbeitnehmermitbestimmung im Verwaltungsrat von 500 Beschäftigten überschreiten wird. Bislang besteht der Verwaltungsrat im Regelfall aus sechs Mitgliedern. Lediglich im Fall einer Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts an der Thüringer Aufbaubank ist bisher eine Aufstockung auf bis zu neun Mitglieder vorgesehen. Dieser Ausnahmefall für die Aufstockung soll durch den Fall ersetzt werden, dass die Schwelle zur Arbeitnehmermitbestimmung überschritten ist. Das bedingte Vorsehen dieser bis zu drei zusätzlichen Sitze im Verwaltungsrat führt dazu, dass bei Ausschöpfung der maximalen Anzahl der Sitze im Fall des Überschreitens der Schwelle zusätzlich zu den sechs von der Landesregierung zu entsendenden Mitglieder drei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats als Vertreter der Arbeitnehmerschaft hinzutreten würden. Fallen die Voraussetzungen dieser sogenannten Drittelbeteiligung künftig wieder weg, würden diese drei zusätzlichen Sitze der Vertreter der Arbeitnehmerschaft wieder entfallen. Im Ergebnis kann somit sowohl eine Kontinuität der sechs Sitze der Landesregierung sichergestellt werden als auch die Drittelbeteiligung wirksam umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.