Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 92. Plenarsitzung (14.10.2022)

14.10.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drs. 7/6353)

dazu:

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (Drs. 7/6453)

Entschließungsantrag „Der Energiekrise nachhaltig begegnen“ (Drs. 7/6454)

In der durch die CDU-Fraktion beantragten Sondersitzung des Thüringer Landtags wurde ein rund 400 Millionen schweres Hilfspaket zur Bewältigung der Energiekrise für Thüringen auf den Weg gebracht. Das in der Corona-Krise aufgelegte Sondervermögen soll nun erweitert bzw. umgewidmet werden, um Hilfen für die Bewältigung der Folgen aus der Energiekrise bereitzustellen und finanzieren zu können. Im aktuellen Sondervermögen sind aktuell noch 51 Millionen Euro enthalten und mit dem jetzt beschlossenen Gesetz werden 350 Millionen zugeführt und stehen sofort zur Verfügung. Die Laufzeit des Sondervermögens wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Die Zweckbestimmung wurde um den Krisentatbestand der Energiekrise erweitert, während gleichzeitig die Zweckverwendung für die Bewältigung der Corona-Pandemie bestehen bleibt.

Der Vorsitzende des Haushalts-und Finanzausschusses, Volker Emde, erstattete Bericht aus dem Ausschuss zu den erfolgten Beratungen zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes und stellte fest, dass im Nachgang des Sonderplenums eine Sondersitzung des Ausschusses stattfindet, um den entsprechenden Wirtschaftsplan zu beraten und gegebenenfalls bereits auf den Weg zu bringen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mario Voigt, machte deutlich, dass die Initiative zur jetzt verabschiedeten Form der Hilfen – sofort verfügbar und massiv aufgestockt – allein von seiner Fraktion ausgegangen ist. Erst als der konkrete Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der noch konkretere Änderungsantrag vorlag, wurde die rot-rot-grüne Koalition tätig und hat das Gespräch mit dem Ziel, zu einer gemeinsamen Gesetzvorlage zu gelangen, gesucht. Ergebnis ist nun ein Änderungsantrag der CDU und der rot-rot-grünen Koalition zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion.

Der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, dem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zuzustimmen, wurde im Landtag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Regierungs-Fraktionen und der Gruppe der FDP gefolgt. Enthalten haben sich die Abgeordneten der AfD-Fraktion und die Gruppe der Bürger für Thüringen.

Im Rahmen des beschlossenen Gesetzes hat die parlamentarische Gruppe der FDP einen Entschließungsantrag hinsichtlich der weiteren Aufstockung des Sondervermögens um 300 Millionen Euro mit Finanzierung aus der Rücklage im Rahmen des Landeshaushalts für das Jahr 2023 eingereicht. Dieser wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Die im Anschluss an das Sonderplenum fand eine außerplanmäßige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses statt und hat die Vorlage des Thüringer Finanzministeriums zum entsprechenden Wirtschaftsplan im Detail beraten. Der Wirtschaftsplan wurde mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition, der CDU und der FDP beschlossen und auf den Weg gebracht. Enthalten haben sich die Abgeordneten der AfD und die Gruppe der Bürger für Thüringen.