Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 93.-95. Plenarsitzung (09.-11.11.2022)

11.11.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes (Carsharing) (Drs. 7/5375)

Der Landtag hat bei Enthaltung der AfD-Fraktion einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zugestimmt, mit dem den Kommunen ein größerer Spielraum bei der Bemessung von Gebühren für die Bereitstellung von Flächen als „Carsharing-Parklätze“ eingeräumt werden soll. Nach der derzeitigen Regelung, ist bei der Vergabe von Carsharing-Stellplätzen eine Sondernutzungsgebühr zu erheben, die mindestens dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entsprechen muss. Um den Städten und Gemeinden die Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten zu erleichtern, soll auf Maßgaben zur Höhe der Gebühr verzichtet werden. Die Gemeinden müssen bei der Bemessung der Gebühr aber im Rahmen einer eigenständigen beihilferechtlichen Prüfung sicherstellen, dass keine unzulässige Beihilfe gewährt wird. Rechtssicherheit für das kommunale Handeln sollte eine Handreichung der Landesregierung bieten, so die Forderung der FDP-Gruppe in ihrem Entschließungsantrag in Drucksache 7/6358. Neben der Frage, wie entsprechende Sondernutzungssatzungen rechtssicher zu gestalten sind, sollte den Kommunalaufsichten eine einheitliche Handreichung zur Verfügung gestellt werden, die eine landesweit einheitliche Beratung und etwaige Überprüfung kommunalen Handelns sicherstellen sollte. Eine Mehrheit fand die Entschließung nicht – die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

TOP 2) „Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung“ (Drs. 7/2056)

Der Antrag der FDP-Fraktion zielt darauf ab, die Vernetzung stationärer und ambulanter Versorgung, die sogenannte sektorenübergreifende Versorgung, in Thüringen auszubauen. Dazu schlägt die FDP sowohl ein Modellprojekt zur Stärkung regionaler Gesundheitsräume vor, drängt aber auch auf die Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs.  Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, erklärte dazu: „Die Grundtendenz des Antrages ist richtig.“ Insbesondere teile man die Analyse, dass erhebliches Einsparpotenzial ohne Qualitätsverlust in der Ambulantisierung liege. Allerdings liegt bereits ein weitergehender Antrag der CDU-Fraktion vor (Drs. 7/2041). Mit Blick auf die daraus unter anderem entsprungene Landeskrankenhausplanung und die Digitalisierungsinitiativen erklärt Zippel: „Der Antrag ist inhaltlich nicht falsch, mit Blick auf die Landeskrankenhausplanung derzeit aber nicht zielführend.“ Der Antrag wurde bei Enthaltung der CDU-Fraktion unter Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, der AfD, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

TOP 3) Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten (Drs. 7/2290)

Die Strukturen des Brand- und Katastrophenschutzes in Thüringen müssen auf veränderte Bedrohungslagen und auf neue Bedrohungsszenarien ausgerichtet werden. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung, des Wandels in der Arbeitswelt und des Freizeitverhaltens ist Nachwuchs schwerer zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Vielerorts besteht zudem bei der Ausstattung der örtlichen Wehren Handlungsbedarf. Großteils ist die Ausrüstung nicht mehr zeitgemäß. Deshalb hat die CDU-Fraktion bereits im Dezember 2020 einen eigenen Antrag zum Thema Zukunft der Thüringer Feuerwehren eingereicht. Nach einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Anhörung wurde im Innen- und Kommunalausschuss ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU und der rot-rot-grünen Fraktionen eingereicht, welcher die Themen Ausrüstung und Beschaffung, Ausbildung sowie die Nachwuchsförderung aufgreift. Der Abgeordnete Jonas Urbach unterstrich für die CDU-Fraktion während der Plenardebatte am 10. November 2022: „Nur durch die Sicherung einer ausreichenden Personalstärke und eine hervorragende Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung können die Feuerwehren den Brand- und Katastrophenschutz auch in Zukunft im bisherigen Umfang gewährleisten: zuverlässig, schnell und wirksam. Optimale Übungs- und Einsatzbedingungen sind zugleich eine entscheidende Voraussetzung für die Bereitschaft von Menschen, sich in diesem verantwortungsreichen und anspruchsvollen Ehrenamt zu engagieren. Hier sind rechtzeitig die Weichen dafür zu stellen, den Brand und Katastrophenschutz auch in Zukunft gewährleisten zu können.“ Der Antrag wurde einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.

TOP 4a) und b) „Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken“ (Drs. 7/3581)

dazu Alternativantrag „Chancen der ‚Konferenz zur Zukunft Europas‘ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen“ (Drs. 7/3729)

Im Ergebnis der durchgeführten „Konferenz zur Zukunft Europas“ soll die Europäische Union thematisch und institutionell fortentwickelt werden, indem die Bürger der Europäischen Union stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen. Über die Umsetzung der Ergebnisse dieser Konferenz wurde im Thüringer Landtag beraten. Dabei machte der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jonas Urbach, die Forderungen und Vorstellung der CDU deutlich, u. a. eine stärkere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Brüssel sowie der aktuellen Herausforderungen von Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation. Für die CDU-Fraktion stellte der Europapolitiker ein konkretes Maßnahmenpaket vor, das bei der Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskonferenz unbedingt zu berücksichtigen ist, u. a. die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Energiestrategie mit Entlastungsmaßnahmen für die Bürger, wie die Absenkung der Mehrwertsteuer für Energieträger. Ebenfalls vorstellbar ist, die Einführung eines europäischen Industriestrompreises und die Bekämpfung der Inflationsrate in der EU. Im Sinne einer verantwortungsvollen Finanzpolitik lehnt die CDU allerdings eine Schuldenvergemeinschaftung ab. Nachbesserungen sieht die CDU auch beim künftigen Gesundheitsschutz der EU-Bürger, der angesichts der Corona-Erfahrungen mehr gemeinsam abgestimmte Maßnahmen bedarf. Den Forderungen der CDU, die Grundlage einer Beschlussempfehlung in Drs. 7/6338 des Europaausschusses sind, wurden mehrheitlich zugestimmt.

TOP 5) Bericht zur Evaluationen des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (Drs. 7/6467)

Gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes findet drei Jahre nach dem Inkrafttreten eine Evaluierung des Gesetzes statt. Dazu legte der Landtagsvorstand dem Plenum am Donnerstagabend einen schriftlichen Bericht zu Fragen der praktischen Umsetzung des Gesetzes verbunden mit notwendigen Handlungs- und Änderungsempfehlungen vor. Das Gesetz trat 2019 in Kraft, weshalb es 2022 zu evaluieren ist. In der Beteiligtentransparenzdokumentation werden alle an einem Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags oder der Thüringer Landesregierung mitwirkenden natürlichen und juristischen Personen erfasst. Der Landtagsvorstand berichtete, dass sich das Gesetz und die auf dessen Grundlage betriebene Beteiligtentransparenzdokumentation grundsätzlich bewährt haben und auf breite Akzeptanz stießen. Der Evaluationsbericht sah keinen Handlungs- und Änderungsbedarf. Der justizpolitische Sprecher der CDU, Stefan Schard, bewertete das Ergebnis wie folgt: „Was mir fehlt, ist die intensivere, kritischere Blickrichtung – insbesondere, weil bereits in der Beratung des Gesetzentwurfes in 2019 auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen wurde.“ Zudem habe der Gesetzentwurf, wie erwartet, eine Vielzahl an Verwaltungshandlungen nach sich gezogen und dem immer wieder aufgerufenen Ziel des Abbaus der Bürokratie damit nicht entgegengewirkt.

TOP 7) Medienland Thüringen – Perspektive 2030 (Drs. 7/4657)

Der Antrag der FDP wurde ohne inhaltliche Debatte zum Thema in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen, wo er detaillierter beraten werden soll.

TOP 8) Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine realistische Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen (Drs. 7/4735)

Der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Gottweiss bewertete den nun in 2. Neufassung vorgelegten Antrag der AfD-Fraktion. Der Antrag richtet sich im Schwerpunkt auf den Erhalt der Gasversorgung für Deutschland und Thüringen, um die im Rahmen der Energiewende für die Bereitstellung der Grundlast notwendigen GUD-Gaskraftwerke betreiben zu können. Die Politik der Bundesregierung wird dahingehend kritisch hinterfragt, warum das bisher gemiedene LNG-Gas als neue Versorgungsquelle genutzt werden soll, um russisches Gas völlig abzulösen, dafür aber in Kauf zu nehmen, dass dieses Gas mittels Fracking in den USA gewonnen und von mit Schweröl betriebenen Gastanker über den Atlantik angeliefert wird. Zudem fehlen die entsprechenden Terminals. Es werden in dem Antrag viele Dinge angesprochen, die vorrangig auf bundespolitischer Ebene gelöst werden müssen. Der Anteil Thüringens ist für entsprechende Entscheidungsfindungen marginal. Im Antrag finden sich zahlreiche Allgemeinplätze, die nicht durch den Landtag festgestellt werden müssen. Die Forderungen sind eine bunte Zusammenstellung, die in dieser Form wenig hilfreich ist. Da der Antrag aber in Teilen auch schon länger vorgebrachte Forderungen der CDU-Fraktion enthält, hat sich die CDU-Fraktion hier enthalten. Der Antrag wurde dann nach kontroverser Diskussion mehrheitlich abgelehnt.

TOP 9) „Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken“ (Drs. 7/4894)

Der umfangreiche Antrag der FDP-Fraktion ist gut recherchiert und zielt auf eine Verstärkung der Forschung und besseren Behandlung und Sichtbarmachung von ME/CFS, deren Symptome sich auch bei Long-Covid zeigen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, erklärt weitgehende Zustimmung zu den Inhalten des FDP-Antrages, ergänzt jedoch: „Auch wegen der finanziellen Auswirkungen sollten die großen gesundheitspolitischen Akteure eingebunden werden.“ Aus diesem Grund spricht Zippel sich für eine Überweisung in den Sozial- sowie in den Wissenschaftsausschuss aus. Danach sei man in der Lage, „eine evidenzbasierte Entscheidung treffen.“ Der Antrag wurde auch mit Stimmen der CDU federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und mitberatend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen.

TOP 10) Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der "IMAG Aufarbeitung" im Plenum des Thüringer Landtags (Drs. 7/500)

Mit dem Antrag fordert die CDU-Fraktion die per Landtagsbeschluss auf Initiative der CDU im Jahre 2015 verlangte jährliche Berichterstattung von der Landesregierung zu ihren Aktivitäten im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen, die seit zwei Jahren längst überfällig ist. Für die CDU-Fraktion machte der verantwortliche Sprecher Christian Herrgott deutlich, dass dafür auch weiterhin gesellschaftspolitisch Handlungsbedarf besteht: „Denn in der Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts schärfen die Bürgerinnen und Bürger ihr Bewusstsein für die Voraussetzungen und Zerbrechlichkeit freiheitlich-demokratischer Verhältnisse. Daher erkennt die CDU in der Erinnerung an den Kampf um derartige Verhältnisse eine beständige staatspolitische Aufgabe, auch im Interesse der Opfer von SED-Unrecht“, so Herrgott. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

TOP 11) Deeskalation auch bei Corona-Protesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit Polizeigewalt begegnen (Drs. 7/5037)

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am 9. März 2022 einen Plenarantrag zum Thema „Corona-Spaziergänge“ eingereicht. In Thüringen gehen vielerorts Bürger infolge der Corona-Maßnahmen spazieren. Die AfD-Fraktion beschreibt in ihrem Antrag, dass seit Monaten an zahllosen Orten in Thüringen Bürger spazieren gehen, um für die Wiedereinsetzung ihrer Grundrechte und gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung ein Zeichen zu setzen. Wiederholt waren bei solchen Spaziergängen infolge eines teils sehr robusten Vorgehens der eingesetzten Polizeikräfte Verletzte zu beklagen. Exemplarisch sei hier der Spaziergang am 2. Februar 2022 in Hildburghausen genannt, bei dem eine Frau infolge eines Polizeieinsatzes schwere Verletzungen davontrug. Angesichts solcher Vorgänge ist daran zu erinnern, dass das Ziel von Polizeieinsätzen auch bei den Corona-Protesten in Form von Spaziergängen der friedliche Verlauf und damit stets die Deeskalation sein muss. Raymond Walk unterstrich für die CDU-Fraktion während der Plenardebatte: „Für die CDU-Fraktion steht fest, dass Demonstrationen immer friedlich ausgetragen werden müssen. Dies gilt sowohl für die Demonstrierenden, als auch für die Sicherheitskräfte.“ Für die CDU-Fraktion ist das Recht auf Versammlungsfreiheit ein sehr hohes Gut. Menschen müssen ihre Meinung – gerade die unbequemen und den Unmut – in einer Demokratie auf die Straße tragen können, selbst die kleinste Minderheit. „Wir haben bereits während vorangegangener Sitzungen deutlich gemacht, wie schwierig die aktuelle Situation ist. Nämlich was ist eigentlich zu tun, wenn das eine Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einem anderen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheitsschutz im Wege steht? Was geschieht eigentlich, wenn sich die Demonstranten nicht an die Regeln halten? Ganz unabhängig davon, das regelwidriges Verhalten der Demonstranten für all diejenigen ein Schlag ins Gesicht ist, die sich im Sinne der Gemeinschaft an die Regeln halten“, machte Walk deutlich. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 12) Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern (Drs. 7/6297)

dazu: Digitales Thüringen jetzt! - Prioritäten setzen, anpacken, umsetzen (Drs. 7/6564)

In einem umfangreichen Plenarantrag fordert die CDU-Fraktion, die Kompetenzen innerhalb der Landesregierung neu zu ordnen, um klare Zuständigkeit zu schaffen. Daneben unterbreitet sie Vorschläge zur Verbesserung in den Bereichen digitale Verwaltung, Ausbau der Infrastruktur, digitale Schule und digitale Gesundheitsvorsorge. In seiner Rede machte Andras Bühl, digitalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, dass die Digitalisierung eines der Mega-Themen unserer Zeit ist. Für vieles sei Digitalisierung nötig, beispielsweise zum Energiesparen oder um durch automatisierte Systeme und künstliche Intelligenz gegen den Fachkräftemangel vorzugehen. „Der Zeitplan für das Onlinezugangsgesetz ist nicht zu halten. In den Umfragen zur Digitalisierung steht Thüringen im hinteren Feld. Digitale Leistungen sind weniger weit verbreitet als in anderen Ländern“, fasste Bühl den derzeitigen Stand zusammen. Er stellte fest, dass die Möglichkeit, eine PDF-Datei herunterzuladen, keine Digitalisierung darstellt. Mit Blick auf die Lösungswege stellt Bühl klar: „Es braucht sicher Geld und Personal, aber nicht nur. Auch die Strukturen sind ein Hemmschuh für die Digitalisierung.“ Es fehlt an einem klaren Entscheider, der auch mal ein Veto einlegen könnte. Besonderen Wert legt Bühl auch auf die Rolle der Digitalagentur. Diese ist bisher nur Auftragsempfänger und hat keine Chance, Kreativkompetenz zu entwickeln. Auch beim e-Government erkennt er Schwächen. „Wir sind weit davon entfernt, dass zu erreichen, was es in Estland schon seit Jahren gibt“, so Bühl an die Adresse der Landesregierung. Er beantragte die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss federführend und in den Haushaltsausschuss. Gleiches beantragte auch für den Alternativantrag der FDP, den er eher als einen Ergänzungsantrag bewertete. In der abschließenden Abstimmung wurde sowohl für den CDU-Antrag, als auch für den Alternativantrag der FDP, jeweils einstimmig die Überweisung sowohl in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, als auch den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Die von der CDU beantragte Federführung im Wirtschaftsausschuss wurde mit den Stimmen der Minderheitskoalition gegen die Ja-Stimmen von CDU, AfD, FDP und BfTh abgelehnt. Daraufhin wurde alternativ die Federführung des Haushaltsausschusses mit den Stimmen der Koalition und der FDP beschlossen. Für den Alternativantrag der FDP wurde im Sinne der Einheitlichkeit dann ebenfalls die Federführung im Haushaltsausschuss beschlossen.

TOP 13) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags (Drs. 7/6628)

In der 94. Sitzung wurde seitens der AfD-Fraktion der Abgeordnete Jens Cotta als Vizepräsident vorgeschlagen. Er erhielt in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimme, mit 21 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und bei sechs Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Wiederholung der Wahl in der 95. Plenarsitzung brachte keine Veränderung. In der erneuten Abstimmung entfielen auf den Abgeordnete Cotta bei 76 abgegebenen gültigen Stimmen 26 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und es gab zwei Enthaltungen.

TOP 16) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Drs. 7/6630)

Auch bei der zweiten Wiederholung der Abstimmung zum Wahlvorschlag der AfD ergab sich keine Veränderung. Der vorgeschlagene Abgeordnete Rene Aust erreichte in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen Stimmen, davon zwei ungültige Stimmen, mit 24 Ja-Stimmen und 46 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

TOP 21a) "Notwendigkeit der Beendigung einer Thüringen überfordernden, massenhaften Zuwanderung" (Drs. 7/6570)

Die Fraktion der AfD hat im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen eine Aktuelle Stunde zum Thema "Notwendigkeit der Beendigung einer Thüringen überfordernden, massenhaften Zuwanderung" (Drs. 7/6570) eingereicht. Die AfD führt aus, dass die Sonderregelungen zur Aufnahme und Versorgung von Migranten aus der Ukraine im Jahr 2022 zu einer Massenzuwanderung nach Thüringen geführt habe, weshalb Erinnerungen an die Flüchtlingskrise von 2015 aufkämen. Die direkten und indirekten Folgen sprengten die Solidaritätsbereitschaft der Thüringer Bevölkerung. Folge sei, das Außerkraftsetzen notwendiger Kontrollmechanismen und eine missbräuchliche Nutzung des Sozialsystems. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, entgegnete den polemischen und zynischen Ausführungen der AfD: „Es ist nicht hilfreich, in das eine oder andere politische Extrem abzudriften. Dieses komplexe und multikausale Problem der Migration lässt sich nur mit Realitätssinn lösen – und den haben nach meiner Ansicht die Parteien an den rechten und linken Rändern leider verloren.“ Die Fraktion der CDU spricht sich für eine unaufgeladene und auf Basis von Fakten und Tatsachen geführte, realistische Debatte aus. Am Ende stehe laut Schard eins außer Frage: „Es geht um die Menschen jenseits unserer Grenzen und natürlich auch und nicht zuletzt diesseits unserer Grenzen.“

TOP 21b) Explodierende Energiekosten in Thüringen - Grundwärme für alle Heizsysteme garantieren" (Drs. 7/6572)

In der von der CDU beantragten aktuellen Stunde macht der Parlamentarische Geschäftsführer, Andreas Bühl, deutlich, dass es eine Ungleichbehandlung von Heizsystemen durch die Bundesregierung gibt. Betrachtet man die Verteilung der Heizsysteme, so sind auf dem zweiten und vierten Platz Öl und Holz zu finden. Dazu stellt Andreas Bühl fest: „Wer eine Öl- oder Holzheizung hat, bleibt auf den gestiegenen Preisen sitzen. Entlastungen der Bundesregierung sind nicht in Sicht. Es droht, zwei Klassen beim Heizen zu geben“. Weiter stellt er die Frage, woher diese Ungleichbehandlung kommt. Dem Argument, dass der Preisanstieg nur bei Gas drastisch erfolgt wäre, tritt Bühl entgegen. „Fast 200 Prozent Kostensteigerung bei Holzpellets und keine Entlastung in Sicht“ fasst Bühl die Situation zusammen. Auch die Behauptung, dass eine Entlastung bei Öl- und Holz technisch nicht möglich wäre, entkräftet Bühl mit einem klaren Vorschlag zur Einreichung und Abrechnung von Rechnungen. „Der erstattete Anteil könnte sich sogar am Einkommen orientieren, um Menschen mit kleinen Einkommen besonders zu helfen“, zeigt er die soziale Komponente des Vorschlags auf. Bühl kommt also zu dem Fazit, dass die Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen ist. Er stellt ein Muster im Handeln der Ampel-Regierung fest. Wie schon beim 9-€-Ticket werde auch hier wieder der ländliche Raum ignoriert. Denn auf dem Land sind vor allem Ölheizungen deutlich weiterverbreitet, als in den Städten. So fordert er die Ampel-Regierung auf: „Helfen Sie endlich den Menschen im ganzen Land und nicht nur denen in den Städten.“ Der für die Landesregierung sprechende Umwelt-Staatssekretär Dr. Vogel hatte in seiner Rede zur aktuellen Stunde der CDU von aus seiner Sicht positiven Nachrichten gesprochen. So sei der Gasverbrauch in Privathaushalten und im Handwerk um 35 Prozent gesunken, in der Industrie um 25 Prozent. Er wolle mehr statt weniger Energiewende. Dem trat für die CDU-Fraktion Marcus Malsch entgegen und forderte den Staatssekretär dazu auf, die Wahrheit nicht falsch darzustellen. „Die Wahrheit ist doch, dass die Unternehmen deshalb Gas einsparen, weil sie aufgehört haben zu produzieren oder sogar bewusst abgestellt wurden, damit sich die Speicher füllen. Dass Unternehmen aufhören zu produzieren, können Sie doch nicht im Ernst als gute Nachricht bezeichnen“, so Malsch an die Adresse des Staatssekretärs. Er forderte die Landesregierung eindringlich dazu auf, die Energiewende mit und nicht gegen die Menschen voranzutreiben.

TOP 21c) „Humanitäre Verpflichtung Thüringens umsetzen statt rassistische und antiziganistische Ressentiments zu befeuern“ (Drs. 7/6582)

Die Linke hat eine Aktuelle Stunde zum Thema "Humanitäre Verpflichtung Thüringens umsetzen, statt rassistische und antiziganistische Ressentiments zu befeuern" beantragt. Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands in der Ukraine suchen die Menschen aus der Ukraine in Europa und auch in Thüringen Schutz vor Krieg und Zerstörung. Thematisiert werden soll der Umstand, dass einzelne Landkreise öffentlich dargestellt hätten, ihrer Verpflichtung, zur Aufnahme und Unterbringung von unter das Sozialgesetzbuch fallenden Geflüchteten aus der Ukraine, nicht mehr nachkommen zu wollen. In diesem Zusammenhang würden rassistische und antiziganistische Vorurteile gegen Sinti und Roma salonfähig gemacht, so die Linke. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, sprach angesichts der pauschalen Aussagen – Landkreise würden ihrer Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine nicht mehr nachkommen wollen – von einem Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich seit Monaten vor Ort mühen, die Menschen unterzubringen. „Die Kommunen haben unglaublich viel geleistet und diese Arbeit wird den Kommunen nun mit der Unterstellung fehlender Bereitschaft zur Aufnahme gedankt.“

TOP 21d) „Archiv zu NSU und Rechtsterrorismus in Thüringen umsetzen“ (Drs. 7/6602)

Mit der Einbringung des Themas zur Aktuellen Stunde möchten die Grünen und mit ihr die gesamte Regierungskoalition die Forderung nach Einrichtung eines zentralen Archivs für Akten zum NSU und Rechtsterrorismus aufgreifen, dessen Standort in Thüringen sein soll. Dem widersprach allerdings der Vertreter der Landesregierung in seiner Rede, indem er darauf hinwies, dass mit der Einrichtung dieses Archivs nicht ein „physisches“, sondern vielmehr ein digitales Archiv in Form einer Archivplattform von vorneherein angedacht gewesen sei. Im Gegensatz zur Forderung der Regierungskoalition empfiehlt der Abgeordnete Jörg Kellner für die CDU-Fraktion, dass es für die wissenschaftliche Auswertung dieser Akten vernünftiger ist, Berlin als zentralen Standort für ein solches Archiv zu wählen. Darüber hinaus sieht der CDU-Politiker in der Verbesserung der Aufbewahrungs- und Auswertungsmöglichkeiten der in Thüringen vorhandenen ca. 12.000 NSU-Akten eine drängendere Aufgabe, als in der Führung einer abstrakten Standortdiskussion. Schließlich erneuerte der CDU-Innenpolitiker das Bekenntnis seiner Fraktion zur Fortsetzung der Auswertung und Aufarbeitung des NSU-Komplexes.

TOP 21e) „Das Bürgergeld schafft mehr Respekt und Anerkennung im Sozialsystem – Zustimmung Thüringens im Bundesrat zur Einführung“ (Drs. 7/6626)

Nachdem die CDU-Fraktion einen Antrag, unter dem Titel "Leistung muss sich lohnen - Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung" (Drs. 7/6474) eingebracht hatte, der am Plenardonnerstag behandelt wird, hat die Fraktion der SPD kurzfristig eine aktuelle Stunde nachgeschoben, um bereits am Mittwoch zum Bürgergeld sprechen und vom Antrag der CDU-Fraktion ablenken zu können. Im Gegensatz zum Antrag der CDU-Fraktion hat die Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion keinerlei Auswirkung und Bindung für die Landesregierung. Für die Fraktion der CDU skizzierte Christian Herrgott den Sinn und Zweck der Aktuellen Stunde der SPD: „Es ist der Versuch der Trauma Bewältigung der SPD.“ Nicht umsonst frohlocke die SPD-Fraktion, es gehe nun endlich um die Überwindung des "verurteilten und überbürokratisierten Hartz-IV-Systems". Herrgott erinnerte, dass dieses ironischerweise durch SPD und Grüne auf Bundesebene selbst eingeführt wurde. Er fasst zusammen: „Für uns als CDU-Fraktion ist nach wie vor das Credo ‚Fördern und Fordern‘ im Sozialgesetzbuch maßgebend.“ Abschließend verweist er auf die Debatte am Donnerstag zu einem konkreten Antrag und kritisiert das Verhalten der SPD-Fraktion: „Es hätte der SPD-Fraktion gut zu Gesicht gestanden, morgen einen Alternativantrag zu stellen.“

TOP 23) Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG) (Drs. 7/4753)

Der von der Landesregierung ursprünglich eingebrachte Gesetzentwurf soll das bestehende Thüringer Juristenausbildungsgesetz durch das hier eingebrachte Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst ablösen. Die Ablösung geht auch mit weiteren Änderungen einher, soll aber auch eine einheitlichere Rechtsgrundlage schaffen und im Justizprüfungsamt eine hochdotierte Stelle obsolet machen. Nachdem sich Rot-Rot-Grün 2015/2016 entgegen aller Kritik für die Abschaffung der Verbeamtung der Rechtsreferendare und somit für die Abschaffung eines Alleinstellungsmerkmals des Freistaates Thüringen ausgesprochen hatte, zeigte sich vor allem in den Ausschussberatungen und dem durchgeführten Anhörungsverfahren dringender Handlungsbedarf. Dies nahm die CDU-Fraktion zum Anlass, einen eigenen Änderungsantrag einzureichen, der insbesondere auf die Wiederverbeamtung der Rechtsreferendare zielt. Schließlich fand die Beschlussempfehlung des AfMJV (Drs. 7/6638) auf Basis des gemeinsamen Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der Koalitionsfraktionen seinen Gang ins Novemberplenum. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, äußerte sich erleichtert: „Die Einführung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses war unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität der Justizausbildung in Thüringen enorm wichtig. Hinzu kommt, dass angesichts der großen Anzahl von Ruhestandseintritten in Justiz und öffentlicher Verwaltung in den nächsten Jahren der Gewinnung qualifizierten juristischen Nachwuchses eine sehr große Bedeutung zukommt. Deshalb ist es umso wichtiger, die Attraktivität der juristischen Ausbildung in Thüringen zu steigern und den erheblichen Problemen bei der Nachwuchsgewinnung entschieden entgegenzutreten. Der Gesetzentwurf ist deshalb ein zentraler Baustein, um die Attraktivität der Juristenausbildung in Thüringen wieder zu erhöhen.“ Die Beschlussempfehlung wurde mit Gegenstimmen der AfD-Fraktion angenommen. In der Schlussabstimmung wurde dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.

TOP 25a und b) „Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes“ (Drs. 7/5376)

dazu Antrag „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und -personal ertüchtigen“ (Drs. 7/3391)

Der Antrag der CDU-Fraktion, so der gesundheitspolitische Sprecher, Christoph Zippel, enthält neben einem umfangreichen Feststellungs- und Berichtsersuchen (unter anderem auch über die Differenz der Notfallversorgung und Rettungsdienstabdeckung im städtischen und ländlichen Raum) die Aufforderung an die Landesregierung, eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen und einer verbesserten Behandlungsqualität bereits im Rettungsmittel sicherzustellen. Das Land soll stärker in die Pflicht genommen werden, die Kommunen in die Lage zu versetzen, eine ausreichende Abdeckung zu gewährleisten. Für Schwerlastkrankentransporte soll eine 24/7-Abdeckung geschaffen und Unterstützung für Vorstöße auf Bundesebene generiert werden, den Rettungsdienst als eigenen Bereich im SGB V zu verankern und Lösungen zu schaffen, um nicht nur das nächstmögliche, sondern das geeignetste Krankenhaus bei Notfällen anzusteuern. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit, Rettungsassistenten in Thüringen gleichwertig mit Notfallsanitätern einzusetzen, um ein Jahr bis 2023 verlängert. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion macht deutlich, warum es diese Änderungen braucht: „Die Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Antrages zeigen, dass sich Berufsbilder geändert haben.“ Ziel sei eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleich guter Rettungsdienstabdeckung in Stadt und Land. Mit Blick auf künftige Initiativen, die leider nicht im Gesetz unterzubringen waren, kündigt Zippel an: „Das Telenotarztgesetz wird kommen.“ Der Antrag der CDU wurde mit Stimmen aus CDU, LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bürger für Thüringen und AfD angenommen. Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurden ebenfalls unter Zustimmung der CDU-Fraktion angenommen.

TOP 26) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes (Drs. 7/5550)

Die Stimmen der FDP haben einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes zum Erfolg verholfen. Das Landesplanungsgesetz regelt das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen in Thüringen. Mit dem Änderungsgesetz sollen Planungsverfahren durch einen verstärkten Fokus auf internetbasierte Beteiligungs- und Bekanntmachungsschritte zeitgemäß vereinfacht und beschleunigt werden. Während bisher bei der Fortschreibung von Programmen und Plänen sämtliche Unterlagen in Papier auszulegen waren, wird nun die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet vorgeschrieben. Um eine gänzliche Verlagerung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet zu vermeiden, haben die Koalitionsfraktionen zwar in einem Änderungsantrag geregelt, dass in bestimmten Bereichen weiterhin „klassische“ Beteiligungsverfahren beibehalten werden. Sämtliche Fallgestaltungen zur Erhaltung klassischer Verfahren, wie z.B. die Veröffentlichung in Amtsblättern, werden hiervon jedoch nicht abgedeckt. Menschen ohne Internetzugang bzw. -affinität nicht abzuhängen sei das Ziel der CDU-Fraktion gewesen, so der Sprecher für Infrastruktur, Marcus Malsch. Eine weitergehende „Erhaltung“ tradierter Öffentlichkeitsbeteiligung sei aber an den Koalitionsfraktionen gescheitert. „Nicht mehr sichergestellt ist mit dem Gesetz, dass jeder, der sich für die Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen interessiert oder gar betroffen ist, auch mitgenommen wird und von den Planungsunterlagen Kenntnis bekommt“, begründete Malsch die Ablehnung des Gesetzgebungsvorhabens durch die CDU-Fraktion.

TOP 27) Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul-und Bibliotheksbereich (Drs. 7/5754)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sucht die Rechtsstellung der Universitäts- und Landesbibliothek sowie die Hochschulkooperationen neu zu regeln, um eine Umsatzsteuerpflicht zu verhindern und bisherige Regelungslücken zu füllen. Dazu sollten das Hochschulgesetz, das Bibliotheksgesetz und das Pressegesetz geändert werden. In der Plenarsitzung wurde auf Initiative der Fraktion der Linken nur die Änderung im Hochschulgesetz zur Abstimmung gestellt. Für die CDU-Fraktion machte der hochschulpolitische Sprecher, Christian Tischner, deutlich, dass die Verzögerung im Bibliotheksgesetz unnötig ist. Er begrüßte den Gesetzentwurf und signalisierte Zustimmung. Er stellt aber mit Blick auf die Änderungswünsche der Links-Fraktion fest: „Ich halte es weiter für das bessere Vorgehen, das Gesetz in seiner bestehenden Form zu beschließen“. Auch aus der Anhörung hatte sich kein Änderungsbedarf ergeben. Den Wunsch der Links-Fraktion, gänzlich andere Dinge im Bibliotheksgesetz zu verändern, sieht er skeptisch und regt an: „Lassen Sie uns bei der Rechtsstellung der Landesbibliothek schnell Klarheit schaffen. Wenn es daneben Dinge zu regeln gibt, dann kann das in einer eigenen Vorlage geschehen“. Auch die Vertreterin des Wissenschaftsministeriums bedauerte in ihrer Rede die Verzögerung beim Bibliotheksgesetz. In der anschließenden Abstimmung wurde die Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses, die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes zurückzustellen, mit Stimmen der CDU, der BfTh und der Koalition angenommen. Mit der gleichen Mehrheit fand auch der auf Artikel 1 und 4 reduzierte Gesetzentwurf die Zustimmung des Hauses, FDP und AfD hatten sich enthalten.

TOP 28) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (Drs. 7/5766)

Die nächste Runde der Gemeindefusionen in Thüringen wurde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung bereits im Sommer 2023 gestartet. Dazu lagen 14 Anträge von Städten und Gemeinden vor. Die vergleichsweise kleine Zahl begründete Innenminister Maier vor allem mit den Problemen während der Corona-Pandemie – sie habe die nötigen Vorarbeiten der Kommunen für Eingliederungen und Zusammenschlüsse erschwert. Die 14 Anträge sind in ein Gemeindeneugliederungsgesetz aufgenommen worden, welches das Kabinett beschlossen hat und das im Juli 2022 an den Landtag ging. Die Fusionskandidaten erhalten unter anderem 9,4 Millionen Euro an Neugliederungsprämien. 4,8 Millionen Euro sind an Kompensationszahlungen vorgesehen, weil einzelne Gemeinden in einen anderen Kreis wechseln wollen. Umgesetzt werden soll die neue Struktur zum 1. Januar 2023 – unter anderem durch Eingliederungen in die Kleinstadt Dingelstädt im Eichsfeldkreis oder die Stadt Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis. Insgesamt sind von den Neugliederungen fünf Kreise betroffen. Dazu gehörten auch die Kreise Greiz, Sömmerda und Weimarer Land. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während der Plenardebatte: „Ich habe es bereits zur ersten Beratung im Juli gesagt: überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Daran hat sich für uns nichts geändert und daran wird sich auch in Zukunft für meine Fraktion nichts ändern. Beim Thema Gemeindeneugliederungen steht für uns seit langem das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle.“ Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Koalitionsfraktionen beschlossen.

TOP 31) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 7/6292)

Der Thüringer Landtag hat die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 beschlossen. Darüber hinaus besteht aus der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation ein Bedarf, die Höhe der kinderbezogenen Stufen des Familienzuschlags anzupassen. Weiterer Änderungsbedarf ergab sich aufgrund der Neuregelung und Zusammenfassung der bisherigen Vollstreckungsvergütung und Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher sowie aufgrund der Schließung der Regelungslücke hinsichtlich der weiteren Vertreter des Leiters eines Studienseminars. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, stellte seinem Redebeitrag einen Dank an die Vielzahl der Thüringer Beamten, die täglich mit den Schwierigkeiten unserer Zeit umzugehen haben, voraus. Der Gesetzentwurf wurde nach seiner ersten Lesung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dort wurde eine schriftliche Anhörung vorgenommen, die keine wesentlichen Kritikpunkte hervorbrachte. Somit erging die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss einstimmig an das Parlament, sodass auch dieses ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zunächst der Beschlussempfehlung und schließlich dem Gesetz zustimmte.

TOP 37) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Drs. 7/6470)

Die Melderegister sind das informationelle Fundament der Verwaltung. Die in ihnen enthaltenen Daten werden in zahlreichen Verwaltungsvorgängen als Nachweis für bestimmte Tatsachen benötigt. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 sind in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auch die Verwaltungsleistungen des Melderechts elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Um unter anderem die für eine nutzerfreundliche Anwendung erforderlichen digitalen Prozesse bereitstellen zu können, waren Rechtsänderungen im Bundesmeldegesetz (BMG) erforderlich. Dies ist mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vom 15. Januar 2021 (BGBl. I S. 530) erfolgt. Es wurde unter anderem auch die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung durch die meldepflichtige Person eingeführt. In § 23a BMG ist die Form und das Verfahren der elektronischen Anmeldung geregelt. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die meldepflichtige Person selbst die dafür benötigten Daten elektronisch anfordern kann. Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes soll die landesrechtliche Umsetzung der elektronischen Anmeldung nach § 23a BMG sichergestellt werden. Hierfür soll eine elektronische Anforderung des vorausgefüllten Meldescheins für die meldepflichtige Person direkt aus den beim Landesrechenzentrum geführten sogenannten Spiegelregistern ermöglicht werden. Dafür muss das in § 5 Abs. 2 Nr. 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131) in der jeweils geltenden Fassung beschriebene Aufgabenspektrum des Landesrechenzentrums um die elektronische Anmeldung nach § 23a Abs. 1 BMG ergänzt werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde ohne Aussprache in den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 38) Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen (Drs. 7/6557)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht den Erlass eines Mantelgesetzes zur Anpassung landesrechtlicher Regelungen an das Bundesrecht vor. Aus Gründen der Rechtsklarheit sollen die landesrechtlichen Regelungen für das Gerichtsdolmetscherwesen im Fünften Abschnitt des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgehoben und die Regelungen für Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke, Gebärdensprachdolmetscher und Übersetzer angepasst werden. Hintergrund ist, dass mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) das Recht der Gerichtsdolmetscher bundesweit einheitlich geregelt wird, sodass die landesrechtlichen Regelungen zum Gerichtsdolmetscherwesen ab dem 1. Januar 2023 nichtig sind. Folglich ist eine Anpassung des Fünften Abschnitts des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes erforderlich. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen des ThürAGGVG sowie Anpassungen des Thüringer Justizkostengesetzes vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde ohne Aussprache in den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 39) „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes“ (Drs. 7/6558)

Durch das Betreuungsorganisationsgesetz des Bundes wird auch ein Thüringer Betreuungsorganisationsgesetz notwendig. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll eine Stärkung der Betreuungsvereine erreicht werden. Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 41) Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Refinanzierung Ausbildungskosten (Drs. 7/6574)

In der parlamentarischen Debatte wurde über den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Verstetigung des Modellprojekts der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) diskutiert. In diesem Zusammenhang ist es geplant, eine Anpassung der ab 01.01.2023 geänderten gesetzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen des TVöD (Reduzierung der Basisarbeitszeit von 40 Stunden auf 39 Stunden pro Woche) vorzunehmen. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, begrüßte die geplante Verstetigung des Modellprojekts, kritisierte allerdings den aus seiner Sicht mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf. Dieser sei weder inhaltlich ausgegoren, noch helfe er die gegenwärtigen umfangreichen Probleme innerhalb der frühkindlichen Bildung, beispielsweise bei den Kindertagespflegern oder dem aktuellen Fachkräftemangel, zu lösen. Während die Redner der rot-rot-grünen Fraktionen allesamt auf eine spätere Gesetzesänderung verwiesen, um diese Herausforderungen im kommenden Jahr anzugehen, forderte Dr. König vor allem mit Blick auf die Situation in der Kindertagespflege, die Landesregierung auf, dringend zu handeln. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Bildungsausschuss überwiesen.

TOP 42) Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes (Drs. 7/6575)

Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist eine Neueinteilung eines Wahlkreises vorzunehmen, wenn dieser von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht. Die Landesregierung hat mit einem außerplanmäßigen Bericht im Sinne des § 2 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz vom 14. Oktober 2022 (Drs. 7/6471) über die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Dabei hat sich ergeben, dass ein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweicht. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während seiner Rede am 11.11.2022 im Plenum: „Aus dem genannten Bericht der Landesregierung ergibt sich im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 ein zwingender Handlungsbedarf zur Neueinteilung des Wahlkreises 26 (Erfurt III), weil dort bereits zum 31. Dezember 2021 eine Abweichung der Bevölkerungszahl von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in den Wahlkreisen von über 25 vom Hundert zu verzeichnen ist.“ Da es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um einen marginalen Eingriff in die Zuschnitte der Thüringer Landtagswahlkreise handelt, begrüßte die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen und stimmte für eine Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss. Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich in ebendiesen Ausschuss überwiesen.

TOP 43) Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats (Drs. 7/6576)

Der rot-rot-grüne Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der finanziellen Mindestförderung in den Haushaltstiteln der Bereiche der örtlichen Jugendförderung, der Schulsozialarbeit, der überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendförderplans sowie des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen vor. Der jugend- und finanzpolitische Sprecher, Maik Kowalleck, hob noch einmal die Wichtigkeit der sozialen Träger hervor, wies aber auch auf die gegenwärtige Haushaltssituation und die im Gesetzentwurf unklar definierten Berechnungsparameter hin. Während Rot-Rot-Grün unisono dafür plädierte, die Mindesthöhen der Haushaltstitel ohne Evaluation von konkreten Ergebnissen pauschal anzupassen, warb Kowalleck für eine eingehende Erörterung in den zuständigen Fachausschüssen und für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mehrheitlich in den Bildungs- und Sozialausschuss überwiesen.

TOP 44) Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf (Drs. 7/3730)

Mit dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt werden, die sich mit den Möglichkeiten einer Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts ausführlich befasst. Nach intensiven Beratungen im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (AfMJV) wurde eine Beschlussempfehlung (Drs. 7/6637) eingebracht, die eine „deutlich offenere Formulierung für die Arbeitsgruppe“ beinhaltet, so der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl. Die Neufassung des Antrages der Kommission garantiert eine ergebnisoffene und unabhängige Arbeitsweise und sieht zudem auch einen Vergleich mit den Regelungen anderer Länder vor. Insbesondere sollen durch die Kommission Themenbereiche wie Altersversorgung und Abgeordnetenentschädigung in den Blick genommen und eine steuer-, sozial- und sozialversicherungsrechtliche Bewertungen vorgenommen werden. Andreas Bühl bewertete die Expertenkommission wie folgt: Es handelt sich dabei um „eine gute Sache, um zu einem Bericht zu kommen, der uns eine Handlungsanleitung gibt. Wir sind aufgerufen, das Abgeordnetenrecht am Puls der Zeit zu halten“. Der Beschlussempfehlung (Drs. 7/6637) des AfMJV wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 73) „Leistung muss sich lohnen - Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung“ (Drs. 7/6474)

Der Antrag enthält, neben einer Reihe von Feststellungen, die Aufforderung an die Landesregierung, das Bürgergeld im Bundesrat abzulehnen, sich stärker für Leistungsanreize und schnellstmögliche Integration in den Arbeitsmarkt einzusetzen und den dritten Arbeitsmarkt zurückzufahren. Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, die landeseigenen Arbeitsmarktprogramme wieder dahin zurückzuführen, dass sie der Arbeitsmarktintegration dienen. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mario Voigt, begründete den Hintergrund des Antrages: „Menschen in Arbeit zu bringen, ist das wesentliche Element der Sozialpolitik.“ Demgegenüber verabschiede sich der Bürgergeld-Gesetzentwurf „von dem Prinzip ‚Fördern und Fordern‘.“ Voigt machte deutlich, dass die Notwendigkeit der Erhöhung der Grundsicherung in Zeiten der Inflation auch von der CDU-Fraktion anerkannt wird. Ein entsprechender Antrag sei von der CDU-Bundestagsfraktion eingereicht worden. Er machte jedoch auch deutlich: „Ich finde es unsozial, diejenigen im Regen stehen zu lassen, die tagtäglich die Transferleistungen verdienen, die Sie verteilen.“ Insbesondere kritisiert er die Rücknahme von Leistungsanreizen und Sanktionen: „Es hat sich in Deutschland bewährt, dass diejenigen, die in Deutschland Sozialleistungen beziehen, sich anstrengen müssen.“ Dies sei man insbesondere jenen schuldig, die tagtäglich hart arbeiteten, um sich stückweise Wohlstand zu erwirtschaften. So kritisiere unter anderem auch der Landkreistag die „unverständliche Regelung mit Mitnahmeeffekten.“ Angesichts von 340.000 fehlenden Fachkräften bis 2030 in Thüringen sei es fatal, wenn Arbeitgeberverbände schreiben, es würden „Brücken aus der Beschäftigung verstärkt, anstatt Brücken in die Beschäftigung.“ Weiter erklärt Voigt: „Wir müssen den ersten Arbeitsmarkt bedienen und nicht den dritten. Dafür setzen wir uns ein.“ Mit Blick auf die maximalinvasiven und umverteilenden Vorstellungen, die durch die Abgeordnete Stange (DIE LINKE) geäußert wurden, entgegnet der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion mit einem Zitat Fjodor Michailowitsch Dostojewski: „Am Ende werden sie uns ihre Freiheit zu Füßen legen und zu uns sagen: Macht uns zu euren Sklaven, aber füttert uns.“ Der Antrag der CDU wurde in namentlicher Abstimmung mit 39 Ja- und 42 Neinstimmen abgelehnt.

TOP 74) Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen (Drs. 7/6517)

Der Landtag beschäftigte sich mit dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh zum Thema „Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen“. Die Landesregierung wird in dem Antrag gebeten, zum Verdacht des Missbrauchs von Sozialleistungen durch Asylbewerber aus der Ukraine Bericht zu erstatten. Hintergrund ist ein Bericht der Thüringer Allgemeinen, nach dem im Landkreis Nordhausen Fälle registriert worden sind, in denen laut Aussage des örtlichen Landrats die Ausländerbehörde beim Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme feststellen musste, dass Flüchtlinge aus der Ukraine in ihre Heimat zurückgekehrt sind, aber weiterhin Sozialleistungen bezogen. Ermittlungen bei Vermietern hätten insoweit ergeben, dass diese Personen unter ihrer angegebenen Meldeadresse im Freistaat lange nicht mehr angetroffen worden sind, die Mietzahlungen aber weiterhin durch die Behörden eingingen. Wie bereits die Plenardebatte zu den thematisch gleichgelagerten Aktuellen Stunden ahnen ließen, haben sich auch bei diesem Antrag die Geister entsprechend politischer Agenden geschieden. „Ich halte nichts davon, Realitäten nicht ins Auge zu sehen und aus mutmaßlichen bzw. nachgewiesenen Fehlentwicklungen nicht seine Konsequenzen zu ziehen“, erklärte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard. Derjenige, der Hilfe nötig habe und sich an die dafür aufgestellten Regeln halte, solle natürlich Hilfe erhalten, so Schard. Er stellte aber auch klar, dass „jeder Missbrauchsfall und jeder Fall zu Unrecht bezogener Leistungen nicht nur die Sozialsysteme schädigt, sondern nachvollziehbar auch zu einer geringeren Akzeptanz in der Bevölkerung unseres Landes führt“. Sowohl die Überweisung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als auch die Hauptsache wurden mehrheitlich mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP abgelehnt.

TOP 79) Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten - keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache! (Drs. 7/6571)

Mit dem Antrag möchte die CDU-Fraktion die Anwendung der sogenannten „Gendersprache“ in der Rechts- und Amtssprache sowie in Bildungseinrichtungen des Freistaates Thüringen abwenden und spricht sich eindeutig für die Einhaltung des orthographischen Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ des Rats für deutsche Rechtschreibung aus. Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel machte für die CDU-Fraktion deutlich, dass die sog. Gendersprache in der Praxis die Verständlichkeit von Sprache erschwert, über sechs Millionen Menschen, die nicht richtig lesen und/oder schreiben können, integrationswillige Migranten sowie Menschen mit Seh- und Hörbehinderung ausschließt. Per Antrag wird die Landtagsverwaltung aufgefordert, in ihren Publikationen und parlamentarischen Dokumentation keine gegenderte Sprache anzuwenden. Das gleiche forderte der CDU-Abgeordnete von der Landesregierung einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden. Wesentlicher Bestandteil des Antrages ist zudem die Forderung, auch an den Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Rechtspflege und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen einheitlichen Sprachgebrauch auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung ohne Anwendung der sogenannten Gendersprache durchzusetzen. Mit dieser Forderung befindet sich die CDU-Fraktion im Einklang mit über zwei Dritteln der deutschen Bevölkerung, verdeutlichte Zippel in der Plenardebatte. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.