Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 98. Plenarsitzung (22.12.2022)

22.12.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Drs. 7/6132)

TOP 1b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 7/6082)

TOP 1c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 für den Freistaat Thüringen (Drs. 7/6403)

TOP 1d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Drs. 7/6404)

Thüringer Landeshaushalt für 2023 kommt pünktlich

Die heutige Sondersitzung des Thüringer Landtags wurde einberufen mit dem Ziel, den Landeshaushalt für das Jahr 2023 zu verabschieden. Zunächst erfolgte die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss durch den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses im Thüringer Landtag, Volker Emde. Er nahm eine Rückschau auf die erfolgten Haushaltsberatungen vor, bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss, die gute Berichterstattung seitens der Ministerien im Rahmen der Einzelberatungen, den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und in den Fraktionen. Schlussendlich stellte er die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor und wies darauf hin, dass im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren zunächst nicht davon ausgegangen werden konnte, dass der Haushalts- und Finanzausschuss einen verfassungsgemäßen Haushalt, nämlich einen ausgeglichenen Haushalt, zur Empfehlung an das Parlament geben kann. Im Rahmen der Beratungen im Fachausschuss hat sich der Ausschuss darauf verständigt, nur einen ausgeglichenen Haushalt an das Parlament zurückzugeben und konstruktiv an einer Verständigung gearbeitet. Dadurch ist es zu einer leichten Verzögerung gekommen, sodass es nötig war, nun den Landesetat im Rahmen eines Sonderplenums auf den Weg zu bringen. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage des Landeshaushaltsgesetzes der Landesregierung, inklusive der Änderungsvorlage unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der CDU und der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen.

Im Anschluss an die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erfolgte die ausführliche Aussprache zum Landeshaushalt 2023. Diese begann zunächst mit einer Grundsatzaussprache durch die Vorsitzenden aller Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe. In der Grundsatzrede der CDU-Fraktion verdeutlichte der Fraktionsvorsitzende, Prof. Dr. Mario Voigt, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Haushalt als nicht zustimmungsfähig erachtet. Obwohl die CDU-Fraktion im Rahmen ihrer Änderungsanträge wichtige Projekte und wesentliche Kürzungen in den Haushalt mit hineinverhandeln konnte, sind dies nur Reparaturleistungen und das mangelhafte unsolide Grundgerüst des Haushalts bleibt bestehen, sodass sich die CDU-Fraktion zu diesem Entwurf maximal enthalten kann.

An die Grundsatzaussprache durch die Fraktionsvorsitzenden schloss sich die für jeden Einzelplan des Landeshaushalts eine Aussprache durch die jeweiligen Fachpolitiker und Vertreter der Ministerien. Hierbei konzentrierten sich die Vertreter der Regierungskoalition und der Landesregierung im Wesentlichen auf die Kritik gegenüber den eingebrachten Änderungsanträgen der CDU-Fraktion. Eigene Schwerpunkte und die Auseinandersetzung mit fachlichen Aspekten fielen dabei weitestgehend unter den Tisch.

Sowohl der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, als auch dem Haushaltsgesetz 2023 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage wurde mit den Stimmen von der rot-rot-grünen zugestimmt, während die CDU-Fraktion sich enthielt und die AfD-Fraktion, sowie die parlamentarische Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner dagegen stimmte.

TOP 20a) Aberkennung des Gruppenstatus für den Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der BfTh (Drs. 7/6964)

Bürger für Thüringen wird der Gruppenstatus im Thüringer Landtag aberkannt Für die bisherige parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen hat heute der Thüringer Landtag den Antrag auf Aberkennung des Gruppenstatus beschlossen. Die Regierungskoalition von rot-rot-grün hat einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung nehmen lassen. Hintergrund des Antrags waren die Schreiben der Abgeordneten Birger Gröning und Lars Schütze mit Datum vom 19. Dezember 2022, in welchen beide jeweils ihren Austritt aus der parlamentarischen Gruppe Bürger für Thüringen erklärten. In der Konsequenz liegen die Voraussetzungen des Gruppenstatus gemäß § 58 a Abs. 1 Satz 1 ThürAbgG, jedenfalls aber die Voraussetzungen einer Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe im Sinne des § 58 a Abs. 1 Satz 2 ThürAbgG, nicht mehr vor.

Diesem Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen und der parlamentarischen der FDP zugestimmt.