Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 85.-87. Plenarsitzung (13.-15.07.2022)

15.07.2022

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 2) Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung - Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung (Drs. 7/1584)

Nach mehr als zwei Jahren harter Parlamentarischer Auseinandersetzung ist nun der Mindestabstand von 1000 Metern in der Thüringer Bauordnung verankert worden. Das entsprechende CDU-Gesetz fand eine Mehrheit im Thüringer Landtag. „Damit gilt für Thüringen der 1000-Meter-Standard als Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung. Wenn Windradbetreiber existierende Regionalpläne beklagen, setzen wir damit ein Stoppschild: Es gilt weiter die 1000-Meter-Abstandsregel“, erklärte dazu der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss. Ein Rückfall in die Privilegierung der Windkraft in der Bauordnung werde damit für diesen Nahbereich zur Wohnbebauung unterbunden. Gleichzeitig machte Marcus Malsch als forst- und infrastrukturpolitischer Sprecher der Fraktion deutlich, dass es keine Änderung am Waldgesetz geben wird. „Das Waldgesetz gilt weiterhin und es gibt kein Rütteln am Verbot von Windrädern im Wald. Das gilt auch für Kalamitätsflächen“, erklärte Malsch.

Auch stellt das Gesetz der CDU-Fraktion laut Gottweiss sicher, dass auch weiter die Kompetenz in den Regionen entscheidend bleibt. „Rot-Rot-Grün wollte die Kompetenz der Planungsregionen aushebeln und es den Gemeinden ermöglichen, den Mindestabstand deutlich zu unterschreiten.“ Das werde mit dem CDU-Gesetz unterbunden, da er auch den Orientierungsmaßstab für alle künftigen Regionalplanungen vorgebe. „Wir stellen sicher, dass die Planungsgemeinschaften weiterhin durch eine eigenständige Abwägung die Bevölkerung vor einem zu nahen Heranrücken von Windrädern an die Wohnbebauung schützen können. Das entspricht exakt der Wirkung der bayrischen Regelung“, erläuterte Gottweiss. „Die CDU-Fraktion hat somit Wort gehalten. Mit Waldgesetz und Bauordnung ist ein wesentlicher Rahmen für einen bürgerfreundlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt“, so der CDU-Politiker.

TOP 4a) Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte (Drs. 7/2792)

Alle bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Bodycams helfen, Konflikte zu vermeiden, zu deeskalieren oder zu minimieren. Nach der vorläufigen Beendigung der beiden Pilotprojekte sollte nun keine weitere Zeit verloren werden, um Angriffen gegen Polizisten entgegenzuwirken. Um die Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei bestmöglich schützen zu können, ist die Thüringer Polizei nunmehr zeitnah mit dieser Technik auszurüsten und die Anwendung rechtssicher zu gewährleisten. Aus diesem Grund hatte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf für den Einsatz mobiler Bildaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte und zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes eingereicht. Nach monatelanger Debatte und zähen Verhandlungen konnte am 6. Juli 2022 endlich ein Kompromiss mit Rot-Rot-Grün gefunden werden, damit mobile Bild- und Tonaufnahmen zeitnah rechtssicher durchgeführt werden können. Der innenpolitische Sprecher, Raymond Walk, betonte während der Plenardebatte: „Die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses sieht vor, dass nun endlich auch Tonaufnahmen, die sogenannte Pre-Recording Funktion und Aufnahmen im nicht öffentlichen Raum wie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen, durchgeführt werden können. Dem Gesetzentwurf samt Beschlussempfehlung sollte somit zugestimmt werden.“ Der Gesetzentwurf (7/2792) samt Beschlussempfehlung (7/5882) wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und Bündnis 90/DIE Grünen, der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten beschlossen.

TOP 6) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/5524)
dazu: Beschlussempfehlung des AfBJS (Drs. 7/5942)
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Drs. 7/5948)

In der Plenardebatte wurde heute über die landesseitige Erstattung der Kosten für die Schulgelder in den Gesundheitsfachberufen diskutiert. Durch die Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion wurde nunmehr Rechtssicherheit geschaffen und dafür gesorgt, dass sowohl die Globale Minderausgabe als auch eventuelle Fehlplanungen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durch die Landesregierung nicht mehr auf Kosten der Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen angewendet werden können. Mit dem heutigen Tag ist die Schulgeldfreiheit für die Thüringer Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen gesetzlich verbrieft. „Heute ist somit ein guter Tag für die mehr als 1.000 Auszubildenden in diesen Berufen“, so der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König. Er betonte weiterhin, dass sich der Einsatz der CDU-Fraktion gelohnt hat: Keine Landesregierung kommt daran künftig vorbei, denn mit dem Gesetzentwurf wird eine dauerhafte und verbindliche gesetzliche Grundlage für die Schulgeldfreiheit geschaffen. Der CDU-Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag inklusive der Änderung zur Beschlussempfehlung wurde einstimmig durch alle Fraktionen des Landtages verabschiedet.

TOP 8) Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen (Drs. 7/5796)

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich mit einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Erstattung von Kosten, die den Thüringer Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen entstehen. Am 31. März veranstaltete die Landesregierung einen sogenannten Kommunalgipfel, dessen Hauptergebnis das Versprechen des Ministerpräsidenten einer 100-prozentigen Erstattung aller Kosten war, die mit der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen verbunden sind. Der jetzt debattierte Gesetzentwurf setzt dieses Versprechen in keiner Weise um. Es handelt sich um eine Einmalzahlung, der zudem keine Spitzabrechnung zu Grunde liegt. Aus diesem Grund konnte der vorgesehenen Verfahrensweise, den Gesetzentwurf in erster und zweiter Beratung in diesem Plenum abzustimmen, nicht zugestimmt werden. Es wurde die Überweisung federführend in den Haushalts- und Finanzausschuss sowie mitberatend in den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Die Überweisung federführend in den Haushalts- und Finanzausschuss wurde mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün, der FDP und der CDU mehrheitlich beschlossen. Die Überweisung mitberatend in den Innen- und Kommunalausschuss wurde einstimmig beschlossen. Der Haushalts- und Finanzausschuss tagt am Plenarfreitag in einer Sondersitzung, um die Anhörung zum Gesetzentwurf zu beschließen.

TOP 11) Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich (Drs. 7/5754)

In der Plenardebatte zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich ging es um die Aufgaben der Landesbibliothek, die in Thüringen zugleich Hochschulbibliothek ist (THULB Jena). Eine konkrete Regelung im Bibliotheksgesetz gibt es diesbezüglich bisher nicht. Die Landesregierung beabsichtigt, dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun zu ändern. Der Hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, betonte während seiner Plenarrede: „Es spricht nichts dagegen, sich mit diesem Anliegen im Ausschuss zu befassen und dabei auch eine Anhörung durchzuführen. Diese Befassung muss zeigen, ob das Anliegen an sich zustimmungsfähig ist.“ Der Gesetzentwurf wurde einstimmig federführend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien wird mitberatend sein, dies wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

TOP 13) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (Drs. 7/5766)

Die nächste Runde der Gemeindefusionen in Thüringen wird gestartet. Dazu liegen 14 Anträge von Städten und Gemeinden vor. Die vergleichsweise kleine Zahl begründet Innenminister Georg Maier (SPD) vor allem mit den Problemen während der Corona-Pandemie – sie hätten die nötigen Vorarbeiten der Kommunen für Eingliederungen und Zusammenschlüsse erschwert. Die 14 Anträge sind in ein Gemeindeneugliederungsgesetz aufgenommen worden, welches das Kabinett beschlossen hat und das nun an den Landtag geht. Die Fusionskandidaten erhalten unter anderem 9,4 Millionen Euro an Neugliederungsprämien. 4,8 Millionen Euro sind an Kompensationszahlungen vorgesehen, weil einzelne Gemeinden in einen anderen Kreis wechseln wollen. Umgesetzt werden soll die neue Struktur zum 1. Januar 2023 – unter anderem durch Eingliederungen in die Kleinstadt Dingelstädt im Eichsfeldkreis oder die Stadt Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis. Insgesamt sind von den Neugliederungen fünf Kreise betroffen. Dazu gehörten auch die Kreise Greiz, Sömmerda und Weimarer Land. Der Innen- und Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, sagte während der Diskussion im Plenum: „Wir unterstützen alle freiwilligen Gemeindefusionen. Entscheidend ist jedoch, dass es eine echte Freiwilligkeit bleibt: Kleine Gemeinden dürfen nicht durch eine Benachteiligung im Kommunalen Finanzausgleich zu Fusionen gezwungen werden. Dazu muss das Kleine-Gemeinden-Programm deutlich aufgestockt und dauerhaft im Kommunalen Finanzausgleich verstetigt werden. Die Landesregierung macht jedoch das genaue Gegenteil und will das Programm nicht einmal fortführen. Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs muss diese Schieflage beseitigen und den kleinen Gemeinden eine eigenständige Perspektive geben.“ Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der FDP und den fraktionslosen Abgeordneten in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 14) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs.7/5789)

Digitalisierung in den Kommunen vorantreiben und unterstützen
In der Beratung wurden Fragen des Schriftformerfordernisses und die finanzielle Förderung kommunaler Vorhaben zum e-Government beraten. Dies ist aktuell nur bis 2022 geregelt. Mit der Novellierung des Gesetzes soll dies nun verlängert werden. Die beiden Anliegen, so der finanzpolitische Sprecher Maik Kowalleck, sind durchaus zu begrüßen, allerdings sind die Details der Umsetzung im zuständigen Haushaltausschuss zu besprechen. Generell war für die Förderung bisher eine klare Summe benannt. In Zukunft soll ohne eine Summe ausgekommen werden, stattdessen soll nur noch die Möglichkeit der Förderung Erwähnung finden. Dies könnte sich in Zeiten knapper Kassen als nicht ausreichende Garantie dieser Förderung erweisen. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion betonte zudem, dass die Kosten für die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mitgedacht werden müssten. Bei einer Fortführung der kommunalen Förderung über das Jahr 2022 hinaus, die mit dem jeweiligen Haushaltsplan im Einklang stehen muss, ist in den kommenden Jahren mit einer Verstetigung des Finanzierungsvolumens in Höhe von etwa zehn Millionen Euro pro Jahr an Zuwendungen zugunsten der Kommunen in Thüringen zu rechnen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung, die auch eine Anhörung enthält, in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

TOP 15) Antrag der Fraktion der CDU „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“
(Drs. 7/1193)
dazu: Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN „Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken - für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen“ (Drs. 7/5797)

Weg für Verbesserungen im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst frei
Der Antrag der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, den bereits in der letzten Legislatur auch mit Stimmen von R2G getroffenen Beschluss (Drs. 6/2632) umzusetzen, der auf CDU-Initiative entstand. Es soll ein modernes (und schlankes) ÖGD-Gesetz erarbeitet werden. Weiterhin soll eine Facharztausbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingeführt und die vom Bund für den ÖGD bereitgestellten Mittel genutzt werden. Zudem soll die Digitalisierung der Ämter vorangetrieben und die Bezahlung der Ärzte im ÖGD verbessert werden. Der Antrag der Koalitionsfraktionen erläutert genauer, wie ein ÖGD-Gesetz auszusehen habe. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, äußert sich zufrieden mit beiden vorliegenden Anträgen: „Gut, dass wir uns einigen konnten und dass wir nun endlich auf dem Weg zu einem modernen ÖGD-Gesetz für Thüringen sind.“ Zippel bemängelte jedoch auch, dass der Antrag der CDU bereits seit 2020 im Plenum beraten wurde und mit geringfügigen Änderungen für Rot-Rot-Grün annehmbar war. Die Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes hätten die Unterstützung bereits in der Pandemie nötig gehabt. Die Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hätten in der Pandemie einen beeindruckenden Job geleistet, „bis an die Belastungsgrenze - und oft auch weit darüber hinaus.“ Daher sei es wichtig, dass der Landtag nun heute seinen Job machte und „die nötigen Rahmenbedingungen für einen modernen und leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst“ schaffte. „Ich hoffe, dass wir spätestens in einem Jahr genau an dieser Stelle über das Thüringer ÖGD-Gesetz debattieren können.“ Die Anträge wurden mit Stimmen aus CDU, LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der AfD angenommen.

TOP 16) Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen (Drs. 7/1727)

Die Videoüberwachung von besonders gefährdeten öffentlichen Plätzen kann der Prävention von Straftaten dienen, hilft bei der Aufklärung von Verbrechen und steigert das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Die Landesregierung wird in dem Antrag der CDU-Fraktion (7/1727 – Neufassung) aufgefordert, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zum Ausbau der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, die als besonders gefährlich eingestuft werden, zu prüfen und unverzüglich umzusetzen. Der Antrag fand im Innen- und Kommunalausschuss nach monatelanger Beratung leider keine Mehrheit. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während der zweiten Lesung am 15. Juli 2022: „In mehreren Thüringer Städten ist die Videoüberwachung an besonders gefährlichen Orten bereits in Betrieb. In Sonneberg und Altenburg wird schon jetzt auf erste positive Erfahrungen und Ermittlungserfolge verwiesen. Darüber hinaus treffen weitere Thüringer Städte (u.a. Suhl, Arnstadt und Erfurt) Vorbereitungen für den Einsatz von Videoüberwachung an besonders gefährlichen Orten. Die Videoüberwachung kann aus unserer Sicht nur ein Baustein in der Sicherheitsarchitektur sein.“ Der Antrag sah außerdem vor, dass Sicherheitsempfinden der Menschen durch Videotechnik zu stärken und unter allen rechtlichen sowie tatsächlichen und insbesondere finanziellen Aspekten durch die Landesregierung zu prüfen. Der Antrag wurde mi den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der FDP abgelehnt.

TOP 19) Antrag der Fraktion der FDP „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern“ (Drs. 7/2559)
dazu: Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Parlamentarischen Gruppe der FDP: „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern und Spendenbereitschaft erhöhen“ (Drs. 7/5859)

Debatte über Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken
Der Antrag der FDP-Fraktion widmet sich dem Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken. Diese dienen der Ernährung von Früh- und Neugeborenen, die nicht durch die eigene Mutter gestillt werden können. Der Antrag wurde im Ausschuss beraten, erhielt im Ausschuss aber keine Mehrheit und nur eine Enthaltung seitens der CDU-Fraktion, weil wesentliche Punkte, wie unter anderem die Verknüpfung mit dem ohnehin existierenden Runden Tisch „Geburt und Familie“ nicht existierten. Statt dem Vorschlag Folge zu leisten, gemeinsam an dem Antrag zu arbeiten, hat sich die FDP nun mit Rot-Rot-Grün geeinigt. In der geeinten Fassung fehlen jedoch wesentliche Festlegungen bezüglich der Finanzierung der Frauenmilchbanken wie auch konkrete Umsetzungsschritte. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, fasste die Position der Fraktion wie folgt zusammen: „Ich unterstütze das Ziel des Antrages der FDP, auch des nur leicht abgewandelten nun gemeinsamen Antrages ausdrücklich und würde beinahe zustimmen.“ Weil jedoch wesentliche Punkte fehlten, „kann ich mich zu dem vorgelegten Antrag nur enthalten.“ Der Antrag der Fraktion der FDP wurde zurückgezogen. Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde unter Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

TOP 21) Antrag der Fraktion der CDU „Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft“
(Drs. 7/3067)
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/5674)

CDU setzt umfangreiche Verbesserungen für die Pflege um
Die Fraktion der CDU fordert die Landesregierung auf, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der Pflege in Thüringen zu verbessern. Dazu soll unter anderem ein Pflegedeckel eingeführt werden, sodass die Steigerungen der Kosten in der Pflege nicht mehr allein von den Pflegebedürftigen und Kommunen getragen werden, sondern im Rahmen der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärt: „Bezahlbare Pflege im Alter ist eine der größten, wenn nicht sogar die größte Herausforderung der kommenden Jahre.“ Dabei sollte unabhängig von Parteifarben deutlich gemacht werden, dass es hier eine spezielle ostdeutsche Perspektive gäbe. „Pflegekosten, die in den alten Bundesländern noch als akzeptabel gelten, sind hier wegen der kleineren Renten schon jenseits der Schmerzgrenze,“ so Zippel. Weiterhin werden mit dem Antrag Initiativen zur Bekämpfung des Pflegekräftemangels (bspw. Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland) ergriffen. Ziel der CDU-Fraktion ist es, die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. So soll unter anderem die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ausgebaut werden. Zippel erläutert: „Gerade Familien brauchen eine besondere Unterstützung und vor allem auch Ruhezeiten.“ Zippel begründet die Notwendigkeit zur Beratung dieses Antrages: „Die Pflegevollversicherung schwebt natürlich über allem,“ er glaube aber, auch über diese hinaus Verbesserungen konkret in Thüringen vornehmen zu können. Denn: „Der bundesweite Trend ist klar, aber aufgrund der Bevölkerungsstruktur trifft es uns eher.“ Daher sei beispielsweise eine gezielte Fachkräftegewinnung essentiell. Der Antrag wurde mit Stimmen der CDU sowie der Koalitionsfraktionen angenommen.

TOP 23a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 Antrag der Landesregierung (Drs. 7/2132)

TOP 23b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs für das Jahr 2019 in drei Sitzungen in bewährter Vorgehensweise beraten. Grundlage stellt der Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs dar, zu dem die Landesregierung Stellung genommen hat. Aus dem Jahresbericht der Thüringer 2021 haben sich zahlreiche Feststellungen und Handelsempfehlungen ergeben, die nun auch in der Beschlussempfehlung im Haushalts- und Finanzausschuss erarbeitet worden. So wird beispielsweise die Landesregierung aufgefordert, die erheblichen Mängel bei der Organisation des IT-Supports in der Landesverwaltung zu beheben und darüber bis Mitte nächsten Jahres Bericht zu erstatten. Daneben ergeben sich noch weitere Berichtsersuche und Handlungsempfehlungen, die der Landtag mit der heutigen Zustimmung zur Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen hat und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 der Landesregierung und dem Thüringer Rechnungshof Entlastung erteilt hat.

TOP 24) Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum (Drs. 7/5688)

Nachdem der Abgeordnete Emde die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss vortrug, nahm der Abgeordnete Kemmerich Stellung und bekannte, der Debatte und Informationen im Haushalts- und Finanzausschuss nicht folgen zu können. Eine weitere Aussprache seitens der Abgeordneten hat nicht stattgefunden. Der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Zustimmung wurde seitens des Parlaments mit Ausnahme der Stimmen der Gruppe der FDP (Gegenstimmen) entsprochen.

TOP 56) Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags (Drs. 7/5860)

Wahlvorschlag der AfD: Abg. Stefan Möller
18 Ja, 61 Nein, 1 Enthaltung - Wahlvorschlag nicht gewählt
Wiederholung in Sitzung 87:
17 Ja, 56 Nein, keine Enthaltungen - Wahlvorschlag nicht gewählt

TOP 59) Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 7/5861)

Wahlvorschlag der AfD: Abg. Karlheinz Frosch
24 Ja, 56 Nein, keine Enthaltungen - Wahlvorschlag nicht gewählt

TOP 60) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Drs. 7/5862)

Wahlvorschlag der AfD: Abg. Thomas Rudy
22 Ja, 58 Nein, keine Enthaltung - Wahlvorschlag nicht gewählt
Wiederholung in Sitzung 87:
20 Ja, 52 Nein, 1 Enthaltung - Wahlvorschlag nicht gewählt

TOP 61) Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts (Drs. 7/5863)

Wahlvorschlag der AfD:
Vertrauensperson: Volker Wagenhaus
27 Ja, 42 Nein, 10 Enthaltungen - Wahlvorschlag nicht gewählt

Vertreter: Johannes Linke
29 Ja, 41 Nein, 9 Enthaltungen - Wahlvorschlag nicht gewählt

TOP 62) Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes (Drs. 7/5864)

Wahlvorschlag der AfD: Abg. René Aust
32 Ja, 46 Nein, 2 Enthaltungen - Wahlvorschlag nicht gewählt
Wiederholung in Sitzung 87: 34 Ja, 38 Nein, 1 Enthaltung - Wahlvorschlag nicht gewählt

TOP 63) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) (Drs. 7/5865)

Wahlvorschlag der AfD: Abg. Jens Cotta
33 Ja, 46 Nein, 1 Enthaltung - Wahlvorschlag nicht gewählt
Wiederholung in Sitzung 87:
29 Ja, 38 Nein, 2 Enthaltungen - Wahlvorschlag nicht gewählt

TOP 65 a) Aktuelle Stunde: „Erweiterung des Kalksteintagebaus Deuna - keine Bereitstellung von Flächen des Staatsforsts für schwerwiegende Eingriffe in die Natur“ (Drs. 7/5715)

Die Erweiterung eines zwischen Keula, Deuna und Zaunröden liegenden Kalksteintagebaus, um eine Fläche von 77,66 Hektar, war heute Gegenstand einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dazu müsste unter anderem auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen zugegriffen werden. Außerdem steht der Fortbestand eines Unternehmens der Zementproduktion, das den abgebauten Kalkstein benötigt, mit über 200 Mitarbeitern zur Debatte. Für die CDU-Fraktion hat der umweltpolitische Sprecher, Thomas Gottweiss, auf den nötigen Interessenausgleich hingewiesen und dafür das grün geführte Umweltministerium in die Pflicht genommen. Erforderlich seien Lösungen in diesem Interessenkonflikt, mitunter Kompromisse, bei denen Eingriffe in die Natur und regionale Rohstoffverfügbarkeit sorgsam miteinander abgewogen werden. Der Sachlage und auch den Sorgen der Anwohner bzw. den betrieblichen Belangen werde es jedenfalls nicht gerecht, wenn Schaufensterpolitik ohne konkrete Lösungsvorschläge betrieben werde.

TOP 65 b) Aktuelle Stunde: „Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland – Wie ist Thüringen auf den Notfall vorbereitet?“ (Drs. 7/5757)

Die Fraktion der CDU thematisiert die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas, durch den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, am 23.06.2022. Die Dramatik schildert der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt: „Die Frage des sozialen Friedens in unserem Land ist massiv in Gefahr.“ Vor diesem Hintergrund sollte sich die Landesregierung nach Forderung der CDU-Fraktion mit den Folgen der Gasverknappung für Thüringen und dem Stand der Vorbereitungen auf eine eventuelle Notfallstufe Gas befassen. „Der Bund muss durch Steuersenkungen die Bezahlbarkeit von Energie gewährleisten,“ so Voigt weiter. Allein dirigistische und dogmatische Anreize reichten dazu nicht aus. Um einem möglichen Gasmangel vorzubeugen, fordert Voigt zudem, „dass die Thüringen-Reserve jetzt mal zusammengerechnet wird.“ Es brauche Klarheit, wie viel Energie im Herbst gebraucht werde. Weiterhin fordert Voigt eine Zuweisung eines „Grundwärmebudgets“: „Ich warte, dass das Kabinett sich noch vor der Sommerpause dazu verständigt, was zu tun ist, dass die Menschen im Winter nicht frieren.“

TOP 65 c) Aktuelle Stunde: „Energieexplosion in Thüringen stoppen – Menschen entlasten – Armut verhindern“ (Drs. 7/5762)

In einer aktuellen Stunde thematisierte die Fraktion DIE LINKE die aktuellen Energiepreise sowie die Inflation. Sie kritisiert, dass Entlastungsprogramm der Bundesregierung komme bei einigen Gruppen wie Studenten nicht an. Stattdessen brauche es weitere Entlastungen für die Ärmsten im Land. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Thadäus König, stimmt der Analyse der Linksfraktion in Teilen zu: „Ausgaben des Grundbedarfs fallen bei Haushalten mit geringeren Einkommen stärker ins Gewicht.“ Jedoch beträfen die steigenden Energiepreise fast alle Menschen in Thüringen. Deshalb sei es Ziel der CDU-Fraktion, „alle Bürger des Freistaates zu entlasten.“ Dazu reichten keine Energiespartipps. „Die meisten Menschen schränken sich ohnehin schon ein, wie es eben geht. Es braucht keine Energiespartipps von Ministern,“ so Dr. König. Ähnlich wie während der Finanzkrise von Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Steinbrück regt Dr. König drei Garantien an: Eine Garantie auf eine warme Wohnung, eine Garantie auf Nahrungsmittel und eine Garantie auf Mobilität. Denkbar wären unter anderem ein Rabatt auf die Mindestenergiemenge, die Erhöhung des Wohngeldes und insbesondere ein Thüringer Energiesicherheitsfonds, aus dem Landesinitiativen zur Sicherung der Energiepreise für alle Bürger finanziert werden könnten.

TOP 65 d) Aktuelle Stunde: „Oettinger, Continental und Modell Technik Formenbau – Thüringen muss um den Erhalt der Arbeitskräfte kämpfen – Unternehmen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden“ (Drs. 7/5788)

Seitens der SPD-Fraktion wurde eine aktuelle Stunde eingereicht, welche die Schließung von Standorten von Wirtschaftsunternehmen in Thüringen kritisiert. Oettinger, Bosch, Continental und Modell Technik Formenbau werden hier insbesondere von der SPD genannt. Dabei wird allerdings nicht die Frage gestellt, warum sich diese Schließungen im nunmehr dreizehnten Jahr eines SPD-Wirtschaftsministers und im achten Jahr ohne CDU in der Landesregierung häufen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Henkel, betont: „Die SPD, als Teil der Landesregierung, steht in besonderer Verantwortung.“ Henkel forderte die Landesregierung sowie die Antragsteller weiterhin auf, statt Unternehmen öffentlich schlecht zu machen, dafür zu sorgen, dass Unternehmen sich in Thüringen wohlfühlen. Dafür sei gerade Continental ein gutes Beispiel, wo Transformationsprozesse dazu führten, dass innovativer aufgestellte Standorte an Attraktivität gewinnen. Henkel fragt abschließend: „Ist es wirklich das Continental, welches der Verantwortung nicht gerecht wird oder hat die Landesregierung geschlafen?“

TOP 65 e) Aktuelle Stunde: „Halbzeitbilanz der Thüringer Landesregierung: Rekordinflation, Armutsrisiko, Energiekrise und Migrationschaos – Neuwahlen für Thüringen“ (Drs. 7/5801)

Der Thüringer Landtag hat sich in seiner heutigen aktuellen Stunde mit der Halbzeitbilanz der Rot-Rot-Grünen Landesregierung auseinandergesetzt. Eingereicht hatte dieses Thema die AfD-Fraktion. Der Fraktionsvorsitzende der AfD selbst nahm nur rudimentär zum Thema „Halbzeitbilanz“ Stellung und bezog sich im vorwiegenden Maß auf die großpolitische Lage im Rahmen der Ukraine Krise. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, stellte direkt zu Beginn fest „8 Jahre Rot-Rot-Grün sind 8 verlorene Jahre für Thüringen“ und belegt dies anhand verschiedener Kennzahlen. Er stellte konkret die Frage, was unter Rot-Rot-Grün besser geworden sei, denn genau das sei der Maßstab, den Bodo Ramelow sich und seiner Landesregierung zu Beginn seiner Regierungszeit selbst gegeben hatte. Keiner der Redner der Regierungsfraktionen oder auch Minister Hoff selbst, konnte Antworten auf diese Frage liefern. Ziel müsse es sein, dass im kommenden Landtag Linke und AfD nicht mehr die Mehrheit bildeten, so Bühl abschließend.