Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 99.-102. Plenarsitzung (31.01. - 03.02.2023)

02.02.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Vereidigung neuer Minister

a) Vereidigung der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags vereidigte Doreen Denstädt (Bündnis 90/Die Grünen) als neue Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Auf Staatssekretär Sebastian von Ammon folgt die Volljuristin Meike Herz als neue Staatssekretärin.

b) Vereidigung des Ministers für Umwelt, Energie und Naturschutz

Die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags vereidigte Bernhard Stengele (B90/GRÜNE) als neuen Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz.

TOP 2) Gesetz zur Änderung der Thüringer Spielhallengesetz (Drs. 7/5567)

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich heute erneut mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Betreiber von Spielhallen in Thüringen. Durch die Änderung des Thüringer Gesetzes zur Regelung des gewerblichen Spiels sollen Interpretationsspielräume geschlossen, die Anwendung der Abstandsprivilegierung sichergestellt und Rechtsklarheit bei der Anwendung des Gesetzes, welches im vergangenen Jahr im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages neugestaltet wurde, gewährleistet werden. Ziel ist es zum einen, die Verordnungsermächtigung dem Wirtschaftsministerium zu entziehen und zum anderen Erleichterungen hinsichtlich der Abstandregelungen den Spielhallen zu gewähren, die mit Hilfe einer Zertifizierung sehr hohe Qualitätsstandards im Sinne des Spielerschutzes vorhalten und belegen.

FDP-Gruppenchef Thomas Kemmerich sagte in Richtung der Regierungsfraktionen: "Vielleicht machen wir das, was unserer Überzeugung entspricht und nicht Ihrem Willen." Minister Tiefensee verdeutlichte, dass ohne Übergangsregelung jede Spielhalle, die ohne eine Erlaubnis betrieben wird, illegal sei und unter den Straftatbestand des unerlaubten Glückspiels fallen würde. Hierüber herrschte Uneinigkeit im Ausschuss, sodass der Gesetzentwurf den Wirtschaftsausschuss ohne Empfehlung für den Landtag verließ. Der Gesetzentwurf wurde schließlich im Parlament mit den Stimmen von FDP, CDU, AfD und den fraktionslosen Abgeordneten beschlossen, während die Abgeordneten der Regierungskoalition dagegen stimmten.

TOP 3) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes (Drs. 7/5789)

Der Thüringer Landtag befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit einer Änderung des Thüringer E-Government, die eine rechtsichere elektronische Kommunikation mit und zwischen den Thüringer Behörden regeln soll. Im Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um zwei Aspekte: Erstens die Frage des Schriftformerfordernisses und zweitens die Verlängerung der finanziellen Förderung kommunaler Vorhaben zum E-Government über 2022 hinaus. Beide Anliegen sind aus Sicht der CDU-Fraktion zu begrüßen. „Jedoch steckt der Teufel wie so oft im Detail“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Maik Kowalleck. So war für die Förderung bisher eine klare Summe benannt. In Zukunft soll ohne Nennung einer Summe ausgekommen werden. Stattdessen soll nur noch die Möglichkeit der Förderung im Gesetz Erwähnung finden.

Bei dem Thema Schriftformerfordernis sieht das Gesetz nun vor, die Behörden selbst entscheiden zu lassen wo sie meinen, man könnte die Schriftform ersetzen. Damit droht ein thüringenweit uneinheitlicher Flickenteppich. Der Landkreistag fordert in diesem Zusammenhang einfache, eindeutige und unmissverständliche Regelungen. Weiterhin fordert er, mit Unterstützung des Gemeinde- und Städtebundes, eine Festschreibung der Förderbeträge im Thüringer E-Government-Gesetz in den nächsten Jahren mindestens in Höhe von 20 Mio. Euro jährlich.

Maik Kowalleck stellte klar: „Wir haben mit der Digitalisierung in Thüringen eine große Baustelle“. Um an diesem Mammutthema weiter zur arbeiten liegen im Haushalts- und Finanzausschuss aktuell zwei weitere umfängliche Anträge zum Thema Digitalisierung in Thüringen vor für die in der vergangenen Woche eine sehr umfängliche Anhörung beschlossen wurde. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden die dort gewonnen Erkenntnisse nochmals Auswirkungen auf das Thüringer E-Gouvernement-Gesetz haben. Die Gruppe der FDP hat zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag mit weiteren Empfehlungen zur Abstimmung gestellt. Dieser wurde, mit den Stimmen der Gruppe der FDP, Gegenstimmen der Regierungskoalition und unter Enthaltungen der CDU, der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten, nicht beschlossen. Die heute zu beschließenden Änderungen im E-Government wurden mit den Stimmen der rot-rot-grünen Regierungskoalition beschlossen. Alle weiteren Parlamentarier haben sich der Stimme enthalten.

TOP 4) Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 7/6291)

Infolge einer Veränderung in der Sozialgesetzgebung sind diejenigen Steuerungs- und Planungsaufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe weggefallen, die sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen beziehen. Deshalb ist eine Bereinigung der Zuständigkeiten in § 4 ThürAGSGB XII erforderlich. Dazu legte die Landesregierung dieses Mantelgesetz vorgelegt. In der Ausschussanhörung wurde deutlich, dass es sich um eine Formalie handelt. Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache angenommen.

TOP 5) Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes (Drs. 7/6575)

Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist eine Neueinteilung eines Wahlkreises vorzunehmen, wenn dieser von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht. Die Landesregierung hat mit einem außerplanmäßigen Bericht im Sinne des § 2 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz vom 14. Oktober 2022 (Drucksache 7/6471) über die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Dabei hat sich ergeben, dass ein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweicht. Der Innenpolitische Sprecher CDU-Fraktion, Raymond Walk, unterstrich während seiner Plenarrede am 1. Februar 2023: „Aus dem oben genannten Bericht der Landesregierung ergibt sich im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 ein zwingender Handlungsbedarf zur Neueinteilung des Wahlkreises 26 (Erfurt III), weil dort bereits zum 31. Dezember 2021 eine Abweichung der Bevölkerungszahl von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in den Wahlkreisen von über 25 vom Hundert zu verzeichnen ist. Da es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um einen relativ geringfügigen Eingriff in den Zuschnitt der Thüringer Landtagswahlkreise handelt haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf bereits zur ersten Lesung im Novemberplenum begrüßt und werden ihm sowie der Beschlussempfehlung des Innen und Kommunalausschusses auch zustimmen.“
Der Gesetzentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion angenommen. Ein weiterer Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Einberufung einer Expertenkommission zur Wahlkreisreform wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Rot-Rot-Grün und der Gruppe der FDP angenommen.

TOP 6) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes (Drs. 7/5562)

Mit der Gesetzesnovelle soll das bestehende Landesmediengesetz auf dem Niveau aller anderen Mediengesetze der Bundesländer liberalisiert bzw. harmonisiert werden. Ebenfalls sollen die bestehenden Regelungen an den aktuell gültigen Medienstaatsvertrag angepasst werden. Liberalisierungen betreffen vor allem die Auflagen für private Rundfunkveranstalter im Bereich Binnenpluralität sowie bei der Einhaltung des Vielfaltsgebots bzw. Meinungsvielfalt. Darüber hinaus soll der Betätigungsspielraum für Verlags- bzw. Zeitungsunternehmen erweitert werden, u. a. dadurch, dass der Anteil für Unternehmen mit Monopolstellung wie in anderen Bundesländern auf maximal 25 Prozent erhöht wird. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, zeigte die Vorteile der Novelle für den Medienstandort Thüringen auf, der durch konkrete medienrechtliche Veränderungen gestärkt werden solle, indem die unternehmerischen Handlungsspielräume von Medienunternehmen am Standort Thüringen oder von Unternehmern außerhalb Thüringens, die sich künftig potenziell in Thüringen engagieren werden, erweitert und erleichtert werden. Durch die Gesetzesnovelle, die quasi ein Medienwirtschaftsförderungsgesetz ist, erwartet die CDU eine Erhöhung der Wertschöpfung im Bereich der Medienwirtschaft Thüringens und damit eine Stärkung des Medienstandortes Thüringen. Herrgott: „Die CDU-Novelle entschärft und harmonisiert an zahlreichen Stellen das bestehende Mediengesetz, das als das strengste Landesmediengesetz gilt.“ Da die rot-rot-grüne Regierungskoalition eine ernsthafte Diskussion zu dem Gesetzentwurf und konkrete Maßnahmen zur Stärkung des ohnehin schwach aufgestellten Medienstandortes Thüringen ablehne, verhindere sie im Sinne einer Art Arbeitsverweigerung eine Weiterberatung im zuständigen Medienausschuss des Thüringer Landtags. Eine Überweisung in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien wurde mit einer knappen Mehrheit der Stimmen von LINKEN, SPD und GRÜNEN abgelehnt.

TOP 7) Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG) (Drs. 7/6771)

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen Aufgaben auf Dienstleister übertragen werden können. Das Gesetz soll gewährleisten, dass die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit durch Aufgabenübertragungen auf Angehörige der Exekutive oder auf außerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften stehende öffentliche oder private Dienstleister nicht verletzt wird. Insofern legt das Gesetz konkret fest, an wen, unter welchen Voraussetzungen, welche Aufgaben übertragen werden können und schafft eine gesetzliche Grundlage für die bereits bestehende und auf Grundlage einer Dienstvereinbarung einberufene IT-Kontrollkommission. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, betonte aber auch, dass sobald Dritte ins Spiel kommen – insbesondere in solch empfindlichen Bereichen wie der Justiz – ein außerordentliches Maß an Achtsamkeit und Sensibilität unabdingbar sei. „Der Schutz der Verfahren und die Unabhängigkeit der Justiz müssen gewährleistet werden.“ Schard wies daraufhin, dass der komplexe Regelungsinhalt eine tiefergehende Befassung im Ausschuss notwendig macht. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 8) Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 7/7122)

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich in der ersten Beratung zu einem neuen Gesetz zur Herstellung der verfassungsgemäßen Besoldung der Thüringer Beamten. Bereits im Dezember wurde die Besoldung um 2,8 Prozent angehoben. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die niedrigste Besoldung mindestens 15 Prozent über dem Bürgergeld liegen muss. Durch die Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 infolge von Inflation und gestiegenen Energiekosten, steigt nun also auch das Einkommen der Beamten. Es ist im Haushalts- und Finanzausschuss im Wesentlichen der finanzielle Aspekt zu beraten. Neben einer Anhörung, die aufgrund der Auswirkungen auf die Kommunen erfolgen muss, ist zu überprüfen, wie die erheblichen Mehrkosten im Landeshaushalt und auch in den kommunalen Haushalten abgesichert werden können. Eine Debatte über das „Ob“ der Anpassung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu führen, sondern lediglich über das „Wie“. Der Gesetzentwurf wird den Thüringer Landtag und den Haushalts- und Finanzausschuss noch längere Zeit beschäftigen, denn er wurde einstimmig in den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

TOP 9) Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag (Drs. 7/7148)

In erster Beratung wurde das Thüringer Zustimmungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) beraten. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, ging in seiner Rede auf wesentliche Neuerungen des Vertrages ein: u.a., dass er den öffentlich-rechtlichen Sendern mehr Flexibilität eröffnet und deren Möglichkeiten einer Betätigung im Netz zudem erweitert. Bezüglich des Auftrags des ÖRR legt dieser ferner fest, dass der Bereich Unterhaltung weiterhin Bestandteil des Rundfunkauftrages bleiben soll. Darüber hinaus stärkt der Staatsvertrag auch die Kontrolle der Gremien in den Bereichen Programmqualität und Wirtschaftlichkeit. Von besonderem Interesse dürfte die Neuerung sein, dass der Staatsvertrag erstmals einen kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung über Qualität und Fortentwicklung des Angebots des ÖRR festschreibt. Zugleich wird durch die Änderungen des Medienstaatsvertrages die Rolle der Gremien in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Herrgott legte dar, dass zahlreiche neue Regelungen des Vertrages in die richtige Richtung gingen, dennoch handele es sich hier nur um eine Teillösung – manche Aspekte wie die so wichtige Finanzierung des ÖRR sind sogar vollständig ausgeblendet. Zudem erneuerte der CDU-Medienpolitiker in diesem Kontext die generelle Kritik der CDU, dass man von den Anstalten selbst mehr Eigeninitiative und Reformwillen erwarte und diese selbst angehalten seien, wirksame und ergebnisorientierte Ideen zur Strukturoptimierung und Fortschreibung des Rundfunkauftrages zu entwickeln. Hier erwarteten die Beitragszahler vor allem in der sie zunehmend belastenden Wirtschafts- und Energiekrise auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutliche Anstrengungen und belastbare Ergebnisse im Sinne einer sparsamen Arbeitsweise und Kostenoptimierung der vorhandenen Strukturen der Rundfunkanstalten, so Herrgott. Konkret kritisierte Christian Herrgott auch die Umwandlung der linearen „Spartenkanäle“ „PHOENIX“ und „KiKA“ in nicht-lineare Angebote. Den im Gesetz unterbreiteten Vorschlag, diese Kanäle künftig nicht mehr im linearen Fernsehprogramm zu beauftragen und in reine Internetangebote und Apps umzuwandeln, hält die CDU für wenig hilfreich. Vor allem für die Entwicklung des Medienstandortes Thüringen sei eine Nicht-Beauftragung des KiKA im linearen Fernsehprogramm mit erheblichen negativen Auswirkungen verbunden. Eine Überführung des KiKA in ein nicht-lineares Programm hätte zudem zur Folge, dass eine junge Zuschauer-Generation von heute künftig dem linearen Programm ganz verloren ginge, so der CDU-Medienpolitiker. Der Gesetzentwurf wurde zur Weiterberatung mehrheitlich in den Fachausschuss Europa, Kultur und Medien überwiesen.

TOP 10a) Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen (Drs.: 7/3731)

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Drs.7/6812)

TOP 10b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen (Drs. 7/4090)

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Drs. 7/6801)

In der parlamentarischen Debatte wurde über die beiden Plenaranträge zur Thematik „Aufholen nach Corona“ im Thüringer Bildungssystem intensiv diskutiert. Christian Tischner, bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, unterstrich in seiner Rede noch einmal die umfangreichen bildungsfördernden Maßnahmen des CDU-Antrags. Dieser stellt die zielgerichtete Abmilderung der entstandene Lerndefizite bei Schülern in unterschiedlichster Ausprägung in den Mittelpunkt. Wichtigstes Anliegen sei es, so Tischner, für alle Menschen die gleichen Bildungschancen sicherzustellen und allen die gleichen Möglichkeiten zu geben, erfolgreich in das Berufsleben zu starten. Der rot-rot-grüne Antrag, so konstatierte Tischner, erkenne zwar die Notwendigkeiten, bleibe allerdings in vielen Bereichen schlichtweg zu allgemein und unkonkret. Eine spürbare Verbesserung für das Thüringer Bildungssystem werde sich damit nicht erreichen lassen. Der rot-rot-grüne Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen angenommen, der CDU-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 11) Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“ (Drs. 7/6265)

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Drs. 7/6803)

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7233)

Der Antrag der CDU-Fraktion befasst sich mit der Einsetzung einer Enquetekommission. Die Enquete-Kommission soll die Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie in Thüringen in Bezug auf unsere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene untersuchen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen. Im Kern der Betrachtung stehen insgesamt fünf Handlungsfelder. Neben den übergreifenden Feldern Rechtssetzung, Zuständigkeiten und Kompetenzverteilung sowie Kommunikation sollen auch die Altersbereiche der Kinder im Vorschulbereich (bis 5 Jahre), Kinder und Jugendliche (6 bis 18 Jahre) und Junge Erwachsene (19 bis 27 Jahre) in den Fokus genommen werden. Während die rot-rot-grünen Fraktionen, aber auch die parlamentarische Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion polemisch agierte und kein wirkliches Interesse an einer echten Aufarbeitung der Corona-Pandemie zeigten, warb Christian Tischner, bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, noch einmal intensiv für Einsetzung einer solchen Kommission. Hierbei betonte er ausdrücklich, gehe es nicht darum einen Schuldigen für falsche Entscheidungen der Vergangenheit zu finden, sondern gemeinsam mit externen Experten und Betroffenen zielführende Ableitungen für zukünftiges Verwaltungshandeln zu erarbeiten. Der Antrag der CDU-Fraktion sowie der kurzfristig eingereichte Entschließungsantrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 12) Auswirkungen der Aberkennung des Gruppenstatus für den früheren Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der BfTh auf den parlamentarischen Bereich

(hier: Abweichung von mehreren Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags) (Drs. 7/7149)

Vor dem Hintergrund der Aberkennung des Gruppenstatus für den früheren Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze, als Parlamentarische Gruppe der BfTh, nahm der Thüringer Landtag in seiner heutigen Sitzung seinen Beschluss vom 15.7.2022 zurück, damit die Sitzverteilungen in den Ausschüssen, dem entsprechenden Kräfteverhältnis im Parlament entspricht. Die Aberkennung des Gruppenstatus durch Beschluss des Landtags vom 22. Dezember 2022 macht erneut Anpassungen an Beschlüssen des Landtags notwendig, mit denen von Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags abgewichen wurde.

Das Benennungsrecht für jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der Fachausschüsse, des Petitionsausschusses, der Strafvollzugskommission und des Unterausschusses "Kommunaler Finanzausgleich", verschiebt sich von der früheren Parlamentarischen Gruppe der BfTh zurück zur Fraktion der AfD. Der Antrag wurde mit Mehrheit und Zustimmung aller Parlamentarier, mit Ausnahme der Abgeordneten der parlamentarischen Gruppe der FDP, die sich ihrer Stimme enthielten, beschlossen.

TOP 14) Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – Kommunen unterstützen (Drs. 7/5368)

Die AfD-Fraktion hatte einen Plenarantrag zum Thema Illegale Müllentsorgung eingereicht. Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sind die Kommunen und die von ihnen gebildeten Zweckverbände auch zuständig für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen. Diese Aufgabe bindet entsprechend Ressourcen und finanzielle Mittel, weshalb das Land die Entsorgungsträger und die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben unterstützen müsse. Dazu fordert die AfD grundlegende Veränderungen und das Schaffen eines Problembewusstseins gegenüber der illegalen Müllentsorgung auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Die Landesregierung ist aufgefordert, praxisnahe Mittel gegen die illegale Müllentsorgung und daraus entstehende Gefahren für die Umwelt sowie die Belastung unserer Landschaft durch illegal entsorgte Abfälle zu entwickeln und die Landkreise und kreisfreien Städte und die hierzu gebildeten Abfallzweckverbände bei ihrer Arbeit als auch die Polizei bei der Bestreifung solcher Schwerpunktbereiche zu unterstützen. Weiterhin sollte ein Dokumentationssystem auf Landesebene, in Form eines flächendeckenden Katasters illegaler Müllablagerungsstätte, eingeführt werden. Der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betonte während seiner Plenarrede am 1. Februar 2023: „Müllentsorgung ist Teil der Kommunalen Selbstverwaltung und dazu gehört aus unserer Sicht vor allem eine vernünftige finanzielle Ausstattung der Thüringer Kommunen und darum haben vor allem wir uns gekümmert.“ Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 15) Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden (Drs. 7/5369)

Die Abschaffung der Beimischung von Biokraftstoffen ist das Ziel eines AfD-Antrages, den der Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Für die CDU-Fraktion hat der agrarpolitische Sprecher, Marcus Malsch, deutlich gemacht, dass „das Gespenst, dass hier von AfD und Grünen im Schulterschluss an die Wand gemalt wird, durch den Anbau von Pflanzen zur Biokraftstoffproduktion würden landwirtschaftliche Flächen nicht mehr für Lebensmittelherstellung und Futtermittelanbau zur Verfügung stehen“, nicht stimme. 2021 seien weltweit auf ca. 1,4 Mrd. ha Kulturpflanzen wie Getreide, Ölsaaten, Eiweiß-, Zucker- und Faserpflanzen, Obst, Gemüse, Nüsse u.a. angebaut worden. Davon wurde das meiste direkt oder indirekt über die Verfütterung an Nutztiere zur Ernährung eingesetzt. Nur rund 8 % der Anbaufläche dienten der Lieferung von Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion. Zudem seien die Emissionsreduktionsziele im Verkehrssektor nur durch Beimischungen von Biokraftstoffen zu erreichen.

TOP 16) Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren Drs. 7/5423)

In der Plenardebatte wurde über den Antrag der Fraktion der AfD diskutiert. Dieser behandelt die separate Betreuung und Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendliche an Thüringer Kindergärten und Schulen. So sollen Flüchtlinge bspw. autark nach ukrainischen Lehrplänen und in Heimatsprache unterrichtet werden. Das Konzept zur Beschulung von ukrainischen Flüchtlingskindern muss nach Ansicht der AfD die Bedürfnisse der Schüler und die bildungspolitischen Standards der Ukraine zur Grundlage haben. Fraktionsübergreifend wurde der populistische Antrag abgelehnt. Christian Tischner verdeutlichte noch einmal, dass es niemanden helfe, Kinder dahingehend zu instrumentalisieren und zu Sündenböcken zu machen. Aus seiner Sicht funktioniere Spracherwerb und Integration am besten, wenn Kinder mit anderen Kindern sich im stetigen Austausch befänden. Darüber hinaus seien die unterbreiteten Vorschläge weder praxistauglich noch zielführend. Eine generelle separate Betreuung und Beschulung der Flüchtlingskinder in eigenständigen Klassen oder Gruppen, so Tischner, erscheine allein aufgrund des aktuellen Mangels an Fachkräften und Räumlichkeiten gegenwärtig überhaupt nicht umsetzbar. Auch die Betreuung in Kindergärten von der Beibehaltung des festen Betreuungsschlüssel abhängig zu machen, führt gegenwärtig zu keiner sinnvollen Lösung des Problems. Folgerichtig wurde der Antrag der AfD-Fraktion mit überwältigender Mehrheit durch die Fraktionen abgelehnt.

TOP 18) Übernahme der Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild durch den Freistaat Thüringen (Drs. 7/5518)

Ohne Debatte zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen hat der Landtag einen FDP-Antrag. Er fordert von der Landesregierung die Kostenübernahme für die gesetzlich vorgeschriebene Beprobung auf Trichinenbefall des im Zuge der Jagd erlegten Schwarzwildes. Ziel ist, keinen weiteren Aufwand auf Seiten der Jägerschaft in Form von zusätzlicher Dokumentation, gesammelter Einreichung von vorgestreckten Kosten sowie für die Verwaltung, Prüfung und Auszahlung der Beträge an den Jäger entstehen zu lassen und diese Kosten direkt mit den Beprobungsstellen abzurechen. Der Vorschlag könnte eine substanzielle Entlastung der Jägerschaft im Zusammenhang mit der dringend notwendigen Reduzierung der Schwarzwildbestände (insbesondere wegen der Afrikanischen Schweinepest, aber auch wegen hoher Wildschäden in der Landwirtschaft durch die Überpopulation) darstellen.

TOP 19) Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen (Drs. 7/5519)

Bei dem Antrag geht es um ein EU-Aufbauprogramm, dessen Herzstück ein EU-Programm mit dem Namen „NextGenerationEU“ ist. Es soll den EU-Staaten helfen, nach Corona und Krise wieder auf die Beine zu kommen. Es ist ein befristetes Aufbauinstrument, mit dem die EU-Kommission finanzielle Mittel größtenteils über Schulden mobilisieren und die Mitgliedsstaaten bei Reformen und Investitionen von Beginn der Pandemie im Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026 unterstützen will. Der Großteil des Wiederaufbaufonds (672,5 Milliarden Euro) wird über eine neue „Aufbau- und Resilienzfazilität“ ausgezahlt, die restlichen 77,55 Milliarden Euro über bereits existierende EU-Programme. Das Geld sollte zu 70 % zwischen 2021 und 2022 ausgezahlt werden, die restlichen 30 % im Jahre 2023. Ziel ist es, Klimaneutralität und digitalen Wandel zu fördern. Gleichzeitig sollen Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt werden. Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die „Ampelkoalition“ in Berlin unter Druck zu setzen, endlich ihre Hausaufgaben bei der Verteilung der Mittel aus dem EU-Aufbaufonds zu machen. Zudem soll deutlich gemacht werden, welche Höhe die Mittel und wie diese sinnvoll in Thüringen einzusetzen sind. Für die sinnvolle Einsetzung dieser Mittel in Thüringen werden im Antrag verschiedene Vorschläge unterbreitet und vom europapolitischen Sprecher, Jonas Urbach, in seiner Rede vorgestellt: Zum Beispiel sollten im Rahmen des geplanten Renovierungsprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden Privateigentümer und Mieter eine deutliche Entlastung erfahren, darüber hinaus aber auch Kommunen bei der energetischen Sanierung ihrer öffentlichen Gebäude von diesen Mitteln profitieren; ferner sollten die für Thüringen vorgesehenen Mittel zur Förderung des digitalen Wandels in Thüringen vor allem auch für eine Aufstockung des „Digitalbonus“, für die Umsetzung gemeinsamer Standards beim Online-Zugangsgesetz, insbesondere durch eine Unterstützung der Kommunen, sowie für einen intensiveren Ausbau von Glasfaserkabel verwendet werden können. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

TOP 20) a) Thüringer Bildungsqualität sichern – Generationswechsel gestalten: Gewinnung, Qualifizierung und Unterstützung von Seiteneinsteigern

Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/5520)

b) Integration von Seiteneinsteigern ins Thüringer Schulsystem verbessern, Unterrichtsausfall vermeiden

Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/5522)

In der Debatte über die Gewinnung, Qualifizierung und Unterstützung von Seiteneinsteigern stellte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, den insgesamt 19 Punkte umfassenden Antrag der CDU-Fraktion vor. Seiteneinsteiger bilden mittlerweile eine unverzichtbare Säule in unserem Bildungssystem. Deren Anteil steige stetig. Ziel müsse es daher sein, auch um den gegenwärtigen Fachkräftemangel zu begegnen, das Einstellungsverfahren zu vereinfachen sowie Rahmen- und Einstiegsbedingungen zu verbessern, um dadurch auch die verhältnismäßig hohe Abbrecherquote zu minimieren. Unisono waren sich die Fraktionen einig, dass der Lehrermangel mit aller Kraft angegangen werden muss und Seiteneinsteiger dazu einen Beitrag leisten können. Allerdings, und das wurde in der teilweise hitzig geführten Diskussion deutlich, präsentierten sowohl die Redner der Fraktion die Linke, als auch der AfD teilweise praxisfremde und wenig zielführende Lösungsansätze. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde schließlich einstimmig in den Bildungs- und Wissenschaftsausschuss überwiesen. Der Antrag der AfD-Fraktion erhielt keine Überweisung in den Bildungsausschuss und wurde zudem mehrheitlich durch das Parlament abgelehnt.

TOP 21) Heute schon an morgen denken - Gründer im Nebenerwerb fördern, Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/5561)

Die FDP sucht in ihrem Antrag mehrere Thüringer Förderprogramme für Gründer ändern zu lassen, die bisher eine Fördermittelbeantragung durch Gründer im Nebenerwerb explizit ausschließen. Außerdem sollten die Bedingungen für Mikrodarlehen verbessert werden. In seinem Redebeitrag machte Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, dass Gründungen vitaler Bestandteil einer dynamischen Wirtschaft sind. Allerdings sei die Dynamik in Thüringen rückläufig. In einem deutschlandweiten Ranking der Gründungsaktivität sei Thüringen von Platz 11 auf Platz 14 abgestiegen. „Doch nicht nur Thüringen, nein ganz Deutschland fällt bei der Innovationskraft zurück. Wir brauchen wieder mehr Gründergeist und finanzielle Unterstützung für Gründer und weniger Bürokratie“, fasst Henkel die Einschätzung der CDU zusammen. Zum Antrag der FDP signalisiert er die Zustimmung der CDU zu einer Ausschussüberweisung. „Gründungen sind immer ein Risiko. Man sollte niemanden dafür bestrafen, die zusätzliche Sicherheit die Gründung im Nebenerwerb bieten nutzen zu wollen, indem man ihn deshalb von Förderung ausschließt,“ führt er zur Begründung an. In der abschließenden Abstimmung wurde eine Überweisung des Antrages abgelehnt. Die Zustimmung von CDU, AfD und FDP war aufgrund einiger Abwesenheiten nicht ausreichend, um eine Mehrheit gegen die ablehnenden Stimmen der Koalitionsfraktionen zu erlangen. Ohne Überweisung wurde direkt über den Antrag abgestimmt. Auch hier fand sich mit den Stimmen der Koalition eine Mehrheit für die Ablehnung des Antrages, gegen die Ja-Stimmen von CDU und FDP. Die AfD hatte sich enthalten.

TOP 22) Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren auf Landesebene Implementieren - Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/5568)

Wildtierrettung durch Drohnen in Thüringen - Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/5893)

Eine weitere Debatte über den Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von jungen Wildtieren im Fachausschuss hat die rot-rot-grüne Koalition verhindert. Sowohl FDP als auch AfD hatten in ihren Anträgen unter anderem die Verbesserung von Förderbedingungen auf Landesebene für den Einsatz von Wärmebilddrohnen durch Jagdausübungsberechtigte, Landwirte und ehrenamtliche Helfer zum Schutz von Tieren bei der Mahd als im Sinne des Tierschutzes, des Arterhalts und der Artenvielfalt verlangt. Hintergrund: Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Rehkitzen, Junghasen und inzwischen stark gefährdeten Wiesenbrütern fällt ab Anfang Mai vielmals mit der Zeit des ersten Grünlandschnitts zusammen. Mit der Verhinderung von Tötungen dieser Tiere bei Mäharbeiten beschäftigten sich beide Anträge. Christina Tasch hatte sich in ihrem Redebeitrag für die Fortsetzung der Debatte im Agrarausschuss stark gemacht, allerdings fand sich jenseits der jeweiligen Antragsteller mit Unterstützung durch die CDU-Fraktion keine Mehrheit.

TOP 23) „Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung“ (Drs. 7/7156)

Der Antrag der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung daher auf, schnellstmöglich das notwendige Gutachten für den achten Thüringer Landeskrankenhausplan in Auftrag zu geben und darin, das von allen wichtigen Gesundheitsakteuren erarbeitete "Zielbild 2030 der medizinischen Versorgung in Thüringen", umzusetzen. Gleichzeitig soll schnellstmöglich, spätestens Mitte Juni, ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landeskrankenhausgesetzes vorgelegt werden, um gesetzliche Hemmnisse zeitnahe beiseite zu räumen. Der gesundheitspolitische Sprecher, Christoph Zippel, macht die Dramatik in der Gesundheitsversorgung deutlich: „Wir sind in der Situation eines massiven Fachkräftemangels in allen medizinischen Gesundheitsberufen.“ Bei einem prognostizierten Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung um 13% bis 2030 müssten trotzdem mehr Fachkräfte rekrutiert werden. Dies sei insbesondere für kleine Versorger im ländlichen Raum schwer umsetzbar. Zippel ruft dem Plenum zu: „Wir wollen keinen „kalten Strukturwandel“ oder Versorgungslücken, weil die kleinen ländlichen Grundversorger den harten Wettbewerb eben nicht bestanden haben.“ Weiterhin wirke die CDU-Fraktion mit dem Antrag dem Wildwuchs und der ungesteuerten Entwicklung entgegen. „Dafür braucht es aber Tatkraft, Steuerung und einen Plan – den achten Thüringer Krankenhausplan,“ so Zippel. Mit Blick auf den CDU-Antrag wirbt Zippel bei den regierungstragenden Fraktionen und der Gruppe der FDP um Zustimmung: „Wir haben einen Erkenntnisstand, der bereits jetzt Schritte ermöglicht. (…) Es geht darum, Planungssicherheit zu schaffen und es geht darum, eine gleichbleibend gute Gesundheitsversorgung in Thüringen umzusetzen.“ Nach persönlichen Vorwürfen der Ministerin gegen den gesundheitspolitischen Sprecher meldete sich der Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Mario Voigt erneut zu Wort und machte nochmals auf die Dringlichkeit aufmerksam: „Wir müssten Vorreiter sein in Deutschland, wenn es um Transformationsfragen geht.“ Dafür spreche schon allein die deutlich verschärfte demographische Entwicklung in Thüringen. Deshalb habe die CDU-Fraktion im Haushalt künftig mehr Mittel zur Investitionsfinanzierung eingestellt. Der Fraktionsvorsitzende fordert die Landesregierung auf, endlich eine eigene Konzeption vorzulegen. Deutlich sei, was die CDU-Fraktion wolle: „Egal, wo man in Thüringen lebt, soll man die bestmögliche medizinische Versorgung haben.“ Der Antrag wurde nicht in einen Ausschuss überwiesen und in namentlicher Abstimmung mit 37 Nein- zu 24 Ja-Stimmen abgelehnt.

TOP 24) "Jin, Jîyan, Azadî-Frau, Leben, Freiheit"-Menschenrechte schützen, Solidarität mit den Protestierenden im Iran, Revolutionsgarden sanktionieren (Drs. 7/7145)

Anlass des Antrages sind der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini durch die so genannte „Sittenpolizei“ Mitte September 2022 und die daraus erwachsenen größten Proteste seit dem Sturz des Schah-Regimes 1979. Mit dem Antrag soll der Thüringer Landtag seine Solidarität gegenüber den Menschen im Iran ausdrücken und den Druck auf das iranische Regime erhöhen. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Sanktionierung der „Revolutionsgarden“ hinzuwirken und Maßnahmen zu ergreifen, um die, die vor dem iranischen Regime fliehen müssen, eine sichere Einreise in die EU bzw. nach Deutschland zu ermöglichen und ihnen hier unkompliziert Schutz zu gewähren. Außerdem sollen Iraner eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten. „Dass Deutschland die mutige Bevölkerung im Iran unterstützt, steht für mich außer Zweifel. Die Bundesregierung hat bei ihren umfangreichen Bemühungen jegliche Unterstützung verdient“, sagte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard. Er gab aber auch zu bedenken, dass auf dem Gebiet der Asylpolitik der Bund in seiner originären Zuständigkeit den maßgeblichen Takt vorgibt. Die CDU-Fraktion hat mehrfach deutlich gemacht, dass es keine Thüringer Außenpolitik geben darf. „Das Aufenthaltsgesetz enthält eindeutige Regelungen und die Voraussetzungen von Aufenthaltserlaubnissen sind darin auch unmissverständlich geklärt. Hier Sonderregelungen einzuführen würde das Konstrukt des Aufenthaltsrechts aufweichen“, so Schard. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der rot-rot-grünen Fraktionen angenommen. Die CDU-Fraktion und die Parlamentarische Gruppe der FDP enthielten sich. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Gesetzentwurf.

TOP 25) Thüringens Nahverkehr zur echten Alternative machen - jetzt Bus-Bahn-Pakt schließen und ÖPNV-Offensive vorbereiten - Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/7144)

Als „Misstrauensvotum“ gegen die Arbeit der Landesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden hat Christina Tasch den heute behandelten Antrag der Koalitionsfraktionen zur Fortentwicklung des ÖPNV bezeichnet. Die durchaus richtigen Forderungen des Antrags belegen nach Ansicht der CDU-Fraktion, dass die Landesregierung die dort geforderten Schritte bislang vernachlässigt bzw. unterlassen hat. Nach Tasch‘s Worten sei es eine Bankrotterklärung für die Landesregierung, dass es nach 8 Regierungsjahren nunmehr einer umfassenden Aufforderung zum Ausbau des ÖPNV aus dem Landtag bedarf. Eine Kernforderung des Antrags, nach einer ausreichenden Finanzierung des ÖPNV, teilt die CDU-Fraktion. Dessen ungeachtet kam bei der Abstimmung nur die Enthaltung in Betracht. Wir haben damit deutlich gemacht, dass wir die jahrelangen Versäumnisse der Ramelow-Regierung nicht unterstützen, aber gleichwohl erwarten, dass die im Antrag beschriebenen Schritte nunmehr endlich auch umgesetzt werden. Der Antrag wurde angenommen.

TOP 28) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache (Drs. 7/7208)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Uwe Thrum AfD erhielt in der 101. Sitzung in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 24 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 102. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Uwe Thrum in geheimer Abstimmung bei 72 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimme, mit 18 Ja-Stimmen, 52 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 29) Wahl von Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführern, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/7175)

Nach der Auflösung der Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen ging das Vorschlagsrecht für eine weitere Schriftführerin des Thüringer Landtages auf die Fraktion DIE LINKE über. Die vorgeschlagene Abgeordnete Donata Vogtschmidt erreichte in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 57 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Fraktion erklärte, sie nehme die Wahl an.

TOP 31) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7206)

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Robert Sesselmann auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit 29 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

TOP 33) Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts, Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/7265)

Die AfD hatte ihren Wahlvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt während der 102. Plenarsitzung zurückgezogen, obwohl es Signale gab, die Aussicht auf Erfolg versprachen. Als Reaktion darauf, wurde ein Antrag aller anderen Fraktionen und Gruppen des Hauses zur Geschäftsordnung gestellt. Dieser hatte zum Ziel, eine Änderung des Wahlverfahrens und insbesondere des Vorschlagsrechts herbeizuführen. In der Begründung des gemeinsamen Antrages wurde durch den Abgeordneten Blechschmidt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, wonach Richterwahlgremien nur legitimiert sind, wenn sie mit der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl an Mitgliedern besetzt sind. Da dies in Thüringen nicht der Fall ist, droht eine Situation in welcher Entscheidungen der entsprechenden Gerichte angreifbar wären. Die Fraktionen und Gruppen suchen hier eine Lösung herbeizuführen. In der Abstimmung wurde der Antrag mit breiter Mehrheit angenommen, einzig die Abgeordneten der AfD hatten gegen den Antrag votiert.

TOP 34) Bestellung eines Mitgliedes des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 13 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der Die LINKE (Drs. 7/7176)

Aufgrund eines Rücktritts in den Reihen der bisherigen gewählten Beiratsmitglieder musste eine Nachwahl stattfinden. Das Vorschlagsrecht fiel der Fraktion DIE Linke zu. Der vorgeschlagene Abgeordnete Markus Gleichmann erreichte in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimme, mit 53 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Fraktion erklärte, er nehme die Wahl an.

TOP 35) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 7/7135)

Für die als stellvertretendes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses zurückgetretene Abgeordnete Diana Lehmann schlug die SPD-Fraktion als Nachfolgerin Frau Alexandra Wallrodt vor. Sie erhielt in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimme, mit 52 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und bei acht Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde somit gewählt.

TOP 36) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7209)

Der vorgeschlagene Abgeordnete Jörg Henke erhielt auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. In geheimer Wahl votierte 39 Abgeordnete für, aber 41 gegen den Vorschlag der AfD. Vor einer weiteren Wahlwiederholung muss eine Befassung in einem Gremium außerhalb des Plenums erfolgen.

TOP 38c) „Rechtsstaat in Gefahr: Der Freistaat Thüringen als Betätigungsfeld für gewalttätige Linksextremisten?“ (Drs. 7/7159)

Der Sprecher für den Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch Motivierte Gewaltkriminalität“, Mike Mohring, unterstrich in seiner Plenarrede zur Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion: „Jede Art von politisch motivierter Gewalt muss konsequent öffentlich debattiert und vor allem nachgegangen werden. Es muss untersucht werden, welche Zellen und Strukturen im extremistischen Bereich in und nach Thüringen agieren und genau darum geht es auch im Untersuchungsausschuss 7/3. Jede Gewalt egal ob von rechts, links oder aus dem islamistischen Bereich ist abzulehnen.“

TOP 38d) Aktuelle Stunde der Fraktion DIE LINKE „Renten-Härtefallfonds – Gerechtigkeit für alle Thüringerinnen und Thüringer gefordert!“ (Drs. 7/7166)

Die Fraktion DIE LINKE fordert einen anderen Härtefallfonds, der diejenigen Gruppen entschädigt, die bei der Rentenüberleitung nicht berücksichtigt wurden und höhere Mittel auszahlt. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, machte deutlich, dass er „das Feilschen um Summen“ für unwürdig halte: „Es ist beschämend, wie mit den Benachteiligten umgegangen wird. Es ist beschämend, dass dieses Thema mittlerweile so lange verschleppt wurde.“ Auch durch die Deckelung der Mittel entlang der Grundsicherungslinie spalte die Bundesregierung Betroffenengruppen erneut in zwei Lager. Zwar sei gut, dass nach einem Antrag, den die CDU/CSU-Fraktion eingereicht hatte, auch die Koalition an ihren eigenen Koalitionsvertrag erinnert worden sei. Kritisch sieht Dr. König, dass mit dem Fonds die Verantwortlichkeit für eine rentenrechtliche Frage auf die Bundesländer abgewälzt werde. Denn dies werde auch dann ein Ost-Thema, wenn die Länder im Osten einseitig belastet würden. Weiterhin bedauert Dr. König, dass der Ministerpräsident nicht in der Lage gewesen sei, diesbezüglich eine einheitliche Position der Ost-Ministerpräsidenten zu finden.

TOP 38e) Fraktion „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“ (Drs. 7/7172)

Die SPD-Fraktion fordert den Freistaat Thüringen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Repräsentanz von Ostdeutschen in Führungspositionen zu erhöhen. Dazu soll Thüringen entsprechend auf dem Arbeitsmarkt eingreifen. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, schloss sich der Analyse an, dass es Repräsentanz-Probleme gibt. Allerdings müsse gründlich analysiert werden, ob der von der SPD vorgeschlagene Marker „geboren im Osten“ tatsächlich zielführend sei. Es gehe vielmehr um spezifisch ostdeutsche Erfahrungen und Strukturbrüche, die auch viele im Osten geborene Menschen nicht, dafür aber im Westen geborene und in Thüringen aufgewachsene, durchlebt haben. König machte deutlich: „Es gibt nichts zu beschönigen. Ostdeutsche sind in den Führungspositionen der Republik unterrepräsentiert.“ Für Thüringen wäre, so König weiter, sicher auch die Frage wichtiger, inwieweit Landeskinder in Spitzenpositionen vertreten seien.

TOP 39) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs 7/5361)

Dazu Änderungsantrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6648)

Die FDP strebt mit ihrem Gesetzentwurf Veränderungen der Regelungen zur Samstagsarbeit an. Ziel ist zu regeln, dass Arbeitnehmer in Verkaufsstellen auf eigenes Verlangen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen sind. Für die CDU Fraktion weist Martin Henkel als wirtschaftspolitischer Sprecher darauf hin, dass diese Idee der FDP genau in gegenteiliger Weise wirkt, wie der früher in der Legislatur diskutierte Vorschlag der CDU. Die CDU wollte, dass der Grundsatz von zwei freien Tagen erhalten bleibt. Arbeitnehmer hätten demnach aus eigenem Antrieb heraus Anträge auf einen zusätzlichen Tag stellen können. Dagegen wolle die FDP die Arbeitsfreiheit streichen und nur auf Antrag wieder zur Verfügung stellen. Henkel machte deutlich: „Diese Systemumkehr geht uns zu weit. Mit ihrem Gesetz würden über Nacht alle Arbeitnehmer ihre Garantien für zwei freie Tage verlieren und müssten sich diese umständlich zurückholen. Das wollen wir nicht.“ Da man grundsätzlich Reformbedarf sehe, diese Regelung aber für zu weitgehend halte, kündigte Martin Henkel die Enthaltung der CDU-Fraktion an. Gleichzeitig macht er aber auch deutlich, dass sowohl die Position der FDP, als auch die der Koalitionsfraktionen unklug sind. „Man muss, anders als die FDP, die Schutzwirkung erhalten, sollte aber anders als Rot-Rot-Grün bereit sein, mehr Freiheit zuzulassen“, fasst Henkel die Position der CDU zusammen. Über einen Änderungsantrag der AfD verlor Henkel nicht viele Worte, dann dieser sah keine Änderung an den zentralen Punkten des FDP Antrages vor, sondern ergänzte lediglich die Absicht einer Evaluierung der Wirkung des Gesetzes. Das der Ansatz von CDU und FDP, wie von Martin Henkel dargestellt, gegensätzlich sind und der Antrag der CDU eine moderate Lösung ist, sah das auch Ministerpräsident Bodo Ramelow so. Dieser nutze die Redezeit der Landesregierung für einen Generalangriff auf die FDP. Er hob hervor mit den Sozialpartnern an einer Lösung im Sinne eines Flächentarifvertrages arbeiten zu wollen, allerdings habe die Arbeitgeberseite keine Bewegung erkennen lassen. Der FDP warf er vor, gewerkschaftsfeindlich zu sein. Auf die Rede Ramelows reagiert für die CDU, Dr. Thadäus König, als arbeitsmarktpolitischer Sprecher. Auch er betonte, dem Gesetzentwurf der FDP nicht zuzustimmen, da er eine Umkehrung des Vorschlages der CDU sei. An Bodo Ramelow gerichtet erläuterte er die Hintergründe, warum es in Thüringen nicht zu einem Flächentarifvertrag komme. Dazu habe er mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gesprochen. Es sei richtig, dass die Arbeitgeberseite den Tarifvertrag nicht wolle. „Der Grund dafür ist aber entscheidend: die Vertreter aus anderen Bundesländer wollen nicht die Thüringer Samstagsregelung haben, deshalb will man keinen Tarifvertrag, um sich nicht diese Reglung zu importieren“, macht er die Problemlage deutlich. Dr. König ist überzeugt: Über die zwei freien Samstage zu sprechen, könnte den Weg zu einem Flächentarifvertrag ebnen. „Das wäre eine gute Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn die Sozialpartner sollten über Tarifverträge bestimmen, nicht die Politik“, so Dr. König abschließend. In der anschließenden Abstimmung wurde zunächst der Änderungsantrag der AfD abgelehnt. Nur die AfD selbst hatte für den Antrag votiert. Bei Enthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten hatten der Rest des Hauses dagegen votiert. Der Gesetzentwurf der FDP erhielt die Zustimmung der FDP selbst und der ehemaligen FDP Abgeordneten Frau Dr. Bergner. Damit fand er gegen die ablehnenden Stimmen der Koalition keine Mehrheit. CDU und AfD hatten sich der Stimme enthalten.

TOP 40) Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus - ThürFKJFG)“ (Drs. 7/6772)

Der Gesetzentwurf fordert die Einführung zweier neuer Sozialleistungen, die allerdings – entgegen derzeitig bestehender Systematiken – nur an deutsche Staatsbürger ausgezahlt werden sollen. Ein „Thüringer Begrüßungsgeld“ soll bei Geburt eines Kindes, sofern die Eltern für drei Jahre in Thüringen wohnhaft bleiben sowie ein Thüringer Schülerbonus ausgezahlt werden. Die Sprecherin für Familie der Fraktion der CDU, Beate Meißner, schloss an ihre Rede zur ersten Befassung mit dem Gesetz an und machte deutlich, sie halte es für eine „…Beleidigung für Eltern, wenn man unterstellt, dass 2.500 Euro eine Motivation sind, Kinder zu bekommen.“ Es gäbe keinen monokausalen Zusammenhang zwischen Geld und der Frage, ob sich eine Familie für Kinder entscheidet. „2.500 Euro kriegt die Familie. Und dann hört Familienpolitik schon auf?“ Meißner machte stattdessen klar, Paare entschieden sich für Kinder, wenn die Rahmenbedingungen stimmten: „Wir brauchen eine Willkommenskultur und Respekt für Familien.“ Auch steuerliche Entlastungen spielten eine Rolle. Die CDU-Fraktion habe diesbezüglich in der Ettersburger Erklärung beispielsweise eine steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von bis zu 6.000 Euro jährlich gefordert. Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen aus DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

TOP 41) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes -Stärkung des Thüringer Sports - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 7/5759)

ERSTE BERATUNG

Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sieht vor, die Landespauschale für die Einnahmeausfälle für Kommunen im Rahmen des Thüringer Sportfördergesetz (§ 15 Abs. 2) zur unentgeltlichen Nutzung von Sportanlagen von gegenwärtig 5 Millionen Euro auf insgesamt 20 Millionen Euro zu erhöhen. Außerdem soll die finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Sports durch die Gemeinden, Städte, Landkreise und kreisfreie Städte zur kommunalen Pflichtaufgabe werden. Gerade der Vorschlag, die Förderung des gemeinnützigen Sports zur Pflichtaufgabe der kommunalen Familie zu erheben, ist nicht nachvollziehbar. Neben der allgemeinen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden, Städte, Landkreise und kreisfreie Städte spricht auch die Umsetzung in 2023 mit Blick auf die Komplexität im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs dagegen. Darüber hinaus wäre diese Rechtspflicht und die Abkehr vom bisherigen Rang der „freiwilligen Leistung“ ein grundlegender Paradigmenwechsel. Der Gesetzentwurf zeugt von Unkenntnis der verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen im Thüringer Sport und der öffentlichen Sportförderung. Inhaltlich, so der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dr. Thadäus König, ist der Gesetzentwurf darüber hinaus handwerklich schlecht gemacht und vermischt wesentliche Bereiche der Sportstättenentwicklungsplanung, Sportförderung sowie Sportstättenbauförderung. Aus diesem Grund wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion in den zuständigen Bildungsausschuss mehrheitlich durch die Fraktionen abgelehnt.

TOP 42) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktaggesetzes - Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen – Gesetzentwurf der AfD (Drs.7/6269)

Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf begehbare Warenautomaten, in den Ausnahmekatalog für Verkaufsstände an Gedenk- und Feiertagen aufnehmen, um deren Betrieb rechtssicher zu machen. In seinem Redebeitrag machte Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, zunächst die Bedeutung der Warenautomaten deutlich. „Die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Gerade in vielen Orten im ländlichen Raum ist diese Versorgung durch Läden vor Ort nicht mehr gewährleistet“ erläutert Henkel zum Hintergrund. Denn genau diese Lücke kann durch Warenautomaten, besonders in Form von 24-Stunden Dorfläden, gefüllt werden. Er macht auch deutlich, was bereits erreicht wurde, denn „es war die Initiative der CDU, die zu einem Förderprogramm und den entsprechenden Haushaltsmitteln für die Einrichtung von 24-Stunden Dorfläden geführt hat.“ Aus Sicht von Martin Henkel habe die bisherige Debatte gezeigt, dass die Rechtslage unklar sei und verschiedene Auffassung vorlägen. Die der CDU ist es, dass Warenautomaten auch ohne Ausnahmeregelung am Sonntag benutzt werden dürfen. „Es wird weder Personal benötigt, noch handelt es sich beim Besuch des Ladens um eine öffentlich bemerkbare Tätigkeit. Es wäre widersinnig, den Kunden den Besuch des Ladens am Sonntag zu verbieten“, macht Henkel die Einschätzung der CDU deutlich. Das Thema sei aber sehr wichtig, weshalb es notwendig sei, offene rechtliche Fragen im Ausschuss zu klären. Die von Henkel angesprochene Unklarheit der Rechtslage bestätigte auch der für die Landesregierung sprechende Innenstaatssekretär Götze. Die Landesregierung habe eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet und man arbeite an einer länderübergreifenden Klarstellung. Im weiteren Verlauf der Debatte ergriff auch Bodo Ramelow das Wort und dankte der CDU für den Einsatz für die 24-Stunden Läden, die auch aus seiner Sicht eine gute Einrichtung seien. Er stellte klar, dass es aber keine Bestückung der Warenautomaten am Sonntag geben dürfe und erhielt dafür Zuspruch von der CDU-Fraktion. Er regte an, sich über eine maximale Größe solcher Dorfläden auszutauschen. Zur Fragestellung des Gesetzentwurfes gab er an, alle Warenautomaten in Thüringen dürften am Sonntag von Kunden genutzt werden und dabei bleibe es auch. In der Abstimmung wurden die beiden beantragten Überweisungen in den Wirtschaft- und Innenausschuss abgelehnt. Die Ja-Stimmen von CDU, AfD und den fraktionslosen Abgeordneten reichten nicht aus, eine Mehrheit gegen die Nein-Stimmen der Koalition zu erlangen. Die FDP hatte sich enthalten. Eine Abstimmung zum Gesetzentwurf an sich fand nicht statt, da es sich um eine erste Beratung eines Gesetzes handelte.

TOP 45) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes - Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/6811)

Der Infrastrukturausschuss wird einen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes weiterberaten. Die Mehrheit des Landtages hat für eine Überweisung gestimmt. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf das BVerfG-Urteil, mit dem das pauschale Verbot von Windrädern im Wald für verfassungswidrig erklärt wurde. Die FDP will das Thüringer Waldgesetz so ändern, dass zum Beispiel beim möglichen Bau von Windkraftanlagen in Wäldern auf vom Borkenkäfer geschädigten Waldflächen diese Pläne immer gegen etwaige Wiederaufforstungen abgewogen werden müssen. Außerdem sollen beim Bau von Windrädern im Wald vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Waldbränden verpflichtend gemacht werden. Diese Maßnahmen sollen vom „Eigentümer oder Betreiber dieser Anlagen auf eigene Kosten" finanziert werden müssen. Für die CDU-Fraktion hat der energiepolitische Sprecher, Thomas Gottweiss, die Überzeugung bekräftigt, dass Windräder im Wald nicht erforderlich seien.

TOP 46) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Drs. 7/6813)

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich heute mit dem Thema Grunderwerbsteuer. Erneut ist ein Gesetzentwurf beraten wurden, der es vorsieht die Thüringer bei der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Nachdem im vergangenen Jahr ein Antrag hinsichtlich einer geforderten Bundesratsinitiative, die es vorsehen sollte den Bundesländern die Möglichkeit einzuräumen, länderspezifische Regelungen zu erlassen. Im Detail war hier eine Grunderwerbsteuer-Befreiung für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Gespräch. Dieser Antrag der CDU-Fraktion erhielt keine Unterstützung von Rot-Rot-Grün und wurde im Landtag nicht beschlossen. Um bauwillige Familien zu unterstützen, in dem der Grunderwerbsteuersatz generell gesenkt wird, was Länderkompetenz ist, liegt nun der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor. Dieser hat es zum Ziel, den Steuersatz von 6,5 auf 5,0 Prozent zu senken. Das Thema Grunderwerbsteuer wird den Thüringer Landtag und den Haushalts- und Finanzausschuss nun wieder längere Zeit beschäftigen, denn der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU, der AfD, der FDP und den fraktionslosen Abgeordneten in den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

TOP 47) „Moratorium – Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Zukunft des FFH-Gebiets Nr. 55 „Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Neudietendorf“ im Rahmen des Betriebs der Westringkaskade“ – Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 7/5945)

Die Apfelstädt ist als Gewässer erster Ordnung seit der Ertüchtigung der Westringkaskade zur Gewinnung von Öko-Strom im Rahmen eines BUGA-Projekts seit 2019 im dramatischen Maß von fast vollkommener Trockenheit betroffen und besonders in den Sommermonaten tendiert der Wasserstand im Mittellauf gegen Null. Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie durch eine Optimierung des Stauregimes der Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz eine erhöhte Wildbettabgabe in die Apfelstädt in den Sommermonaten ermöglicht wird, um den Betrieb der Westringkaskade gleichzeitig mit dem Erhalt des Ökosystems der Apfelstädtaue verknüpfen zu können. Ein begleitendes Monitoring der Wasserführung soll dabei durchgeführt werden, um den unmittelbaren Nachweis zu führen, welche Auswirkungen die volle Ausnutzung des Wasserrechtes für die Westringkaskade durch die TFW auf die ganzjährige Wasserführung im Flusslauf der Apfelstädt und das zyklische Trockenfallen hat, bzw. ob sich Verbesserungen der Wasserführung einstellen.

TOP 48) „Update für den öffentlichen Dienstag – zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen“ (Drs. 7/5793)

Angesichts des Fachkräftemangels verfolgt die Parlamentarische Gruppe der FDP mit ihrem Antrag „Update für den Öffentlichen Dienst - Zusätzliche Verwaltungssprache in Thüringen“ das Ziel, Englisch als zusätzliche Verwaltungssprache stufenweise bis zum Jahr 2030 einzuführen und in der Folge das Personal in Verwaltungseinrichtungen zunehmend mehrsprachig auszubilden. Die FDP begründet dies vor allem mit dem enormen Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland. Englisch als zusätzliche Verwaltungssprache würde ausländischen Fachkräften das Ankommen in Thüringen erleichtern. Die zunehmende Einbringung der englischen Sprache soll sich unter anderem in Verwaltungsdokumenten wiederfinden. Sowohl bei der Neueinstellung, als auch bei der Ausbildung, soll die Einbringung der englischen Sprachkenntnisse wesentlich sein. Den Fokus auf Englisch begründet die FDP damit, dass Englisch die Sprache ist, welche in Schulen meist als erste Fremdsprache gelehrt wird. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, äußerte zustimmend: „Wir teilen die Auffassung, dass wir mehr Dynamik bei der gezielten Anwerbung von dringend benötigten Fachkräften brauchen.“ Zugleich betonte er aber auch, dass grundsätzlich über Alternativen zur englischen Verwaltungssprache nachgedacht werden müsse. Insofern gehe es auch um Fragen der Integration. „Sprache schafft Identifikation. Sprache schafft Zugehörigkeit. Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Schritt beim Ankommen in Deutschland und der zentrale Schlüssel zur Integration. Es sollten alle Maßnahmen vermieden werden, die die Motivation Deutsch zu lernen schmälern könnten“, so Walk. Es wurde die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Kommunales sowie in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Der Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Kommunales wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion stattgegeben. Eine Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AFD abgelehnt.

TOP 50) „Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres“ (Drs. 7/5795)

Der Antrag der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr auf Bundesebene einzusetzen und bestehende Formen freiwilliger Dienste für die Gemeinschaft auf Landesebene besser zu unterstützen. Auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Wiedereinführung der Wehrpflicht auf Bundesebene machte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt, deutlich: „Eine zeitgemäße Antwort ist ein Gesellschaftsjahr“. Dies entspräche auch den Grundwerten unserer Demokratie: „Die europäische Kultur war immer von der Zuwendung der Starken zu den Schwachen geprägt gewesen.“ Ein Gesellschaftsjahr gäbe aber auch etwas zurück, was wir brauchten, „nämlich gesellschaftlichen Zusammenhalt“. Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 39 Nein- zu 16 Ja-Stimmen abgelehnt.

TOP 52) „Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen“ (Drs. 7/5974)

Der Antrag hält neben einer Reihe von Feststellungen zwei Forderungen: 1. Soll der Landeskrankenhausplan durch die Landesregierung entwickelt werden. Dafür werden zahlreiche Kriterien genannt. 2. Soll bis zum 31.12.2022 ein Gutachten ausgeschrieben werden, welches sich nach den von der FDP-Gruppe vorgelegten Punkten richtet. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, begrüßte den Antrag: „Wichtig ist für uns die essentielle Aussage, es solle einen schnellen Krankenhausplan mit sektorenübergreifender Versorgung geben.“ An einigen Stellen machte Zippel jedoch auch deutlich, dass man über den einengenden Charakter des Antrags reden müsse. So halte er es für wichtig, insbesondere die Hinweise des strategischen Denkkreises und des durch die Gesundheitsakteure erarbeiteten Zielbildes aufzunehmen. Auch die Schaffung von neuen Dokumentationsnotwendigkeiten kritisierte Zippel: „Aus unserer Sicht ist es nicht ratsam, noch mehr Bürokratie und Controlling zu schaffen.“ Er schlug eine Überweisung und Weiterberatung im zuständigen Fachausschuss vor. Gegen die Stimmen des Antragstellers und der CDU wurde dem Antrag jedoch durch die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ausschussüberweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung verweigert. Stattdessen wurde er in der anschließenden Abstimmung durch die drei regierungstragenden Fraktionen abgelehnt. Die Fraktion der CDU stimmte für den Antrag.