Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.
TOP 1) Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen (Drs. 7/6784)
Thüringen zieht endlich nach und zahlt auch die längst fällige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € pro Kopf Der Thüringer Landtag hat heute ein Gesetz beschlossen, dass die Möglichkeit schafft, den Thüringer Versorgungsempfängern, d.h. den Ruhestandsbeamten, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro pro Kopf auszuzahlen. Das dritte Maßnahmenpaket der Ampel im Bund zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten vom 3. September 2022 sah die Zahlung einer Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro, mit einer Gesamtbelastung für den Bund in Höhe von 13,8 Milliarden Euro, vor. Erwerbstätige erhielten auch bereits im September ihre einmalige Pauschale. Nichterwerbstätige sollten die 300 € Entlastung zunächst in Gänze nicht erhalten. Darunter fallen Rentner, Azubis ohne Vergütung, Studierende und eben auch Versorgungsempfänger. Daraufhin folgten auf Druck seitens der Opposition und Betroffenenverbände zahlreiche Nachbesserungen. Im Dezember wurden auch Rentnerinnen und Rentner mit 300 Euro bedacht und ganz aktuell gilt seit gestern das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“. Das regelt nun, dass insgesamt 3,4 Millionen Studierende und Berufsfachschüler über ein staatliches Onlineportal die heiß begehrte Energiepauschale beantragen können.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betonte in seiner Rede: „Die hohen Energiekosten, die auch Menschen im Ruhestand treffen, unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden. Alles andere wäre ungerecht!“ Bei den Versorgungsempfängern steuerte der Bund für seine Ruhestandsbeamten recht schnell nach, sodass diese Energiepauschale auch bereits im Dezember fließen konnte. Ob, wann und wie eine Energiepauschale auch an Versorgungsempfänger der Bundesländer gezahlt werden soll, entscheiden die Länder aufgrund der Zuständigkeiten im föderalen System jeweils selbst. Bei uns in Thüringen wurde der entsprechende Gesetzentwurf am 1. Dezember 2023 eingebracht und zur Weiterberatung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Mit verkürzter Anhörungsfrist wurde der Gesetzentwurf in eine Anhörung gegeben. Diese ergab im Wesentlichen eine Bestätigung des Entwurfs.
Schlussendlich wurde der Gesetzentwurf in der heutigen zweiten Lesung mit den Stimmen aller Parlamentarier beschlossen, sodass die Zahlung im April für Mai an unsere Versorgungsempfänger in Thüringen rausgehen kann.
TOP 4 a) Thüringer Gesetz zur vereinfachten Ausreichung von Leistungen zur Bewältigung der Energiekrise (Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 7/7464)
TOP 4b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz („Energie-Härtefallhilfen-Gesetz“)
Hilfen für Kommunen und Schulen und Wirtschaft fließen noch immer nicht Der Thüringer Landtag beschäftigte sich heute mit zwei Gesetzesinitiativen, die dafür sorgen sollen, dass die im November und Dezember beschlossenen Energiehilfen für die Thüringer Kommunen, die Wirtschaft und die Schulen nun auch endlich gezahlt werden. „Die Hilfen für Wirtschaft, Kommunen und Schulen aus dem Energie-Sondervermögen müssen endlich fließen. Und zwar effizient, zielgenau und so schnell wie möglich dorthin, wo sie dringend gebraucht werden“, stellt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, in der heutigen Plenardebatte zu den Gesetzesentwürfen von CDU und Rot-Rot-Grün fest. „Die Mittel werden vor Ort dringend gebraucht. Viele Kommunen sind noch immer ohne Haushalt, die Kommunen warten auf diese Unterstützung“, drängte Kowalleck die Landesregierung zur Eile. Mit einer Änderung des Hilfsfonds-Gesetzes will die CDU-Fraktion die Auszahlung deutlich erleichtern und somit beschleunigen. Die bisher auf Wunsch von Rot-Rot-Grün sehr eng gefassten Auszahlungskriterien sollen gestrichen und durch weniger restriktive Formulierungen ersetzt werden. Vereinfacht wird somit die Auszahlung an in Not geratene private und kommunale Unternehmen, Vereine, freie Träger, Krankenhäuser sowie weitere Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur und Bildung, Jugendhilfe, Wissenschaft, Forschung und Soziales.
„Bislang hat die Ramelow-Regierung immerzu den Schwarzen Peter hin und hergeschoben, warum die Hilfen nicht fließen können. Mal fehlte die Zuständigkeit, mal war die Zweckbestimmung nicht passgenau – damit muss jetzt Schluss sein“, begründete Kowalleck die CDU-Gesetzesinitiative. Zum Entwurf der regierungstragenden Fraktionen sagte Kowalleck, es sei schon bemerkenswert, dass Rot-Rot-Grün die Ausreichung an die Kommunen jetzt auf einmal über ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren regeln wolle. „Die Landesregierung brauchte mehr als ein Vierteljahr, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass nun ein Gesetz dafür notwendig sein soll“, kritisierte Kowalleck die erneute Verzögerung. Noch vor wenigen Tagen habe das Innenministerium bekannt gegeben, dass man sich noch in Abstimmung mit den Kommunen befinde, aber auf der Zielgeraden sei, um die Hilfen schnell an die Kommunen fließen zu lassen „Fakt ist: Dringend benötigte Hilfen für Kommunen und Schulträger fließen seit Monaten nicht, weil es die Ramelow-Regierung nicht auf die Reihe bekommt“, so der CDU-Politiker.
Nachdem in der Debatte mit Finanzministerin Taubert, Innenminister Maier und Wirtschaftsminister Tiefensee gleich drei Vertreter der Landesregierung zu den Gesetzentwürfen Stellung bezogen, konnten beide Initiativen mit den Stimmen aller Parlamentarier in den Haushalt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
TOP 6) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 7/7465)
Der Thüringer Landtag beschäftigte sich heute mit einer formellen Änderung der eigenen Geschäftsordnung. Diese Änderung ist vor dem Hintergrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission notwendig, weil diese bemängelte, dass die Richtlinie bisher nur ungenau umgesetzt worden sei. Um dies zu heilen wurde auf Empfehlung des wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags ein Vorschlag erarbeitet, der heute in dem Antrag wiederzufinden ist. Konkret beinhaltet dies Neufassung der Ziffer 2.3 in Anlage 5 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Dem Antrag wurde mit den Stimmen aller Parlamentarier zugestimmt.
TOP 7) Zukunft vor Ort gestalten - Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen (Drs. 7/6819)
Mit dem Antrag „Zukunft vor Ort gestalten - Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen“ fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, ein Konzept für einen Kommunalen Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur zu schaffen. Der Fonds soll den Kommunen zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen zur Verfügung stellen und ein Volumen von 100 Millionen Euro haben. Ein besonderer Fokus der Fondsförderung soll dabei auf Zukunftsinvestitionen im Energiebereich und der Krisenvorsorge liegen.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, begründet den Antrag wie folgt: „Resultierend aus den Ergebnissen des Kommunalmonitors 2022 ergibt sich für Thüringer Kommunen für die nächsten drei Jahre ein Gesamtinvestitionsbedarf von 3,514 Milliarden Euro, sprich 1,171 Milliarden Euro pro Jahr. Um den Thüringer Kommunen beim Abbau ihres enormen Investitionsstaus zu helfen, haben wir diesen Antrag eingereicht.“ Ziel des Antrages sei es, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2024 Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro etatisiert und eine gesetzliche Grundlage für einen solchen Fonds schafft, erklärt Walk.
TOP 8) Energie-Plan für Thüringen: Vorhandene Flächen besser nutzen - Thüringer „Energieautobahnen“ umsetzen (Drs. 7/6818)
Nachdem der Abgeordnete Malsch den Antrag begründet hatte, verwies Abgeordneter Gottweiss in seiner Rede auf die enormen Potentiale der Solar- und Windenergie, die möglichst ohne zusätzlichen Flächenverbrauch und gesteuert vorangetrieben werden sollte, um wert¬volle Natur-, Landwirtschafts- und Erholungsflächen zu schützen und weitere Versiegelungen bisher unversiegelter Flächen zu vermeiden. In einem ersten Schritt müssen dafür die Potenziale und der Energiebedarf ermittelt und die Vo¬raussetzungen für die praktische Umsetzung an Thüringer Standorten geprüft werden. Ein Pilotprojekt soll entwickelt werden, das die Nutzung von Sonnen- und Windenergie umfasst und Thüringen zum Vorreiter bei der Zweitverwertung bereits genutzter Flä¬chen machen könnte. Der Antrag wurde nach kontroverser Diskussion mehrheitlich zur Beratung in den AfUEN (federführend) und den AfILF überwiesen.
TOP 9) Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen (Drs. 7/6821)
Der Abgeordnete Gottweiss legte dar, dass für das Gelingen der Wärmewende die oberflächennahe, die mitteltiefe und die tiefe Geothermie und Wärme-/Kältespeicherung einen signifikanten Beitrag leisten. Circa 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Geothermie nutzt mit der Erdwärme einen unerschöpflichen und CO2-freien Energieträger und kann einen wesentlichen Teil des Ener-giebedarfs decken. Circa 56 Prozent des Energiebedarfs in Deutsch¬land betreffen den Wärmesektor. Geothermi¬sche Optionen sollten nicht losgelöst vom beabsichtigten System einer künftigen Energieversorgung des Gebäudeensembles betrachtet wer¬den. Hier sind vielfältige Synergien und Innovationen möglich wie auch die Nutzung von Prozess- und Produktionsabwärme. Der Antrag wurde nach intensiver Diskussion mehrheitlich zur Beratung in den AfUEN überwiesen.
TOP 11) Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 7/7392)
Die Tätigkeitsübernahme des neuen Umweltministers Stengele von Aufsichtsratsposten bei LEG und ThEGA wurde mehrheitlich o. A. beschlossen.
TOP 23a) „Kluge Anreize anstatt ideologischer Verbotspolitik und Verunsicherung - keine Zustimmung Thüringens zum Verbot von Öl- und Gasheizungen im Bundesrat“ (Drs. 7/7457)
Mit dem Gesetzentwurf von Bundesklimaminister Habeck zum Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen ruft die CDU-Fraktion ein Thema auf, das vielen Bürgern auf der Seele brennt. Vor dem Hintergrund, dass mehr als 50 Prozent aller Haushalte in Thüringen mit Öl oder Gas heizen, kann die Bedeutung und Aktualität dieses Themas gar nicht hoch genug bewertet werden. In seinem Redebeitrag machte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Mario Voigt, dann auch sehr deutlich: „Das Habeck-Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasheizungen ist der nächste Marschbefehl im grünen Feldzug gegen den ländlichen Raum. Mit diesen Plänen betreibt die Ampel eine kalte Enteignung und eine systematische Politik gegen den Normalverbraucher.“ Voigt adressierte an Ministerpräsident Ramelow die klare Erwartungshaltung, sich auf der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz gegen das Vorhaben der Bundesregierung zu stellen. Er betont, dass alle Maßnahmen zum Klimaschutz auch sozial gerecht sein müssen und nicht zu einer Überforderung und Ängsten in der Bevölkerung führen dürfen. Genau dies geschehe aber mit der Verbotspolitik des Bundesklimaministers. Im weiteren Verlauf seiner Rede erläuterte Voigt, dass diese energiepolitische Verbotspolitik auch jenseits der sozialen Folgen völlig realitätsfern ist. „Fast alle praktischen Fragen bleiben unbeantwortet: Kosten, Verfügbarkeit von Technik und Handwerkerleistung, Umsetzbarkeit in älteren Häusern, Altbauten und unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Alles offen.“ kritisiert Voigt Habecks unausgegorene Vorschläge. Die CDU werde zeigen, dass es anders geht und eine Klimapolitik mit statt gegen die Menschen möglich ist. Statt Verbote brauche es funktionierende, bürokratiearme Förderinstrumente. Zuletzt wies der Fraktionsvorsitzende auch auf die in den kommenden beiden Plenartagen auf der Tagesordnung stehenden Anträge der CDU-Fraktion hin. „Unser Konzept steht für eine sichere, bezahlbare und grundlastfähige Energieversorgung für Thüringen. Die wollen wir mit unseren Anträgen in konkrete Politik umsetzen. Das ist unser Energieplan für Thüringen“, sagte Voigt mit Blick auf gleich vier parlamentarische Initiativen der CDU aus dem Energiebereich.
TOP 23b) „Steht Thüringens Zukunft auf dem Spiel? - Fast jeder zehnte Thüringer Schüler verlässt die Schule ohne Abschluss“ (Drs. 7/7458)
In der Aktuellen Stunde auf Antrag der AfD-Fraktion diskutierten die Parlamentarier über die Ergebnisse der am 06. März 2023 veröffentlichten Bertelsmann-Studie zu Schulabbrechern in Deutschland. Die Studie konstatierte unter anderem, dass in Thüringen 2021 fast jeder zehnte Schüler (8,3%) die Schule ohne Abschluss verlassen hat und der Freistaat in diesem Bereich bundesweit mittlerweile neben Bremen und Sachsen-Anhalt lediglich auf dem 14. Platz rangiert. Während die bildungspolitischen Sprecher die regierungstragenden Fraktionen die evaluierten Zahlen zwar bedauerten, erfolgte dennoch keine wirkliche inhaltliche Befassung mit den eigentlichen Ursachen der rot-rot-grünen Bildungspolitik der vergangenen neun Jahre. Darüber hinaus hoben die Abgeordneten Dr. Hartung und Wolf vielmehr die eigenen eingebrachten Gesetzentwürfe hervor und äußerten zudem pauschale Schulzuweisungen an die Vertreter der CDU-Fraktion. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, führt in seiner Rede noch einmal explizit die einzelnen Parameter aus, in denen sich der Freistaat Thüringen seit Regierungsantritt signifikant verschlechtert hat und appellierte eindringlich an die Landesregierung, endlich unsere Kinder und ihre Bedürfnisse bei allen Überlegungen in den Mittelpunkt zu stellen.
TOP 23c) „Straßenbau in Thüringen: Erhalt vor Ausbau" (Drs. 7/7510)
Die Grünen kritisieren in ihrer Aktuellen Stunde, dass ein Großteil der Haushaltsmittel für den Straßenbau (53 Mio. Euro) in den Neubau (5 Mio.) und den Um- und Ausbau (11 Mio.) fließe. Dabei hätten Bund und Land zwischen den Jahren 1991 und 2021 bereits rund 8,9 Milliarden Euro für das Bundesfernstraßennetz in Thüringen und rund 3,5 Milliarden Euro für das Landesstraßennetz investiert. Erforderlich sei ein „Paradigmenwechsel in allen Straßennetzen des Landes“ oder im Klartext, wie es der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch formulierte: „Reden Sie ernsthaft davon, dass wir nur noch in die Erhaltung unseres Straßennetzes investieren? Und alles, was den motorisierten Individualverkehr besser, effektiver und effizienter macht – also den Menschen insbesondere im ländlichen Raum hilft – schlicht unterbleiben soll?“ Für die CDU-Fraktion gelte: Sowohl Erhalt, als auch Aus- und Neubau. Dafür, den Straßenverkehr einerseits und den ÖPNV, müsse zudem auch künftig ausreichend Geld zur Verfügung stehen.
TOP 23d) "Ernährungssicherheit in Thüringen weiter ausbauen - Zukunft der Landwirtschaft in der Region stärken" (Drs. 7/7516)
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, betonte zu Beginn seines Redebeitrags die Ironie der Aktuellen Stunde der SPD. Seien es doch die Sozialdemokraten gewesen, die in der Groko und derzeit sogar unter der Führung von Olaf Scholz mit grün-ideologischen Regeln den Landwirten Steine in den Weg gelegt hätten. Dagegen stehe die CDU-Fraktion für den Vorrang für Ernährungssicherung: „Alle Instrumente der europäischen und nationalen Agrarpolitik, insbesondere die geplanten Flächen- und Produktionsstilllegungen, Reduktionsvorgaben beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Ausbauziele für die biologische bzw. ökologische Bewirtschaftung müssen überprüft und im Lichte der Ernährungssicherung neu bewertet werden“, machte Malsch deutlich. In Bund und Ländern müsse der steuerfinanzierte Ausbau von Extensivierungsprogrammen in der Landwirtschaft und dessen Privilegierung (Ökolandbau, Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmittel usw.) überprüft und unter dem Gesichtspunkt der Ernährungssicherung neu aufgesetzt werden. Als einen konkreten Schritt auf Landesebene forderte Malsch, die Landwirte bei den Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern wieder stärker zu entlasten. Für das laufende Jahr rechneten die Landwirte in Thüringen mit einer Kostensteigerung von zwei- bis dreihundert Prozent. „Die Landesregierung sollte zu der alten Gesetzesregelung zurückkehren, ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Die Thüringer Landwirte drohen sonst, unter dieser Last zusammenzubrechen“, erklärte der Unionsabgeordnete. Die CDU-Fraktion hatte das Thema zuletzt bereits im zuständigen Sozialausschuss aufgerufen, Gesundheitsministerin Heike Werner hatte dort Offenheit signalisiert. „Umso wichtiger wäre es deshalb, wenn die Ministerin Wort hält und dem Landtag ein Änderungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz vorlegt. Das darf jetzt nur nicht an der SPD-Finanzministerin scheitern, deren Landtagsfraktion uns heute hier den Anwalt der Landwirte vorgespielt hat“, sagte Malsch. Konkret fordert die CDU-Fraktion eine Änderung des „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“. Während es in der Vergangenheit eine Drittellösung für die Kosten zwischen Land, Landkreis und Landwirten gab, tragen die Landwirte seit dem Rückzug des Landes aus der Finanzierung zwei Drittel der Kosten.
TOP 23e) „Existenzsichernde Kindergrundsicherung schnellstmöglich auf den Weg bringen - Sicherung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe von Kindern in Thüringen“ (Drs. 7/7517)
In ihrer Aktuellen Stunde fordert die LINKE die Bundesregierung auf, die vorgeschlagene Kindergrundsicherung schnell umzusetzen. Hintergrund sei, dass ein Viertel der Kinder in Thüringen armutsgefährdet sei. Der Begriff der Armutsgefährdung ist aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch äußerst ungeeignet, um eine Änderung in den sozialen Sicherungssystemen einzufordern. Denn die Armutsgefährdung orientiert sich an den relativen Durchschnittseinkommensverhältnissen. Da jedoch bei der Berechnung der Armutsgefährdung das gemeinsame verfügbare Haushaltseinkommen auf alle Familienmitglieder aufgeteilt wird, sind Eltern selbst bei gut bezahlten Vollzeitjobs kaum in der Lage, ein ausreichend hohes Familieneinkommen zu erwirtschaften, um nicht am Rande der Armutsgefährdung zu wirtschaften. Wenn ungeachtet der absoluten Einkommensentwicklung und -verhältnisse von Armut gesprochen wird, wird aus Sicht der Union keine Maßnahme diese relative Armut oder Armutsgefährdung grundsätzlich beheben. Von dieser begrifflichen Ungenauigkeit abgesehen begrüßt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, das hinter der Reform stehende Hauptziel, nämlich die Bekämpfung von Kinderarmut. Nach Ansicht seiner Fraktion sollten „erwerbsfähige Familien nicht auf Bürgergeld angewiesen sein, nur weil sie Kinder haben.“ König warnt jedoch: „Die Kindergrundsicherung drohe im Klein-Klein der Haushälter zu zerbröseln.“ Außerdem regt er an, „lieber ein Kinderchancengesetz, das gleichwertige Chancen für von Armut betroffene Familien ermöglicht“, zu etablieren. König kritisiert jedoch, dass sich der Entwurf fast nur um materielle Zahlungen, nicht aber auf die Chancen drehe. Denn Kinderarmut sei nicht nur materielle Armut, sondern auch Bildungsarmut und Teilhabearmut. Deshalb sei eine qualitativ hochwertige Förderung in Kindergarten und Schule nötig. Dabei gehe es nicht zuerst um Beitragsfreiheit, sondern um Investitionen in die Qualität wie beispielsweise den Betreuungsschlüssel.
TOP 29) Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (Drs. 7/6270)
Entschließungsantrag der Parl. Gruppe der FDP „Selbstbestimmte Entscheidungen von Leistungsberechtigten ermöglichen - flächendeckendes Angebot an Leistungsformen sicherstellen“ (Drs. 7/7432)
Durch die Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch plant die Gruppe der FDP die Zuständigkeit über den Abschluss der Vereinbarungen nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch sowie die Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung vollständig an die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe übertragen. Ein Entschließungsantrag flankiert diesen Vorschlag. Die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner, erklärte dazu: „Wir haben den neuen Ansatz, aus Perspektive der Menschen mit Behinderungen Angebote zusammenzusetzen, die ihnen am besten gerecht werden.“ Dies daure aber in Thüringen zu lange und es gibt zu wenig Anträge, die gestellt werden. So seien personenzentrierte Komplexleistungen nur in wenigen Fällen bewilligt worden. Meißner regte eine Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung an: „Wir wollen auch das Landesverwaltungsamt befragen. Wir wollen die kommunalen Spitzenverbände befragen und wir wollen herausfinden, wo tatsächlich das Problem liegt.“
Der von der CDU-Fraktion beantragten Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung stimmten alle Fraktionen sowie die parlamentarische Gruppe der FDP zu.