Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 103.-105. Plenarsitzung (15.-17.03.2023)

15.03.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen (Drs. 7/6784)

Thüringen zieht endlich nach und zahlt auch die längst fällige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € pro Kopf Der Thüringer Landtag hat heute ein Gesetz beschlossen, dass die Möglichkeit schafft, den Thüringer Versorgungsempfängern, d.h. den Ruhestandsbeamten, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro pro Kopf auszuzahlen. Das dritte Maßnahmenpaket der Ampel im Bund zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten vom 3. September 2022 sah die Zahlung einer Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro, mit einer Gesamtbelastung für den Bund in Höhe von 13,8 Milliarden Euro, vor. Erwerbstätige erhielten auch bereits im September ihre einmalige Pauschale. Nichterwerbstätige sollten die 300 € Entlastung zunächst in Gänze nicht erhalten. Darunter fallen Rentner, Azubis ohne Vergütung, Studierende und eben auch Versorgungsempfänger. Daraufhin folgten auf Druck seitens der Opposition und Betroffenenverbände zahlreiche Nachbesserungen. Im Dezember wurden auch Rentnerinnen und Rentner mit 300 Euro bedacht und ganz aktuell gilt seit gestern das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“. Das regelt nun, dass insgesamt 3,4 Millionen Studierende und Berufsfachschüler über ein staatliches Onlineportal die heiß begehrte Energiepauschale beantragen können.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betonte in seiner Rede: „Die hohen Energiekosten, die auch Menschen im Ruhestand treffen, unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden. Alles andere wäre ungerecht!“ Bei den Versorgungsempfängern steuerte der Bund für seine Ruhestandsbeamten recht schnell nach, sodass diese Energiepauschale auch bereits im Dezember fließen konnte. Ob, wann und wie eine Energiepauschale auch an Versorgungsempfänger der Bundesländer gezahlt werden soll, entscheiden die Länder aufgrund der Zuständigkeiten im föderalen System jeweils selbst. Bei uns in Thüringen wurde der entsprechende Gesetzentwurf am 1. Dezember 2023 eingebracht und zur Weiterberatung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Mit verkürzter Anhörungsfrist wurde der Gesetzentwurf in eine Anhörung gegeben. Diese ergab im Wesentlichen eine Bestätigung des Entwurfs.

Schlussendlich wurde der Gesetzentwurf in der heutigen zweiten Lesung mit den Stimmen aller Parlamentarier beschlossen, sodass die Zahlung im April für Mai an unsere Versorgungsempfänger in Thüringen rausgehen kann.

TOP 4 a) Thüringer Gesetz zur vereinfachten Ausreichung von Leistungen zur Bewältigung der Energiekrise (Drs. 7/7464)

TOP 4b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz („Energie-Härtefallhilfen-Gesetz“)

Hilfen für Kommunen und Schulen und Wirtschaft fließen noch immer nicht Der Thüringer Landtag beschäftigte sich heute mit zwei Gesetzesinitiativen, die dafür sorgen sollen, dass die im November und Dezember beschlossenen Energiehilfen für die Thüringer Kommunen, die Wirtschaft und die Schulen nun auch endlich gezahlt werden. „Die Hilfen für Wirtschaft, Kommunen und Schulen aus dem Energie-Sondervermögen müssen endlich fließen. Und zwar effizient, zielgenau und so schnell wie möglich dorthin, wo sie dringend gebraucht werden“, stellt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, in der heutigen Plenardebatte zu den Gesetzesentwürfen von CDU und Rot-Rot-Grün fest. „Die Mittel werden vor Ort dringend gebraucht. Viele Kommunen sind noch immer ohne Haushalt, die Kommunen warten auf diese Unterstützung“, drängte Kowalleck die Landesregierung zur Eile. Mit einer Änderung des Hilfsfonds-Gesetzes will die CDU-Fraktion die Auszahlung deutlich erleichtern und somit beschleunigen. Die bisher auf Wunsch von Rot-Rot-Grün sehr eng gefassten Auszahlungskriterien sollen gestrichen und durch weniger restriktive Formulierungen ersetzt werden. Vereinfacht wird somit die Auszahlung an in Not geratene private und kommunale Unternehmen, Vereine, freie Träger, Krankenhäuser sowie weitere Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur und Bildung, Jugendhilfe, Wissenschaft, Forschung und Soziales.

„Bislang hat die Ramelow-Regierung immerzu den Schwarzen Peter hin und hergeschoben, warum die Hilfen nicht fließen können. Mal fehlte die Zuständigkeit, mal war die Zweckbestimmung nicht passgenau – damit muss jetzt Schluss sein“, begründete Kowalleck die CDU-Gesetzesinitiative. Zum Entwurf der regierungstragenden Fraktionen sagte Kowalleck, es sei schon bemerkenswert, dass Rot-Rot-Grün die Ausreichung an die Kommunen jetzt auf einmal über ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren regeln wolle. „Die Landesregierung brauchte mehr als ein Vierteljahr, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass nun ein Gesetz dafür notwendig sein soll“, kritisierte Kowalleck die erneute Verzögerung. Noch vor wenigen Tagen habe das Innenministerium bekannt gegeben, dass man sich noch in Abstimmung mit den Kommunen befinde, aber auf der Zielgeraden sei, um die Hilfen schnell an die Kommunen fließen zu lassen „Fakt ist: Dringend benötigte Hilfen für Kommunen und Schulträger fließen seit Monaten nicht, weil es die Ramelow-Regierung nicht auf die Reihe bekommt“, so der CDU-Politiker.

Nachdem in der Debatte mit Finanzministerin Taubert, Innenminister Maier und Wirtschaftsminister Tiefensee gleich drei Vertreter der Landesregierung zu den Gesetzentwürfen Stellung bezogen, konnten beide Initiativen mit den Stimmen aller Parlamentarier in den Haushalt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.

TOP 5) Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer (Drs. 7/7449)

Bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung geht es um die Auflösung der per Gesetz von 1926 gegründeten Thüringischen Waisenstiftung und die Überleitung ihres Vermögens und Aufgaben zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer, die ohnehin schon seit 1947 die Waisenstiftung mitverwaltet. Da die Bedeutung der Waisenstiftung aufgrund verbesserter sozialrechtlicher Absicherungen von Waisenkindern und aufgrund einer fehlenden Nachfrage stark gesunken und damit de facto bedeutungslos geworden ist, unterstützt die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf. Zur Klärung, ob eine Anhörung erforderlich ist, wurde der Entwurf einstimmig und ohne Aussprache in den für Kirchenangelegenheiten zuständigen Fachausschuss des Landtags „Europa, Kultur und Medien“ überwiesen.

TOP 6) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich heute mit einer formellen Änderung der eigenen Geschäftsordnung. Diese Änderung ist vor dem Hintergrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission notwendig, weil diese bemängelte, dass die Richtlinie bisher nur ungenau umgesetzt worden sei. Um dies zu heilen wurde auf Empfehlung des wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags ein Vorschlag erarbeitet, der heute in dem Antrag wiederzufinden ist. Konkret beinhaltet dies Neufassung der Ziffer 2.3 in Anlage 5 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Dem Antrag wurde mit den Stimmen aller Parlamentarier zugestimmt.

TOP 7) Zukunft vor Ort gestalten - Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen“ (Drs. 7/6819)

Mit dem Antrag „Zukunft vor Ort gestalten - Kommunalen Investitionsfonds zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen auflegen“ fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, ein Konzept für einen Kommunalen Investitionsfonds für nachhaltige Infrastruktur zu schaffen. Der Fonds soll den Kommunen zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Thüringen zur Verfügung stellen und ein Volumen von 100 Millionen Euro haben. Ein besonderer Fokus der Fondsförderung soll dabei auf Zukunftsinvestitionen im Energiebereich und der Krisenvorsorge liegen.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, begründet den Antrag wie folgt: „Resultierend aus den Ergebnissen des Kommunalmonitors 2022 ergibt sich für Thüringer Kommunen für die nächsten drei Jahre ein Gesamtinvestitionsbedarf von 3,514 Milliarden Euro, sprich 1,171 Milliarden Euro pro Jahr. Um den Thüringer Kommunen beim Abbau ihres enormen Investitionsstaus zu helfen, haben wir diesen Antrag eingereicht.“ Ziel des Antrages sei es, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2024 Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro etatisiert und eine gesetzliche Grundlage für einen solchen Fonds schafft, erklärt Walk.

TOP 8) Energie-Plan für Thüringen: Vorhandene Flächen besser nutzen - Thüringer „Energieautobahnen“ umsetzen
(Drs. 7/6818)

Nachdem der Abgeordnete Malsch den Antrag begründet hatte, verwies Abgeordneter Gottweiss in seiner Rede auf die enormen Potentiale der Solar- und Windenergie, die möglichst ohne zusätzlichen Flächenverbrauch und gesteuert vorangetrieben werden sollte, um wertvolle Natur-, Landwirtschafts- und Erholungsflächen zu schützen und weitere Versiegelungen bisher unversiegelter Flächen zu vermeiden. In einem ersten Schritt müssen dafür die Potenziale und der Energiebedarf ermittelt und die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung an Thüringer Standorten geprüft werden. Ein Pilotprojekt soll entwickelt werden, das die Nutzung von Sonnen- und Windenergie umfasst und Thüringen zum Vorreiter bei der Zweitverwertung bereits genutzter Flächen machen könnte. Der Antrag wurde nach kontroverser Diskussion mehrheitlich zur Beratung in den AfUEN (federführend) und den AfILF überwiesen.

TOP 9) Energie-Plan für Thüringen: Wärmewende endlich voranbringen (Drs. 7/6821)

Der Abgeordnete Gottweiss legte dar, dass für das Gelingen der Wärmewende die oberflächennahe, die mitteltiefe und die tiefe Geothermie und Wärme-/Kältespeicherung einen signifikanten Beitrag leisten. Circa 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Geothermie nutzt mit der Erdwärme einen unerschöpflichen und CO2-freien Energieträger und kann einen wesentlichen Teil des Energiebedarfs decken. Circa 56 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland betreffen den Wärmesektor. Geothermische Optionen sollten nicht losgelöst vom beabsichtigten System einer künftigen Energieversorgung des Gebäudeensembles betrachtet werden. Hier sind vielfältige Synergien und Innovationen möglich wie auch die Nutzung von Prozess- und Produktionsabwärme. Der Antrag wurde nach intensiver Diskussion mehrheitlich zur Beratung in den AfUEN überwiesen. TOP 10a) Energie-Plan für Thüringen: Selbstversorger-Bonus für privates Wohneigentum (Drs. 7/6822)

TOP 10b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar - Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete (Drs. 7/6823)

Der Abgeordnete Gottweiss erklärte in seiner Rede zu beiden TOP, dass es, wenn es darum geht, die Zukunft der Energieversorgung aus nachhaltigen Quellen gestalten zu können, neue Ansätze braucht. Insbesondere müssen die Bereiche Stromproduktion, Wärmeversorgung und Mobilität zusammen gedacht werden. Die Sektorenkopplung muss erhöhte Aufmerksamkeit bekommen und auch in der Förderkulisse des Freistaats Thüringen seinen Niederschlag finden. Mit einer gezielten Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Unabhängigkeit im Sinne eines "Selbstversorger-Bonus" können Anreize gesetzt werden, um Eigenheimbesitzer zu weiteren Investitionen zur effizienteren Energieverwendung im Rahmen der Sektorenkopplung zu motivieren. So sollte die Förderung von Solaranlagen in Kombination mit einem Speicher, einer Wärmepumpe und einer Wallbox zum Laden des eigenen E-Autos gewährt werden. Eine Kombination aus mehreren Elementen kann mit höheren Fördersummen belohnt werden. Aus diesem Grund wird die Photovoltaikförderung für Private (Zuschüsse an Sonstige) mit dem Haushalt 2023 um sechs Millionen Euro erhöht und durch die Weiterentwicklung zum "Selbstversorger-Bonus" an das Erfordernis der Sektorenkopplung geknüpft. auch viele Unternehmen sind bereit, ihre Energieversorgung umzustellen, in innovative Konzepte für die Nutzung erneuerbarer Energien und die Stärkung der Selbstversorgung zu investieren. Es braucht deshalb eine Förderung von Unternehmensverbünden, Kommunen oder kommunale Energieversorgern für die Erstellung von Konzepten für energetische Gesamtlösungen in Gewerbe- und Industriegebieten. Die Sektorenkopplung von Strom, Wärme, Speichern und Wasserstoffnutzung muss gemeinsam gedacht und ganzheitlich geplant werden. Für die gewerblichen und industriellen Unternehmen ermöglicht die Nutzung dieser Potenziale die kostengünstige Eigen- beziehungsweise Direktversorgung mit erneuerbaren Energien. Ziel ist, die Energieversorgung der Unternehmen vorrangig durch erneuerbare Eigenversorgung und Direktversorgung zu gewährleisten. „Und da kann die Landesregierung nicht abseits stehen und zusehen, wie die Wirtschaft allein fertig wird, sondern muss diese Transformationsprozesse überall in Thüringen aktiv begleiten und nicht nur ihre Lieblingsgewerbegebiete wie das Erfurter Kreuz unterstützen“, schloss Gottweiss kritisch ab. Nach kontroverser Debatte wurde TOP 10a) zur weiteren Beratung in den AfUEN und TOP 10b) in den AfUEN und den AK WW überwiesen.

TOP 11) Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 7/7392)

Die Tätigkeitsübernahme des neuen Umweltministers Stengele von Aufsichtsratsposten bei LEG und ThEGA wurde mehrheitlich o. A. beschlossen.

Top 12) Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen
Beratung der Großen Anfrage (Drs. 7/5266 und 7/6743)

1455 Seiten umfasst die Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Ziel der Großen Anfrage ist es, einen umfassenden und zugleich differenzierten komplexen Überblick über den Stand und die Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen zu erhalten. Die finanzielle Situation der Kommunen in Thüringen ist seit Jahren Gegenstand der politischen Diskussion im Land. Die Grundlagen für die finanzielle Ausstattung der Kommunen bilden im Wesentlichen Artikel 106 Abs. 7 des Grundgesetzes und Artikel 93 der Verfassung des Freistaats Thüringen.

Insbesondere dem Versuch, den erheblichen Finanzbedarf der Thüringer Kommunen in Zweifel zu ziehen, entgegnet der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk: „Es ist wichtig, die vorliegenden Zahlen und Statistiken möglichst differenziert und komplex zu bewerten. Es ist festzustellen, dass diese Zahlen den Zeitraum von vor 15 Monaten abbilden und auf die heutige Situation nicht 1:1 übertragbar ist.“ Walk verdeutlichte, dass die Ausgaben sowohl absolut als auch proportional mehr als die Einnahmen angestiegen seien. Bemerkenswert sei auch der Rückgang im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vom Land – ein sattes Minus von 55.9 Millionen (-9.3%). Daher könne es nicht verwundern, dass die Kommunen in 2022 16 Millionen Euro weniger investierten. Walk betonte, dass die von der CDU-Fraktion im Zuge der Haushaltsverhandlungen durchgesetzten Hilfen nur ein erster Schritt der Linderung sein können.

Seine Ausführungen verband Walk mit klaren Forderungen: 1. Einführung einer „echten“ Konnexität verankert in der Thüringer Verfassung; 2. Überprüfung des Mehrbelastungsausgleiches; 3. wirkliche Berücksichtigung der Kostendynamik; 4. vereinfachte Fördermittellandschaft; 5. Schaffung eines Kommunalen Investitionsfonds.

TOP 13) Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 7/6578)

Die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Petra Reiser-Uhlenbruch erhielt in geheimer Wahl bei 84 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 62 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtages und ist damit gewählt. Sie erklärte, dass sie die Wahl annimmt und wurde anschließend vereidigt.

TOP 14) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7452)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Dieter Laudenbach erhielt in der 103. Sitzung in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 27 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 104. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Dieter Laudenbach in geheimer Abstimmung bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 16) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 "Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf - Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ (Drs. 7/7453)

Die vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann erhielt in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 27 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Nachdem die Bewerberin nunmehr in zwei Wahlgängen keine Mehrheit gefunden hat, würde ein weiterer Wahlgang eine Befassung im Ältestenrat erfordern.

TOP 17) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
(SPD Drs. 7/7171, Parlamentarischen Gruppe der FDP Drs. 7/7173, DIE LINKE Drs. 7/7177, AfD Drs. 7/7207, CDU Drs. 7/7237)

Die Wahlen zur Parlamentarischen Kontrollkommission begleiten das Plenum seit Beginn der Legislaturperiode. Da die vorschlagsberechtigte AfD mit keinem ihrer Kandidaten eine Mehrheit erzielen konnte, konnte die Kommission nicht vollständig gewählt werden und deshalb ihre Arbeit nicht aufnehmen. Damit diese wichtige Kommission endlich ihre Arbeit aufnehmen kann, wurde das Wahlverfahren verändert. Demnach stehen den Regierungsfraktionen zwei Sitze in der Kommission zu und der Opposition drei Sitze. Zum Wahlvorschlag der Regierung wurden 84 Stimmen abgegeben. Davon waren 21 Stimmabgaben ungültig. Auf den Wahlvorschlag der SPD, Frau Abgeordnete Dorothea Marx entfielen dabei 63 Ja-Stimmen. Sie hat damit die Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtages erreicht und nahm die Wahl an. Der von der Fraktion die Linke vorgeschlagene Abgeordnete Sascha Bilay erhielt dagegen nur 53 Ja-Stimmen. Dies genügte nicht, um das erforderliche Quorum zu erreichen, wofür 60 Stimmen notwendig gewesen wären. Nach einer Unterbrechungspause entschied die Fraktion eine Wahlwiederholung mit dem Bewerber zu beantragen. Dabei erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Sacha Bilay in geheimer Wahl bei 83 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit nunmehr 54 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtages. Es bleibt damit zunächst einer die beiden Plätze der regierungstragenden Fraktionen vakant. Im Bereich der Vorschläge aus der Opposition wurden 84 gültige Stimmen abgegeben. Der Wahlvorschlag der FDP, Abgeordneter Dirk Bergner, erhielt dabei 62 Stimmen, Abgeordneter Walk von der CDU erhielt 65 Stimmen und Abgeordneter Kellner, ebenfalls von der CDU, erhielt 69 Stimmen. Alle drei Bewerber haben damit das nötige Quorum von 60 Stimmen erreicht und sind gewählt. Nicht gewählt wurde hingegen der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Ringo Mühlmann. Er erhielt nur 23 Stimmen, womit er nicht die Notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht hat. Eine Wahlwiederholung war nicht möglich, da bereits drei Bewerber für drei der Opposition zustehende Plätze gewählt wurden. Im Ergebnis der Wahlen sind damit vier von fünf Plätzen in der Parlamentarischen Kontrollkommission besetzt.

TOP 18) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7454)

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Wolfgang Lauerwald auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen Stimmen, davon zwei ungültige Stimmabgaben, mit 26 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

TOP 19) Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7455) sowie Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/7531)

Für die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson lagen zwei konkurrierende Wahlvorschläge seitens der AfD (vorgeschlagen sind Johannes Linke sowie Volker Wagenhaus) und der FDP (vorgeschlagen sind Patrick Frisch und Stefan Pagel) vor. In der Abstimmung wurde 80 Stimmen abgegeben, davon waren zwei Stimmabgaben ungültig und es gab drei Enthaltungen. Auf den Wahlvorschlag der AfD entfielen 21 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der FDP entfielen 54 Stimmen. Damit hatte sich der Wahlvorschlag der FDP durchgesetzt. Dass Herr Frisch und Herr Pagel die Wahl annehmen, wurde vom amtierenden Vizepräsidenten angenommen.

Top 20) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7209)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga erhielt in der 103. Sitzung in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen Stimmen, davon zwei ungültige Stimmabgaben, mit 34 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 104. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga in geheimer Abstimmung bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 35 Ja-Stimmen und 45 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 23a) „Kluge Anreize anstatt ideologischer Verbotspolitik und Verunsicherung - keine Zustimmung Thüringens zum Verbot von Öl- und Gasheizungen im Bundesrat“ (Drs. 7/7457)

Mit dem Gesetzentwurf von Bundesklimaminister Habeck zum Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen ruft die CDU-Fraktion ein Thema auf, das vielen Bürgern auf der Seele brennt. Vor dem Hintergrund, dass mehr als 50 Prozent aller Haushalte in Thüringen mit Öl oder Gas heizen, kann die Bedeutung und Aktualität dieses Themas gar nicht hoch genug bewertet werden. In seinem Redebeitrag machte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Mario Voigt, dann auch sehr deutlich: „Das Habeck-Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasheizungen ist der nächste Marschbefehl im grünen Feldzug gegen den ländlichen Raum. Mit diesen Plänen betreibt die Ampel eine kalte Enteignung und eine systematische Politik gegen den Normalverbraucher.“ Voigt adressierte an Ministerpräsident Ramelow die klare Erwartungshaltung, sich auf der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz gegen das Vorhaben der Bundesregierung zu stellen. Er betont, dass alle Maßnahmen zum Klimaschutz auch sozial gerecht sein müssen und nicht zu einer Überforderung und Ängsten in der Bevölkerung führen dürfen. Genau dies geschehe aber mit der Verbotspolitik des Bundesklimaministers. Im weiteren Verlauf seiner Rede erläuterte Voigt, dass diese energiepolitische Verbotspolitik auch jenseits der sozialen Folgen völlig realitätsfern ist. „Fast alle praktischen Fragen bleiben unbeantwortet: Kosten, Verfügbarkeit von Technik und Handwerkerleistung, Umsetzbarkeit in älteren Häusern, Altbauten und unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Alles offen.“ kritisiert Voigt Habecks unausgegorene Vorschläge. Die CDU werde zeigen, dass es anders geht und eine Klimapolitik mit statt gegen die Menschen möglich ist. Statt Verbote brauche es funktionierende, bürokratiearme Förderinstrumente. Zuletzt wies der Fraktionsvorsitzende auch auf die in den kommenden beiden Plenartagen auf der Tagesordnung stehenden Anträge der CDU-Fraktion hin. „Unser Konzept steht für eine sichere, bezahlbare und grundlastfähige Energieversorgung für Thüringen. Die wollen wir mit unseren Anträgen in konkrete Politik umsetzen. Das ist unser Energieplan für Thüringen“, sagte Voigt mit Blick auf gleich vier parlamentarische Initiativen der CDU aus dem Energiebereich.

TOP 23b) „Steht Thüringens Zukunft auf dem Spiel? - Fast jeder zehnte Thüringer Schüler verlässt die Schule ohne Abschluss“ (Drs. 7/7458)

In der Aktuellen Stunde auf Antrag der AfD-Fraktion diskutierten die Parlamentarier über die Ergebnisse der am 06. März 2023 veröffentlichten Bertelsmann-Studie zu Schulabbrechern in Deutschland. Die Studie konstatierte unter anderem, dass in Thüringen 2021 fast jeder zehnte Schüler (8,3%) die Schule ohne Abschluss verlassen hat und der Freistaat in diesem Bereich bundesweit mittlerweile neben Bremen und Sachsen-Anhalt lediglich auf dem 14. Platz rangiert. Während die bildungspolitischen Sprecher die regierungstragenden Fraktionen die evaluierten Zahlen zwar bedauerten, erfolgte dennoch keine wirkliche inhaltliche Befassung mit den eigentlichen Ursachen der rot-rot-grünen Bildungspolitik der vergangenen neun Jahre. Darüber hinaus hoben die Abgeordneten Dr. Hartung und Wolf vielmehr die eigenen eingebrachten Gesetzentwürfe hervor und äußerten zudem pauschale Schulzuweisungen an die Vertreter der CDU-Fraktion. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, führt in seiner Rede noch einmal explizit die einzelnen Parameter aus, in denen sich der Freistaat Thüringen seit Regierungsantritt signifikant verschlechtert hat und appellierte eindringlich an die Landesregierung, endlich unsere Kinder und ihre Bedürfnisse bei allen Überlegungen in den Mittelpunkt zu stellen.

TOP 23c) „Straßenbau in Thüringen: Erhalt vor Ausbau" (Drs. 7/7510)

Die Grünen kritisieren in ihrer Aktuellen Stunde, dass ein Großteil der Haushaltsmittel für den Straßenbau (53 Mio. Euro) in den Neubau (5 Mio.) und den Um- und Ausbau (11 Mio.) fließe. Dabei hätten Bund und Land zwischen den Jahren 1991 und 2021 bereits rund 8,9 Milliarden Euro für das Bundesfernstraßennetz in Thüringen und rund 3,5 Milliarden Euro für das Landesstraßennetz investiert. Erforderlich sei ein „Paradigmenwechsel in allen Straßennetzen des Landes“ oder im Klartext, wie es der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch formulierte: „Reden Sie ernsthaft davon, dass wir nur noch in die Erhaltung unseres Straßennetzes investieren? Und alles, was den motorisierten Individualverkehr besser, effektiver und effizienter macht – also den Menschen insbesondere im ländlichen Raum hilft – schlicht unterbleiben soll?“ Für die CDU-Fraktion gelte: Sowohl Erhalt, als auch Aus- und Neubau. Dafür, den Straßenverkehr einerseits und den ÖPNV, müsse zudem auch künftig ausreichend Geld zur Verfügung stehen.

TOP 23d) "Ernährungssicherheit in Thüringen weiter ausbauen - Zukunft der Landwirtschaft in der Region stärken" (Drs. 7/7516)

Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, betonte zu Beginn seines Redebeitrags die Ironie der Aktuellen Stunde der SPD. Seien es doch die Sozialdemokraten gewesen, die in der Groko und derzeit sogar unter der Führung von Olaf Scholz mit grün-ideologischen Regeln den Landwirten Steine in den Weg gelegt hätten. Dagegen stehe die CDU-Fraktion für den Vorrang für Ernährungssicherung: „Alle Instrumente der europäischen und nationalen Agrarpolitik, insbesondere die geplanten Flächen- und Produktionsstilllegungen, Reduktionsvorgaben beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Ausbauziele für die biologische bzw. ökologische Bewirtschaftung müssen überprüft und im Lichte der Ernährungssicherung neu bewertet werden“, machte Malsch deutlich. In Bund und Ländern müsse der steuerfinanzierte Ausbau von Extensivierungsprogrammen in der Landwirtschaft und dessen Privilegierung (Ökolandbau, Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmittel usw.) überprüft und unter dem Gesichtspunkt der Ernährungssicherung neu aufgesetzt werden. Als einen konkreten Schritt auf Landesebene forderte Malsch, die Landwirte bei den Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern wieder stärker zu entlasten. Für das laufende Jahr rechneten die Landwirte in Thüringen mit einer Kostensteigerung von zwei- bis dreihundert Prozent. „Die Landesregierung sollte zu der alten Gesetzesregelung zurückkehren, ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Die Thüringer Landwirte drohen sonst, unter dieser Last zusammenzubrechen“, erklärte der Unionsabgeordnete. Die CDU-Fraktion hatte das Thema zuletzt bereits im zuständigen Sozialausschuss aufgerufen, Gesundheitsministerin Heike Werner hatte dort Offenheit signalisiert. „Umso wichtiger wäre es deshalb, wenn die Ministerin Wort hält und dem Landtag ein Änderungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz vorlegt. Das darf jetzt nur nicht an der SPD-Finanzministerin scheitern, deren Landtagsfraktion uns heute hier den Anwalt der Landwirte vorgespielt hat“, sagte Malsch. Konkret fordert die CDU-Fraktion eine Änderung des „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“. Während es in der Vergangenheit eine Drittellösung für die Kosten zwischen Land, Landkreis und Landwirten gab, tragen die Landwirte seit dem Rückzug des Landes aus der Finanzierung zwei Drittel der Kosten.

TOP 23e) „Existenzsichernde Kindergrundsicherung schnellstmöglich auf den Weg bringen - Sicherung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe von Kindern in Thüringen“ (Drs. 7/7517)

In ihrer Aktuellen Stunde fordert die LINKE die Bundesregierung auf, die vorgeschlagene Kindergrundsicherung schnell umzusetzen. Hintergrund sei, dass ein Viertel der Kinder in Thüringen armutsgefährdet sei. Der Begriff der Armutsgefährdung ist aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch äußerst ungeeignet, um eine Änderung in den sozialen Sicherungssystemen einzufordern. Denn die Armutsgefährdung orientiert sich an den relativen Durchschnittseinkommensverhältnissen. Da jedoch bei der Berechnung der Armutsgefährdung das gemeinsame verfügbare Haushaltseinkommen auf alle Familienmitglieder aufgeteilt wird, sind Eltern selbst bei gut bezahlten Vollzeitjobs kaum in der Lage, ein ausreichend hohes Familieneinkommen zu erwirtschaften, um nicht am Rande der Armutsgefährdung zu wirtschaften. Wenn ungeachtet der absoluten Einkommensentwicklung und -verhältnisse von Armut gesprochen wird, wird aus Sicht der Union keine Maßnahme diese relative Armut oder Armutsgefährdung grundsätzlich beheben. Von dieser begrifflichen Ungenauigkeit abgesehen begrüßt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, das hinter der Reform stehende Hauptziel, nämlich die Bekämpfung von Kinderarmut. Nach Ansicht seiner Fraktion sollten „erwerbsfähige Familien nicht auf Bürgergeld angewiesen sein, nur weil sie Kinder haben.“ König warnt jedoch: „Die Kindergrundsicherung drohe im Klein-Klein der Haushälter zu zerbröseln.“ Außerdem regt er an, „lieber ein Kinderchancengesetz, das gleichwertige Chancen für von Armut betroffene Familien ermöglicht“, zu etablieren. König kritisiert jedoch, dass sich der Entwurf fast nur um materielle Zahlungen, nicht aber auf die Chancen drehe. Denn Kinderarmut sei nicht nur materielle Armut, sondern auch Bildungsarmut und Teilhabearmut. Deshalb sei eine qualitativ hochwertige Förderung in Kindergarten und Schule nötig. Dabei gehe es nicht zuerst um Beitragsfreiheit, sondern um Investitionen in die Qualität wie beispielsweise den Betreuungsschlüssel.

TOP 24) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes (Drs. 7/5562)

In zweiter Beratung wurde die Gesetzesnovelle der CDU-Fraktion zum Thüringer Landesmediengesetz im Thüringer Landtag diskutiert. Mit dem Entwurf verfolgt die CDU vor allem das Ziel, den im Vergleich zu anderen Bundesländern schwach entwickelten Medienstandort Thüringen zu stärken, indem die Arbeitsbedingungen und unternehmerischen Voraussetzungen für private Rundfunkveranstalter, Zeitungsverlage, Produzenten und andere Medienschaffende insbesondere im Bereich der Kreativwirtschaft verbessert werden. Zu diesem Zweck schlägt die CDU eine Liberalisierung des geltenden Landesmedienrechts in Thüringen sowie eine Anpassung dieses Gesetzes an den aktuell gültigen Medienstaatsvertrag vor. Der medienpolitische Sprecher Christian Herrgott: „Durch die vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Landesmediengesetzes wird der Medienstandort Thüringen konkret gestärkt, indem die unternehmerischen Handlungsspielräume von Medienunternehmen am Standort Thüringen oder von Unternehmern außerhalb Thüringens, die sich künftig potenziell in Thüringen engagieren werden, erweitert und erleichtert werden sollen. Das Gesetz ist quasi ein Medienwirtschaftsförderungsgesetz zur Erhöhung der Wertschöpfung in diesem Bereich in Thüringen, das letztendlich den Medienstandort Thüringen stärken soll.“ Zur Untermauerung seiner Argumente führt Herrgott zahlreiche Zitate betroffener Medienvertreter an, wie u. a. die vernichtende Einschätzung der Film- und Fernsehproduktion GmbH „bildpool“ zur Schieflage des Medienstandortes Thüringen: „Die Thüringer Medienlandschaft produziert nur verkümmert am Existenzminimum.“ Unter Negierung dieser Tatsachen und mit einer für den Medienstandort Thüringen gefährlichen Ignoranz verwehrte eine politische Mehrheit des Landtags von Links (Rot-Rot-Grün) und Rechts (AfD) in einer auffälligen Eintracht die Zustimmung zu dem CDU-Gesetzentwurf und lehnte diesen ab.

TOP 25) Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich (Drs. 7/5754)

Im Ergebnis der zweiten Beratung hat der Thüringer Landtag mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimme einer Änderung des Bibliotheks- und Pressegesetzes zugestimmt. Für die CDU-Fraktion hat der kulturpolitische Sprecher Jörg Kellner die wesentlichen Änderungen bewertet, insbesondere die Festschreibung der Aufgaben der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek als „Landesbibliothek“ sowie der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken. Der CDU-Kulturpolitiker begrüßte ausdrücklich, dass mit der Gesetzesänderung künftig auch öffentliche Bibliotheken vom Land gefördert werden können. Die bisherige Regelung sah lediglich eine Förderung durch die kommunalen Träger von öffentlichen Bibliotheken vor.

TOP 27) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes - Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen (Drs. 7/6269)

Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf begehbare Warenautomaten in den Ausnahmekatalog für Verkaufsstände an Gedenk- und Feiertagen aufnehmen, um deren Betrieb rechtssicher zu machen. In der 102. Plenarsitzung wurde der Gesetzentwurf nicht in die Ausschüsse überwiesen. In seinem Redebeitrag machte Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, zunächst deutlich, warum die CDU damals wie heute eine Ausschussüberweisung begrüßen würde. Man sehe grundsätzlich keinen Handlungsbedarf, weil aus Sicht der CDU der Betrieb der Warenautomaten auch bisher rechtssicher möglich ist. Allerdings verwies er auch auf widerstreitende Ausführungen von Ministerpräsident Ramelow – der keinen Handlungsbedarf sah – und Staatssekretär Götze in der ersten Beratung. „Die Landesregierung habe sogar eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet und man arbeite an einer länderübergreifenden Klarstellung. Das klingt dann leider gar nicht nach: keine Fragen, keine Probleme“, macht Henkel die Notwendigkeit der weiteren Klärung deutlich. Während die CDU einer Überweisung positiv gegenübersteht, kommt eine direkte Zustimmung nicht in Frage. Dafür seien die Ziele zu unterschiedlich. „Wir wollen Rechtssicherheit dafür, dass Kunden den Automaten am Sonntag benutzen können. Die AfD hatte gefordert, dass auch eine Bestückung mit neuen Waren am Sonntag möglich sein sollte. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Mit uns wird es keine Ausweitung der Sonntagsarbeit geben“, erläutert Henkel die Unterschiede zur AfD-Position. In der Abstimmung wurde die Überweisungen in den Wirtschaftsausschuss erneut abgelehnt. Die Ja-Stimmen von CDU, AfD, FDP und einer fraktionslosen Abgeordneten reichten nicht aus, eine Mehrheit gegen die Nein-Stimmen der Koalition zu erlangen. In der anschließenden Abstimmung zum Gesetzentwurf selbst, votiert nur die AfD mit Ja und die Koalition mit Nein. Die CDU hatte sich wie angekündigt, ebenso wie die FDP, enthalten.

TOP 28) Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen (Drs. 7/6299)

Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/DIE Grünen zielt durch die Schaffung einer Öffnungsklausel darauf ab, dass vorberatende Ausschüsse der Kommunen künftig in öffentlicher Sitzung abgehalten werden können. Derzeit finden Sitzungen vorberatender Ausschüsse auf kommunaler Ebene gemäß § 43 Abs. 1 S. 3 ThürKO nicht öffentlich statt. Die Gemeinden, Städte und Landkreise sollen laut Gesetzentwurf durch Regelungen in ihrer Geschäftsordnung Öffentlichkeit bestimmen können. Kommunale Entscheidungen sollen dadurch transparenter und nachvollziehbarer sein. „Die CDU-Fraktion war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung“, betont der innenpolitische Sprecher Raymond Walk. Deshalb sei die vorgeschlagene Regelung, den Kommunen künftig freizustellen, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder eben nicht öffentlich tagen, nicht unmittelbar von der Hand zu weisen. Walk gab allerdings auch zu bedenken, dass die Öffentlichkeit der Ausschüsse gerade für nicht so redegewandte Mitglieder der Ausschüsse eine Hemmschwelle darstellen kann, das Wort überhaupt zu ergreifen. Zudem steige das Risiko, dass öffentliche Konflikte auf dem Rücken der Verwaltungsmitarbeiter ausgetragen werden, die dadurch so stark psychisch belastet sein können, dass sie nicht mehr im Ausschuss Rede und Antwort stehen wollen bzw. ihre Meinung nicht frei äußern. Unangemessene oder rechtswidrige Einschränkungen sieht Walk mit der bisherigen Regelung der Nichtöffentlichkeit vorberatender Ausschüsse nicht. „Schließlich sind die in den vorberatenden Ausschüssen erarbeiteten Vorschläge keine abschließenden Sachentscheidungen. Hier wird quasi die Willensbildung lediglich vorbereitet. Und die weiterführende Beschlussfassung ist somit auch nicht an diese Vorschläge gebunden.“

Der Gesetzentwurf wurde vor dem Hintergrund der geänderten Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion sowie einer Fraktionslosen und schließlich auch in der Schlussabstimmung angenommen. Die CDU-Fraktion stimmte dagegen.

TOP 29) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drs. 7/6270)
dazu: Selbstbestimmte Entscheidungen von Leistungsberechtigten ermöglichen - flächendeckendes Angebot an Leistungsformen sicherstellen (Drs. 7/7432)

Durch die Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch plant die Gruppe der FDP die Zuständigkeit über den Abschluss der Vereinbarungen nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch sowie die Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung vollständig an die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe übertragen. Ein Entschließungsantrag flankiert diesen Vorschlag. Die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner, erklärte dazu: „Wir haben den neuen Ansatz, aus Perspektive der Menschen mit Behinderungen Angebote zusammenzusetzen, die ihnen am besten gerecht werden.“ Dies daure aber in Thüringen zu lange und es gibt zu wenig Anträge, die gestellt werden. So seien personenzentrierte Komplexleistungen nur in wenigen Fällen bewilligt worden. Meißner regte eine Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung an: „Wir wollen auch das Landesverwaltungsamt befragen. Wir wollen die kommunalen Spitzenverbände befragen und wir wollen herausfinden, wo tatsächlich das Problem liegt.“ Der von der CDU-Fraktion beantragten Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung stimmten alle Fraktionen sowie die parlamentarische Gruppe der FDP zu.

TOP 31a) „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt (Drs. 7/7450) sowie
TOP 31b) „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Beschleunigte Digitalisierung der Notfallversorgung“ (Drs. 7/7394)

Mit dem Gesetzentwurf plant die Parlamentarische Gruppe der FDP die Einführung eines Telenotarztes, eine digitale Anwendung zur Ersthelferalarmierung und eine einheitliche Digitalisierungslösung im Rettungsdienst Thüringen. Der Gesetzentwurf der CDU dient ebenfalls der Einführung des Telenotarztes. Dabei wurden allerdings in Abstimmung mit den Betroffenen Probleme gelöst, die im FDP-Entwurf offensichtlich nicht bedacht wurden: beispielsweise die technischen Rahmendaten, die Aufgabenbeschreibung, das Vergabeverfahren, aber auch ein Schiedsgericht oder eine Evaluation. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, beschreibt zum Hintergrund des CDU-Entwurfes, dass die Hilfsfrist (die Zeit bis zum gesetzlich normierten Eintreffen der Notfallrettung) in Thüringen vierzehn Minuten beträgt, im ländlichen Raum sogar siebzehn Minuten. Zippel bemerkt, dass „diese Hilfsfrist leider ebenfalls regelmäßig überschritten“ wird. Selbst, wenn diese Zeit nicht überschritten werde, entstünden bereits nach wenigen Minuten unwiderrufliche Schäden: „Pro verstrichener Minute sterben bei einem Schlaganfall zwei Millionen Hirnzellen ab.“ Auch bei einem Herzstillstand wären nach fünf Minuten Hirnschäden wahrscheinlich, nach acht Minuten stirbt der Patient wahrscheinlich. Zur Verbesserung der Versorgung schlage die CDU-Fraktion nun einen Telenotarzt vor, erklärt Christoph Zippel: „Mit dem Telenotarzt soll ein zusätzliches System geschaffen werden, was notärztliche Kompetenz schnell an den Unfallort bringt, selbst wenn der Notarzt noch nicht eingetroffen ist.“ Dies gäbe auch dem nichtärztlichen Personal vor Ort mehr Handlungssicherheit und erhöhe im Zweifel auch die Handlungskompetenzen. Besonders betont Christoph Zippel: „Unser Gesetzentwurf regelt ganz klar, dass der Telenotarzt den Notarzt nicht ersetzt.“ Es sei ein zusätzliches Strukturelement. Zippel äußert viel Sympathie für die Vorschläge einer digitalen Ersthelferalarmierung sowie einer einheitlichen Digitalisierungslösung für Bettenkapazitäten. Auch dies hat sich die CDU-Fraktion bei der Kassenärztlichen Vereinigung angeschaut. Beide Anträge wurden einstimmig in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Einer von der CDU-Fraktion beantragten Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstimmung stimmte nur die CDU-Fraktion zu. Sie wurde von LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt.

TOP 32) Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht (Drs. 7/7451)

Die CDU will mit ihrem Gesetzentwurf das Thüringer Vergabegesetz verschlanken und anwenderfreundlicher gestalten. Sie folgt dabei den Empfehlungen eines Evaluierungsgutachtens des Wirtschaftsministeriums. In seinem Redebeitrag ging Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, zunächst auf die Genese des Gesetzentwurfes ein. Er erinnerte an den bereits vorliegenden Gesetzentwurf der CDU zum Vergabegesetz aus dem Dezember 2020, der keine Mehrheit gefunden hatte. Die Situation habe sich erst durch einen Entschließungsantrag der CDU zum Haushalt 2022 geändert. Mit diesem wurde die Evaluierung des Gesetzes bis September 2022 beschlossen. Henkel sprach dem Wirtschaftsministerium seinen Dank dafür aus, dass dieser Zeitplan eingehalten werden könnte. Gleichzeitig äußerte er aber auch Kritik. „Unsere Erwartung war, dass das Ministerium das Gutachten zum Anlass nehmen würde, dem Landtag einen Vorschlag für eine Reform des Vergabegesetzes zur Beratung zuzuleiten. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt. Obwohl Sie doch wissen müssten, wie wichtig dieses Thema ist“, macht Henkel seine Enttäuschung über das Nicht-Handeln des Ministers deutlich. Henkel nutzte seine Rede, um Details aus dem Gesetzentwurf vorzustellen. Er betonte, dass Ziel sei, alle fünf Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. So habe man das Gesetz nicht nur verschlankt, sondern auch die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker genutzt und die Anwendungsgrenzen des Gesetzes erhöht. Ein Kernanliegen des CDU-Entwurfs ist außerdem die Abschaffung der Pflicht zur Abgabe von Erklärungen und Formblättern. Henkel hob hervor, dass das Evaluierungsgutachten die grundsätzlichen Positionen der CDU in den meisten Punkten bestätigt habe. Nicht aber beim vergabespezifischen Mindestlohn. Man wolle jedoch das Gutachten in Gänze umsetzen. „Wir folgen den Empfehlungen der Fachleute, die in der Evaluierung beschrieben sind. Auch bei diesem Punkt, obwohl wir anderer Meinung waren. Deshalb haben wir in unseren Entwurf einen vergabespezifischen Mindestlohn von 13,50 Euro aufgenommen“, erläutert Henkel die Position der CDU-Fraktion. Zusammenfassend stellt er fest, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Kompromissangebot handelt. Er beantragte die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss. In der Abstimmung wurde die beantragte Überweisung einstimmig beschlossen.

TOP 33a) Hochschulbauplanung Thüringen 2030 (Drs. 7/5352)

Nach einer ausführlichen Anhörung wurde der Antrag mit wenigen Änderungen nun ins Plenum zurückgebracht. In seinem Redebeitrag ging Christian Tischner, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, auf die Genese im Ausschuss ein. So habe die CDU den Antrag sehr positiv begleitet und auch in der Anhörung habe es sehr viele positive Rückmeldungen gegeben. „Das kann auch nicht verwundern, da viele der getroffenen Feststellungen sich unmittelbar aus dem Positionspapier „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ des Wissenschaftsrates ergeben und dementsprechend auch richtig und sinnvoll sind“, bewertet Tischner die Herkunft der Ideen des Antrages. Er geht zudem darauf ein, dass der Bedarf groß aber die Aktivitäten der Landesregierung bisher überschaubar sind. „Mein großer Wunsch ist, dass wenn wir hier im großen Konsens etwas beschließen, dass dann die Landesregierung auch tätig wird und den Beschluss umsetzt und eben nicht die Arbeit erst bei Gesetzen beginnt“, kommentierte er abschließend in Richtung der Landesregierung und nahm damit Bezug auf eine ganze Reihe von CDU-Initiativen, die trotz Landtagsbeschlusses einfach ignoriert wurden. In der anschließenden Abstimmung wurden zunächst die Beschlussempfehlung und sodann auch der geänderte Antrag mit den Stimmen der CDU und der Koalition beschlossen. AfD und FDP hatten sich enthalten.