Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 107.-109. Plenarsitzung (26.-28.04.2023)

28.04.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“) (Drs. 7/7861)

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/7886)

Thema der Beratung war der von CDU und parlamentarischer Gruppe der FDP eingereichte Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Postenaffäre der Ramelow-Regierung. Nachdem in Folge des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen die Sitzung durch die Einberufung des Ältestenrates und einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unterbrochen wurde, begründete der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, den Antrag mit dem vom Thüringer Rechnungshof festgestellten Fehlverhaltens der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretären und Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei. Der rot-rot-grüne Änderungsantrages entfachte eine hitzige Debatte über die Ausdehnung des Untersuchungsgegenstandes. Der parlamentarische Geschäftsführer, Andreas Bühl, entgegnete dazu: „Der heutige Antrag der Koalitionsfraktionen ist ein weiteres Ablenkungsmanöver. Es gibt ein Untersuchungsausschussgesetz, das vorgibt, dass es ein Minderheitenrecht ist, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wir haben dieses Minderheitenrecht genutzt.“ Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erweitere den Kern des Untersuchungsgegenstandes mit deutlich mehr Fällen und verschiebe die Untersuchung auf andere Zeiträume, so Bühl. Er sieht den Grund dafür in einer weiteren Verzögerungstaktik: „Rot-Rot-Grün bezweckt damit, die Zahl der Fälle so weit auszudehnen, dass der eigentliche Ausgangpunkt, der eigentliche Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses – nämlich die Auswertung der Verfehlung der Regierung Ramelow – zeitlich überhaupt nicht mehr möglich ist. Diese Verfehlungen sind mutmaßlich der größte Untreue-Skandal in der Geschichte dieses Landes und das versucht RRG hier kleinzureden.“ Dem rot-rot-grünen Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der AfD und der Koalitionsfraktionen und damit gegen das Votum von CDU und FDP zugestimmt. Gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses erhob sich kein Widerstand.

TOP 1a) Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/6557)

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (Drs. 7/7817)

Der Gesetzentwurf sieht den Erlass eines Mantelgesetzes zur Anpassung landesrechtlicher Regelungen an das Bundesrecht vor. Hintergrund ist, dass mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) das Recht der Gerichtsdolmetscher bundesweit einheitlich geregelt wird, sodass die landesrechtlichen Regelungen zum Gerichtsdolmetscherwesen ab dem 1. Januar 2023 nichtig sind. Folglich ist eine Anpassung des Fünften Abschnitts des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes erforderlich. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen des ThürAGGVG sowie Anpassungen des Thüringer Justizkostengesetzes vor. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion bewertete den Gesetzentwurf der Landesregierung wie folgt: „Dolmetscher und Übersetzer, die einen entsprechenden Eid abgelegt haben, leisten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare einen wertvollen Beitrag für eine funktionierende Rechtspflege und die Gewährleistung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf Rechtsschutz. Deshalb ist es nur folgerichtig, unsere landesrechtlichen Regelungen zum Gerichtsdolmetscherwesen entsprechend anzupassen. Stellungnahme: „Das Inkrafttreten der bundesrechtlichen Regelungen macht eine Anpassung des Landesrechts zum Gerichtsdolmetscherwesen notwendig, weshalb der Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen ist.“ Nach Annahme der Beschlussempfehlung wurde der Gesetzentwurf bei Enthaltung der AfD beschlossen und in der Schlussabstimmung ebenfalls bei Enthaltung der AfD zugestimmt.

TOP 2a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes Gesetzentwurf der der Fraktion der CDU (Drs. 7/6783) dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Drs. 7/7885)

TOP 2b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/6574)

dazu: Finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen ausgleichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/7852) dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Drs. 7/7838)

In der Plenardebatte wurden zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes beraten. Im CDU-Antrag wurde wichtige Rahmenbedingungen, u.a. zur Verbesserung der generellen Finanzierung der Kindertagespflege auf dem Weg gebracht. Konkret wurde im § 23 des ThürKigaG die seit 2017 unveränderten Sachkostenpauschale von 170 € auf 237 € angehoben und die Untergrenzen der Förderleitungen von 404 € auf 515 € angepasst. Darüber hinaus wurden konkrete Mindestqualifikationskriterien eingeführt und die Möglichkeit geschaffen, dass sich zwei Kindertagespflegepersonen, wie in anderen Bundesländern bereits üblich, zusammenschließen können. Im rot-rot-grünen Gesetzentwurf soll die Verstetigung der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher sowie der Anpassung der tariflichen Anpassung der durchschnittlichen Arbeitszeit von 40 Stunden auf 39 Stunden umgesetzt werden. Hierzu wurde durch die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Parlamentarischen Gruppe der FDP ein Entschließungsantrag eingereicht, der sicherstellen soll, dass der Bildungsausschuss zeitnah über die prognostizierten Mehrkosten, die im Rahmen der Anpassung der Arbeitszeit auf die Kommunen zukommen und wie diese kompensiert werden, informiert wird. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hob in seiner Rede noch einmal die wesentlichen Änderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen hervor und forderte das Bildungsministerium auf, die zugesagten Änderungen für die Kindertagespfleger zeitnah auf den Weg zu bringen. In diesem Zusammenhang kritisierte er abermals die Landesregierung, dass das Parlament nun wiederholt die Arbeit des Ministeriums übernehmen musste und appellierte an den anwesenden Staatssekretär die in den Verhandlungen zugesagte Änderungen schnellstmöglich in die zu überarbeitende Verordnung einzuarbeiten. Fraktionsübergreifend erhielten beide Gesetzentwürfe sowie der Entschließungsantrag ein positives Feedback und wurden folgerichtig auch durch das Parlament einstimmig angenommen.

TOP 3) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag "Dritter Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen" Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/7709)

Ziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist die Verstetigung der Zuwendungen an und die Klärung der materiellen Ausstattung der jüdischen Landesgemeinde. Diese soll damit Ausgaben für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und Verwaltungsaufgaben bestreiten. In seinem Redebeitrag machte Jörg Kellner, kulturpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, dass der Vertrag bereits seit 1993 in Kraft sei und auch festlege, dass Anpassungen an Kostenveränderungen erfolgen müssen. Im Detail sei geplant eine dauerhafte Stelle für Kulturmanagement zu schaffen, die eine befristete Projektestelle ersetzen soll. Für Jörg Kellner ist entscheidend, dass sich jüdisches Leben mit Breitenwirkung präsentieren können muss. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das Jubiläum 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland. Auch gehe es um die Finanzierung der jüdischen Kulturtage. „Dem Parlament ist wichtig, dass diese Verbesserung schnell auf den Weg gebracht wird: die Zusammenlegung der ersten und zweiten Lesung ist ein deutliches Zeichen der Unterstützung des Landtages für Förderung jüdischen Lebens“, bewertet Kellner die ungewöhnliche Maßnahme des Landtages. Er führt aus, dass es auch um die Wiederherstellung der Normalität jüdischen Lebens in Thüringen und den Abbau von Ressentiments gehen müsse. „Mein Wunsch ist, dass wir irgendwann keine Polizei mehr vor Synagogen nötig haben“, formulierte Kellner das Ziel der Förderung. Er warb abschließend um breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. Nachdem keine Ausschussüberweisung beantragt wurde, wurde unmittelbar die zweite Beratung und damit die Abstimmung aufgerufen. Dort wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

TOP 4) Nach CDU und FDP legt auch Rot-Rot-Grün ein Rettungsdienstgesetzentwurf vor - Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes“ (Drs. 7/7780)

Mit diesem Gesetzentwurf wollen die regierungstragenden Fraktionen vor allem drei neue Komponenten in das Rettungsdienstgesetz einfügen: 1. Soll eine zusätzliche Lehrleitstelle geschaffen werden; 2. Sollen die rechtlichen Grundlagen für den Telenotarzt geschaffen werden und 3. Sollen gesetzliche Schranken zur Einführung neuer Versorgungssysteme entfallen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, äußerte große Sympathie für die Einführung neuer Versorgungssysteme. Dies mache vor allem mit Blick auf die mit der Landeskrankenhausplanung Sinn, bei der die Frage des Patiententransports eine größere Rolle spielen müsse. Gleichzeitig gelte aber, dass der Rettungsdienst nicht zum Experimentierfeld geraten solle. Vor allem mit Blick auf die vorgesehenen Regelungen des Telenotarztes freut sich Zippel, „dass Rot-Rot-Grün damit auch die Notwendigkeit des Telenotarztes in Thüringen anerkennt, nachdem unsere Fraktion diesen bereits seit 2021 im Rahmen parlamentarischer Initiativen einfordert“. Im Gegensatz zum bereits im Innenausschuss befindlichen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ermangele es dem Entwurf von Rot-Rot-Grün jedoch an einer Ausformulierung der Qualifikation und korrekten Definition des Telenotarztes. Auch in der Aufgabenbeschreibung bestehe Nachbesserungsbedarf, da sie „eine Reihe an Aufgaben, wie beispielsweise die telemedizinische Patientenaufklärung, die Unterstützung von Notärzten durch telenotfallmedizinisches Konsil oder die telemedizinische Patientenverlegung, welche im rot-rot-grünen Entwurf leider fehlen“, enthalte. Außerdem seien die technischen Mindestvoraussetzungen des Telenotarztes nicht ausreichend definiert. Besonders kritisiert Zippel: „In Ihrem Gesetzentwurf fehlt die Festlegung, dass die telenotärztliche Versorgung ein ergänzendes Strukturelement des Rettungsdienstes ist und damit die Pflicht zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung nach § 7 Abs. 1 nicht aufgehoben wird.“ Denn wenn der Notarzt durch den Telenotarzt ersetzt werden, verbessere dies die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht. Zippel fasst zusammen: „Insofern wünschte ich, Sie hätten einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf eingereicht oder wenigstens vollständig abgeschrieben.“ Im Sinne einer schnellen konstruktiven Lösung für eine zügige Einführung des Telenotarztes sprach sich Zippel für eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes aus. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aus allen Fraktionen in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

TOP 5) AfD streut erneut Fake-News - Antrag der Fraktion der AfD „Arzneimittelsicherheit wiederherstellen, Freiheit der Wissenschaft respektieren und ärztliche Berufsfreiheit wertschätzen“ (Drs. 7/6271)

Die Fraktion der AfD fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Rücknahme von bürokratischen Erleichterungen hinsichtlich des Vertriebs von Arzneimitteln einzusetzen, die während der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt wurden. Gleichzeitig sollen alle Impfkampagnen beendet und der § 20a des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden. Weiterhin missbraucht die AfD-Fraktion diesen Antrag erneut, um einen rhetorischen Feldzug gegen Impfungen und Impfaufklärung zu unternehmen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, vermerkte dazu: „Gegen Impfen, gegen Testen, gegen Masken – also gegen alles, was in irgendeiner Weise Schutz bieten könnten.“ Insbesondere kritisiert er die Falschbehauptung, alle Maßnahmen seien nicht erforscht worden. Mit Blick unter anderem auf Masken gibt er zu bedenken, dass seit Jahrzehnten Masken im medizinischen Bereich eingesetzt werden und zahlreiche Infektionen vermieden haben. Der Antrag wurde durch Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD-Fraktion abgelehnt.

TOP 6) Lehrerbildung weiterdenken - Schritte zu einer Reform der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung - Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/6304)

Der Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen befasst sich mit Änderungen in der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung. Hierbei stehen vor allem Strukturänderungen, die Erneuerung des Arbeitsrahmens für Fachleiter und Änderungen der Einstellungspraxis von ausgebildeten Lehrkräften im Fokus. Des Weiteren soll die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte optimiert und die Digitalisierung bei Lehramtsabsolventen als auch Quer- und Seiteneinsteigern verbessert werden. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, führte in seiner Rede aus, dass es für unser Bildungssystem essenziell sei, wesentlich mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Die Zeiten des Personalüberhangs sei schon lang vorbei, mittlerweile stehe Thüringen bundesweit in einem massiven Wettbewerb um Lehrkräfte. Ebenso betonte er, dass es notwendig sei, sich intensiver um die so dringend benötigten Seiteneinsteiger zu kümmern und kritisierte in diesem Zusammen die Landesregierung, dass dies aktuell nur halbherzig geschehe und auch in vielen weiteren Themenfeldern die umsetzen viel langsam angegangen werde. Mit Blick auf die Seiteneinsteiger resümierte er, dass dringend etwas getan werde müssen und sich die Fraktion gemeinsam im Sinne der Fachkräftegewinnung hier verständigen sollten. Dafür seien Teile des Antrags durchaus eine Diskussionsgrundlage. Der Antrag wurde schließlich fraktionsübergreifend in den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

TOP 7) „Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten - Fehlgeleitete Energiewende beenden, Merit-Order-Regel aussetzen, Nord-Stream-Pipelines reparieren und in Betrieb nehmen, Steuern senken“ Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6305)

Die AfD präsentiert einen breit gefächerten Strauß an Vorschlägen, die am eigentlichen Problem der Energiepreiskrise vorbeigehen. In seinem Redebeitrag wies Thomas Gottweiss, umwelt- und energiepolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, auf zentrale Unstimmigkeiten im Antrag der AfD hin. So behauptet die AfD, dass die Belastungen im Energiebereich eine Folge der Sanktionspolitik gegenüber Russland seien. „Damit verdrehen Sie die Tatsachen. Die Ursache sind nicht die Sanktionen gegen, sondern das Handeln Russlands“, macht Gottweiss klar. Er weist darauf hin, dass Russland schon lange vor dem Krieg begonnen habe, Gasspeicher zu kaufen und nicht zu füllen, Liefermengen einzuschränken und den Preis nach oben zu treiben. Zur Forderung der AfD, die Nordseepipelines zu reparieren, entgegnete Gottweiss: „Es gibt zwei landgebundene Leitungen, die funktionsfähig sind. Da fließt aber kein Gas, denn Russland hat uns das Gas abgedreht. Nicht umgekehrt.“ Weiter wies Gottweiss darauf hin, dass die AfD die Funktion der Merit-Order-Regel nicht verstanden habe. Die Regel sei nicht das Problem, sondern der darauf aufbauende Preismechanismus müsse reformiert werden. Als weitere Falschaussage der AfD verwies er die Behauptung, die Ausrichtung auf erneuerbare Energien erhöhe die Abhängigkeit von Energieimporten. „Abhängig von Importen sind wir doch gerade bei den fossilen Energieträgern. Wir importieren Steinkohle, Erdöl und Erdgas“, zeigt Gottweiss die reale Situation auf. Insgesamt sei der Antrag der AfD so voller Fehler, dass man ihm nicht zustimmen könne. In der abschließenden Abstimmung wurde der Antrag der AfD nicht in die Ausschüsse überwiesen und auch in der direkten Abstimmung abgelehnt. Nur die AfD selbst hatte dafür gestimmt.

TOP 8) „Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft“ Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6306 / Neufassung

dazu: "Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen - Energieversorgung auch für Thüringen sichern" Alternativantrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/7851)

Der Antrag der CDU sucht bestehende Lücken im an sich sinnvollen Antrag der AfD zu füllen und zu konkretisieren. In seinem Redebeitrag machte Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, deutlich, dass der Ausstieg aus der Kernkraft zum aktuellen Zeitpunkt ein Fehler ist. Die Verknappung der Angebotsmenge führe zwangsläufig zur Erhöhung der Preise, und das obwohl Deutschland bereits jetzt einen der höchsten Preise weltweit habe. „Dabei war der Energiepreis bis vor kurzem noch einer der Standortvorteile Deutschlands und ist jetzt einer der Nachteile“, macht Henkel das Dilemma der deutschen Energiepolitik deutlich. Er erinnert an die Aussagen des Bundeswirtschaftsministers, der Kernkraft in der Ukraine völlig ok findet, aber in Deutschland diese abschafft. „Es geht nicht um Sinn und Unsinn, sondern ums Lebenswerk der Grünen Vorkämpfer. Auch unsere Kraftwerke sind gebaut, sind bereits abgeschrieben, und sie sind nach wie vor die sichersten der Welt. Wenn es ein Land gibt, indem ein Weiterbetrieb ökonomisch wie ökologisch sinnvoll wäre, dann Deutschland“ fast Henkel die Position der CDU zusammen. Weiter ging Henkel auf die wesentlichen Unterschiede des Alternativantrages ein. So macht die CDU deutlich, dass die Bundesregierung neue Brennstäbe erwerben müsse, benennt klar die fünf weiterzutreiben Reaktoren, wirbt für die Fortsetzung von Forschung zur Kernenergie und spricht sich gegen das faktische Exportverbot für Anlagentechnologie aus. Er stellt in Frage, warum unsere Industrie die Chance genommen wird, am Bau der Anlagen um uns herum mitzuwirken. „Unsere deutschen Firmen könnten mit ihrer Expertise dafür sorgen, dass es Anlagen werden, die höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das kann doch nur in unserem Interesse sein. Dass jetzt französische und chinesische Unternehmen in Polen zum Zug kommen sollen, ist nicht im Interesse Deutschlands“, erläutert Henkel die Forderung. Er warb für eine Überweisung beider Anträge in den Umwelt- und Energieausschuss. In der anschließenden Abstimmung wurde zunächst der Antrag der AfD behandelt. CDU und AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten hatten für die Überweisung gestimmt. Die Überweisung scheiterte an den Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP. Ohne Überweisung wurde direkt über den Antrag abgestimmt. Er wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP gegen die Ja-Stimmen der AfD und bei Enthaltung der CDU abgelehnt. Anschließend wurde der Antrag der CDU mit den Stimmen von CDU, AfD, FDP und den fraktionslosen Abgeordneten in den Ausschuss überweisen. Die Koalition hatte dagegen gestimmt.

TOP 9) „Den demokratischen Willensbildungsprozess verteidigen, Angriffen auf politisch engagierte Bürger sowie Amts- und Mandatsträger entschieden entgegentreten“ Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 7/6307)

dazu: „Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie“ Alternativantrag der Fraktion der FDP (Drs. 7/7243)

Ihren Antrag begründet die AfD mit der steigenden Zahl der polizeilich erfassten Angriffe auf Amts- und Mandatsträger im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2018. Als Konsequenz wird die Landesregierung u.a. aufgefordert, ein wirksames Konzept zur Prävention von Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger und politisch engagierte Bürger vorzulegen und eine lückenlose Erfassung tätlicher Angriffe vorzunehmen. Dazu reichte die Parlamentarische Gruppe der FDP einen Alternativantrag ein. Die politisch motivierten Straftaten haben im Jahr 2022 mit 3156 Straftaten einen traurigen Höchststand erreicht, entgegnete der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk. „Ich mache mir ernsthaft Sorgen um die Verfasstheit unseres Staates, den Zusammenhalt in der Gesellschaft und damit letzten Endes unserer Demokratie. Denn die Folge dessen ist doch der Vertrauensverlust in Staat und staatliche Institutionen und dieser führt unweigerlich zur Abkehr von der Politik und stärkt letzten Endes die politischen Ränder.“ Die AfD-Fraktion beantragte die Überweisung ihres Antrages in den Innen-und Kommunalausschuss, welche mit den Stimmen der CDU, der FDP und den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. In der Hauptsache wurde auch der gesamte AfD-Antrag mit gleicher Stimmenverteilung abgelehnt. Die Überweisung des Alternativantrages der FDP wurde einstimmig angenommen.

TOP 10) „Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!“ Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/6817 - Neufassung)

Mit ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, Maßnahmen zur Krisenprävention in Thüringen umzusetzen, unverzüglich eine Aufstockung des Katastrophenschutzfonds vorzunehmen, bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 ein aktuelles Krisenmanagementkonzept vorzulegen, sich auf Bundesebene für eine weitere Stärkung des Bevölkerungs- und Zivilschutzes, für die Errichtung eines von acht geplanten Logistikzentren des Bundes in Thüringen sowie für die Stationierung einer der geplanten "Labore 5000"-Einheiten in Thüringen einzusetzen. „Thüringen muss sich besser auf Naturkatastrophen vorbereiten. Es ist offensichtlich, dass Thüringen Nachholbedarf beim Krisenmanagement im Ernstfall hat“, erklärte dazu der CDU-Innenpolitiker und Feuerwehr-Experte Jonas Urbach. Der von der CDU-Fraktion beantragten Überweisung in den Innen- und Kommunalausschuss stimmten alle Fraktionen sowie die parlamentarische Gruppe der FDP zu.

TOP 11) „Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren“ Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/7710)

Der Abgeordnete Malsch unterstützte die Forderung des Antrages, regionale Rohstoffe und Ressourcen besser zu nutzen und örtliche Vorkommen wieder zu aktivieren. Aber Menschen, die das Handwerk des Lehmbaus noch beherrschen, sind rar. Auch hier ist der Fachkräftemangel ein großes Hemmnis. Und es ist doch gerade hier wünschenswert, diese Traditionen mit der Moderne zu verbinden. Innovatives ökologisches Bauen und Sanierung von Altbauten mittels Lehmbau hätte schon vor zwei Jahren bei der Novellierung der Thüringer Bauordnung mit einbezogen werden können. Denn das Wohnklima lässt sich mit diesen bewährten Baustoffen deutlich verbessern. Der Antrag wurde einstimmig zur weiteren Diskussion in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

TOP 12) „Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen“ Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/7779)

Die Koalition hat einen Antrag vorgelegt, der viele Vorschläge zur Förderung von Investitionen macht und sich zur Finanzierung dieser Vorhaben auslässt. In seinem Redebeitrag lobt Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, zunächst, dass es sich um einen sehr zielführenden Antrag handelt, geht es doch um Investitionen in Nachhaltigkeit. „Nachhaltiges Handeln ist Teil der DNA der Christdemokratischen Politik“ macht Henkel. Er lobt auch die Feststellung der besonderen Verantwortung der öffentlichen Hand. „Denn oftmals ist es doch so, dass die Regierungen in Land und Bund sich irgendwas ausdenken, was Unternehmen und Privathaushalte machen sollen. Und wenn man nachfragt, wie es bei der öffentlichen Hand selber aussieht, dann ist es meist düster“ bemängelt Henkel und erinnert an die kleine Anfrage zur Anzahl von Solaranlagen auf Dächern der Liegenschaften des Freistaates. Henkel betonte jedoch auch, dass es neben Licht auch Schatten im Antrag gebe. Dies betreffe vor allem die Fragen der Finanzierung. Er bemängelte insbesondere, dass Geld aus den Wirtschaftshilfen des Sondervermögens abgezogen werden solle. Dabei seien sowohl im Haushalt, als auch im Sondervermögen die vorhandenen Investitionsmittel nicht ausgeschöpft worden. „Ich würde vorschlagen das Geld, das für Investitionen gedacht ist, auch dafür zu verwenden, statt Mittel aus dem Bereich der Hilfen abzuziehen. Erstmal mit dem Geld arbeiten was man hat und nicht ständig nach neuem rufen“ empfahl Henkel den antragstellenden Fraktionen. Aufgrund des gemischten Bildes des Antrages beantragte er die Überweisung in den Haushalts- und in den Wirtschaftsausschuss. In der abschließenden Abstimmung wurden die beiden von Henkel beantragten und von Taubert begrüßten Überweisungen dennoch mit der Stimmenmehrheit der Koalition abgelehnt. Der Antrag wurde anschließend mit den Stimmen der in der Mehrheit befindlichen Minderheitskoalition angenommen.

TOP 14) Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Wahlvorschlag der Fraktion der LINKEN (Drs. 7/7830)

Die von der Linksfraktion vorgeschlagene Kandidatin Renate Licht erhielt in geheimer Wahl bei 86 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 60 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtages und ist damit gewählt. Sie erklärte, dass sie die Wahl annimmt und wurde anschließend ernannt und vereidigt.

TOP 15) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7807)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga erhielt in der 108. Sitzung in geheimer Wahl bei 86 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 27 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 109. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga in geheimer Abstimmung bei 71 abgegebenen gültigen Stimmen mit 24 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 17) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 "Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf - Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“, Wahlvorschlag der AfD (Drs. 7/7808)

Die vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann erhielt in geheimer Wahl bei 85 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und bei vier Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Nachdem die Bewerberin nunmehr in einer zweiten Wahlwiederholung keine Mehrheit gefunden hat, kann es keine weitere Wiederholung mit der Bewerberin geben.

TOP 18) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/7831)

Der von der Fraktion die Linke vorgeschlagene Abgeordnete Sacha Bilay erhielt auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtages. In geheimer Wahl erhielt er bei 86 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, nur 45 Ja-Stimmen, zugleich auch 38 Nein-Stimmen. Es gab zwei Enthaltungen. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

TOP 19) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7810)

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Stefan Möller auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 86 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

TOP 20) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7811)

Die von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Corinna Herold erhielt in der 108. Sitzung in geheimer Wahl bei 86 abgegebenen gültigen Stimmen mit 35 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 109. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt die vorgeschlagene Abgeordnete Corinna Herold in geheimer Abstimmung bei 71 abgegebenen gültigen Stimmen mit 27 Ja-Stimmen und 40 Nein-Stimmen und bei vier Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 21) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der Grünen (Drs. 7/7794)

Der von den Grünen vorgeschlagene Kandidat Tim Strähnz erhielt in geheimer Wahl bei 86 abgegebenen Stimmen, davon zwei ungültige Stimmabgaben, mit 53 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und ist damit gewählt. Er erklärte, dass er die Wahl annimmt und wurde anschließend ernannt und vereidigt.

TOP 23a) „Zugverkehr in Ostthüringen nicht abhängen: Saalebahn und Mitte-Deutschland-Verbindung in Qualität und Quantität weiter ausbauen!“ (Drs. 7/7702)

In der Aktuellen Stunde der SPD erläuterte der Saalfelder Abgeordnete Maik Kowalleck den Standpunkt der CDU-Fraktion. Um die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsangebote zu steigern, braucht es langfristige Verlässlichkeit in Qualität und Quantität. Ohne ein zielgerichtetes Gegensteuern würde das Inkrafttreten des Fahrplans auch zu einer Reduzierung der Angebote um bis zu 30 Prozent führen. So stoßen die Pläne für den zukünftigen Bahnverkehr auf der Saalbahn, die auch den Wegfall des Halb-Stunden-Taktes zwischen Saalfeld und Jena vorsehen, auf große Kritik bei den betroffenen Kommunen und Bahnnutzern. So gibt es 28.000 Einpendler in die Region und 12.000 Auspendler aus Saalfeld-Rudolstadt, die die Bahnverbindung täglich nutzen. Mit den geplanten Neuerungen wäre u.a. eine regelmäßige schnelle Anbindung an die Region Halle/Leipzig nicht mehr vorhanden. Damit wird der Nahverkehr mit dem jetzigen Entwurf auf das Niveau des Jahres 2000 zurückversetzt. Für die Pendler zwischen Saalfeld, Jena und Naumburg würde dann ab Dezember tagsüber nur noch jede Stunde ein Zug auf der Saalbahn fahren. Insbesondere bedeutet das mit Blick auf das zu erwartende erhöhte Fahrgastaufkommen durch das 49-Euro-Ticket einen großen Einschnitt für die Bahnkunden und ist zudem kontraproduktiv unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes. Das bedeutet einen großen verkehrspolitischen Rückschritt für die Region. Dagegen müsse die Landesregierung vorgehen, so Kowalleck: „Wachen Sie endlich auf und verlassen Sie den Schlafwagen“, forderte der CDU-Abgeordnete mit Blick auf die Ramelow-Regierung.

TOP 23b) „Eine Zukunft für die Bildung: Thüringer Schulpolitik muss mehr sein als Verwaltung des Niedergangs“ (Drs. 7/7776)

In der Plenardebatte zur Aktuellen Stunde der AfD diskutierten die Abgeordneten über den schulpolitischen Kurs der Landesregierung, der nicht nur Eltern verunsichere, sondern bei vielen Lehrkräften angesichts zahlloser Defizite in der Bildungspolitik viele Frage aufwerfe. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, kritisierte in seiner Rede zunächst die Polemik, mit der AfD-Fraktion agiere. Diese rufe nun schon das zweite Mal eine Aktuelle Stunde zur Bildungspolitik auf, ohne sich an der inhaltlichen Arbeit im Bildungsausschuss mit eigenen Initiativen aktiv zu beteiligen. In diesem Zusammenhang skizzierte er die aktuelle unbefriedigende Bildungspolitik der rot-rot-grünen Landesregierung und forderte den Bildungsminister auf, endlich mehr Lehrer einzustellen und auszubilden. Exemplarisch hierzu dazu nannte er das stockende Agieren des Bildungsministeriums bei der Schaffung des dringend notwendigen MINT-Zentrums an der FSU Jena und verwies auf weitere Problemlagen, die von der Landesregierung schlichtweg ignoriert werden.

TOP 23c) „Workers Memorial Day am 28. April 2023 – Arbeitsschutz in der Baubranche in Thüringen ernst nehmen und nachhaltig absichern“ (Drs. 7/7790)

Der Workers Memorial Day (Gedenktag für verstorbene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) wird jährlich am 28. April begangen, um derjenigen zu gedenken, die bei der Arbeit ums Leben gekommen oder durch Verletzungen und Krankheiten am Arbeitsplatz geschädigt wurden. Dieser Tag wurde erstmals im Jahr 1984 von der Gewerkschaft der britischen Minenarbeiter ins Leben gerufen und wird mittlerweile weltweit begangen. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, machte für die CDU-Fraktion in der von der Fraktion der LINKEN eingereichten Aktuellen Stunde deutlich: „Für uns steht fest, dass alles dafür getan werden muss, dass Arbeitsunfälle vermieden werden.“ Gleichzeitig verwies König auf die Entwicklung des Arbeitsschutzes seit der Wiedervereinigung und regt einen Vergleich des Arbeitsschutzstandards zwischen Staaten wie Großbritannien, Deutschland, aber auch Entwicklungsländern an. Gegenüber den Antragstellern betont König, es sei „wichtig, dass nicht undifferenziert der Verdacht gegenüber einer ganzen Branche geschürt“ werde. Wenn es jedoch konkrete Belege gäbe, müsse dies rechtlich zweifelsfrei geahndet werden. Über diese Punkte hinaus gelten bundesweit einheitlich die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Diese sind jedoch durch den Thüringer Landtag nicht beeinflussbar. König machte deutlich: „Wenn wir als Land konkret etwas tun können, wäre das aus meiner Sicht, die Durchsetzung der bestehenden Vorschriften zu verstärken. Für Durchsetzung ist seit 2014 Ihre Landesregierung zuständig, der sie mit derartigen Aktuellen Stunden ein schlechtes Zeugnis ausstellen.“

TOP 23d) „Ideologische Verbote statt moderner Energiepolitik -Gefahr für eine bezahlbare, saubere und sichere Energieversorgung in Thüringen?“ (Drs. 7/7791)

Die energiepolitischen Fehlentscheidungen der aktuellen Bundesregierung häufen sich. Mit ihrer aktuellen Stunde gibt die CDU-Fraktion Anlass, Bilanz zu den jüngsten Entscheidungen der Berliner Regierung zu ziehen, die auch auf Thüringen gravierende Auswirkungen haben. In seinem Redebeitrag gab Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, einen Überblick über die Fehlentscheidungen. Insgesamt forderte er dazu auf, auf Expertenmeinungen zu hören, anstatt einer ideologischen Linie zu Folgen. Erster Punkt der Aufzählung war das Heizungsgesetz des Bundeswirtschaftsministers. „Habecks Gesetzentwurf überfordert die Bevölkerung und geht völlig an der Lebensrealität der Menschen im ländlichen Thüringen vorbei“, kritisierte Henkel. Die Regierung solle auf die Experten hören, die ganz klar aufzeigten, dass das Vorhaben unrealistisch sei. Im weiteren Verlauf seiner Rede ging Henkel auch auf den Atomausstieg, das Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren und die Forschungsergebnisse der ETH-Zürich zur Aufforstung ein. „Kalamitäten in versiegelte Flächen umzuwandeln – und sei es auch für Windräder – ist kontraproduktiv“, stellte Henkel klar. Zum Abschluss richtete er noch einen deutlichen Appell an die Regierenden in Bund und Land: „Sehen Sie ein, dass eine Politik, die Energie so verteuert, dass Industrie aus Deutschland abwandert, dem Klima schadet. Denn die Industrieproduktion ist doch dann nicht weg, sie ist nur woanders. Und durch die Abwanderung der Industrie werden dort mehr Emissionen zusätzlich ausgestoßen, als hier eingespart. Das schadet Deutschland und Thüringen und es schadet am Ende auch der ganzen Welt.“

TOP 23 e) „Immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide - Welche Konsequenzen muss der Freistaat ziehen?“ (Drs. 7/7792)

Die aktuelle Stunde der FDP führte dazu, dass sich der Thüringer Landtag in einer weiteren Episode mit der Grundsteuerreform beschäftigte. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, betonte, dass in den letzten Monaten seine Fraktion immer wieder mit zahlreichen Initiativen den Fortgang der Reform als „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht“ kritisiert hat. Nun bescheinigt ein aktuelles Rechtsgutachten dem in Thüringen gewählten Bundesmodell die erneute Verfassungswidrigkeit. Bereits 50.000 Thüringer Grundbesitzer haben gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch eingelegt. In diesem Zusammenhang fordert die FDP in einem Plenarantrag, sämtliche Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen. Ein solcher Vorbehalt würde auch aus Sicht der CDU-Fraktion für mehr Rechtssicherheit sorgen und das Prozedere vereinfachen. Kowalleck wies darauf hin, dass leider noch immer nicht feststeht, wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden. Eines jedoch stünde bereits jetzt fest: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

TOP 23f) „Aus für Atomstrom - rein in die Erneuerbaren in Thüringen!“ (Drs. 7/7806)

In der Debatte zur Aktuellen Stunde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nannte der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, den nun von der Ampel-Regierung final vollzogenen, vollständigen Atom-Ausstieg im Bund in der derzeitigen Situation der weltweiten Energiekrise einen „schwerwiegenden Fehler“. Die sich massiv veränderten Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft in Deutschland seien hierbei nicht beachtet worden. Entscheidend sei die Bereitstellung der gesicherten Leistung im Rahmen der Grundlast. „Während sich Bundeswirtschaftsminister Habeck dazu hinreißen lässt, die ukrainischen Atomkraftwerke als sicher und unverzichtbar für die dortige Energiewirtschaft hinzustellen, haben er und seine Parteifreunde in Deutschland alles darangesetzt, die sichersten und modernsten Atomkraftwerke der Welt permanent schlecht zu reden und nun auch abzuschalten“, sagte Gottweiss. Diese Kurzsichtigkeit werde der deutschen Energiewirtschaft noch schwer zu schaffen machen. Mit dem Abschalten der Atommeiler und dem gleichzeitigen massiven Hochfahren der Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung entlarve sich der Ruf nach einer dringend notwendigen CO2-Einsparung zur Abwendung der Klimakrise selbst. Damit verlasse sich die derzeitige Bundesregierung auf den europäischen Strommarkt. Der Import von Energie werde so zu einem weiteren Preistreiber der Inflation.

TOP 27) Thüringer Gesetz zur vereinfachten Ausreichung von Leistungen zur Bewältigung der Energiekrise, Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/7464)

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (Drs. 7/7828)

TOP 28) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz („Energie-Härtefallhilfen-Gesetz“), Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/7464)

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (Drs. 7/7829)

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich mit der Fortberatung zweier Gesetzesinitiativen, die dafür sorgen sollen, dass die im November und Dezember beschlossenen Energiehilfen für die Thüringer Kommunen, die Wirtschaft und die Schulen nun auch endlich gezahlt werden. Nachdem im März-Plenum die beiden Gesetzentwürfe in erster Lesung eingebracht und in den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde, konnte dort in einem Anhörungsverfahren mit verkürzter Anhörungsfrist zügig eine positive Beschlussempfehlung erreicht werden. Der finanzpolitische Sprecher, Maik Kowalleck, resümierte die Ergebnisse aus dem Anhörungsverfahren: „Eine schnelle Lösung ist von allen Seiten willkommen – je eher desto besser!“ Mit einer Änderung des Hilfsfonds-Gesetzes erleichtert die CDU-Fraktion die Auszahlung deutlich. Die bisher auf Wunsch von Rot-Rot-Grün sehr eng gefassten Auszahlungskriterien werden. Vereinfacht wird somit die Auszahlung an in Not geratene private und kommunale Unternehmen, Vereine, freie Träger, Krankenhäuser sowie weitere Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur und Bildung, Jugendhilfe, Wissenschaft, Forschung und Soziales. „Bislang hat die Ramelow-Regierung immerzu den Schwarzen Peter hin und hergeschoben, warum die Hilfen nicht fließen können. Mal fehlte die Zuständigkeit, mal war die Zweckbestimmung nicht passgenau – damit muss jetzt Schluss sein“, begründete Kowalleck die CDU-Gesetzesinitiative. Beide Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen aller Parlamentarier des Thüringer Landtags beschlossen.