Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 110.-112. Plenarsitzung (31.05.-2.06.2023)

02.06.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022

Der Thüringen-Monitor 2022 legt insgesamt einen Schwerpunkt auf die Betrachtung der Unterschiede zwischen den Einstellungen der Stadt- und der Landbevölkerung in Thüringen. Viele Thüringer fühlen sich politisch und wirtschaftlich abgehängt, ein Gefühl, das im ländlichen Raum stärker verbreitet ist. Nur noch jeder zweite ist mit dem Funktionieren der Demokratie im Freistaat zufrieden. Ein Befund, der bei vielen Beobachtern und den Fraktionen im Landtag mit Sorge betrachtet wird. In seiner Antwort auf die Regierungserklärung von Ministerpräsident Ramelow machte der Fraktionsvorsitzende Mario Voigt die Politik der Landesregierung für die Unzufriedenheit der Menschen in Thüringen verantwortlich. „Der Thüringen-Monitor ist der wissenschaftlich begründete Misstrauensantrag gegen die Leistungen der Ramelow-Regierung, ausgestellt von den Menschen in diesem Land“, sagte Voigt in der Debatte. In seiner Rede betonte er, dass sich die Menschen in Thüringen eine Regierung wünschten, die die großen Themen wie Bildung und Gesundheit anpacke, anstatt ihnen ideologische Vorschriften zu machen und sich in Nischenthemen zu verzetteln. Die geringe Zufriedenheit mit der Demokratie habe nichts damit zu tun, dass die Thüringer die Politik ablehnten, sondern dass sie zurecht eine bessere Politik zu Wohle des Landes erwarteten.

TOP 2) Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung
(Drs. 7/7148)

Mit dem Zustimmungsgesetz wurde in zweiter Beratung eine Änderung des 3. Medienstaatsvertrages beschlossen. Durch Änderungen in Artikel 1 sollen im Medienstaatsvertrag der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Beauftragung der Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradlos an die Lebenswirklichkeit veränderter Mediennutzung angepasst und flexibler ausgestaltet werden. Mit den Neuregelungen soll sichergestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag nachkommen kann. Zugleich wird durch die Änderungen des Medienstaatsvertrages die Rolle der Gremien in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Dies entspricht dem ständigen Auftrag an den Gesetzgeber, die Rundfunkordnung, einschließlich der Struktur der Rundfunkanstalten auszugestalten und dabei am Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Herrgott stellte in seiner Rede den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion vor, der ihre Position zur Reform des ÖRR deutlich macht und insbesondere die Kritikpunkte des Medienstaatsvertrages herausstellt: „Der vorliegende Vertragsentwurf kann nur ein erster Schritt in Richtung Reform des ÖRR sein, wobei vor allem Vorschläge zur Finanzierung des ÖRR, insbesondere zur Ausgestaltung des Rundfunkbeitrages, generell fehlen“, so Herrgott. Da der Gesetzentwurf diesen Forderungen nicht nachkommt, konnte die CDU-Fraktion diesem ihre Zustimmung nicht geben. Mit den Stimmen der rot-rot-grünen Regierungskoalition wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die Fraktion der AfD und die Koalitionsfraktionen von Rot-Rot-Grün lehnten gemeinsam den Entschließungsantrag der CDU ab, somit erhielt dieser keine Mehrheit.

TOP 3) Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Gesetzentwurf der Landesregierung
(Drs. 7/7449)

Bei dem Gesetzentwurf geht es um die „Zerlegung“ der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer. Die Thüringische Waisenstiftung wurde 1926 durch den Landtag von Thüringen per Gesetz beschlossen, sodass deren Auflösung fast 80 Jahre später auch nur per Gesetz erfolgen kann. Beide Stiftungen sind öffentlich-rechtliche Stiftungen, die von Beginn an bereits eng zusammenarbeiten. Seit 1947 steht die Thüringische Waisenstiftung unter der Verwaltung der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer. Die Auflösung wird erforderlich, da die Bedeutung der Thür. Waisenstiftung aufgrund verbesserter sozialrechtlicher Absicherungen von Waisenkindern und aufgrund einer fehlenden Nachfrage stark gesunken ist und de facto bedeutungslos geworden ist. Falls Waisen künftig außerhalb der öffentlichen Fürsorge Unterstützung benötigen, können sie das trotzdem weiterhin über die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer tun. Ohne Aussprache wurde der Gesetzentwurf in 2. Beratung einstimmig beschlossen.

TOP 4) Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes - Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 7/6470)

Die AfD sucht mir ihrem Gesetzentwurf die verfasste Studierendenschaft in Thüringen abzuschaffen. In seinem Redebeitrag erteilte Christian Tischner, hochschulpolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, dem Anliegen der AfD eine klare Absage. „Der Antrag zeigt das Prinzip der AfD. Sie schwingen die große Abrissbirne und lassen nur Trümmer zurück“ bewertet Tischner das Vorgehen. Er macht deutlich, dass der Vorschlag der AfD nicht konstruktiv ist und keine Alternative zu den verfassten Studierendenschaften aufzeigt. „Das alle Statusgruppen der Universitäten, von den Professoren über die Beschäftigten bis hin zu den Studierenden, gemeinsam über die Geschicke der Universität beraten, hat zu Recht Verfassungsrang“ macht Tischner die Haltung der CDU deutlich. An die Adresse der AfD wird Tischner deutlich: „Würde Ihr Gesetzentwurf Realität, es wäre nicht mal mehr sichergestellt, dass die Gruppe der Studierenden überhaupt noch effektiv an der Selbstverwaltung teilnehmen kann.“ Es brauche aber eine starke Interessenvertretung der Studierenden und deshalb werde die CDU diesen Gesetzentwurf ablehnen. In der Abstimmung wurde die Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft von allen Fraktionen und Gruppen außer der AfD selbst abgelehnt.

TOP 5) Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes -Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/8029)

Nach der CDU hat mit mehreren Monaten Verzögerung nun auch die Koalition einen Gesetzentwurf zur Reform des Vergabegesetzes vorgelegt. In seinem Redebeitrag machte Martin Henkel, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion deutlich, dass der Entwurf der Koalition in die völlig falsche Richtung geht. Die Koalition gibt zwar vor, sich ebenfalls am Gutachten zum Evaluation des Vergabegesetzes orientiert zu haben, dem sei aber nicht so. „Ihr Entwurf wird das Gegenteil von dem bewirken was das Gutachten sagt. Sie wollen Bürokratie abbauen, indem Sie mehr Bürokratie schaffen. Das ist doch ein schlechter Witz“ wird Henkel in seiner Bewertung deutlich. Insbesondere die Landesvergabeberatungsstelle sieht er sehr kritisch. „Sie haben scheinbar gemerkt, dass mit ihrem Bürokratiemonster keiner zurechtkommt. Und was wollen Sie dagegen tun? Noch eine Behörde mehr schaffen, die anderen Leuten dann ihre überkomplexen Gesetze erklärt“ bemängelt Henkel die Idee. Dass die Koalition zudem versucht, sich für den Vergabemindestlohn zu feiern, kann Henkel nicht so stehen lassen. Dieser findet sich auch im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der dem Ausschuss bereits vorliegt. Besonders kritisch sieht er auch die Ausweitung des Gesetzes auf die Kommunen. Diese hätten bereits jetzt Schwierigkeiten Bieter zu finden und weniger Bieter heißt weniger Wettbewerb und damit höhere Preise und weniger Projekte. Zusammenfassend stellt Henkel fest: „Mut zur Verschlankung sieht anders aus, der Entwurf zeigt stattdessen Lust auf Kontrolle. Wir freuen uns auf die Bewertung der Fachleute in der Anhörung im Ausschuss.“ In der Abstimmung wurde die Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung aller anderen Fraktionen und Gruppen angenommen.

TOP 6) "Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes" Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/8060)

Während die Regierungskoalitionen und Vertreter der Landesregierung behaupten, dass Thüringen als einziges Bundesland die in den "Flüchtlingsgipfeln" mit dem Bund ausgehandelten Mittel vollständig an die Kommunen weiterreicht, identifiziert der CDU Abgeordnete Raymond Walk die Widersprüche zu dieser Aussage im Gesetzestext und kündigt an: "Wir werden die 100 Prozent wörtlich nehmen. Die Ankündigungen dürfen keine Mogelpackung werden. Bisher scheint es so, als verbleiben 14 Millionen Euro in der Landeskasse." Des Weiteren bedankt er sich bei der Arbeit, die die Kommunen und ehrenamtlichen Helfer bisher geleistet haben. In der Debatte gab es parteiübergreifenden Konsens, dass die Kommunen die im Gesetz vorgesehenen Mittel schnell erhalten sollen. Daher stimmte der Landtag geschlossen für eine Überweisung in den Innenausschuss. Dieser kommt noch am selben Tag zu einer Sondersitzung zusammen.

TOP 7) "Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes" - Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/8057)

Während sich die Vertreter der Regierungskoalitionen zunächst dafür loben, das Personalvertretungsgesetz geschaffen zu haben, betont die FDP die unsauber gearbeiteten Passagen im Gesetzestext, die vor Gerichten mehrfach moniert wurden. Dies habe zu Rechtsunsicherheiten geführt und werde von Personalräten länger kritisiert. CDU-Abgeordneter Raymond Walk lenkt den Fokus auf die Möglichkeit, Beschlüsse der Personalräte mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung und Telefon- oder Videokonferenz zu fassen. Dies war im Zuge der Corona-Pandemie befristet eingeführt worden und soll nun verstetigt werden. Den damit gesammelten positiven Erfahrungen stellt er die 2019 von der Gewerkschaft der Polizei kritisierte fehlende Ausstattung gegenüber. "Wir wollen wissen, ob sich die technische Ausstattung inzwischen verbessert hat, oder ob es noch immer offene Bedarfe gibt." Der Überweisung in den Innenausschuss wurde fraktionsübergreifend zugestimmt.

TOP 8a) Angemessene Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechtsstaates anlässlich des von der SED veranlassten Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/3264)
TOP 8b) Wider das Vergessen – Unrecht im Staat der DDR aufarbeiten, wiedergutmachen und ernst nehmen Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 7/3265)
TOP 8c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/4200)

Alle drei Anträge sind anlässlich des 70. Jahrestages des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953, der Aufarbeitung des SED-Unrechts sowie der beständigen Erinnerung und dem Gedenken an dieses in der Sowjetischen Besatzungszone und DDR begangene Unrecht gewidmet. Der für das Thema „SED/DDR-Aufarbeitung“ zuständige Sprecher Christian Herrgott stellte in seiner Rede die wesentlichen Unterschiede des CDU-Antrages zu den beiden anderen Anträgen heraus, der weitreichender, zielgenauer und vor allem konkreter, aber auch aktueller ist. Zudem nimmt die CDU auch Stellung zu dem von der Landesregierung im vergangenen Jahr vorgelegten „Konzept für eine lebendige Erinnerungskultur zu den Jahrestagen 2022/23 im Rahmen der Aufarbeitung der SED-Diktatur“, dass es zu erweitern und zu überarbeiten gilt. „Freiheitskampf, Unrecht und ertragenes Leid bilden eine Einheit, deren Erinnerung für die CDU ein Vermächtnis und eine staatspolitische Aufgabe ist“, so der CDU-Politiker. Vor allem aber fordert der CDU-Antrag, im Gegensatz zu den beiden anderen Anträgen, nicht nur eine Erinnerung an sämtliche Opfergruppen von DDR/SED-Unrecht, sondern auch weiterhin deren tatsächliche Unterstützung, wofür die CDU konkrete Vorschläge unterbreitet. Allen drei Anträgen wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 9) CDU setzt Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung von Frauen unter der Geburt durch Antrag der Fraktion der CDU „Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern“ (Drs. 7/3389)

Die Fraktion der CDU fordert in diesem Antrag die Landesregierung auf, einen weiteren Runden Tisch zu initiieren, um die Situation und die Arbeitsbedingungen der Hebammen in Thüringen anzusprechen und zu verbessern. Besonderes Augenmerk liegt in diesem Antrag auch auf dem Erhalt der Hebammenlandschaft und der kleinen Geburtsstationen im ländlichen Raum. Weiterhin soll die Richtlinie des Fonds „Frühe Hilfen“ angepasst werden, um Familienhebammen außerhalb des Versorgungssystems angemessen vergüten zu können. Zudem beinhaltet der Antrag nun die Wiederaufnahme des Runden Tisches „Geburt und Familie“, zu dem alle relevanten Akteure um die Geburtsversorgung konkrete Änderungsvorschläge erarbeiten. Beate Meißner, die Sprecherin für Familie der CDU-Fraktion, dankte in ihrer Rede den Thüringer Hebammen für ihren Einsatz, um neues Leben auf die Welt zu bringen. „Denn wo Familien sind, da ist Zukunft.“ Eine gute Familienpolitik beginnt bereits vor der Geburt. Wo die Versorgung unter der Geburt nicht sichergestellt sei, leide die Attraktivität einer Region. Daher warnt Beate Meißner eindringlich: „Wir wollen keine weitere Schließung einer Geburtsstation im ländlichen Raum.“ Daher sei wichtig, dass der in diesem Antrag enthaltene Sicherstellungszuschlag an kleine Geburtsstationen schnell ausgezahlt werde. Schlussendlich wirbt die Sprecherin für Familie mit folgenden Worten um Zustimmung zum CDU-Antrag: „Lassen Sie uns die Hebammenversorgung so gestalten, dass die erste Geburt Lust auf mehr macht.“ Der Antrag wurde unter Enthaltung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und bei Zustimmung aller anderen Fraktionen angenommen.

TOP 11) Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/6543)

Der CDU-Abgeordnete Thomas Gottweiss erläuterte, dass Erdgas relevant für die Versorgungssicherheit in Deutschland bleibt. Die Produktion konnte 2021 stabil auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden: 5,2 Milliarden Kubikmeter Erdgas. Auch unter den Corona-Bedingungen gelang es den Förderunternehmen und den Dienstleistern, die operative Aktivität jederzeit aufrecht zu erhalten – all das auf Basis höchster Ansprüche an technische Integrität und Umweltschutzanforderungen. Im Frühjahr 2022 wurde beklagt, dass in Erdgasspeichern nur noch acht Milliarden Kubikmeter Erdgas vorrätig waren. Da stellt sich die Frage, wo wir ohne die Erdgasförderung in Deutschland gewesen wären. Hauptförderland mit 97 Prozent der deutschen Vorräte wäre Niedersachsen. Zudem hat die verbrauchsnahe Produktion eine bessere CO2-Bilanz als Importe aus anderen Kontinenten: Klimaschutz spricht für heimische Produktion. Die Potenziale der hiesigen Erdgasproduktion sollten so lange genutzt werden, wie in Deutschland Erdgas genutzt wird. Die Erdgasreserven sind auch 2021 zurückgegangen. Das ist das Ergebnis von sich langsam erschöpfenden Lagerstätten. Alles Erdgas aus der Frackingproduktion der USA oder Katar einzuführen ist wohlfeil, aber unehrlich. Es ist aber auch die Folge von geringerer Explorationstätigkeit. Zehn Jahre, in denen die Aktivitäten der Erdgas- und Erdölproduzenten gesellschaftlich und politisch in Frage gestellt worden sind, haben Spuren hinterlassen. Das erkennbare Umdenken der deutschen Politik könnte diesen Trend umkehren. Die CDU-Fraktion unterstützt die Prüfung der weiteren Förderung regionale Erdgasvorkommen auch in Thüringen. Gleichwohl muss aber auf die geringe Menge der noch vorhandenen Vorräte von 0,002 Mrd. Kubikmeter hierzulande hingewiesen werden. Gottweiss hatte daher eine Enthaltung empfohlen, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

TOP 13) Suedlink- und Suedostlink-Trassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten! Antrag der Fraktion der AfD

Der CDU-Abgeordnete Stephan Tiesler erläuterte den Standpunkt der CDU-Fraktion. Beide Trassen sind Resultat der Energiewendepolitik der Bundesregierung, welche trotz immer noch feh¬lender wirtschaftlicher und praktikabler Stromspeichermöglichkeiten auf Energieerzeugungsanlagen setzt, die den Strom unabhängig vom Be¬darf, aber abhängig von Wind und Sonne in das Netz einspeisen, um diesen dann in die Industriezentren in Süddeutschland zu führen. Fehlende Stromspeicher in Verbindung mit nicht bedarfsgerecht produ¬ziertem Strom bei gleichzeitig flächendeckender Stilllegung der konven¬tionellen Kraftwerkskapazitäten in den Ballungszentren Deutschlands er¬zwingen den Bau dieser Stromübertragungsleitungen. Das Thüringer Ministerium für Inf¬rastruktur und Landwirtschaft hatte in der Pressemitteilung vom 16. Juni 2021 wiederholt angekündigt, in diesem Falle gegen den Trassenver¬lauf zu klagen, da die Errichtung der Trassen negative Folgen für Thüringens Kulturlandschaft und Umwelt sowie die Entwicklung der Energiekosten zur Folge haben könnten. Die CDU-Fraktion hatte bereits in der letzten Legislatur eine Bündelung des SuedLink mit der A7 in Hessen angeregt, um Infrastrukturen zu bündeln. Beim SuedostLink erfolgt das bereits weitgehend entlang der A9. Die AfD-Fraktion fordert nun im Kern ihres Antrages die Landesregierung auf, vom Versprechen, gegen Suedlink Klage einzureichen, nicht ab¬zurücken, auch nicht unter dem Deckmantel veränderter energie¬politischer Rahmenbedingungen im Zuge der Energiekrise. Damit sollen die Interessen des Landes und der vom Trassenbau betroffenen Grundeigentümer sowie des Umwelt- und Naturschutzes gewah¬rt werden. Die Landesregierung soll sich mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen den Verlauf beziehungsweise Bau der Stromtrasse Su¬edlink einsetzen. Beim SuedostLink steht das Planfeststellungsverfahren vor dem Abschluss. Es wird empfohlen, sich bei diesem Antrag zu enthalten, da wir unsere Forderung nach einer konsequenten Bündelung der Trassen auch nicht erfüllt sehen, aber einer Überweisung in den zuständigen Infrastrukturausschuss zur Beratung zustimmen würden. Der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

TOP 14) „Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen - untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern“ Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/8056)

Der Antrag der CDU zielt darauf ab, die Landesregierung dazu zu verpflichten, im Bundesrat Einspruch gegen den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes von Bundesklimaminister Habeck zu erheben und wesentliche Änderungen am Gesetz zu erzwingen. In seinem Redebeitrag macht Andreas Bühl, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, die Belastungen deutlich, die von diesem Gesetz für die Menschen in Thüringen ausgehen würden. Er ging dabei auch auf die Behauptungen der anderen Fraktionen ein. Wenn die Grünen mit Strom heizen wollen, müssten sie auch sagen, wo der Strom herkommt. Und wenn die Linken sagen, die Lösung seien Wärmenetze, dann ist das genau nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes und man müsse auch erklären, wie im Thüringer Wald solche Netze gebaut werden können. Das Thema müsse auch im Landtag diskutiert werden, denn die Landesregierung habe sogar noch für eine Verschärfung gestimmt. „Sie haben für einen Vorschlag gestimmt, dass das Gesetz in den Ländern noch verschärft werden kann. Zum Glück ist das nicht durchgekommen, sonst hätten wir uns schon denken können, was die Landesregierung hier eingebracht hätte“ bewertet Bühl die Einstellung der Landesregierung. Er zieht in Zweifel, dass die nötigen Änderungen anhand des vorliegenden Gesetzentwurfes erfolgen können. „Es braucht ein komplettes Reset des Gesetzes, es muss vom Tisch genommen und komplett überarbeitet werden, bevor es neu eingebracht wird“ macht Bühl die Haltung der CDU deutlich. Er fordert die anderen Fraktionen auf, ein starkes Signal zu setzen, das dieses Gesetz vom Tisch gehört. In einer Reaktion auf weitere Redebeiträge, insbesondere der SPD und des Umweltministers, stellt Mario Voigt, Fraktionsvorsitzender der CDU, klar, dass es nicht nur technisch, sondern auch im Geldbeutel der Menschen machbar sein muss umzurüsten. Anders als von Herrn Möller von der SPD behauptet sind Menschen in Einfamilienhäusern nicht nur ein winziger Teil der Gesellschaft, vielmehr wohnen 30% der Haushalt in Einfamilienhäusern. „Was das Gesetz macht ist kalte Enteignung, denn die Kosten der Sanierung mindern den Wert der Häuser“ berichtet Voigt aus seinen Gesprächen mit Betroffenen. Auch er greift das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat an. Dort habe es einen Antrag gegeben, der die Frist für Havariefälle auf 10 Jahre erhöht hätte. „Zu solchen Vorschlägen sagt die Landesregierung: nein. Sie sind gewählt, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten und sie tun das genaue Gegenteil. Und auch dem Klima leisten Sie einen Bärendienst, wenn sie hier mit ihren Aktionen Deutschland an die Wand fahren“ resümiert Mario Voigt. Zum Antrag der CDU wurde eine namentliche Abstimmung beantragt: Von 87 anwesenden Abgeordneten gaben 78 ihre Stimme ab. Es gab 36 Ja-Stimmen von CDU und AfD, 40 Nein-Stimmen aus der Koalition und 2 Enthaltungen von Seiten der FDP. Der Antrag wurde somit abgelehnt. Auch der Entschließungsantrag der AfD wurde mit den Nein-Stimmen der Koalition und der FDP abgelehnt. Nur die AFD hatte für den Antrag votiert, die CDU hatte sich enthalten.

TOP 15) Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung

Der Landtag hat mit großer Mehrheit die Fortberatung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Agrarausschuss beschlossen. Der Fachausschuss wird sich dort mit einer umfangreichen Datensammlung zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche, aber auch interessanten Antworten auf viele andere als den Flächenentzug in der Landwirtschaft beziehende Fragen beschäftigen. Neben allgemeinen Fragen zur Erfassung der Flächennutzung und dem titelgebenden Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche spielen die Bereiche Siedlungs- und Verkehrsfläche; Industrie- und Gewerbeflächen; Forstwirtschaft; Naturschutz-, Brach- und Gewässerflächen sowie die Rohstoffgewinnung eine Rolle.

TOP 16) Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen, Antrag der Landesregierung (Drs. 7/7971)

Der Landtag hat der Ernennung von Herrn Ministerialrat Thomas Weißenborn einstimmig zugestimmt.

TOP 17) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8050)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Wolfgang Lauerwald erhielt in der 111. Sitzung in geheimer Wahl bei 82 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 26 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 112. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Lauerwald in geheimer Abstimmung bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 27 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 17 a) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 7/8065)

Die von der SPD vorgeschlagene Abgeordnete Diana Lehmann erhielt in geheimer Wahl bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 46 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und ist somit gewählt. Sie erklärte auf Frage des Präsidenten, dass sie die Wahl annimmt.

TOP 20) Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 " Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/8072)

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz des neu eingesetzten Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ lag bei der Fraktion DIE LINKE. Der vorgeschlagene Kandidat Knut Korschewsky erhielt in geheimer Wahl bei 83 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 75 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und ist damit gewählt. Er erklärte, dass er die Wahl annimmt.

TOP 21) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 " Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8051)

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz des neu eingesetzten Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ lag bei der Fraktion der AfD. Der vorgeschlagene Abgeordnete Björn Höcke erhielt in geheimer Wahl bei 83 abgegebenen Stimmen, davon 4 ungültige Stimmabgaben, mit 20 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die AfD hat auf die Beantragung einer Wahlwiederholung verzichtet. Bei drei anderen an diesem Tag nicht gewählten AfD Vorschlägen wurden dagegen Wahlwiederholungen für die 112. Sitzung beantragt. Dies dautet darauf hin, dass die AfD beabsichtigt den Untersuchungsausschuss noch länger zu blockieren, da sie um die Nicht-Wahlbarkeit ihres Vorsitzenden genau weiß.

TOP 22) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/8073)

Der von der Fraktion die Linke vorgeschlagene Abgeordnete Steffen Dittes erhielt in geheimer Wahl nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtages. In geheimer Wahl erhielt er bei 83 abgegebenen gültigen Stimmen, nur 55 Ja-Stimmen, zugleich auch 25 Nein-Stimmen. Es gab drei Enthaltungen. Die Links-Fraktion hat auf eine Wiederholung der Wahl verzichtet.

TOP 23) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8078)

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 83 abgegebenen gültigen Stimmen mit 25 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

TOP 24) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat
Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE (Drs. 7/8024), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/8025), der CDU (Drs. 7/8046), der AfD (Drs. 7/8049), der SPD (Drs. 7/8077) sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/8062)

Jede Fraktion und Gruppe ist jeweils ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied vorzuschlagen. Die Wahlvorschläge aller Fraktionen und Gruppen außer der AfD-Fraktion fanden die erforderliche Mehrheit. Somit wurden die Abgeordneten Korschewsky und Stange (LINKE), Pfefferlein und Müller (Grüne), Dr. König und Tischner (CDU), Dr. Klisch und Möller (SPD) sowie Baum und Montag (FDP) als Mitglieder und Stellvertreter gewählt. Für die nicht gewählten Vorschläge der AfD wurde eine Wahlwiederholung in der 112. Sitzung beantragt. Hier erhielt der Wahlvorschlag der AfD in geheimer Abstimmung bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 35 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 25) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/7811)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Stefan Möller erhielt in der 111. Sitzung in geheimer Wahl bei 83 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 112. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Möller in geheimer Abstimmung bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen mit 33 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 27a) „Demokratie braucht mündige Bürger - beabsichtigte Einschnitte des Thüringer Bildungsministers beim Sozialkundeunterricht stoppen“ (Drs. 7/8010)

In der Aktuellen Stunde der CDU-Fraktion debattierten die Abgeordneten über die öffentlich bekannt gewordenen, geplanten Änderungen in der Stundentafel durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Sozialkunde, Wirtschaft/Recht und Geographie in der 10. Klasse. Aus Sicht der CDU droht der Bildungsminister mit diesem Vorhaben, den Stellenwert der schulischen politischen Bildung an Thüringer Schulen zunehmend zu marginalisieren. Angesichts extremer Meinungen und Wahlentscheidungen, Demokratieverdrossenheit und polarisierter Debatten in unserer Gesellschaft, so der bildungspolitische Sprecher Christian Tischner, sei dieses Vorhaben aus Sicht der CDU-Fraktion ein schwerwiegender Fehler. Mit Blick auf die dringend notwendige Vermittlung von essenziellen und komplexen politischen sowie gesellschaftsrelevanten Themen, sowie der anstehenden Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2022, in dem die Unzufriedenheit mit der Demokratie erschreckende Ausmaße annimmt, forderte Tischner den Sozialkundeunterricht zielgerichtet an Thüringer Schulen zu stärken. Weder dementierten die Abgeordneten der rot-rot-grünen Fraktionen oder Minister Holter die geplanten Änderungen in der Stundentafel, noch skizzierten sie konkrete Vorschläge, wie sie die politische Bildung stärken wollen. Tischner verwies abschließend in seiner Rede noch einmal eindringlich darauf, dass sich die Pläne der Landesregierung auch gegen entsprechende Landtagsbeschlüsse und die Abschlussberichte der Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung richten. In diesen hatte der Thüringer Landtag in der vergangenen Legislaturperiode eine Ausweitung der Stundenanteile der politischen Bildung von Jugendlichen in Thüringen als notwendig erachtet.

TOP 27b) „Negative Auswirkungen der sogenannten 'Wärmewende'-Politik in Thüringen aufgrund der besonderen Situation der Ostdeutschen“ (Drs. 7/8014)

Die Fraktion der AfD hatte eine aktuelle Stunde zum Thema „Wärmewende“ beantragt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt wies in seiner Rede darauf hin, dass es zu den Besonderheiten des Wohnungsbestands in Thüringen und damit generell in den ostdeutschen Bundesländern zu den Tatsachen zählt, dass in den ersten zehn Jahren der „Nachwendezeit“ bereits eine große Anzahl von Heizungsanlagen modernisiert wurde. Ein erheblicher Teil dieser Heizungsanlagen dürfte daher heute und in den nächsten Jahren die 30-jährige Betriebszeit überschreiten, mit der nach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in vielen Fällen ein Weiterbetriebsverbot verbunden ist. Die genannte Regelung berücksichtigte schon bisher die besonderen, historisch begründeten Umstände in Ostdeutschland nicht, woraus sich bereits eine schwere Benachteiligung vieler ostdeutscher Haushalte ergibt. Verschärft wird dies nun durch den absehbaren bundesgesetzlichen Zwang zur Umrüstung auf Wärmepumpentechnik. Durch die Kombination aus Betriebsverbot und dem von der Bundesregierung geplanten Umrüstungszwang droht bei der im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern einkommensschwächeren ostdeutschen Bevölkerung eine existenzbedrohende finanzielle Belastung vieler Haushalte, auch in Thüringen. Es ist Aufgabe der Landespolitik, eine solche Belastung zu verhindern. Dennoch war festzustellen, dass die Thüringer Landesregierung im Bundesrat in allen Belangen des Entwurfes des GEG der Ampel-Regierung zustimmte und damit die kritischen Vermögensverhältnisse in Thüringen völlig negierte. Die staatliche Bevormundung und die Gerechtigkeitsfrage wurden bei der Novellierung des GEG auf die Spitze getrieben. Die Bezahlbarkeit steht in Frage, wenn die Banken bei der Kreditvergabe für Eigenheime, die ältere Mitbürger gar nicht mehr erhalten, die Werthaltigkeit der Häuser wegen des Sanierungsstaus heruntersetzen. Auf die Kommunen in Thüringen kommen zudem 30 bis 35 Mrd. Euro Kosten für die Umstellung der kommunalen Gebäude zu. „Der soziale Friede im Land ist massiv gefährdet. Lassen Sie endlich Vernunft in das Verfahren einziehen“, forderte Voigt.

TOP 27c) „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“ (Drs. 7/8076)

In der Debatte zur Aktuellen Stunde der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutierten die Abgeordneten die praktizierten Protestformen von Klimaschutzaktivisten und deren rechtliche Einordnung als „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB. Stefan Schard, der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, kritisierte in seiner Rede das Rechtsverständnis und die Auslegung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es gehe nicht darum, pauschal Klimaproteste zu kriminalisieren, die auf Grundlage der Versammlungsfreiheit durchgeführt würden und die auch andere Rechtsgüter nicht beeinträchtigen. Aktuell gehe es aber um die Durchsetzung von Recht und gerade nicht um eine pauschale Kriminalisierung eines Protests. Schard verwies auf die unterschiedlichsten Aktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“, die von Gewalt geprägt waren. Insofern stellte er klar: „Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Wer Straftatbestände und systematischen Rechtsbruch zur Grundlage seines Handelns macht und erpresserische Methoden anwendet, hat den Boden des Rechtsstaats längst verlassen und beteiligt sich eben nicht an einem gewaltlosen Protest. Wer diese Vorgänge relativiert, legt die Axt an den Rechtsstaat.“

TOP 27d) „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz löst Probleme in Thüringen nicht“ (Drs. 7/8080)

Mit der aktuellen Stunde thematisierte die Fraktion DIE LINKE die mangelnde Problemlösungsfokussierung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes, welches am 26.05.2023 durch den Bundestag beschlossen wurde. Damit würden die grundlegenden Probleme eines zu geringen Pflegegeldes sowie steigender und teilweise nicht mehr bezahlbarer Eigenanteile nicht gelöst. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, teilt die Kritik der Linksfraktion, weist jedoch darauf hin, dass das Kernproblem der Pflegeversicherung – nämlich ihre zukünftige Finanzierbarkeit – noch nicht beachtet worden sei. „Das Gesetz von Minister Lauterbach verfehlt es, die dringend nötige, grundsätzliche Reform anzugehen, um die Pflegeversicherung wieder zu einem sicheren und planbaren Teil der Sozialversicherung zu machen.“ Im Gegenteil: Indem künftige Kosten allein bei den Beitragszahlern abgeladen würden und dazu auch eine Verordnungsermächtigung geschaffen würde, erhielte das Gesundheitsministerium ein Instrument, welches lediglich die Leistungsträger der Gesellschaft – die arbeitende Bevölkerung – belastet. Zippel fast zusammen, warum dies insbesondere in Zeiten der Inflation keine gute Idee ist: „Das macht Arbeit unattraktiver für Arbeitnehmer und teurer für die Unternehmen in unserem Land.“ Gleichzeitig biete der Entwurf keinen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Aber auch den Vorschlag der Linksfraktion einer „solidarischen Vollversicherung“ löse als eine weitere umlagefinanzierte Versicherung die demographischen Probleme nicht: „Denn den Mangel an Arbeitskräften lösen wir auch dadurch nicht auf, dass wir Leistungen ausweiten und komplett kostenfrei stellen.“ Gleichzeitig würden Kosten in Höhe eines zweistelligen Prozentsatzes der Bruttogehälter von Arbeitnehmern provoziert. Die CDU-Fraktion schlägt demgegenüber beispielsweise eine betriebliche Pflegeversicherung zum Schließen der Pflegelücke oder die Übernahme der Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen durch das Land vor.

TOP 27e) „Beschäftigte des Automobilzulieferers Marelli Automotive Lighting in Brotterode brauchen eine Perspektive - Thüringen muss um den Erhalt der Arbeitsplätze kämpfen“ (Drs. 7/8081)

Die SPD-Fraktion macht die Ankündigung des Automobilzulieferers Marelli Automotive Lighting, den Standort in Brotterode Ende März 2024 zu schließen, zum Thema ihrer aktuellen Stunde. Mit der Standortschließung sind rund 900 Arbeitsplätze bedroht. Insbesondere wird die unternehmerische Entscheidung infrage gestellt und kritisiert, dass es erneut ein tarifgebundenes Unternehmen sei, welches den Produktionsstandort wechsele. Für die CDU-Fraktion erklärte der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher, Dr. Thadäus König: „Wir stehen an der Seite der Beschäftigten.“ Er forderte die Unternehmensführung zu einem konstruktiven Dialog über die Zukunft des Unternehmens auf. Gleichzeitig zeigt Dr. König auf, dass vor allem international aufgestellte Unternehmen zunehmend Standortentscheidungen gegen Thüringen treffen: „Wer Arbeitsplätze in Zukunft sichern will, der muss etwas dafür tun, dass der Unternehmensstandort Thüringen wettbewerbsfähig bleibt.“

TOP 28) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes -Stärkung des Thüringer Sports Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 7/5759)

Im Gesetzentwurf der Fraktion der AfD soll die Landespauschale für die Einnahmeausfälle für Kommunen im Rahmen des Thüringer Sportfördergesetz (§ 15 Abs. 2) zur unentgeltlichen Nutzung von Sportanlagen von 5 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöht werden. Zudem soll die finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Sports durch die Gemeinden, Städte, Landkreise und kreisfreie Städte zur kommunalen Pflichtaufgabe erhoben werden. Gerade der Vorschlag, die Sportförderung zur Pflichtaufgabe der kommunalen Familie zu erheben, ist nicht nachvollziehbar. Neben der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden, Städte, Landkreise und kreisfreie Städte spricht auch die Umsetzung im laufenden Jahr 2023 mit Blick auf die Komplexität des kommunalen Finanzausgleichs schlichtweg dagegen. Darüber hinaus wäre diese Rechtspflicht und die Abkehr vom bisherigen Rang der „freiwilligen Leistung“ ein grundlegender Paradigmenwechsel. Der Gesetzentwurf, der nach heftiger Kritiker in der 1. Lesung im Februar 2023 unverändert nun in 2. Lesung beraten wurde, zeugt nach wie vor von Unkenntnis der verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen im Thüringer Sport und der öffentlichen Sportförderung. Inhaltlich, so der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dr. Thadäus König, ist der Gesetzentwurf noch immer handwerklich schlecht gemacht und vermischt wesentliche Bereiche der Sportstättenentwicklungsplanung, Sportförderung sowie Sportstättenbauförderung. Aus diesem Grund wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und letztendlich der Gesetzentwurf selbst, mehrheitlich durch die Fraktionen abgelehnt.

TOP 29) Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Antrag der Landesregierung (Drs. 7/7122)

Thüringer Beamte erhalten nun Sicherheit für ihre amtsangemessene Besoldung. In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde das Gesetz zur Herstellung der amtsangemessenen Alimentation der Thüringer Beamtinnen und Beamten beschlossen. Mit diesem Beschluss erhalten die Thüringer Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2023 3,25 Prozent mehr auf ihre Grundgehälter. Die prozentuale Anhebung erfolgt auch für den Familienzuschlag, die Amtszulage und die allgemeine Zulage. Daneben werden die Anwärtergrundbeträge um 3,25 Prozent angehoben. Ebenfalls prozentual erhöhen sich die in der Anlage des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes ausgewiesenen Beträge. Mit Artikel 1 § 3 wird eine Rechtsgrundlage für statusgruppenunabhängige monatliche Sonderzahlungen im Jahr 2023 zur Dämpfung temporärer inflationsbedingter Ereignisse geschaffen. Die zusätzlichen Kosten der vorgesehenen Anpassungen betragen für das Land im Jahr 2023 142,4 Millionen Euro und ab dem Jahr 2024 etwa 73,2 Millionen Euro jährlich. Das Gesetz wurde mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion der AfD beschlossen.