Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 113.-115. Plenarsitzung (05.-07.07.2023)

07.07.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Drs. 7/7463)
dazu: Entschließungsantrag der CDU-Fraktion „Versorgung mit Gebärdendolmetschern in Thüringen verbessern - Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen“ (Drs. 7/8349)
dazu: Entschließungsantrag der AfD-Fraktion „Das Sinnesbehindertengeld verlässlich und auskömmlich gestalten“ (Drs. 7/8351)

Der Gesetzentwurf sieht vor, verschiedene Zahlungen des Sinnesbehindertengesetzes zu erhöhen. Weitere inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen. Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich für die Ausbildung von mehr Gebärdendolmetschern und zur Forcierung des digitalen Dolmetschens einzusetzen. Darüber hinaus soll die Situation der Gehörlosen während der SED-Diktatur aufgearbeitet und die Landtagsverwaltung aufgefordert werden, bei öffentlicher Beratung von Themen, die explizit Hörgeschädigte betreffen, einen Gebärdendolmetscher bereitzustellen. Die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner, erklärt für die CDU-Fraktion: „Wenn wir heute die Erhöhung des Nachteilsausgleichs für Sinnesbehinderte beschließen (…), profitieren diese Menschen, die mit vielen Nachteilen zu kämpfen haben, von der Erhöhung, um im Lebensalltag klarzukommen.“ Meißner macht jedoch deutlich, dass Geld nur ein Teil der notwendigen Unterstützung sei. Das reiche nicht in Gänze aus. Insofern sei der Gesetzentwurf ein richtiger Schritt, der Entschließungsantrag darüber hinaus aber ein notwendiger Schritt. Daher fordert sie für die CDU-Fraktion: „Wir müssen die Zahl der Gebärdendolmetscher erhöhen.“ Ein weiterer wichtiger Teil sei auch, die Diskriminierung aufzuarbeiten, die in der DDR nicht mit Gebärdensprache kommunizieren konnten. Aus dem Protokoll der Anhörung zitiert Meißner diesbezüglich den Vorsitzenden des Landesverbands der Gehörlosen in Thüringen, Herrn Wartenberg: „Es sei ihm sehr wichtig, zu erwähnen, dass in Thüringen die Gebärdensprache bis 1990 verboten gewesen sei. Jeder, der in der Schule, auch in der Gehörlosenschule, gebärdet habe, habe harte Strafen bekommen.“ Die behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion wirbt um die Zustimmung zum Antrag: „Wenn wir heute nicht zustimmen können, dann ist das ein Armutszeugnis.“ Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion kam nicht zur Abstimmung, da er zuvor mit einer Mehrheit aus den Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der einbringenden CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP (43:39 Stimmen) in den Sozialausschuss überwiesen wurde. Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen außer der AfD abgelehnt. In einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten betonte Beate Meißner: „Es ist ein Armutszeugnis, Prüfaufträge zur Aufarbeitung nicht beschließen zu können.“ Alles andere, als dieser Forderung zuzustimmen, seien Ausreden.

TOP 2) Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 7/8060)

Seit 1. Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Rechtskreiswechsel). Dies ist für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden. Mit dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen ist vorgesehen, dass die Kommunen 2023 eine Abschlagszahlung erhalten, der in 2024 eine Spitzkostenabrechnung folgt. Zum Gesetzentwurf wurden am Morgen der Debatte mehrere Anträge eingebracht. Der Abgeordnete Raymond Walk hob hervor, dass im ursprünglich von Rot-Rot-Grün vorgelegten Gesetzentwurf nur eine Abschlagszahlung in Höhe von 32,8 Millionen Euro vorgesehen war, aber der Bedarf mit mindestens 44,2 Millionen Euro für 2023 beziffert wurde. Durch den Einsatz der CDU für eine Erhöhung hätten die Regierungsfraktionen ihren eigenen Antrag (Drucksache 7/8352) zur Erhöhung des Abschlags auf 46,5 Millionen Euro eingebracht. Während Walk dieses Einlenken, die Spitzabrechnung und den hundertprozentigen Kostenersatz begrüßte, betonte er das Fehlen einer Regelung über 2023 hinaus: „Wir fordern von der Landesregierung die vollständige und dauerhafte Kostenerstattung für die Kommunen, auch unabhängig von der Unterstützung durch den Bund.“ Der Änderungsantrag der CDU (Drucksache 7/8347) war damit hinfällig und wurde zurückgezogen. Mit einem Entschließungsantrag (Drucksache 7/8348) thematisierte die CDU-Fraktion diesen Missstand im Plenum und forderte die Landeregierung auf, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. In den Abstimmungen wurde zunächst der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen abgestimmt. Dieser wurde mit den Stimmen der CDU, sowie von Linke, SPD und Grüne, bei Enthaltung von AfD und FDP angenommen. Der so geänderte Gesetzesentwurf wurde für die CDU zustimmungsfähig und ebenso abgestimmt. Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, sowie von Linke, SPD und Grüne bei Enthaltung von AfD und FDP angenommen. Schließlich wurde der Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Dieser erhielt trotz Ablehnung der Fraktionen CDU, FDP und AfD mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün eine knappe Mehrheit.

TOP 3) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers (Drs. 7/7785)
dazu: Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers (Drs. 7/7786)

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Änderung des Thüringer Ministergesetz eingebracht, mit dem die Qualifikation von Minister spezifiziert werden soll. Genauer: Das Gesetz sieht vor, dass Ministerinnen und Minister in Thüringen mindestens einen Master-Abschluss oder aber einen Bachelor verfügen beziehungsweise eine Berufsausbildung erfolgreich beendet und zwei Jahre Berufserfahrung haben. Die Besetzung der Ministerämter sowie die Wahl des Ministerpräsidenten sind rein politische Entscheidung, für die derzeit weder das Thüringer Ministergesetz noch die Thüringer Verfassung fachliche und persönliche Anforderungen wie Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung für die Ernennung der Minister vorsehen. „Lediglich ein Parteibuch, egal welcher Couleur, oder die politische Nähe zu einer Partei sind keine ausreichende Qualifikation dafür, ein Ministerium im Interesse der Bürger führen zu können“, begründete der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard. Minister als Teil der Regierung stehen großen Häusern und Verwaltungseinheiten vor. Ihre Aufgaben sind komplex. Die Verantwortung für Millionenbudgets und hunderte Mitarbeiter ist hoch. Deshalb betonte Schard, dass für Minister in Thüringen die gleichen Regeln – also das Leistungsprinzip - gelten müsse wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Trotz großer Kritik aller anderen politischen Akteure wurden beide Gesetzentwürfe entgegen den Stimmen der AfD in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 4) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen (Drs. 7/8230)

Die Verhandlung sogenannter Staatsschutz-Strafsachen (Verfahren wegen Straftaten mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund) erfordert erhebliche Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere baulicher Art, über die die Thüringer Justiz nicht verfügt. Das Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts in Jena weist die baulich gebotenen Sicherheitsstrukturen nicht auf. Dieser Missstand soll durch die Kooperation mit Niedersachsen gelöst werden. Grundlage dafür ist ein entsprechender Staatsvertrag, der am 5. Mai 2023 unterzeichnet wurde und mit dem vorliegenden Gesetz ins Landesrecht übertragen werden soll. Da über den Sachverhalt bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutiert wurde, verzichteten die Parlamentarier weitestgehend auf eine Debatte. In der ersten Beratung wurde jedoch seitens der AfD-Fraktion eine Überweisung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Dieser Überweisung stimmte nur die AfD-Fraktion zu. Alle anderen Fraktionen und Gruppen votierten gegen die Überweisung. Damit wurde die erste Beratung beendet und unmittelbar zur zweiten Beratung übergegangen. In der zweiten Beratung wurde der Gesetzentwurf sodann auch in der Schlussabstimmung durch die Mehrheit der Fraktionen der Koalition, der CDU und der Gruppe der FDP gegen die Nein-Stimmen der Fraktion der AfD und bei Enthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

TOP 5) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (Drs. 7/8231)

Der demografische Wandel führt in den Gemeinden zu einem Absinken der Einwohnerzahlen. Dennoch müssen die Gemeinden den stetig steigenden Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Diesen Anforderungen entsprechen die Gemeinden in der Regel umso mehr, je größer ihre Einwohnerzahl ist. Das vorliegende Gesetz regelt kommunale Neugliederungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Davon betroffen sind 29 Städte und Gemeinden, sowie 7 Landkreise. Die Neugliederungen werden durch insgesamt 21,4 Millionen Euro vom Freistaat unterstützt. Darin enthalten sind 12,5 Millionen Euro Neugliederungsprämien, 4,1 Millionen Euro Strukturbegleithilfen, sowie ergänzende Finanzhilfen in Höhe von 4,8 Millionen Euro. Der Abgeordnete Raymond Walk betont, dass für die CDU die Freiwilligkeit von Gemeindeneugliederungen entscheidend ist: "Freiwillige Gemeindefusionen werden immer dann unsere Zustimmung finden, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Das hat meine Fraktion immer gesagt. Dazu stehen wir auch heute!" Er erinnert dabei an die gescheiterte Strukturreform 'von oben', der Ramelow-Regierung in der vergangenen Wahlperiode. Als positives Beispiel hebt er die Auflösung der Gemeinde Rodeberg hervor, die auf Basis eines Bürgerentscheids ihre Eingliederung in zwei Nachbargemeinden auf den Weg brachte. Weiterhin betont er die Präferenz von interkommunaler Zusammenarbeit und kritisiert die, im Gesetzentwurf vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um zwei Jahre. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Kommunales verwiesen, der noch am Freitag, den 07.07.2023 eine Anhörung beschloss.

TOP 6) Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 7/8232)

Mit dem Thüringer (Zustimmungs-)Gesetz zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag sollen in Reaktion auf die negativen Vorkommnisse bei der öffentlich-rechtlichen Senderanstalt RBB neue Regelungen zur Stärkung von Transparenz, Compliance und Gremienkontrolle bei allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf den Weg gebracht werden. Da Rundfunkangelegenheiten in der Kompetenz der Länder liegen, müssen alle Landtage ihre Zustimmung erteilen. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Herrgott begrüßt ausdrücklich die von der CDU schon lange geforderte Einführung von einheitlichen hohen Standards und deren effiziente Überprüfung, die ein wirksames Compliance-Management-System garantieren soll. Auch die Stärkung der Gremienaufsicht ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Änderungen. So müssen künftig die Mitglieder der Aufsichtsgremien hinreichende Kenntnisse in Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft und Medienrecht haben, was durch von den Anstalten finanzierte Fortbildungen sichergestellt werden soll. Kritisch merkte der CDU-Medienpolitiker an, dass die Rundfunkanstalten insgesamt bereits früher und ohne Druck von außen selbst Schlussfolgerungen hätten ziehen müssen und ihre Geschäftsordnungen in diesem Sinne überarbeitet hätten können, wie zum Beispiel mit Selbstverpflichtungen für eine größere Transparenz bei den Einkommen der Leitungsebene: „Denn besser und im Sinne des Rundfunknutzers vertrauensbildender wäre allerdings gewesen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestimmt diesen Reformprozess selbst und muss nicht erst durch staatliche Reglementierungen zu Reformen angestoßen werden.“ Dem Gesetz wurde nach 1. und 2. Lesung mehrheitlich zugestimmt.

Top 7) Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten (Drs. 7/8285)

Nach monatelanger Diskussion hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Landesamtes für Migration und Integration in den Landtag eingebracht. Die neue Landesbehörde soll Zuständigkeiten zusammenführen und Verwaltungsstrukturen vereinfachen. Bisher fallen Zuständigkeiten auseinander: Zwei Abteilung des Landesverwaltungsamtes, die für Migration zuständig sind, unterstehen dem Innenministerium. Aber auch Abteilungen des Migrationsministeriums befassen sich mit diesen Aufgaben. Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, stellte in Anbetracht der vielen offenen Fragen die Frage „Wozu das Ganze, wenn noch nicht einmal der eigentliche Mehrwert eines solchen Amtes erkennbar ist?“. Er betonte, dass sich das neue Landesamt um alle Facetten der Migration kümmern müsse. Das schließe auch Abschiebungen als tragende Säule gelingender Migrationspolitik ein. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU sowie der FDP in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 8) Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten (Drs. 7/8285)

Nach monatelanger Diskussion hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zu der Einrichtung eines Landesamtes für Migration und Integration in den Landtag eingebracht. Die neue Landesbehörde soll Zuständigkeiten zusammenführen und Verwaltungsstrukturen vereinfachen. Bisher fallen Zuständigkeiten auseinander: Zwei Abteilung des Landesverwaltungsamtes, die für Migration zuständig sind, unterstehen dem Innenministerium. Aber auch Abteilungen des Migrationsministeriums befassen sich mit diesen Aufgaben. Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, stellte in Anbetracht der vielen offenen Fragen die Frage „Wozu das Ganze, wenn noch nicht einmal der eigentliche Mehrwert eines solchen Amtes erkennbar ist?“. Er betonte, dass sich das neue Landesamt um alle Facetten der Migration kümmern müsse. Das schließe auch Abschiebungen als tragende Säule gelingender Migrationspolitik ein. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU sowie der FDP in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 9) Thüringer Gesetz zur Einführung von Landestarifen im öffentlichen Personennahverkehr (Drs. 7/8239)

Der Infrastrukturausschuss des Landtags wird einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen weiterberaten, der ab 1. Oktober die Übertragung der Verpflichtung zur Fortführung des Deutschlandtickets auf die Landkreise und kreisfreien Städte regelt. Der Ausschussüberweisung haben bei Enthaltung der AfD alle anderen Fraktionen zugestimmt. Der Bund und die Länder hatten sich im Jahr 2022 auf die Einführung eines preislich attraktiven und bundesweit gültigen Nahverkehrstickets für alle Verkehrsträger und dessen Finanzierung verständigt (Deutschlandticket). Die aktuelle Bundesregelung zur Einführung und Finanzierung des Deutschlandtickets beinhaltet lediglich eine bis zum 30. September 2023 befristete Tarifauferlegung gegenüber den Verkehrsunternehmen. Zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Einführungsverpflichtung bedarf es daher im Land einer Übertragung der Verpflichtung ab dem 1. Oktober 2023 durch eine Landesregelung.

Darüber hinaus soll zukünftig die Einführung von weiteren landesweiten Tarifen ermöglicht werden, soweit diese finanzierbar sind. Das Gesetz soll daher auch die Voraussetzungen für die Einführung von verkehrsträgerunabhängigen Landestarifen durch das Land, die Umsetzung durch die Aufgabenträger und die damit verbundene Finanzierungslast regeln.

TOP 10) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (Drs. 7/8242)

In der Plenardebatte diskutierten die Abgeordneten über den Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Der Entwurf beschäftigt sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder und Jugendhilfe infolge des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs der Novelle des SGB VIII vom 03. Juni 2021. Aus Sicht der rot-rot-grünen Fraktionen werden folgende Themen- und Handlungsfelder gesehen: 1. Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes; 2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen; 3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen; 4. Ausbau der Prävention vor Ort; 5. Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Konkret beinhaltet der Entwurf neben zahlreichen redaktionellen Anpassungen der geschlechterspezifischen Bezeichnungen auch die feste Implementierung der Geschäftsstelle für den Landesbeauftragten für Kinderschutz. Die Schaffung von zwei regionalen Ombudsstellen sind weitere Projekte zur Verbesserung des Kinderschutzes.

Maik Kowalleck, jugend- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, kritisierte den aktuellen Zustand des Thüringer Bildungssystem. Dieses rot-rot-grüne Missmanagement gehe, gerade vor dem Hintergrund des immer breiteren Aufgabenspektrums, Zulasten der Thüringer Lehrer und Erzieher in den Einrichtungen. Darüber hinaus sind die umfangreichen und vor allem kostenintensiven Änderungsvorhaben im Bereich der Schulsozialarbeit nicht nachvollziehbar. Allein mit der geplanten Schaffung von weiteren 240 Stellen in der Schulsozialarbeit würden sich die Landesmittel um insgesamt 11,2 Mio. Euro auf 37,3 Mio. Euro erhöhen. Auch die geplanten Mehrkosten von 2,2 Mio. Euro für die Pauschalzuschüsse für 250 Praktikanten an Kindergärten seien kritisch zu hinterfragen. Insgesamt wirke es, als sei dieser nicht mit den Fraktionen im Vorfeld abgestimmte und platzierte Gesetzentwurf ein Sammelsurium vorweggenommener rot-rot-grüner Haushaltsinitiativen. Es läge aus Sicht von Kowalleck nahe, das dieses Wunschkonzert am Kabinettstisch seitens der Landesregierung und der Finanzministerin, auch mit Blick auf die finanziellen Belastungen, keinen Rückhalt erhalten würden und nun über das Parlament realisiert werden soll. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

TOP 11) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (Drs. 7/8243)

Die Abgeordneten debattierten über den Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Berechnungsgrundlage des variablen Teils der Förderung von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Entgegen der aktuell geltenden Regelung (anhand der Zahl der geleisteten Unterrichtseinheiten) soll das Jahr 2022 nicht alleinig mit in die Berechnung einfließen. Ziel der Änderung ist es, die Einrichtungen abzusichern, um die Träger nicht nachhaltig zu beeinträchtigen. Dr. Thadäus König führte in seiner Rede die Wichtigkeit der Erwachsenenbildung als essentiellen Baustein innerhalb des Thüringer Bildungssystem aus. Deshalb sei es auch notwendig, für die Träger eine verlässliche finanzielle Planungssicherheit zu schaffen und ein tragfähiges Verfahren zu finden. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

TOP 12) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes - Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes (Drs. 7/8244)

Die rot-rot-grünen Fraktionen planen, die Frauenschutzwohnungen auf Landesebene zu ziehen. Die Zuständigkeit wird damit den Kommunen entzogen. Gleichzeitig sollen Interventionsstellen und Frauenzentren durch das Land gefördert werden. Dabei werde jedoch Gewaltschutz und feministische Ziele der Fraktionen miteinander vermischt. Die Sprecherin für Familie und Gleichstellung, Beate Meißner, bringt es auf den Punkt: „Man hätte sich auf das wichtige konzentrieren können – und das ist aus unserer Sicht der Gewaltschutz.“ Dadurch werde das Thema verwässert. Fakt sei aber, dass die Organisation von Frauenschutzwohnungen in Thüringen nicht optimal sei: „Es gibt weiße Flecken und Regionen, in denen die Orte nicht den Schutzzwecken entsprechen“, beispielsweise, wenn keine Familie untergebracht werden kann. Vor diesem Hintergrund sei die Debatte richtig. Meißner hält grundsätzlich fest: „Ich hätte mir gewünscht, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf eingebracht hätte. Bei einer Anhörung der Verbände schon vor Einbringung des Gesetzentwurfes hätten wir sicherlich einen anderen Entwurf vorgelegt bekommen.“ Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 13) Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren (Drs. 7/6455)

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit einem Antrag der AfD-Fraktion, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Gesetzesinitiative über den Bundesrat einzubringen, mit dem Ziel, das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern dahingehend zu ändern, dass sich die in § 1 FAG benannten Anteile der Länder und Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer deutlich erhöhen. Die Länder und Gemeinden sollen dadurch insbesondere an inflationsbedingten Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer durch einen aufwandsbezogenen Berechnungsmodus angemessen beteiligt werden. In der Debatte wurde deutlich, dass es sich die AfD in ihrem Antrag einmal mehr zu leichtmacht. Auch wenn eine Überprüfung hinsichtlich einer gerechten Verteilung der Einnahmen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen wohl zu jeder Zeit sinnvoll und auch anzustreben ist, eine Reform des Finanzausgleichs ist eine Mammutaufgabe und nicht mit dem Ruf nach einer Bundesratsinitiative getan. Der Blick auf die Reform des Finanzausgleichgesetzes, welches 2020 umgesetzt wurde zeigt, wie komplex eine solche Reform ist und welchen Verwaltungsaufwand sie bedeutet. Man hat 5 Jahre gebraucht um alle Weichen zu stellen. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, macht deutlich „Unser Fokus liegt auf den Strukturen, die wir in unserem Thüringer Finanzausgleich vorfinden und auch beeinflussen können und müssen. In dieser Woche wurden durch den Innenminister und seine Staatssekretärin die neuen Parameter und der Rahmen für das Thüringer Finanzausgleichsgesetz 2024 vorgestellt. Hier liegen unsere Kompetenz und unsere Verantwortung, um die Weichen hier für die Kommunen im Land richtig zu stellen. Ich freue mich auf die Vorschläge der einzelnen Fraktionen, hier für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung und für Gerechtigkeit zu sorgen. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch.“ Der Landtag hat diesen Antrag mit den Stimmen von CDU, Rot-Rot-Grün und FDP abgelehnt.

TOP 14) Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten! (Drs. 7/6579)

Die AfD sucht mit ihrem Plenarantrag die Einführung einer pädagogischen Hochschule als Ausbildungsstätte für die zukünftige Lehrerausbildung einzufordern. Diese soll die bisherigen Strukturen ergänzen. Christian Tischner, bildungspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, macht in seinem Redebeitrag deutlich, dass der Antrag zwar gut klinge, aber keine Lösung biete. So sei es in der Tat wünschenswert die Lehrerbildung attraktiv und praxisnah zu gestalten. „Ihrem Antrag fehlt es aber vollständig an Reformvorschlägen, wie das erreicht werden kann“ bringt Tischner die ablehnende Haltung der CDU auf den Punkt. Er hob hervor, dass das präsentierte Allheilmittel pädagogische Hochschule kein Beitrag zur Lösung sei. „Wir haben die gravierenden Probleme jetzt. Bis eine völlig neue Struktur erstmal geschaffen ist und von dort tatsächlich Absolventen für den Schuldienst kommen vergehen Jahre“ weist Tischner auf die praktischen Probleme des Vorschlages hin. Mit Blick auf die demografische Entwicklung werde sich das Problem schneller von selbst lösen, als eine solche Strukturreform vollendet sei. Die AfD solle zudem beachten, dass die Universität Erfurt aus einer pädagogischen Hochschule entstanden sei. „Die Hälfte aller Studierenden in Erfurt sind Lehramt studierende, sie würden die Existenz der Uni Erfurt mit ihrem Vorschlag in Frage stellen“ warnt Tischner vor den gravierenden Konsequenzen. Zusammenfassend müsse die AfD anerkennen, dass ihr Vorschlag aus der Zeit gefallen sei. Im weiteren Verlauf seines Redebeitrages wandte sich Tischner direkt an den Ministerpräsidenten und forderte ihn auf, den Bildungs- und Wissenschaftsminister an einen Tisch zu holen und besser zu koordinieren. Er führte zudem konkrete Verbesserungsvorschläge auf. „Das MINT-Zentrum in Jena muss Realität werden, die Kapazitäten für Grundschullehramt in Erfurt müssen erhöht werden, um nicht länger 600 Studienwillige pro Jahr abzuweisen und die Zeugnisse müssen früher kommen“ wird Tischner konkret. In der abschließenden Abstimmung wurde zunächst über die von der AfD beantragten Überweisungen in den Bildungs - und den Wirtschaftsausschuss abgestimmt. Nur die AfD stimmte jeweils dafür. Der Rest des Hauses lehnte die Überweisungen ab. Auch der Antrag selbst erhielt nur die Stimmen der AfD-Fraktion und wurde somit abgelehnt. Alle anderen hatten geschlossen dagegen votiert.

TOP 15) Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung - Keine staatlich finanzierte Werbung (Drs. 7/6773)

Der, bis auf ideologische Anreicherungen und Verunsachlichungen, beinahe vollständig einer mündlichen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion entlehnte Antrag der AfD-Fraktion thematisiert das Werben des Online-Informationsportals der Bundesregierung zu gleichgeschlechtlicher Lebensweise und Vielfalt („Regenbogenportal“), das über den Zweck der Aufklärung hinausgehe, gegenüber Kindern und Jugendlichen medizinische Eingriffe mittels Pubertätsblockern propagiere und das elterliche Erziehungsrecht untergrabe. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, deckte auf, dass dieser Antrag sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene eingebracht wurde. Dabei sei scheinbar völlig unwichtig, auf welcher Ebene tatsächlich eine Veränderung erwirkt werden könne, „so als ginge die AfD davon aus, dass ihre Wähler den Unterschied der Ebenen ohnehin nicht kennen und den Weg zu den offiziellen Informationen der Landtags- oder Bundestagsdokumentation nicht finden.“ Dies sei aber mitnichten der Fall. Demgegenüber habe „in tatsächlicher sachlicher Aufklärungsarbeit“ die CDU/CSU-Fraktion am 19.10.2022 – das ist mehr als einen Monat vor Einreichung des AfD-Antrages hier im Landtag – eine Mündliche Anfrage gestellt. Nachgefragt wurde, aus welchen Gründen das Regenbogenportal, eine Informationsplattform für die LSGBTIQ-Community, in leichter Sprache für die Einnahme von Pubertätsblockern wirbt und wie der Fall aufgearbeitet wird. Zippel erklärt, es dürfe natürlich „keine derartige Werbung geben, die der Gesundheiterhaltung von Kindern und Jugendlichen entgegenstünde.“ Deshalb entschieden Fachärzte völlig zurecht darüber, ob Kinder und Jugendlichen bedenkenlos die Einnahme von Pubertätsblockern gewährt werden kann.“ Erzürnt zeigt sich der gesundheitspolitische Sprecher darüber, dass „dieser unausgegorene und offensichtlich nicht um eine konstruktive Lösung bemühte AfD-Antrag“ dem sensiblen Thema der Identität von Jugendlichen nicht gerecht werde: „Wie kann man glauben, dieses alarmistische Vokabular verwenden zu dürfen und – ich ahne es schon – später im Netz hetzen zu können?“ Daneben moniert Zippel: „Genügend Zukunftsthemen liegen ungelöst“, während man sich mit diesem unsinnigen Antrag befassen müsse, der lediglich Lösungen in anderen Fragen behindere. Der Antrag der Fraktion der AfD wurde mit Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

TOP 24a+b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten (Drs. 7/8288)
dazu: Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Personalmangel bei Fachkräften für Bädertechnik in Thüringen bekämpfen - Antrag der FDP (Drs. 7/8001)
dazu: Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption - Antrag der FDP (Drs. 7/8002)

Die Abgeordneten diskutierten über den ganzheitlichen CDU-Antrag zur Verbesserung der allgemeinen Schwimmfähigkeit und der Bäderinfrastruktur in Thüringen. Neben einem Monitoring zur Schwimmfähigkeit der Thüringerinnen und Thüringer, beschäftigt sich der Antrag u.a. mit der Erfassung und der Modernisierung der Thüringer Schwimmhalleninfrastruktur. Darüber hinaus fordert er eine landesweite Schwimmoffensive, eine Novellierung der Schwimmbadentwicklungskonzeption und die Verbesserung der Ausbildungs- und Fachkräftesituation des Bäder- und Schwimmhallenpersonals sowie die stärkere Vernetzung der Verbände und Kommunen mit den jeweiligen Trägern. So hob der sportpolitische Sprecher, Dr. Thadäus König, noch einmal hervor, dass nur mit vernünftigen Rahmenbedingungen auch zukünftig Badunfälle verhindert werden können. Und dazu zählen neben ausreichend Wasserkapazitäten und personelle Ressourcen für Schwimmkurse, auch eine moderne Schwimmhallen- und Schwimmbäderinfrastruktur. Wichtigstes Ziel, so Dr. König zusammenfassend, sei es, dass alle Thüringerinnen und Thüringer so früh wie möglich die Schwimmfähigkeit, am besten auf dem Niveau des DLRG-Abzeichens in Bronze, flächendeckend erlernen. Die beiden Anträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP zur Überarbeitung der Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen (BäderOBVO) sowie der Novellierung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption unterstützte er und warb für eine Überweisung in die zuständigen Ausschüsse. Der Antrag der CDU-Fraktion sowie der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP mit der Drs. 7/8002 wurde schließlich einstimmig in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Eine Überweisung in den Innenausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP mit der Drs. 7/8001 erhielt für eine Ausschussüberweisung keine parlamentarische Mehrheit. Auch in der Schlussabstimmung wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

TOP 25) Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022 - Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags

Im Berichtszeitraum erreichten den Petitionsausschuss insgesamt 626 Petitionen. Mit 122 Petitionen kamen die meisten Eingaben aus dem Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Darüber hinaus waren die Bereiche Migration, Justiz und Verbraucherschutz (120 Petitionen) sowie Haushalt und Finanzen (72 Petitionen) bei den neu eingegangenen Petitionen am häufigsten vertreten. In zehn Sitzungen hat der Petitionsausschuss mit noch aus dem Vorjahr stammenden Petitionen insgesamt 640 Petitionen behandelt, 617 davon abschließend. Bei rund 8% der abgeschlossenen Petitionen stellte der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen der Petenten ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte. Zwei Drittel der Petitionen erklärte der Petitionsausschuss mit Auskünften zur Sach- und Rechtslage oder wegen der Rücknahme der Petition für erledigt. Bei weiteren ca. 10% der Petitionen half der Petitionsausschuss weiter, indem er die Petitionen an die zuständige Stelle weiterleitete, einen anderen Ausschuss bzw. die Fraktionen des Landtags über die Petition informierte oder die Landesregierung bat, die Petition bei künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen. In etwa 4% der abschließend entschiedenen Petitionen musste der Petitionsausschuss feststellen, dass dem Anliegen eines Petenten nicht abgeholfen werden konnte. Als Resümee seiner Rede rief Abg. Tiesler die Abgeordneten dazu auf, sich anhand der Lektüre des Jahresberichtes mit den wirklichen Problemen der Thüringer Bürger vertraut zu machen. Das erdet!

TOP 26) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8331)

Die von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Corinna Herold erhielt in der 114. Sitzung in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 24 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 115. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt die vorgeschlagene Abgeordnete Corinna Herold in geheimer Abstimmung bei 77 abgegebenen gültigen Stimmen mit 21 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 29) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 " Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8332)

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz des neu eingesetzten Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ liegt bei der Fraktion der AfD. Der vorgeschlagene Abgeordnete Björn Höcke fand bereits in der 111. Sitzung des Landtages nicht die erforderliche Mehrheit. Daran vermochte auch die Wiederholung der Wahl in der 114. Sitzung nichts ändern. Er erhielt in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 20 Ja-Stimmen, 59 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich. Trotz der Nicht-Wahl eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden kann der Ausschuss noch vor der Sommerpause seine Arbeit aufnehmen, nachdem die AfD-Fraktion erklärt hatte, der Konstituierung des Ausschusses nicht zu widersprechen.

TOP 30) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 7/8302)

Der von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Abgeordnete Steffen Dittes erhielt auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtags. In geheimer Wahl erhielt er bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen, nur 47 Ja-Stimmen, zugleich auch 33 Nein-Stimmen. Es gab eine Enthaltung. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 31) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8333)

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Dieter Laudenbach auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

TOP 32) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8334)

Die AfD hat als Mitglied des Landessportbeirats den Abgeordneten Uwe Thrum vorgeschlagen. Als stellvertretendes Mitglied wurde der Abgeordneter Karl-Heinz Frosch vorgeschlagen. In der 114. Sitzung erhielt der Wahlvorschlag der AfD in geheimer Abstimmung bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 115. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der Vorschlag der AfD in geheimer Abstimmung bei 77 abgegebenen gültigen Stimmen mit 32 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 33) Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat, Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/8313)

Der von der FDP nachnominierte Herr Hausdörfer erhielt in geheimer Abstimmung bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen – eine weitere Stimmabgabe war ungültig – mit 60 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltung die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und ist damit gewählt. Vizepräsident Henry Worm ging davon aus, dass Herr Hausdörfer die Wahl annimmt.

TOP 34) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8335)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Denny Jankowski erhielt in der 114. Sitzung in geheimer Wahl bei 80 abgegebenen gültigen Stimmen – eine weitere Stimmabgabe war ungütig – mit 31 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 115. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Denny Jankowski in geheimer Abstimmung bei 77 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen und 41 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 36a) „Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?“ (Drs. 7/8289)

Die aktuelle Stunde der AfD behandelte den Ausgang der Landratswahl in Sonneberg. Die Abgeordnete Beate Meißner kritisiert für die CDU-Fraktion die beantragende AfD für ihre Eigenwahrnehmung und deren selbstgewählte Rolle als Opfer politischer Willkür. Meißner betonte, dass sie für ein anderes Wahlergebnis gekämpft habe und davon überzeugt sei, dass Jürgen Köpper der bessere Landrat für Sonneberg wäre – die CDU das Ergebnis aber akzeptiere. „Es ist die bittere Pille, die wir hier in Thüringen und die Menschen in Sonneberg, aufgrund der Verfehlungen in der Bundespolitik nun schlucken müssen. Demokratie lebt jedoch davon, dass sich die Wähler auch darauf verlassen können, dass ihre Stimme zählt.“ Ferner erläuterte Meißner, dass jeder Kandidat schriftlich sein Einverständnis zur Einholung von Auskünften, beispielsweise beim Verfassungsschutz, gebe. Grundsätzlich erwarte sie, dass nicht nur die Kandidaten, sondern auch Landräte und Bürgermeister im Amt jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten und diese bewahren. Zudem kritisierte Meißner, dass das Landesverwaltungsamt nicht wie üblich im Stillen geprüft habe, sondern die Landesregierung schon vorher die Prüfung medial inszeniert habe, noch bevor ein Ergebnis vorliege. Die Menschen in Sonneberg seien sensibilisiert und verunsichert durch die Wortwahl „Demokratie-Check“. Derartige Aussagen trieben die Menschen in die Hände der falschen Leute, so Meißner. Sie kündigte an, den Landrat an seinen Taten und Antworten hinsichtlich aktueller und konkreter Probleme vor Ort, wie etwa die Schließung der Geburtsstation in Sonneberg, zu messen.

TOP 36b): „Keine Belastungen für die Menschen durch das 'Heizungsgesetz' mit der 'Brechstange' – Notwendigkeit einer Thüringer Ablehnung im Bundesrat“ (Drs. 7/8290)

Die CDU will mit ihrer aktuellen Stunde darauf aufmerksam machen, dass Thüringen im Bundesrat die Chance hat, das derzeit von der Ampel im Schnellverfahren behandelte Gebäudeenergiegesetz wieder in geordnete Bahnen zu lenken. In seinem Redebeitrag skizzierte Mario Voigt, Fraktionsvorsitzender der CDU im Thüringer Landtag, den Ablauf des Verfahrens. So sei am 15. Juni im Bundestag zwar das Gebäudeenergiegesetz beraten worden, aber nicht der Entwurf um den es nun gehe, sondern eine alte Version. Der neue Entwurf war erst am Freitag vor Beginn der Plenarsitzung, in der abgestimmt werden sollte, überhaupt zur Verfügung gestellt worden. Ein Affront auch gegen die geladenen Experten, die am Montag dazu eine Einschätzung abgeben sollten. „Ein Gesetz mit dramatischen Auswirkungen soll von der Ampel mit der Brechstange durchgebracht werden. Dass schafft völlig unnötig Unmut und Verunsicherung in der Bevölkerung“, macht Voigt die Kritik der CDU deutlich. Auch sei die Hast völlig unbegründet. Ob und wann in Deutschland ein Heizungsgesetz verabschiedet werde, sei für die Rettung des Weltklimas völlig unerheblich. „Deutschland kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn wir ein Vorbild sind, dem andere Ländern nachfolgen“, zeigte sich Voigt überzeugt. Er stellt aber auch fest: „Der Weg über gesellschaftlichen Spaltung und Wohlstandsverlust ist ein Irrweg, auf diesem Weg wird uns niemand folgen und deshalb erweisen sie dem Klima mit einem solchen Vorgehen einen Bärendienst.“

TOP 62) Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten - Thüringen muss im Bundesrat zustimmen (Drs. 7/8013)

Die parlamentarische Gruppe der FDP fordert die Landesregierung mit ihrem Antrag auf, der Einstufung von Georgien, Moldau und der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat zuzustimmen. Diese Einstufung wurde vom Deutschen Bundestag im Januar 2019 beschlossen, allerdings auf Initiative der Thüringer Landesregierung im Bundesrat nicht zur Abstimmung gebracht. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, pflichtete dem Antrag bei und forderte eine „Migrationspolitik, die der Anforderung ‚Ordnen, Steuern und Begrenzen‘ gerecht wird“. Nach Schard gehe von der Einstufung ein wichtiges Signal aus. „Wer nicht schutzbedürftig ist und gleichwohl einen Asylantrag stellt, hat keine Bleibeperspektive und sollte sich nicht auf den Weg in unser Land machen.“ Die Erweiterung der Liste Sicherer Herkunftsstaaten sei notwendig, um unser Asylsystem zu stärken. Denn die gesellschaftliche Akzeptanz des Asylsystems könne dauerhaft nur erhalten bleiben, wenn es gelinge, zwischen Schutzbedürftigen und Wirtschaftsmigranten zu trennen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der AfD und einem Fraktionslosen abgelehnt.