Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 116.-118. Plenarsitzung (13.-15.09.2023)

13.09.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

Top 1) Erste Steuersenkung seit 10 Jahren in Thüringen – CDU erwirkt Entlastungen für Thüringer Familien Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drs. 7/6813

Der Thüringer Landtag hat in seiner heutigen Sitzung auf Initiative der CDU-Fraktion den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer von dem deutschlandweit höchsten Steuersatz in Höhe von 6,5 Prozent auf 5,0 Prozent herabgesetzt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Prof. Dr. Mario Voigt begründete diese Initiative wie folgt: „Die Senkung ist notwendig, damit wir Familien das Leben wieder einfacher machen. Sie sollen in ein Eigenheim investieren und so für Alter vorsorgen. Ganz normale Leute sollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können.“ Zu der Herabsetzung des allgemeinen Steuersatzes hat die CDU eine weitere Entlastung für Thüringer Familien erreicht. Die Landesregierung wurde beauftragt, ein Landesprogramm aufzulegen, mit dem Thüringer Familien bei Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum die Kosten für die anfallende Grunderwerbsteuer zurückerstattet bekommen. Er appellierte an die Abgeordneten von RRG und führte ähnliche Festlegungen im Koalitionsvertrag der Ampelregierung im Bund an. „Ich lade Sie ein den Vorschlag zu unterstützen: für Familien und für die Thüringer Wirtschaft. Geben Sie sich einen Ruck, machen Sie mit.“

Der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsanträge wurde mit den Stimmen der CDU, der AfD, der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten beschlossen.

Top 2) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drs. 7/8239 – Neufassung
dazu: Beschlussempfehlung des AfILF, Drs. 7/8648

Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes hat der Landtag die Grundlage für die Fortführung des sogenannten Deutschlandtickets geschaffen. Lediglich die AfD-Fraktion hat sich enthalten. Das Gesetz soll die Voraussetzungen für die Einführung von verkehrsträgerunabhängigen Landestarifen durch das Land, die Umsetzung durch die Aufgabenträger und die damit verbundene Finanzierungslast regeln. Ohne dies Regelung könnten die kommunalen Aufgabenträger frei entscheiden, ob sie einen das „49-Euro-Ticket“ in ihrem Zuständigkeitsbereich den dortigen Verkehrsunternehmen auferlegen wollen oder nicht. Darüber hinaus soll zukünftig die Einführung von weiteren landesweiten Tarifen ermöglicht werden, soweit diese finanzierbar sind. Durch einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist es gelungen, für diesen Fall die Rechte des Parlaments zu sichern. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollte dem Landtag lediglich ein Recht als Anzuhörender eingeräumt werden, wenn es um die Frage von Rechtsverordnungen zur Einführung weiterer Landestarife geht. Wir haben durchgesetzt, dass für diesen Fall ein Zustimmungsvorbehalt des Landtages eingeführt wird. „Auf Grund der Bedeutung der Einführung von Landestarifen und deren erheblichen und ggf. langfristigen finanziellen Auswirkungen darf der Landtag nicht mit einem Anhörungsrecht abgespeist werden. Er hat abschließend darüber zu bestimmen“, so der Sprecher für Infrastruktur, Marcus Malsch. Die Frage „ob“ ein weiterer Landestarif eingeführt wird, verbleibt damit beim Landtag als Haushaltsgesetzgeber.

Top 3) Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge, Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 7/8058

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Beitragspflichtige von Straßenausbaubeiträgen, die ihre Beiträge bisher stunden, unter gewissen Voraussetzungen eine Kompensation bewilligt werden soll. Dabei werden Restbeträge, die 4000€ übersteigen vom Land kompensiert. Dafür sind im Gesetz bis zu 8 Millionen Euro vorgesehen. Der CDU Innenpolitiker Jörg Kellner geht in seiner Rede auf die damit verbundenen Ungerechtigkeiten ein: „Problematisch ist also, dass durch das Gesetz neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Beitragspflichten, die bereits geleistet wurden und wofür sich im Einzelfall gegebenenfalls Geld geliehen, bzw. Erspartes verwendet wurden bleiben unberücksichtigt.“ Offen seien Fragen, wie etwa die Kappung auf 4000€ und ob die angedachten Mittel ausreichend sein werden. Die Ungerechtigkeiten werden von den Regierungstragenden Fraktionen zwar ebenfalls gesehen, aber die damit verbundenen Bedenken kleingeredet. Eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Kommunales wurde einstimmig zugestimmt.

Top 4) Opposition bringt Regelung zur Sicherstellung des Krebsregisters ein, Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP „Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)“, Drs. 7/8066

Zum 31.12.2022 wurde der „Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen“ aufgelöst. In Thüringen fehlen dementsprechend seit Jahresbeginn die notwendigen rechtlichen Bestimmungen für die Registrierung. Der durch die FDP-Gruppe vorgelegte Entwurf sieht vor, wieder eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion kritisierte die diesbezügliche Arbeit der Landesregierung: „Es ist etwas unüblich, dass so ein Gesetz durch die Opposition eingereicht werden muss.“ Daher sei es „aller Ehren wert, dass die FDP diesen Antrag vorgelegt hat, um den Missstand zu beheben“, auch wenn er durch Praktiker, wie beispielsweise eine Stellungnahme von Helios kritisiert werde. Vor diesem Hintergrund signalisierte Zippel die grundsätzliche Unterstützung für eine gute Regelung und die Bereitschaft zur Ausschussüberweisung für die CDU-Fraktion. Der Gesetzentwurf der Gruppe der FDP wurde in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Top 5) Nach 4 Jahren endlich Entwurf der Landesregierung für die Landarztquote Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf“, Drs. 7/8549

Der Gesetzentwurf sieht vor, eine Haus- und Facharztquote im Rahmen der länderspezifischen Vorabquote des Studiums der Humanmedizin und zugehöriger Auswahltests in Thüringen einzuführen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, machte deutlich, dass aufgrund des Mehrbedarfs an Medizinern bis 2040 ein strukturelles Problem besteht. Vor diesem Hintergrund hält Zippel den Zeitverzug durch die Landesregierung für längst überfällig: „Wir haben Ende 2019 den Antrag eingebracht, Anfang 2020 wurde es beschlossen. Wenn jemand eine Hausaufgabe aufgibt und erhält sie mehr als drei Jahre später erst zurück, dann gilt das als nicht bestanden.“ Weiterhin übt Zippel Kritik am Regelungsgehalt des Gesetzentwurfes. Unter anderem wäre eine entsprechende Quote auch für die Studiengänge Zahnmedizin und Pharmazie dringend nötig. Denn für Pharmazeuten und Zahnmediziner besteht ein ähnliches Problem, welches dringend angegangen werden muss. Auf die Entgegnung des Abgeordneten Plötner von DIE LINKE, das Ministerium habe aufgrund von Corona mehr als drei Jahre für das Gesetz benötigt, antwortet Zippel: „Ich kann es der Ministerin nicht mehr durchgehen lassen, dass für alles, was im Ministerium nicht erledigt wird, noch immer Corona angeführt wird. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und mitberatend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen.

Top 6a und b) Landeshaushalt 2024 eingebracht – Kontrollverlust der Ramelow-Regierung in Zahlen – Haushalt der Verantwortungslosigkeit

Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024 -ThürHhG 2024-) Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 7/8591

Die Landesregierung brachte in der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2024 ein. In einer umfangreichen Grundsatzaussprache zum Landeshaushalt machte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Prof. Dr. Mario Voigt deutlich, dass der Haushaltsentwurf die finanzpolitische und inhaltliche Ideenlosigkeit der Ramelow-Regierung verkörpert. Insbesondere kritisierte er die „Plünderung der eisernen Reserve“ und das daraus resultierende „Haushaltsloch in Höhe von über einer Milliarde für die kommenden Jahre“. „Die Menschen müssen sich in der aktuellen Situation im Land auf das Wesentliche konzentrieren und den Gürtel enger schnallen. Diese Regierung schafft das mit dem hier vorliegenden Etatentwurf nicht.“

Das Thüringer Haushaltsgesetz 2024 sowie das Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurde mit den Stimmen aller Abgeordneten des Hauses zur weiteren Beratung in den Haushalt- und Finanzausschuss überwiesen.

Top 7) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 7/8644

In der parlamentarischen Debatte wurde der rot-rot-grüne Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes beraten. Im Kern sieht der Gesetzentwurf einige kostenintensive Änderungen innerhalb der frühkindlichen Bildung vor, die jährlich im dreistelligen Millionenbereich im Haushaltsetat des Bildungsministeriums zu Buche schlagen würden. In den folgenden drei Bereichen möchte Rot-Rot-Grün konkrete Änderungen vornehmen. 1. Vereinheitlichung des Personalschlüssels für Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr und dem Schuleintritt in einem Schritt auf 1:12 sowie Änderungen in den Verwaltungsverfahren; 2. Schaffung eines Zentrums für frühkindliche Bildung; 3. Einführung eines dritten Beitragsfreien Kindergartenjahres. In seiner Rede kritisiert Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf als zusammengeschustertes Stückwerk mit individuellen Partikularinteressen der einzelnen Fraktionen. Linke, SPD und Grüne konnten sich nicht einigen was sie wollen und haben so alles in einen handwerklich schlecht gemachten Gesetzentwurf zusammengepackt. Für gute frühkindliche Bildung, so Tischer, bedarf es eines umfangreichen und ganzheitlichen Ansatzes, den die CDU-Fraktion in ihrem Positionspapier vorgelegt habe. Neben einige gemeinsamen Schnittmengen wie der Schlüsselverbesserung, bleibt festzustellen, dass der aktuelle Entwurf eher als vorgezogener Wahlkampfauftakt zu werten sei. Innerhalb des Landeshaushalt und des Einzelplans des TMBJS sind keine Gelder dafür vorgehen. Freie Mittel, auch aufgrund der unseriösen Haushaltsentwurfs der Landesregierung für 2024, sind auch nicht zu erwarten. Christian Tischner fasste abschließend zusammen, dass die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht zustimmen könne. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit Stimmen von Rot-Rot-Grün und FDP bei Enthaltung der CDU-Fraktion in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

Top 8) Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 7/8656

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Ergebnisse der, vom Rechnungshof im Sonderbericht sowie in den Mitteilungen über die Prüfung „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden" unterbreiteten Empfehlungen und Hinweise. Im Artikel 1 sollen Regelungen in §27 des Thüringer Beamtengesetz eingeführt werden. So ist unter Punkt 1 die Reduzierung der Anzahl der Positionen politischer Beamter vorgesehen. Es sollen die Positionen der politischen Beamten das Amt des Präsidenten des Landesverwaltungsamts, sowie die Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte entfallen. Neben den Staatssekretären verbleiben als politische Beamte der Regierungssprecher sowie die Präsidenten der Landespolizeidirektion und des Amts für Verfassungsschutz. Mit Punkt 2 soll ein neuer Absatz 3 eingefügt werden. Mit diesem würden Beamte, die bereits vor Übertragung eines Amts als politischer Beamter, Beamte auf Lebenszeit waren, auf deren Antrag hin erneut ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden können. In Artikel 2 des Gesetzes soll in §28 des Thüringer Laufbahngesetzes für politische Beamte eine Ausnahme vom Grundsatz der Einstellung Beamter im Eingangsamt verankert werden. Dadurch könnten diese auch, bei Vorliegen der Voraussetzungen, unmittelbar in dem der normativen Bewertung entsprechenden Amt eingestellt werden. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, betont in seiner Rede, dass der Entwurf noch Schwächen aufweise, die man in der Beratung verbessern wolle. So hinterfragt er die Notwendigkeit der Positionen als politische Beamte beim Präsidenten der Landespolizeidirektion und des Amts für Verfassungsschutz. „Der, mit der Einstufung als politischer Beamter, einhergehende Eingriff in das Lebenszeitprinzip ist unvereinbar mit der besonderen rechtsstaatlichen Bedeutung der politischen Unabhängigkeit von Polizeibehördenleitern, die in den sensiblen Bereichen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist.“, so Walk. Weiterhin sei zu hinterfragen, warum für politische Beamte eine Ausnahme bei der Einstellung gemacht werden solle. Positiv werde die Intention der Einführung eines Rückkehrrechts für Lebenszeitverbeamtete gesehen. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen. Ein Antrag der Gruppe der FDP zur Überweisung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Top 9) Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken, Antrag der Fraktion der CDU,
Drs. 7/700
dazu: Beschlussempfehlung des AfBJS, Drs. 7/7982

In der Plenardebatte wurde der Antrag der CDU-Fraktion zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs beraten. Dieser beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket mit insgesamt 29 Punkten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und Schulen. Ziel ist es, die Abwanderung junger Lehrerinnen und Lehrer in andere Bundesländer zu stoppen und gleichzeitig junge Menschen für den Lehrerberuf zu begeistern sowie den aktuellen Unterrichtsausfall an Thüringer Schulen spürbar zu reduzieren. In seiner Rede ging der bildungspolitische Sprecher, Christian Tischner, unter anderen auf wesentlichen Forderung des Antrags ein. Exemplarisch nannte er die zeitnahe Umsetzung eines flächendeckenden eines rechtsicheren Aufstiegs-, Beförderungs- und Zulagensystem, die Implementierung eines bedarfsgerechten Einstellungskorridors im Thüringer Schuldienst oder den dringend notwendigen Ausbau der Ausbildungskapazitäten. In den vergangenen dreieinhalb Jahren seit Einbringung des Antrags im Thüringer Landtag, so Tischner, wurde seitens der Landesregierung und des Bildungsministeriums in diesen Bereichen zu wenig unternommen. Es wurde viel geredet, eingeladen und getagt, aber letztendlich folgten keine wirksamen Initiativen, um die Situation innerhalb unseres Bildungssystems spürbar zu verbessern, so sein Fazit. Mit dem Antrag wurde der Landesregierung nun durch die CDU-Fraktion ein konkreter Maßnahmenplan vorgelegt, den es durch das TMBJS abzuarbeiten gilt. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde schließlich einstimmig durch die Stimmen aller Abgeordneten angenommen.

Top 10) Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen; Antrag der FDP, Drs. 7/3448

Die Parlamentarische Gruppe der FDP fordert mit diesem Antrag die Landesregierung auf, die Thüringer Justiz zu modernisieren und deren Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Insbesondere die demografischen Entwicklungen stellen die Thüringer Justiz vor große Herausforderungen: In den nächsten Jahren werden drei von vier Justizbediensteten in Thüringen, unter anderem auch der Thüringer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, in den Ruhestand gehen. Eine Vielzahl der Gerichts- und sonstigen Verfahren könne deshalb schon heute nicht mehr zügig und leider oft auch nicht fristgemäß durchgeführt werden. Die FDP fordert eine aufgabenorientierte Personalbedarfsplanung und die Modernisierung der Sachausstattung/ Infrastruktur der Justiz. Nach langer Ausschussbefassung wurde in diesem Plenum eine Beschlussempfehlung des AfMJV unter Einbeziehung eines Änderungsantrages von FDP und RRG beraten. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, hält diesen Antrag für „einen Schritt in die richtige Richtung“. Er weist allerdings auch auf die fehlende inhaltliche Tiefe hin: „Den nötigen Fokus und die Bestimmtheit lässt der Antrag leider vermissen. Vorstellbar ist nach den Formulierungen mitunter vieles, an konkreten und greifbaren Inhalten fehlt es allerdings. Wir müssen auch zukünftig weiter und klarer daran arbeiten, die Justiz auf feste und vertrauenswürdige Beine zu stellen.“ Nach Annahme der geänderten Beschlussempfehlung wurde der Antrag bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und der AfD beschlossen und der Antrag in der Schlussabstimmung ebenfalls bei Enthaltung der CDU angenommen.

Top 11a) Medienland Thüringen – Perspektive 2030 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP Drs. 7/4657

Top 11b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/7783

Beide Anträge befassen sich mit der Entwicklung des Medienstandortes Thüringen und verfolgen das Ziel, diesen durch verschiedene Maßnahmen zu stärken. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Herrgott zeigte jedoch in seiner Rede auf, dass die in den beiden Anträgen vorgeschlagenen Maßnahmen zum großen Teil ungeeignet sind, Thüringen als Medienstandort insbesondere für medienwirtschaftliche Unternehmen weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zu den beiden Placeboanträgen von FDP und Rot-Rot-Grün hat die CDU-Fraktion mit einem Entschließungsantrag zum MDR-Staatsvertrag im vergangenen Jahr zur stärkeren Berücksichtigung des MDR-Standortes Thüringen bei der Verteilung von Ressourcen sowie mit einer Novelle des Landesmediengesetzes vom März dieses Jahres zur Liberalisierung und Deregulierung von veralteten und zum Teil medienwirtschaftsfeindlichen Bestimmungen oder einem Haushaltsantrag zur DAB-Plus-Förderung für private Hörfunkangebote konkrete zielführende Vorschläge im Thüringer Landtag unterbreitet, um den Standort Thüringen als Medienland voranzubringen, so Herrgott: „Thüringen hält gemessen an der Wertschöpfung und Anzahl der Arbeitsplätze im Medienbereich nach wie vor die Rote Laterne – und das wollen wir ändern.“ Die Anträge der FDP-Gruppe und der Regierungskoalition wurden mehrheitlich angenommen.

Top 12) Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Antrag der Fraktion der CDU, Drs. 7/7574

Staatskanzleiminister sperrt sich weiterer Aufklärung zur Postenaffäre Der Thüringer Landtag hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Initiative der CDU-Fraktion erneut mit der Postenaffäre der Ramelow-Regierung beschäftigt. Nachdem der Sofortbericht des Staatskanzleiministers im Haushalts- und Finanzausschuss gehört und beraten wurde, blieben zahlreiche Fragen unbeantwortet. Der Antrag der Fraktion der CDU zielte drauf ab, zu verdeutlichen, wie mit dem Versprechen der Regierung zu einer schnellen und gründlichen Aufklärung und Aufarbeitung zu gelangen in der Realität umgegangen wird. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Andreas Bühl beschrieb das so: „Diese Aufklärung verkümmerte im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu einem unwürdigen Hinhalte- und Taktikspiel des Staatskanzleiministers.“ Der ursprüngliche Antrag wurde im Haushalts- und Finanzausschuss mit weiteren Forderungen Prüfaufträgen versehen. 1. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses „Postenaffäre“ mit hoher Priorität zu begleiten und bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört vor allem die vollständige, gut aufbereitete und zügige Aktenvorlage. 2. Dass bis auf Weiteres alle laufenden und geplanten arbeits-, dienst- und beamtenrechtliche Maßnahmen – sofern rechtlich möglich – ausgesetzt werden, soweit sie den Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs widersprechen. 3. Bis zum 31. Oktober 2023 eine umfassende Prüfung dahingehend einzuleiten, ob und in welchen Fällen die monierte Einstellungspraxis auch außerhalb der Leitungsbereiche seit Dezember 2014 praktiziert wurde. Über diese Ergebnisse ist dem Landtag unverzüglich zu berichten. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP beschlossen, während die Regierungsfraktionen dagegen stimmten.

Top 28) Sieben Prozent müssen bleiben - Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe, Antrag der Fraktion der CDU, Drs. 7/8346

Bereits vor der Sommerpause hat die CDU-Fraktion einen Plenarantrag vorgelegt, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie einzusetzen. In der 118. Sitzung kam dieser Antrag nun zum Aufruf. In seinem Redebeitrag verdeutlichte Andreas Bühl, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, den Ernst der Lage. Thüringen hat heute ein Drittel weniger Gastronomiebetriebe als 2009. Schon jetzt sind in Mitteldeutschland 20% weniger Gastronomiebetriebe aktiv als im Bundesschnitt. Und die Situation droht sich angesichts der Kostensteigerungen bei Lebensmitteln aber auch bei Personal weiter zu verschlechtern. „Es ist sehr gut, dass die Beschäftigten auch in diese Branche mehr verdienen. Gleichzeitig muss das aber eben auch an die Kunden weitergegeben werden und wenn es dadurch bereits teurere wird, sollten wir nicht mit einer höheren Steuer weiter an der Preisspirale drehen“ verdeutlicht Bühl die Position die Position der CDU. Weiter hob er die Bedeutung der Gastronomie für den Tourismus in Thüringen hervor. Bereits heute beklagen Gäste z.B. im Thüringer Wald die ausgedünnte Gastronomie. Das macht Thüringen als Destination unattraktiver. Nicht zuletzt stellt er fest, dass die Unterscheidung auch ungerecht ist. „Wie kann es sein, dass reine Mitnehm-Schnellrestaurants nur 7-Prozent unterliegen, die klassische Gastronomie aber 19-Proeznt. Und das obwohl beim mitnehmen mehr Müll also eine größere Umweltbelastung entsteht“ macht Bühl die Ungerechtigkeit deutlich. Deshalb werde dieser Unterschied auch in 23 EU-Ländern nicht vorgenommen. Mit Blick auf den Änderungsantrag der Koalition kündigt Andreas Bühl die Zustimmung der CDU an. Wichtig ist, dass dieser an der Klarheit der 7-Prozent Forderung nichts ändert. Die zusätzlich aufgenommenen Aspekte der langfristigen Reduzierung der Mehrwertsteuer auf alle Lebensmittel, Produkte für Kinder und Arzneimittel werden von der CDU ausdrücklich geteilt. Im Gegenzug wünscht er sich eine breite Zustimmung aus dem Parlament, um ein klares Zeichen Richtung Berlin zu senden. „Ich fordere die Landesregierung auf sich im Bundesrat einzusetzen und dem vorliegenden Antrag von Mecklenburg-Vorpommern dort zuzustimmen. Es darf hier nicht zu einer Steuererhöhung kommen“ so Bühl an die Adresse der Landesregierung. Er richtetet gleichzeitig einen dringenden Appell an die Landtagsfraktionen der Ampelregierung: „nutzen Sie ihre Kommunikationskanäle um auch darüber Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen.“ Große Zustimmung zur CDU-Initiative kam aus allen Fraktionen. Für die Koalition machte der Linken-Tourismuspolitiker Knut Korschewsky deutlich, dass der eigene Änderungsantrag eher ein Ergänzungsantrag sei und man die Forderungen der CDU voll unterstützte. In die gleiche Richtung ging die Wortmeldung des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, der ankündigte dem Antrag von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat zuzustimmen. Auch er stimmte mit Andreas Bühl überein, dass die Mehrwertsteuerregeln unfair und unlogisch seien. Bestellt eine Schule Essen bei einem Caterer und lässt es anliefern werden 7-Prozent fällig, bereitet der Caterer das Essen in der Schule frisch zu, sind es 19-Prozent, aber wird das Essen durch die Kommunen selbst bereitgestellt, fällt gar keine Mehrwertsteuer an. Das könnte man keinem erklären. In der Abstimmung wurde zunächst der Änderungsantrag der Koalition einstimmig angenommen. Sodann wurde der Plenarantrag der CDU ebenfalls einstimmig angenommen. Ein Entschließungsantrag der AfD wurde abgelehnt, da nur die AfD selbst dafür votiert hatte.

Top 30) Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung der beziehungsweise des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Wahlvorschlag der Fraktionen der Linken, SPD und Grüne, Drs. 7/8710

Der von der Koalition vorgeschlagene Dr. Peter Wurschi erhielt in geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 58 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und bei vier Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtages. Er wurde anschließend vereidigt und ernannt.

Top 31) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8692

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Jens Dietrich erhielt in der 117. Sitzung geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 31 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 118. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Jens Dietrich in geheimer Abstimmung bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 30 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

Top 34) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 " Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8693

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz des neu eingesetzten Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ liegt bei der Fraktion der AfD. Der vorgeschlagene Abgeordnete Björn Höcke war fand bereits in der 111. sowie der 114. Sitzung des Landtages nicht die erforderliche Mehrheit. Daran vermochte auch die zweite Wiederholung der Wahl in der 117. Sitzung nichts zu ändern. Er erhielt in geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen mit 27 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist rechtlich nicht möglich.

Top 35) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/8719

Die von der Fraktion die Linke vorgeschlagene Abgeordnete Anja Müller erhielt in der 117. Sitzung geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 39 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 118. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt die vorgeschlagene Abgeordnete Anja Müller in geheimer Abstimmung bei 81 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit 37 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

Top 36) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8694

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Jörg Henke auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen mit 33 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber ist nicht möglich.

Top 37) Wahl eines Mitglieds und gegebenenfalls eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8695

Der von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga erhielt in der 117. Sitzung geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 38 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen und bei fünf Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 118. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga in geheimer Abstimmung bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 36 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

Top 38) Wahl eines Mitglieds und gegebenenfalls eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8696

Der von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga erhielt in der 117. Sitzung geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 39 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen und bei vier Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 118. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Torben Braga in geheimer Abstimmung bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 36 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit von Zweidritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

Top 39) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8697

Die AfD hat als Mitglied des Landessportbeirats den Abgeordneten Uwe Thrum vorgeschlagen. Als stellvertretendes Mitglied wurde der Abgeordneter Karl-Heinz Frosch vorgeschlagen. In einer zweiten Wahlwiederholung erhielt der Vorschlag der AfD in geheimer Abstimmung bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen mit 41 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist rechtlich nicht möglich.

Top 40) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8698

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Jens Dietrich erhielt in der 117. Sitzung geheimer Wahl bei 87 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit 40 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 118. Plenarsitzung vorgesehen. Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Jens Dietrich in geheimer Abstimmung bei 81 abgegebenen Stimmen, davon drei ungültige Stimmabgaben, mit 37 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

Top 42 a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Gruppe der FDP zum Thema: "Wachstumschancen für den Thüringer Mittelstand eröffnen - Welchen Beitrag leistet das Land, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und somit Arbeitsplätze sowie Wohlstand zu sichern?", Drs. 7/8668

Die FDP greift in ihrer aktuellen Stunde die Ankündigung des Ministerpräsidenten auf, im Bundesrat gegen das Wachstumschancengesetz stimmen zu wollen. In seinem Redebeitrag fragt Mario Voigt, Fraktionsvorsitzender der CDU im Thüringer Landtag, was die Landesregierung tut um den Wirtschaftsstandort attraktiv zu machen. Er macht deutlich, dass sich die Menschen aufgrund der wirtschaftlichen Stagnation und der Inflation Sorgen um ihre Zukunft und ihre Arbeitsplätze machen und fragt welches inhaltliche Konzept die Ramelow-Regierung hier vorlegt. Er erläutert, dass Thüringen seit 2015 beim Wirtschaftswachstum hinter dem Schnitt der neuen Bundesländer zurückliegt. Ein aufholen gegenüber dem Westen findet nicht mehr statt. „Die Bilanz der Ramelow-Regierung in den letzten neun Jahren ist, dass die Menschen wegen ihrer Politik 15 Milliarden Euro verloren haben, das ist ein Landeshaushalt“ beziffert Voigt den wirtschaftlichen Schaden aus dem geringen Wachstum. Die Politik der Landesregierung ist geprägt durch mehr Belastungen und Bevormundung, durch weitere Dokumentationspflichten und die schleichende Digitalisierung. Das zeigt auch die Standortanalyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Thüringen ist laut deren Bewertung auf dem letzten Platz. „Wir wollen Thüringen wieder zu einem attraktiven Standort machen. Indem wir das Leben für Wirtschaft und Bürger einfacher machen. Indem wir Prozesse schneller machen. Indem wir für niedrigere Energiepriese sorgen. Und indem wir eine Kultur die die Fleißigen ernst nimmt und unterstützt etablieren“ fasst Voigt die Agenda der CDU zusammen.

Top 42 b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: " Wirtschaftlichen Abstieg verhindern, Insolvenzwelle stoppen -günstige Energie, niedrige Steuern und weniger Bürokratie für Thüringen", Drs. 7/8669

Die AfD bezieht ihre aktuelle Stunde zu wirtschaftlichen Missständen in Deutschland insbesondere auf die Energie- und Klimapolitik. Für die CDU-Fraktion macht der Wirtschaftspolitische Sprecher Martin Henkel deutlich, dass es zunächst eine schonungslose Analyse braucht. „Wir können nicht weiter zusehen wie die Regierung das Land mit Tempo 200 an die Wand fährt“ bringt Henkel die Dramatik der Lage auf den Punkt. Es braucht Entlastungen für Bürger und Wirtschaft. Und es braucht einen Einstellungswandel. „Leistung muss sich wieder lohnen. Ihr Bürgergeld geht genau in die falsche Richtung“ so Henkel an die Adresse von SPD und Grünen. Er geht auf weitere drängende Baustellen ein. So braucht es mehr Investitionen in Infrastruktur, in Schulen, Hochschulen und Forschung. „Deutschland lebt auf Verschleiß. Brücken die nicht mehr genutzt werden können, Netze für High-Speed-Internet die zu langsam ausgebaut werden und von der Bahn wollen wir gar nicht erst reden“ so Henkel mit Blick auf die Infrastruktur in Deutschland. Zudem ersticke das Land in Bürokratie. Im weiteren Verlauf seiner Rede macht er deutlich, dass die Deindustrialisierung ist kein Schreckgespenst ist, dass von der Opposition an die Wand gemalt wird, sondern eine reale Gefährdung unserer Lebensgrundlagen. Der Standort Deutschland hat seine Vorteile verloren und schreckt heute mit viel Bürokratie, hohen Steuern, hohen Energiekosten und Fachkräftemangel Investoren ab. „Wir sind das einzige Industrieland das schrumpft. Das kann nicht verwundern, wenn Unternehmen in Frankreich nur ein Drittel der Kosten für den Strom zahlen und in den USA sogar nur ein Viertel“ verdeutlicht Henkel einen der gravierenden Nachteile des Standortes. Es braucht dringend ein Belastungsmoratorium aber die Bundesregierung tut das Gegenteil. Sie erhöht den CO2-Preis zu einem unmöglichen Zeitpunkt. So darf es nicht weitergehen.

Top 42 c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: " Gefährdet die rot-rot-grüne Landesregierung den Wohlstand unseres Landes? - Wirtschaftliches Wachstum in den Mittelpunkt rücken, Thüringenwieder an die Spitze des Wachstums im Osten stellen", Drs. 7/8673

Die CDU will mit ihrer aktuellen Stunde darauf aufmerksam machen, dass Thüringen innerhalb der Bundesrepublik eine besondere Wachstumsschwäche zeigt. Die speziellen Thüringer Probleme brauchen gezielte Thüringer Lösungen. In seinem Redebeitrag betont Andreas Bühl, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Thüringer Landtag, die Brisanz des Themas Wirtschaft für den Freistaat. Er sei besorgt, dass Wirtschaftsminister Tiefensee in den beiden vorangegangenen aktuellen Stunden versucht habe die Probleme klein zu reden. Dabei habe Tiefensee doch wie Andreas Bühl auch die dramatischen Ausführungen des neuen Präsidenten der IHK-Südthüringen verfolgt. Niemand dürfe beschönigen, dass wir Standortprobleme in unserem Land haben. Deutschland ist abgeschlagen in Europa und Thüringen ist nicht die Nummer Eins-Destination in Deutschland. Besonders die Energiekosten seien ein gewaltiges Problem. „Ein Unternehmer der in Ilmenau 15 Millionen investiert hat, hat mir gesagt, wenn er gewusst hätte was kommt, dann hätte er diese Investition woanders gemacht“ berichtet Bühl aus seinen Erfahrungen. Das Wachstum in Thüringen liegt hinter dem der anderen ostdeutschen Länder, wir haben nicht den Schwung mitgenommen der dort entsteht. „Das liegt eben auch an den Standortbedingungen die diese Regierung geschaffen hat. Sie wollen Bürokratie erklären, statt Bürokratie abzubauen“ so Bühl an die Adresse der Landesregierung. Das Thüringen ausgerechnet bei der Digitalisierung in der Standortanalyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft auf Platz 16 landet ist ein Armutszeugnis. Hier wurden falsche Zielstellungen gesetzt. So wurde zum Beispiel beim Breitbandausbau zulange am Ziel von 50Mbit flächendeckend festgehalten, obwohl man absehen konnte, dass das kein zukunftsfähiger Standard ist. „Die Regierung nimmt die Probleme noch nicht ernst genug. Wir brauchen endlich Rahmenbedingungen die es der Wirtschaft leichter machen“ fasst Bühl die Forderungen der CDU zusammen und nennt als Beispiele einfacher ausgestaltete Förderprogramme und eine umfassende Strategie gegen den Fachkräftemangel.

Top 42 d) Aktuelle Stunde der Fraktion DIE LINKE „Sozialen Kahlschlag durch die Bundesregierung verhindern - Fortsetzung der Förderung von arbeitslosen Menschen in Thüringen“, (Drs. 7/8681)

Debatte über Versagen der Landes- und Bundespolitik im Rahmen der Überführung der Integrationsrichtlinie in Bundesverantwortlichkeit Die LINKE fordert die Bundesregierung auf, die Fördermaßnahmen für Arbeitslose, die sehr schwer vermittelbar sind und bisher im Rahmen der Thüringer Integrationsrichtlinie gefördert wurden, zu übernehmen und auszufinanzieren. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Thadäus König, machte für die CDU-Fraktion deutlich: „Dass die Integrationsrichtlinie ausläuft, war bereits mit Beschluss des neuen § 16k SGB II im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes Ende 2022 bekannt.“ Es sei ein Versagen der Landesregierung, dass hier nicht eher reagiert worden sei. Dies sei auch in der von der CDU-Fraktion initiierten Ausschussbefassung deutlich geworden. Brisant sind daher die Fragen, welche Dr. König in seiner mündlichen Anfrage stellt: 1. Aus welchen Gründen vertritt die Thüringer Landesregierung eine rigorosere Auffassung, als dies in einem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt bei ähnlichen Projekten offensichtlich möglich ist? 2. Aus welchen Gründen wurden keine Alternativen zur Fortführung der Projekte seit Bekanntwerden der Änderungen in § 16k SGB II (spätestens Januar) durch die Landesregierung erarbeitet? 3. Aus welchen Gründen wurden die Träger erst nach Inkrafttreten der Änderungen an § 16k SGB II am 1.7.2023 und nicht bei Bekanntwerden der gesetzlichen Änderungen im Januar informiert? 4. Wie will die Landesregierung die Umsetzung der Ziele nach der Thüringer Integrationsrichtlinie zukünftig gewährleisten?

Top 42 e) Aktuelle Stunde auf Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringens Nahverkehr braucht einen Paradigmenwechsel“, Drs. 7/8684

Mit einer Aktuellen Stunde zum Nahverkehr hat die grüne Landtagsfraktion den Finger in die Wunde linker Verkehrspolitik gelegt und gleichzeitig die Zerrissenheit von Koalition und Landesregierung offenbart. Mit Blick auf den Entwurf des Nahverkehrsplans 2023 – 2027 des Verkehrsministeriums kritisieren die Grünen, dass für Fachverbände lediglich eine Frist zur Stellungnahme von vier Wochen vorgesehen und die Bürger des Landes gar nicht beteiligt seien. Den Plan selbst bezeichnen die Grünen als „bloße Fortschreibung des unzureichenden Angebots“. Für die CDU-Fraktion hat der verkehrspolitische Sprecher, Henry Worm, beide Kritikpunkte unterstrichen, den Grünen aber gleichzeitig Realitätsverweigerung vorgeworfen: „Wer mehr Takt, mehr Infrastruktur, mehr moderne Busse und Bahnen, eine bessere Abdeckung auf dem Land will, darf nur einmal vorhandenes Geld nicht zur Tarifverbilligung, ganz konkret für das Deutschlandticket, einsetzen.“ Die Landesregierung müsse ihren Schwerpunkt darauflegen, die Infrastruktur und Angebot des ÖPNV gerade auch in den ländlichen Regionen Thüringens auszubauen, so Worm. Dazu müssten höhere Bundesmittel eingefordert und genutzt sowie durch die notwendigen Landesmittel ergänzt werden: „Erklärtes Ziel der meiner Fraktion sind Investitionen in ein modernes und klimaschonendes Bus- und Bahnangebot – durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Nur wenn das Angebot überzeugt, zuverlässig in guter Qualität und enger Taktung bereitsteht, dann benutzen die Bürger auch Bus und Bahn.“

Top 42 f) SPD-Fraktion fordert weitere Erhöhung des Bürgergeldes Aktuelle Stunde der Fraktion DIE LINKE „Sozialen Kahlschlag durch die Bundesregierung verhindern - Fortsetzung der Förderung von arbeitslosen Menschen in Thüringen“, Drs. 7/8681

Die SPD-Fraktion fordert eine weitere Erhöhung des Bürgergeldes aufgrund der Inflation. Dazu nimmt der sozialpolitische Sprecher, Dr. Thadäus König, Stellung: „Es sendet ein fatales Signal an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem im Mindestlohnbereich.“ Für viele Arbeitnehmer stünde daher die Frage: „Lohnt sich arbeiten überhaupt?“ Es sei eine Gerechtigkeitsfrage, dass der Mindestlohn um 41ct, das Bürgergeld aber um 12% erhöht würde. „74% sehen die Kritik an der Bürgergelderhöhung als berechtigt an“, erklärt Dr. König. Daran wird offenbar, dass die Bürgergelderhöhung „komplett das Gegenteil von dem, was beispielsweise von LINKE und SPD genannt“ wurde, ist. Dr. König resümiert: „Der Grundfehler des Bürgergeldes ist, dass er nicht die Arbeitsaufnahme im Blick hat, sondern die Alimentierung durch den Staat.“ Es sei ein fatales Signal an die arbeitende Mittelschicht, wenn selbst im Mindestlohn beinahe 30% Abgabenlast anfallen, wird für andere die Miete bezahlt. „Wenn ich kaum eine Chance habe, mit einer vierköpfigen Familie über das Niveau von Bürgergeld zu kommen“, dann ist das Politik gegen die Arbeitnehmer im Land.