Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 119.-121. Plenarsitzung (01.-03.11.2023)

02.11.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) abgesetzt

TOP 2) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs, Drs. 7/6810

In zweiter Beratung wurde in dieser Plenarsitzung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs behandelt. Mit dem vorliegenden Mantelgesetz soll das Datenschutzrecht des Justizvollzugs an verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben angepasst werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die aktuellen Standards des technischen Datenschutzes aus praktischen Erwägungen überarbeitet werden. Wie der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, verdeutlichte, müsse das Ziel aber nicht nur die Umsetzung von höherrangigem Recht und die Anpassung an moderne Standards sein, sondern auch, Arbeitsabläufe im Justizvollzug zu verbessern. Er betonte: „Der Justizvollzug ist ein Bereich, in dem umfangreiche personenbezogene Daten verarbeitet werden. Deshalb müssen auch für die Datenverarbeitung im Justizvollzug angemessene Datenschutzstandards gelten, die den rechtlichen Vorgaben gerecht werden. Angemessen heißt aber eben auch nicht überzogen.“ Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün unter Enthaltung der CDU, der AfD, der FDP und der Fraktionslosen beschlossen.

TOP 3a/b/c) „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt“
Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drs. 7/7450)
Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP (Drs. 7/7394)
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/7780)

Mit dem Gesetzentwurf plant die Parlamentarische Gruppe der FDP die Einführung eines Telenotarztes, eine digitale Anwendung zur Ersthelferalarmierung und eine einheitliche Digitalisierungslösung im Rettungsdienst Thüringen. Der Gesetzentwurf der CDU dient ebenfalls der Einführung des Telenotarztes. Dabei wurden allerdings in Abstimmung mit den Betroffenen Probleme gelöst, die im FDP-Entwurf offensichtlich nicht bedacht wurden: beispielsweise die technischen Rahmendaten, die Aufgabenbeschreibung, das Vergabeverfahren, aber auch ein Schiedsgericht oder eine Evaluation. Die regierungstragenden Fraktionen planen vor allem drei neue Komponenten in das Rettungsdienstgesetz einzufügen:

1. Soll eine zusätzliche Lehrleitstelle geschaffen werden;
2. sollen die rechtlichen Grundlagen für den Telenotarzt geschaffen werden und
3. sollen gesetzliche Schranken zur Einführung neuer Versorgungssysteme entfallen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, forderte die regierungstragenden Fraktionen sowie die Gruppe der FDP auf, den Gesetzentwurf in dieser Form nicht zu beschließen. Im Gegensatz zum Telenotarztgesetz der CDU enthalte er keine klaren Formulierungen für Aufgaben und Befugnisse des Telenotarztes, keine klaren technischen Voraussetzungen, die nötig sind und vor allem keinen gesetzlichen Schutz davor, dass der Telenotarzt den regulären Notarzt ersetzen könnte. Darüber hinaus bestünden auch grundsätzliche Mängel: „Rot-Rot-Grün verwendet durchgängig unbestimmte Rechtsbegriffe, wie dies unter anderem von der Krankenhausgesellschaft angekreidet wird.“ Letztendlich seien zwar Teile des Entwurfes gut, aber nicht zu Ende gedacht. Zippel riet davon ab, den Gesetzentwurf in diesem Zustand zu beschließen.

Der Gesetzentwurf der FDP wurde zurückgezogen. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen aus LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie AfD beschlossen. Der gemeinsame Entschließungsantrag von FDP und Rot-Rot-Grün wurde ebenfalls durch LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie AfD angenommen.

TOP 4: Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes - Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/7451)

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes will die CDU-Fraktion Vergaben der öffentlichen Hand wieder einfacher, schneller und attraktiver machen. Der Entwurf enthält zahlreiche Ansätze zur Reduzierung von Bürokratie.

In seinem Redebeitrag erläuterte Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, die Dimension des Beschlusses. „Was wir hier tun ist historisch, weil wir ein Gesetz beschließen, dass Bürokratie reduziert. Auch im letzten Plenum haben wir Historisches erreicht. Wir haben eine Steuer gesenkt – auch etwas was wir lange nicht erlebt haben“, fasst Henkel die erfolgreiche Agenda der CDU-Fraktion zusammen. Die Erhöhung der Anwendungsgrenzen um 50 Prozent ist ein wichtiger Schritt der Entlastung. Henkel beschreibt zudem die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus. „Laut einer bundesweiten Statistik entstanden von Mitte 2021 bis Mitte 2022 Bürokratiekosten in Höhe von 17 Milliarden Euro. Die Bürokratie ist der größte Fachkräftedieb den wir im Moment haben“, erläuterte Henkel den Schaden durch die überbordende Bürokratie. „Statt 16 Seiten Erklärungen wollen wir, dass in Zukunft ein Satz reicht. So geht Bürokratieabbau“, machte Henkel der Kern des Entwurfes deutlich. Gleichzeitig unterstrich er, dass die Einigung mit der Koalition zum Vergabegesetz auch deshalb wichtig war, um sicherzustellen, dass das Ministerium den Weg mitgeht und das Gesetz auch umgesetzt wird. Zum Mindestlohn führte Henkel aus, dass der Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis für gute Löhne in Thüringen bietet. Er kündigte deshalb auch an, dem Antrag der FDP zur Streichung des Vergabemindestlohns nicht zuzustimmen. Insgesamt sei ein gangbarer Kompromiss als erster wichtiger Schritt erreicht worden, weshalb er auf breite Zustimmung hoffe. Abgestimmt wurde zunächst über einen Änderungsantrag der FDP (Drs. 7/8997), der die Streichung des bisherigen § 10 und damit der Themen Mindestlohn und Tariftreue vorsah. Der Antrag erhielt die Zustimmung der AfD und der FDP, wurde aber mit den Stimmen der CDU und der Koalition abgelehnt. Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 7/9010), der lediglich eine Fehlverweisung korrigierte, wurde genauso wie die Beschlussempfehlung und der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU und der Minderheitskoalition angenommen. Auch in der Schlussabstimmung erhielt der Gesetzentwurf eine Mehrheit durch die Stimmen der CDU und der Koalition.

TOP 5) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 7/8057
dazu: Beschlussempfehlung des Innen-und Kommunalausschusses, Drs. 7/8687

Als Maßnahme des Infektionsschutzes wurde im Jahr 2020 die Möglichkeit der Beschlussfassung der Personalräte mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenz befristet gesetzlich geregelt. Nach einmaliger Verlängerung läuft die Regelung zum 31. Dezember 2023 aus. Die Regelung soll unbefristet verlängert werden. Zudem ist eine gesetzgeberische Klarstellung zur Zuständigkeit der Personalräte („Allzuständigkeit“) mit dem Ziel vorgesehen, Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu soll eine Unberührtheitsklausel eingefügt werden.

Die Entfristung hinsichtlich der Nutzung digitaler Möglichkeiten stößt auf breite Zustimmung. Kritisch wird die Regelung zur Allzuständigkeit bewertet. Problem bleibt, dass die Gesetzessystematik in den §§69 bis 78 Limitierungen in Form abschließender Aufzählungen vorschreibt, jedoch von Rot-Rot-Grün eine Allzuständigkeit der Personalvertretungen gewünscht ist. Diese soll durch die Punkte 1. und 3. im Gesetzentwurf mit der Einführung einer „Unberührbarkeitsklausel“ geheilt werden. Damit wird der grundsätzliche Widerspruch in der Gesetzessystematik jedoch nicht gelöst. Der Abgeordnete Walk führt aus, dass die Unberührbarkeitsklausel dem Bremer Personalvertretungsgesetz entlehnt wurde, aber in der Gesetzessystematik nicht funktioniere, weil das Bremer Gesetz anders aufgebaut ist. Dort werden statt abschließender Aufzählungen nur Beispiele für die Vertretung genannt und diese auch so bezeichnet. Durch die Einführung der Unberührbarkeitsklausel würde die Limitierung im Thüringer Recht nicht aufgehoben werden – und weiterhin keine Rechtssicherheit erreicht werden.

Auch in der Praxis ist die derzeitige gesetzliche Regelung der Allzuständigkeit gescheitert. Es gibt keine Klarheit mehr, wann die Personalvertretung in welcher Form zu beteiligen ist. Dies führt zu langen Prozessen und Zuständigkeitsstreit in den Verwaltungen.

Der Gesetzentwurf wurde auf Antrag der CDU getrennt abgestimmt. Dabei erhielt die digitale Beschlussfassung einstimmige Zustimmung (Art. I Punkt 2.), während die Allzuständigkeit (Art. I Punkte 1. und 3.) nur die Zustimmung von Rot-Rot-Grün bekam. Die übrigen Parlamentarier enthielten sich hierzu und in der abschließenden Schlussabstimmung.

TOP 8) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, Drs. 7/8875

Die Landesregierung beabsichtigt mit dem Gesetzentwurf mehrere Anpassungen. Aufgrund derzeitiger praktischer Anwendungsprobleme soll mit der Anpassung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte ein zeitlicher Gleichlauf zwischen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und dem Beginn der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen herbeigeführt werden. Zudem soll das Thüringer Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte dahingehend geändert werden, dass bestimmte Tätigkeiten im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen ehrenamtlich ausgeübt werden. Ferner soll ein Auskunftsrecht der Gerichtsvollzieher sowie der Insolvenzgerichte und der anderen Vollstreckungsbehörden korrespondierende gesetzliche Auskunftsbefugnis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Thüringen eingefügt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 10) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 7/8909
dazu: Beschlussempfehlung des Innen-und Kommunalausschusses, Drs. 7/8687

Mit der grundsätzlich positiven Initiative sollen zwei Sachverhalte geregelt werden.

Erstens: Ein Ersatz des bestehenden Alarmierungssystems. Dabei waren sich die Redner einig, dass das seit 30 Jahren etablierte Alarmierungssystem auf Basis des Gleichwellenfunknetzes gegen ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes digitales Alarmierungssystem auszutauschen ist.

Hierzu betont der Abgeordnete Jonas Urbach, dass es wichtig sei die Kommunen bei der Aufgabe, die auch sie betreffen wird, entsprechend zu unterstützen. Denn in der Anhörung sei auch zu beleuchten, ob der Entwurf auch hinsichtlich seiner konkreten Ausgestaltung gelungen ist.

Zweitens enthält seit seiner Einführung § 14a ThürBKG eine Regelung zur zusätzlichen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren (sogenannte Feuerwehrrente). Anstelle der monatlichen Rentenzahlung besteht für die Anwartschaftsberechtigten die Option, sich das angesparte Kapital als einmalige Zahlung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen (Abfindung), soweit die zusätzliche Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden hat. Die zusätzliche Altersversorgung wurde zum 1. Januar 2010 eingeführt. Nach Ablauf des 30. November 2024 werden die ersten Einsatzkräfte eine Bestandsdauer von 15 Jahren erreichen und damit zum Rentenbeginn keine Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Rente und Abfindungszahlung mehr haben. Dieser Sachverhalt wird sowohl von Rot-Rot-Grün, als auch der FDP aufgegriffen. Abgeordneter Urbach erinnert in seiner Rede daran, dass die Feuerwehrrente 2009 auf Initiative der CDU eingeführt wurde und damals erstmals in Deutschland eine solche Regelung verankert wurde. Weiterhin führt er mit dem Beispiel des Todes eines Kameraden die Frage ein, ob die Anwartschaften auch auf die Hinterbliebenen übergehen sollten.

Da über die Bedeutung der Regelungsnotwendigkeit große Einigkeit herrschte wurden beide Gesetzentwürfe einstimmig in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen

TOP 11) Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen - Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Antrag der Fraktion der CDU, Drs. 7/7851
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz, Drs. 7/8291
ZWEITE BERATUNG
Berichterstatter: Herr Abgeordneter Gottweiss

Einen Alternativantrag der Fraktion der CDU zur Sicherung der Energieversorgung für Thüringen und gegen den Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen hat eine rot-rot-grüne Landtagsmehrheit mit Hilfe der FDP, die sich enthalten hat, abgelehnt. Der Antrag war im April an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen worden, ein Antrag der Fraktion der AfD hatte es gar nicht in den Ausschuss geschafft. Kern des Antrages waren Forderungen an die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Nutzung der Kernenergie mindestens bis zum Ende dieses Jahrzehnts fortgesetzt und in Deutschland weiterhin Kerntechnologieforschung betrieben wird, sowie das deutsche Unternehmen auch künftig Produkte für den Bau von Kernkraftwerken mindestens ins europäische Ausland exportieren dürfen. Der umweltpolitische Sprecher, Thomas Gottweiss, hat für die CDU-Fraktion deutlich gemacht: „Ohne die Kernenergie wird die notwendige Energietransformation nicht nur deutlich teurer, sondern es wird auch deutlich länger dauern, CO2-neutral zu werden. Wird die Transformation zu teuer, steht der Wohlstand Deutschlands auf dem Spiel. Zudem stoßen wir derzeit deutlich mehr CO2 aus, als notwendig, da CO2-arme Kernenergie hauptsächlich durch dreckige Kohlekraftwerke ersetzt wird.“

TOP 12a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020
Antrag der Landesregierung, Drs. 7/4679

12b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Antrag des Thüringer Rechnungshofs, Drs. 7/4596

Der Thüringer Landtag hat heute nicht wie geplant der Landesregierung die Entlastung für das Jahr 2020 erteilt. Hintergrund war ein überraschender Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses korrigiert, mit dem Ziel, die Entlastung zu versagen. Grund dafür sind neue Erkenntnisse aufgrund des von FDP und CDU veranlassten Rechtsgutachtens zur Postenaffäre der Ramelow-Regierung, die sich erst nach der entsprechenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses auch für das entsprechende Berichtsjahr 2020 ergeben haben. Aufgrund des vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion hat die Regierungskoalition beantragt, den Antrag auf Entlastung der Landesregierung zur Beratung zurück in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Dieser Rücküberweisung wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 13) CDU-Fraktion legt Antrag vor, um Berufsorientierung zu stärken
Antrag der Fraktion der CDU „Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen“, Drs. 7/6782
Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausbildung in Thüringen attraktiver machen – Berufsausbildung und berufliche Orientierung modern gestalten“, Drs. 7/7855

Mit einem umfassenden Maßnahmenbündel will die CDU-Fraktion die duale Ausbildung in Thüringen stärken. Kern des Antrages ist es, vor allem den Eltern stärker die Vorteile dualer Ausbildungen vor Gesicht zu führen und auf diesem Weg auch den Kindern die Möglichkeiten zu erschließen. Vor allem die Einführung eines „Talente-Checks“ nach österreichischem Vorbild ist hierbei zu nennen. Der R2G-„Alternativ“-antrag kommt über Feststellungen und Prüfaufträge nicht heraus. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, rückte die Berufsausbildung in den Fokus. Es sei für die Zukunft des Freistaates zentral, Fachkräfte und Nachwuchs in Thüringen zu binden. „Wir sind stark betroffen vom demographischen Wandel und die Gesamtheit der Jugendlichen, die Ausbildungsverträge schließen können, hat sich stark reduziert.“ Gleichzeitig beziehe sich der Fachkräftebedarf „…zu 73% auf Berufe der dualen Ausbildung.“ Aus diesem Grund kann es sich Thüringen nicht leisten, dass 27% der Jugendlichen ihre Ausbildung wieder abbrechen. Es muss besser gelenkt und dazu auch die Eltern eingebunden werden. Dr. König hält fest: „Es war goldrichtig, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen.“ Gegenüber den regierungstragenden Fraktionen und deren Antrag macht Dr. König deutlich, dass Unternehmen bereits wüssten, dass ihre Zukunft auf dem Spiel steht, wenn sie keine neuen Köpfe finden. „Deshalb sind staatliche Eingriffe nicht das Essentielle, sondern es ist die Berufsorientierung.“

Beide Anträge wurden mit Stimmen aus allen Fraktionen federführend in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie mit beratend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Die durch die CDU-Fraktion beantragte Überweisung des CDU-Antrags in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde mehrheitlich abgelehnt.

TOP 14) Mehr Anerkennung für das Handwerk - Meisterbonus auf 4.000 Euro anheben - Zukunft des Handwerks in Thüringen sichern - Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Drs. 7/6785
Alternativantrag der AfD-Fraktion, Drs. 7/7234

Die FDP wirbt in ihrem Plenarantrag für höhere Förderungen für Meisterabschlüsse und eine Neuausrichtung der Förderrichtlinien in der Meisterförderung. In seinem Redebeitrag stellte Martin Henkel, wirtschaftspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, klar, dass die CDU das Ziel der FDP teile. Er kündigte deshalb bereits zu Beginn die Zustimmung zur Überweisung in den Wirtschaftsausschuss an. Allerdings machte er auch deutlich, dass die CDU beim Thema Meisterbonus einen anderen Schwerpunkt gesetzt habe. So wünschenswert eine Erhöhung des Meisterbonus auf 4.000 Euro wäre, so notwendig ist es doch auch Schwerpunkte zu setzen. Für die CDU hatte die Ausweitung des Kreises der den Bonus erhält, die höhere Priorität. „So haben wir die Mittel dazu genutzt, dass inzwischen nicht nur Handwerksmeister, sondern auch Industriemeister, Fachmeister und die Meister der sog. Grünen Berufe den Bonus erhalten können“, erläutert Henkel den Erfolg der CDU. Die Richtlinie wurde entsprechend angepasst und das ist ein wichtiges Signal dafür, dass wir alle Meister wertschätzen. „Eine komplett kostenlose Meisterausbildung ist sicher wünschenswert, aber mit Blick auf den Haushalt gegenwärtig kaum leistbar. Bayern will das tun, aber Bayern wird eben auch viel besser regiert und kann sich das deshalb leisten“, macht Henkel deutlich. Mit Blick auf die Meistergründungsprämie zeigt er auf, dass die Höhe der Prämie nicht das zentrale Problem ist. Vielmehr muss das Programm zugänglicher gemacht werden. „Die Begrenzung auf drei Jahre ist ein Hindernis. Besonders für Übernahmen und die sind mit Blick auf den Altersdurchschnitt von großer Bedeutung“, beschreibt Henkel das zentrale Problem der geltenden Richtlinie. „Für diese Förderung gilt, was leider für vieles in Thüringen gilt. Wir leiden unter der Überbürokratisierung die für diese Landesregierung typisch ist“, stellt Henkel an die Adresse der Landesregierung klar. Abgestimmt wurde zunächst der Antrag der FDP. Die Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde einstimmig beschlossen. Ein Alternativantrag der AfD wurde nicht in den Ausschuss überwiesen, da nur die Fraktion der AfD dafür votiert hatte. CDU und FDP hatten sich enthalten, die Koalition abgelehnt.

TOP 15) Blackout verhindern, Strompreis nicht weiter künstlich in die Höhe treiben – Marktwirtschaftlicher Wettbewerb statt planwirtschaftlicher Subvention der Elektromobilität Antrag der Fraktion der AfD, Drs. 7/6804

Einen Antrag der AfD, die erreichen will, dass jegliche finanzielle, steuerliche und gesetzliche Förderung von Elektromobilität auf allen Ebenen – vom Land über Bund bis zur EU - beendet wird, hat der Landtag mit Mehrheit abgelehnt. Auch die Ausschussüberweisungsanträge fanden keine Mehrheit. Der Vorschlag zeichnet sich AfD-typisch durch die Radikalität im Ansatz aus und bringt so niemanden weiter. Für die CDU-Fraktion hat Martin Henkel verdeutlicht, dass bei der Frage der Mobilität ein Technologiemix unabdingbar sei, dazu gehöre ausdrücklich der Verbrennungsmotor.

Es sei klar, dass neue Technologien am Anfang Unterstützung benötigen. Entscheidend sei aber, dass eine finanzielle oder steuerliche Förderung einer einzigen Technologie kein Dauerzustand sein darf. „Das würde tatsächlich den Wettbewerb verzerren und wie hier beklagt, die Elektromobilität einseitig bevorzugen“, so der wirtschaftspolitische Sprecher.

Henkel sprach sich dafür aus, die Zukunft unserer Mobilität klug und ideologiefrei zu begleiten. Deshalb setze sich die CDU für Technologieoffenheit ein. „Bis sich Zukunftstechnologien wie die Elektromobilität oder Brennstoffzellen durchgesetzt haben, bleiben moderne Verbrennungsmotoren unverzichtbar für eine bezahlbare Mobilität. Wir sprechen uns zudem dafür aus, dass die Dieseltechnologie und die Verbrennungsmotoren generell erhalten und weiterentwickelt werden. Umweltfreundliche und effiziente Diesel- und Benzinmotoren gehören genauso zu modernen sauberen Antrieben, wie die Elektromobilität und andere innovative Techniken“, so Henkel. Statt einseitiger Fokussierung auf Elektromobilität brauchen wir gleiche Rahmenbedingungen für alle klimafreundlichen Technologien, neben der Batterie also auch Wasserstoff, E-Fuels und Biokraftstoffe. Die Menschen in Deutschland brauchen ein klares Bekenntnis zum Automobil- und Technologiestandort Deutschland und eine bezahlbare Mobilität der Zukunft. Der AfD-Antrag helfe da nicht weiter.

TOP 16) „Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffektiv erhalten – den Irrweg der Re-Verstaatlichung beenden“ (Drs. 7/6815)

Der Antrag der CDU-Fraktion skizziert das Versagen der Landesregierung in der Umsetzung der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs insbesondere auf Grundlage des Berichts des Thüringer Rechnungshofes. In Nummer III. wird schließlich unter anderem die Feststellung getroffen, dass „die maßgeblichen Effekte der durch die Landesregierung betriebenen Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine hohe Unsicherheit unter den Mitarbeitern des Maßregelvollzugs, gestiegene Kosten für den Maßregelvollzug in Thüringen, die Schaffung zusätzlicher Personalstellen im Einzelplan 08 Kapitel 14 des Landeshaushaltes und zusätzliche Beratungskosten für den Freistaat Thüringen sind.“ Nummer IV. fordert die Landesregierung auf, den Irrweg der Re-Verstaatlichung kritisch zu evaluieren und einen internen Aufarbeitungsprozess in Gang zu setzen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, machte deutlich, dass der Weg der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs ein Irrweg ist: „Es wird die Sicherheit der Mitarbeiter und Patienten riskiert, vor allem aber die der Bevölkerung.“ Aufgrund des fortgeschrittenen Prozesses sei von diesem Weg leider keine Umkehr mehr möglich: „Es wird keine Re-Re-Verstaatlichung gebeten.“ Er forderte die Landesregierung jedoch auf: „Erst wenn ein hieb- und stichfester Plan vorliegt, dann kann mit der Re-Verstaatlichung fortgefahren werden.“ Insofern bat er um Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion. Der Antrag der Fraktion der CDU wurde einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 17) Heimat für Fachkräfte - Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern, Plenarantrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/6825)

Ziel des Plenarantrags der CDU-Fraktion ist es aufzuzeigen, dass sich das Problem des Fachkräftemangels nur durch ein ganzheitliches Vorgehen lösen lässt. Dabei müssen die Aktivierung des heimischen Potentials, die Fachkräftezuwanderung und die Reduzierung des Fachkräftebedarfs durch Automatisierung, Digitalisierung und Bürokratieabbau gemeinsam gedacht und genutzt werden. In seinem Redebeitrag erläuterte Andreas Bühl, digitalpolitscher Sprecher der CDU-Fraktion, dass bis 2030 in Thüringen 344.000 Fachkräfte fehlen. Hier braucht es eine ganzheitliche Lösung. Deshalb ist der Antrag der CDU-Fraktion auch breit aufgestellt und spricht drei Säulen an: Die Nachqualifizierung von einheimischen Arbeitskräften, die Aufrechterhaltung der Wertschöpfung mit weniger Mitarbeitern und Effizienzgewinne durch Automatisierung und Digitalisierung. „Gerade das Land muss angesichts der schrumpfenden Bevölkerung die Personaldecke in der Verwaltung in Frage stellen“, stellte Bühl im Hinblick auf den Stellenaufwuchs in der Landesregierung klar. Jedoch werde auch das noch nicht reichen, zudem brauche es auch die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland: „Die AfD will diese Säule nicht sehen und auch die Koalition interpretiert diese Säule falsch“, fasste Bühl die Mängel der Alternativanträge zusammen. Er machte klar, dass die CDU die Frage der Fachkräftezuwanderung von der Asylmigration getrennt sieht. „Das eine ist die Frage, wer unseren Schutz braucht und das andere ist der Frage, wen wir für unseren Arbeitsmarkt brauchen“, machte Bühl die Position der CDU deutlich. Die Motivation in der Wirtschaft sei groß, aber gerade bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen brauche Thüringen immer noch viel zu lang. Abgestimmt wurde zunächst der Antrag der CDU. Dieser wurde einstimmig in den Wirtschaftsausschuss und mit den Stimmen der Koalition bei sonstiger Enthaltung in den Sozialausschuss überwiesen. Mit den Stimmen der Koalition und der AfD wurde dem Sozialausschuss die Federführung zugewiesen. Ein Alternativantrag der AfD in Drucksache 7/7235 wurde in keinen Ausschuss überwiesen. Nur die AfD hatte für die Überweisung votiert. Ein Alternativantrag der Koalition in Drucksache 7/7854 wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD in den Wirtschaftsausschuss und mit den Stimmen der Koalition in den Sozialausschuss überwiesen. Mit den Stimmen der Koalition und der AfD wurde dem Sozialausschuss die Federführung zugewiesen. Ein Alternativantrag der Gruppe der FDP in Drucksache 7/8282 wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD in den Wirtschaftsausschuss und mit den Stimmen der Koalition in den Sozialausschuss überwiesen. Mit den Stimmen der Koalition, der FDP und der AfD wurde dem Sozialausschuss die Federführung zugewiesen.

TOP 22) Zusätzliche Überlastung der Kommunen durch ein Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan
(Drs. 7/7120 – 3. Neufassung)
dazu: Alternativantrag der CDU-Fraktion „Migrationschaos beenden - Zusätzliche Überlastung der Kommunen verhindern: Thüringer Landesaufnahmeprogramme stoppen“ (Drs. 7/9008)

Zusammen behandelt mit:

TOP 84) Geldkarte statt Bargeld - Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen (Drs. 7/8826)

dazu: Änderungsantrag der CDU-Fraktion „Geldkarte statt Bargeld - Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen“ (Drs. 7/9011)

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, kein zusätzliches Landesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige zu starten, die Kommunen nicht noch zusätzlich durch steuerbare Migration zu überfordern und dafür keine Haushaltsmittel zu verwenden. Ziel dabei ist, die Kommunen bei der Bewältigung der derzeitigen Flüchtlingsbewegungen stärker zu unterstützen und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Überlastung der Aufnahmekapazitäten abzufedern und die Kommunen finanziell zu unterstützen. Die CDU-Fraktion hat zu diesem Antrag einen Alternativantrag eingereicht, der den ursprünglichen Antrag um das Landesaufnahmeprogramm Syrien ergänzt. Hintergrund dieses Alternativantrags ist, dass das allgemeine Migrationsgeschehen weiter massiv zugenommen hat. In Anbetracht der auch weiterhin rapide ansteigenden Zahl von Schutzsuchenden, nicht nur aus der Ukraine, sind die Landesaufnahmeprogramme Syrien und Afghanistan in keiner Weise verantwortbar.

Zusammen mit diesem Tagesordnungspunkt wurde der Antrag der FDP „Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen“ (TOP 84, Drs. 7/8826) behandelt. Mit diesem Antrag fordert die FDP die Landesregierung auf, die Ausgabe von guthabenbasierten Bezahlkarten für einschlägige Asylbewerberleistungen zu erbringen und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Die CDU-Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag eingereicht, der ganzheitliche und umfassendere Korrekturmaßnahmen vorsieht. Neben dem Ende der Thüringer Landesaufnahmeprogramme fordert die CDU eine restriktivere Zuweisungspraxis, die Neuordnung des Abschiebemanagements und ebenso die Einführung guthabenbasierter Bezahlkarten. Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, stellte klar: „Das Recht auf Asyl ist nicht automatisch ein Recht auf Zuwanderung und der Staat hat die Pflicht, dass eine vom anderen zu unterscheiden und entsprechend zu reagieren.“ Insbesondere den Ausführungen von Die Linke und Bündnis90/ Die Grünen entgegnete Schard: „Wenn Sie all das nicht glauben, empfehle ich Gespräche mit den Ausländer- und Sozialämtern.“ Es sei doch gerade ein Teil des Problems, dass sich Rot-Rot-Grün ständig die Welt anders ausmale, als sie wirklich ist. Ohne einen realistischen Blick und ohne eine differenzierte Betrachtungsweise komme man hier jedoch einer Entspannung der Lage keinen Schritt näher, so Schard.

Der Alternativantrag zu Top 22 wurde nach namentlicher Abstimmung mit 31 zu 34 abgelehnt. Der Änderungsantrag und der ursprüngliche Antrag der FDP zu Top 84 wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

TOP 26: Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau -Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln, Antrag der Fraktion der CDU
(Drs. 7/8932)

Anfang Oktober 2023 erklärten die italienischen Ausrichter der Olympischen Winterspiele 2026, dass sie bis zum Beginn der Spiele keine Sportstätteninfrastruktur zur Durchführung der Wettbewerbe in den Sportarten Rodeln, Bob und Skeleton bereitstellen können. Mit ihrem Plenarantrag fordert die CDU-Fraktion die Ramelow-Regierung auf, sich hinter den Vorschlag des Thüringer Schlitten- und Bobsportverbandes zu stellen, der Oberhof als alternativen Ausrichter für die Sportart Rodeln ins Gespräch gebracht hatte. In seinem Redebeitrag machte Mario Voigt, Fraktionsvorsitzender der CDU im Thüringer Landtag, deutlich, dass Oberhof bereits bei der Doppelweltmeisterschaft 2023 seine internationale Qualität unter Beweis gestellt habe. „Wir haben im Thüringer Wald die modernste und nachhaltigste Bahn der Welt. Mehrere Hundert ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tragen die Wintersportwettkämpfe in Oberhof jedes Jahr. Wir haben tolle Gastronomen und die beste Anbindung“, fasst Voigt die Vorteile von Oberhof zusammen. An die Landesregierung richtete er die Forderung, diese Chance zu ergreifen, sie solle den Mut und die Vision zeigen, um die Olympiade nach Thüringen zu holen. „Seit zehn Tagen läuft die Debatte und ich habe noch keine einzige Wortmeldung der Landesregierung dazu gehört. Das wäre ihr Job, Herr Holter. Seien Sie nicht zaghaft und zögerlich, auch wenn das sonst die Arbeitsweise dieser Landesregierung ist“, macht Voigt seine Kritik am Agieren der Landesregierung deutlich. Im Kern gehe es schließlich auch darum, ein langfristiges Nutzungskonzept für Oberhof zu haben. Mit den erfolgreichen Sportereignissen wolle man sich als tolles Land präsentieren und darüber auch Besucher anziehen, die nicht nur zu den Sportereignissen kommen. Die beantragte Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wurde einstimmig beschlossen.

TOP 29) Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes,
Drs. 7/8904

Behandelt wurde der Untersuchungsbericht der unabhängigen Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der DDR, die zu dem einstimmigen Ergebnis kam, dass der AfD-Abgeordnete und vormalige gastronomische Direktor des Interhotels Gera, Dieter Laudenbach, nachweislich für die Stasi tätig war. Der für die Aufarbeitung von SED/DDR-Unrecht zuständige Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, kritisierte einerseits das Verhalten des betroffenen AfD-Abgeordneten, der trotz eindeutiger Aktenbeweislage weiterhin leugnet und durch sein charakterloses Verhalten nicht nur die Opfer des SED-Unrechtsstaates brüskiert, sondern mit seinem Verhalten und seiner früheren Spitzeltätigkeit auch das Ansehen des Parlaments belastet, sowie das Vertrauen der Bürger im Freistaat Thüringen in die demokratische Grundordnung beschädigt. Vor allem aber brachte der CDU-Politiker sein Unverständnis gegenüber dem Verhalten der AfD zum Ausdruck, die sich trotz eindeutiger Beweislage, wonach Laudenbach in seiner Tätigkeit als IM „Klaus“ mit der Registrierungsnummer X/218/85 Dritte bespitzelt und Berichte angefertigt hat, schützend vor den betroffenen Abgeordneten stellt. Herrgott machte in seiner Rede deutlich, dass die „Alt-Lasten-Partei“ AfD mit ihrem revisionistischen Verhalten das Vermächtnis der Friedlichen Revolution vom Herbst 1989 und der deutschen Wiedervereinigung in den Schmutz zieht und der ständige Bezug der AfD mit eigenen Propagandaveranstaltungen auf die Montagsdemonstrationen verlogen ist, wenn die AfD ehemaligen Stasispitzeln eine politische Heimat bietet. In einem eigenen Entschließungsantrag fordert die CDU die AfD auf, sich endlich zur Aufarbeitung von SED-Unrecht auch in ihrem Handeln zu bekennen und eine Zusammenarbeit mit betroffenen Abgeordneten, die für die Stasi tätig waren, auszuschließen. Der Antrag der CDU fordert zudem eine Fortsetzung der Stasiüberprüfung von Abgeordneten über die 7. Legislaturperiode des Thüringer Landtags hinaus. Dem CDU-Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Lediglich die Fraktion der AfD lehnte die im Antrag geforderten Selbstverständlichkeiten ab und brüskierte damit 34 Jahre nach dem Mauerfall erneut die Opfer der Stasiverbrechen.

TOP 30) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8956)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Thomas Gröger erhielt in der 120. Sitzung in geheimer Wahl bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 26 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 121. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Thomas Gröger in geheimer Abstimmung bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 30 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 33) Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8957)

Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz des Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ liegt bei der Fraktion der AfD. Der vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Jens Dietrich erhielt in der 120. Sitzung in geheimer Wahl bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 121. Plenarsitzung vorgesehen.

In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Jens Dietrich in geheimer Abstimmung bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 38 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde damit gewählt.

TOP 34) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Drs. 7/8942

Die von der Fraktion die Grünen vorgeschlagene Abgeordnete Madeleine Henfling erhielt in geheimer Wahl bei 78 abgegebenen Stimmen, davon zwei ungültige Stimmabgaben, mit 49 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit von 60 Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde nicht beantragt.

TOP 35) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 7/8958

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags im Ältestenrat stattgefunden und eine zweite Wahlwiederholung ermöglicht. Nach bereits zwei erfolglosen Anläufen erhielt die vorgeschlagene Abgeordnete Corinna Herold auch in einem dritten Wahlgang in geheimer Wahl bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 24 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung mit der vorgeschlagenen Bewerberin ist nicht möglich.

TOP 36) Wahl eines Mitglieds und einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51, 52, 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, Wahlvorschläge der Fraktion der AfD (Drs. 7/8961 und 7/8962)

Die AfD hat als Mitglied des Richterwahlausschusses den Abgeordneten Ringo Mühlmann vorgeschlagen. Als Vertreter wurde der Abgeordnete Torben Braga vorgeschlagen. In der 120. Sitzung erhielt Ringo Mühlmann in geheimer Abstimmung bei 78 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit 31 Ja-Stimmen und 45 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Auch Torben Braga erhielt in geheimer Abstimmung bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen und 43 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit von zweidritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 121. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielten der vorgeschlagene Abgeordnete Ringo Mühlmann in geheimer Abstimmung bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung sowie der Abgeordnete Torben Braga bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 35 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen jeweils nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 37) Wahl eines Mitglieds und einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß §66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §§ 52, 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, Wahlvorschläge der Fraktion der AfD (Drs. 7/8963 und 7/8964)

Die AfD hat als Mitglied des Richterwahlausschusses den Abgeordneten Ringo Mühlmann vorgeschlagen. Als Vertreter wurde der Abgeordnete Torben Braga vorgeschlagen. In der 120. Sitzung erhielt Ringo Mühlmann in geheimer Abstimmung bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 32 Ja-Stimmen und 45 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit von zweidritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Auch Torben Braga erhielt in geheimer Abstimmung bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 121. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielten der vorgeschlagene Abgeordnete Ringo Mühlmann in geheimer Abstimmung bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen sowie der Abgeordnete Torben Braga bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 36 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen jeweils nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 38) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drucksache 7/8959)

Die AfD hat als Mitglied des Landessportbeirats den Abgeordneten Olaf Kießling vorgeschlagen. Als stellvertretendes Mitglied wurde der Abgeordnete Torben Braga vorgeschlagen. In der 120. Sitzung erhielt Olaf Kießling in geheimer Abstimmung bei 78 abgegebenen Stimmen, davon drei ungültige Stimmabgaben, mit 32 Ja-Stimmen und 41 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Auch Torben Braga erhielt in geheimer Abstimmung bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 34 Ja-Stimmen und 43 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 121. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielten der vorgeschlagene Abgeordnete Olaf Kießling in geheimer Abstimmung bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 35 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen sowie der Abgeordnete Torben Braga bei 73 abgegebenen gültigen Stimmen mit 35 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen jeweils nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 39) Wahl eines Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drs. 7/8900

Die CDU hat als Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses Herrn Thomas Eifert vorgeschlagen. In geheimer Abstimmung erhielt er bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 50 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen und bei acht Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde damit gewählt.

TOP 40) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Drs. 7/8960)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Torsten Czuppon erhielt in der 120. Sitzung in geheimer Wahl bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 31 Ja-Stimmen und 47 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 121. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Torsten Czuppon in geheimer Abstimmung bei 73 abgegebenen Stimmen, davon zwei ungültige Stimmabgaben, mit 33 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 41) Wahl eines Mitglieds des beratenden Gremiums nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drs. 7/8976

Die SPD hat als Mitglied des beratenden Gremiums nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes Frau Katja Glybowskaja vorgeschlagen. In geheimer Abstimmung erhielt sie bei 78 abgegebenen gültigen Stimmen mit 55 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde damit gewählt.

TOP 43a) Aktuelle Stunde der Fraktion der SPD „'Nie wieder!' darf nicht nur ein Versprechen sein - jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“, Drs. 7/8892

Die aktuelle Stunde rückte vor dem Hintergrund des eskalierenden Nahost-Konflikts und den damit verbundenen pro-palästinensischen und anti-israelischen Protesten das Problem des Antisemitismus in den Blickpunkt. Die Abwertung von Jüdinnen und Juden aus rassistischen, politischen oder religiösen Motiven ist laut Thüringen-Monitor 2022 ein kontinuierliches Problem unserer Gesellschaft. Dies zeigen unter anderem die deutlich angestiegenen Fälle von antisemitischer Hasskriminalität in den letzten Jahren. Wenngleich mit der gestiegenen Zuwanderung aus arabischen Ländern auch ein religiös-islamistisch motivierter Antisemitismus hinzugekommen ist, bleibt bei der deutlichen Mehrzahl der Vorfälle ein rechtsextremistischer Hintergrund feststellbar.

In der Debatte zitierte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, die Aussage des Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde, Prof. Dr. Reinhard Schramm, im Untersuchungsausschuss zur politisch motivierten Gewaltkriminalität: „Deutschland hat eine besondere Verantwortung. Wir erwarten von der Gesellschaft mehr. Es geht uns alle an!“ In seiner Rede betonte Walk die Bedeutung des Schutzes von jüdischem Leben, den damit verbundenen Personaleinsatz der Polizei und äußerte Vorschläge zu weiteren möglichen Maßnahmen gegen Antisemitismus in Thüringen. In Reaktion auf Antisemitismus kann die wichtige physische Bewachung jüdischer Orte, z.B. von Synagogen am Sabbat, aus Walks Sicht, nur ein Baustein sein. Auch die konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten, die Aufklärung und Religionsbildung zur Prävention sind laut Walk in diesem Kontext hervorzuheben.

TOP 43b) Aktuelle Stunde der Fraktion der CDU „‚Gesundheitskollaps verhindern - Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“, Drs. 7/8903

Die Fraktion der CDU nimmt die gemeinsame Demonstration der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit ihren Teams vor dem Thüringer Landtag zum Anlass für eine aktuelle Stunde zur Sicherung einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, begründete: „Wir stehen vor einer Krankenhausreform, die eigentlich eine Gesundheitsreform ist.“ Gleichzeitig stehe die ambulante Versorgung nicht im Blickpunkt und stattdessen gebe es keine Vorschläge, um die sich beschleunigenden Anforderungen realistisch zu vergüten, beziehungsweise hinsichtlich der Bürokratie zu entlasten. Gegenüber dem Gesundheitsministerium insistierte Zippel: „Wir müssen deshalb jetzt entscheiden, wie die Gesundheitsversorgung künftig aussehen soll, wenn wir nicht wollen, dass gerade die ländlichen Räume zu unterversorgten Gebieten werden.“ Wenn nur über Reformen gesprochen und parallel nicht gehandelt werden soll, dann sei „die tatsächlich gelebte Praxis seit Regierungsbeginn der Ampel jedoch sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich ein ‚survival of the fittest‘.“ Auch die Behäbigkeit der Landesregierung kritisierte Zippel: „Deshalb verstehe ich schlichtweg nicht, warum eigentlich jede gesundheitspolitische Initiative dieser Legislatur durch uns oder die FDP initiiert werden musste.“ So war es maßgeblich die CDU-Fraktion, die eine Erhöhung der Studienkapazitäten für Humanmedizin, eine Landarztquote und eine innovative Krankenhausplanung durchgesetzt hat, die auch die ambulante Versorgung und sektorenübergreifende Strukturen in den Blick nimmt.

TOP 43c) Aktuelle Stunde der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? - Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“ ,Drs. 7/8930

Die AfD hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? - Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“ mit der Begründung des Kontrollverlusts auf allen Verwaltungsebenen beantragt. Vor diesem Hintergrund stehe insbesondere die Migrationsministerin zunehmend im Fokus der öffentlichen Kritik und vermittle den Eindruck der Überforderung. Insofern fordert die AfD ein Handeln des Ministerpräsidenten. In einer hitzigen Debatte stellte Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU, fest: „Der Ansatz der Landesregierung, diese Flüchtlingskrise auszusitzen, ist gescheitert. Suhl ist zum Synonym eines gescheiterten Flüchtlingsmanagements der Landesregierung geworden. Diese Krise ist eine Krise der Ministerin und der gesamten Landesregierung.“ Er forderte Ministerpräsident Bodo Ramelow auf, diese Krise zur Chefsache zu machen und in einer Regierungserklärung endlich Stellung zu beziehen.

TOP 49a) „Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen“, Drs. 7/8556
- Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP

gemeinsam mit

TOP 49b) „Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, Drs. 7/8922 - Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nach beinahe 8 Jahren, nach einem durch die CDU-Fraktion initiierten Parlamentsbeschlusses und einer nochmaligen Erinnerung per Parlamentsbeschluss in 2022, legt die Landesregierung noch immer kein modernes ÖGD-Gesetz vor. Diesen Fehler will die FDP-Gruppe nun mit einem eigenen Entwurf heilen. Rot-Rot-Grün zog schnell nach und legte einen eigenen Entwurf vor. Aufgrund der Komplexität der Thematik besteht erheblicher Nachbearbeitungsbedarf, der in der Lage ist, die Kapazitäten des Parlaments zu übersteigen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärte: „Als ich die Tagesordnung und die Gesetzesentwürfe gesehen habe, hatte ich zwiespältige Gefühle.“ Einerseits freue er sich über die Vorlage eines überfälligen Gesetzes, andererseits habe es fast 8 Jahre gedauert, bis dieses Gesetz eingereicht wurde. Erneut mussten die Fraktionen heilen, dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. „Ich weiß nicht, wo Rot-Rot-Grün das Regierungshandwerk gelernt hat. In der Regel sind es nicht die Fraktionen, die den Großteil der Gesetzesentwürfe einbringen“, erinnert Zippel. Auch der Steuerzahler erwarte, dass die Landesregierung ihre Aufgabe wahrnehme. „Wir als CDU-Fraktion sind entschieden gegen diese absurde Vorgehensweise und fordern die Regierung auf, wieder zu geordneten Gesetzgebungsverfahren zurückzukehren.“ Zippel kündigt jedoch an, dass sich die CDU-Fraktion konstruktiv zum Gesetzentwurf verhalten und daher die Entwürfe in den Ausschuss verschieben werde.

Beide Gesetzentwürfe wurden mehrheitlich in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.