Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 122.-124. Plenarsitzung (06.-08.12.2023)

08.12.2023

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1) Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG) (Drs. 7/6771)

In zweiter Beratung wurde in dieser Plenarsitzung der Gesetzentwurf der Landesregierung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Thüringen beraten. Das Gesetz regelt unter anderem die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten innerhalb der Justiz, die Einbindung externer Dienstleister, wie dem Thüringer Landesrechenzentrum, die Einrichtung eines IT-Lenkungskreises sowie die Errichtung einer unabhängigen IT-Kontrollkommission zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften.

„Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik macht auch vor der Justiz nicht Halt. Dabei muss die IT-Infrastruktur der Justiz sicher, leistungsfähig und jederzeit verfügbar sein. Nur dann kann die Justiz ihrem wichtigen gesetzlichen Auftrag auch wirklich nachkommen“, äußerte der justizpolitische Sprecher der CDU, Stefan Schard. Deshalb betonte er auch, dass das Gesetz nicht dem Schutz der Verfahren und der Unabhängigkeit der Justiz entgegenstehen dürfe. Diesem Anspruch werde der Gesetzentwurf in der geänderten Version jedoch nicht vollständig gerecht.

Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der FDP unter Enthaltung der CDU und der AfD beschlossen.

TOP 2) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Neugliederungen (Drs. 7/8231)
dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses (Drs. 7/9148)
Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs.7/9195 )
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 7/9196)

Der demografische Wandel führt in den Thüringer Gemeinden zu einem Absinken der Einwohnerzahlen. Gleichzeitig steigende Anforderungen führen dazu, dass sich kommunale Strukturen weiterentwickeln müssen. In seiner Rede betont der CDU-Abgeordnete Raymond Walk, dass Gemeindeneugliederungen dann befürwortet werden, wenn sie auf Freiwilligkeit beruhen und dem öffentlichen Wohl dienen. Dies erfordere nicht, dass alle einverstanden sind, aber das sich in einem transparenten Prozess die Mehrheit vor Ort dafür entscheidet.

In der Anhörung haben sich in drei Fällen Probleme ergeben, die sich nicht auflösen ließen. So ergeben sich im Falle Rodeberg (Artikel I, §3) durch die Überführung des gemeindlichen Abwassereigenbetriebs in die Zweckverbandsstrukturen der aufnehmenden Städte Dingelstädt und Mühlhausen finanzielle Härten. Ein Antrag der CDU-Fraktion diese aufzufangen, erhielt im Innenausschuss keine Mehrheit. Daher habe man diesen Fall zum Anlass genommen, einen Entschließungsantrag zum Gesetz einzubringen. Darin wird die Landesregierung zur Lösungsfindung aufgefordert. Weiterhin wird eine Prüfung der Anregungen aus einer Zuschrift des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zur Anpassungen des zugrundeliegenden Rahmengesetzes, dem „Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen“ verlangt.

Problematisch blieben weiterhin die Fälle Unterbodnitz (Artikel I, §6), in dem die abgebende Verwaltungsgemeinschaft Hügelland-Täler und der zuständige Landrat die Neugliederung ablehnten und Hallungen (Artikel I, §9), bei dem der abgebende Wartburgkreis eine Neugliederung ablehnt. Für beide Fälle beantragte die CDU eine getrennte Abstimmung.

Insgesamt wird das Gesetz zur freiwilligen Neugliederungen geändert durch die Beschlussempfehlung des Innenausschusses jedoch befürwortet.

In der Abstimmung erhielt die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses (Drucksache 7/9148) die Zustimmung der CDU, sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung von FDP und AfD.

In der Einzelabstimmung erhielt §6 zur Neugliederung von Unterbodnitz die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Obwohl die Fraktionen der CDU, FDP und AfD den Paragraphen ablehnten, erhielt er eine Mehrheit, da auf Seiten der Opposition nicht alle Abgeordneten vollzählig waren.

Bei der Abstimmung zu §9 votierten die Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Neugliederung. Es enthielten sich dabei jedoch die CDU-Abgeordneten Malsch, Walk und Henkel, sowie die Fraktionen der FDP und AfD. Damit erhielt auch dieser die Mehrheit.

Der Gesamtentwurf wurde mit den Stimmen der CDU, sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung von FDP und AfD angenommen.

Anschließend wurde der Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/9195) die Zustimmung von rot-rot-grün und der AfD. Die Abgeordneten der CDU und der FDP enthielten sich.

Abschließend wurde der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU (Drucksache 7/9196) gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Die übrigen Abgeordneten enthielten sich.

TOP 5) Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes (Drs. 7/9072)

Die Landtagsabgeordneten beschäftigten sich mit einem rot-rot-grünen Gesetzentwurf, der gleich zwei verschiedene Regelungsinhalte beinhaltete. Im Artikel 1 des Entwurfs sollen mit der Reform des Lehrerbildungsgesetzes die Voraussetzungen geschaffen werden, eine Aufstockung des Lehramtsstudiengangs Regelschulen auf 300 Leistungspunkte umzusetzen. Dies ist Teil des Reformprozesses der Lehrerbildung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Im Artikel 2 soll das Thüringer Besoldungsgesetzes dahingehend geändert werden, um die Übergangsfrist für die Umsetzung der Zulagenregelung für Fachleiter zu verlängern.

Zu Beginn seiner Rede skizzierte Christian Tischner, bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, die katastrophale Umsetzung des CDU-Gesetzentwurfes durch das TMBJS während der Einführung der Zulagen und Funktionsämter für Fachleiter. Um das Thema nun endlich abzuschließen, signalisierte er für diesen Artikel die Unterstützung durch die CDU. Hinsichtlich der Reform des Lehramtsstudiengangs Regelschulen verwies er auf den seit 2020 im Bildungsausschuss befindlichen CDU-Antrag zur Stärkung der Regelschulen und aktuell gegenläufigen Entwicklungen - einer Verkürzung des Studiums - an der Universität Erfurt. Darüber hinaus so Tischner, sei das parlamentarische Verfahren im Artikel 1 ein überstürzter und nicht abgestimmter Schnellschuss von Rot-Rot Grün, welcher besser in Ruhe im Bildungsausschuss angehört und eingehend beraten werden solle. Hier gilt es, die Fehler aus den vorangegangen parlamentarischen Initiativen zu vermeiden. In den abschließenden getrennten Abstimmungen wurde Artikel 1 in den federführenden Bildungs- und Wissenschaftsausschuss überwiesen. Artikel 2 und 3 wurde einstimmig durch das Parlament angenommen und beschlossen.

TOP 6) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes (Drs. 7/9117)

Die CDU-Fraktion schlägt in ihrem Gesetzentwurf die Einführung eines Vorabklärungsverfahrens vor, in dem der Thüringer Verfassungsgerichtshof Fragen zur Auslegung der verfassungsrechtlichen Regelungen zur Wahl des Landtags und des Ministerpräsidenten im Voraus verbindlich klären kann. Hintergrund dieses Gesetzentwurfes ist Artikel 70 der Thüringer Landesverfassung, in dem geregelt ist, dass nach zwei erfolglosen Wahlgängen gewählt ist, „wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält“. Die Frage, ob im dritten Wahlgang ein alleiniger Kandidat nur dann gewählt ist, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, führte in Thüringen zu kontroversen Diskussionen und verschiedenen rechtlichen Interpretationen. Bereits ein früherer Vorschlag der CDU-Fraktion erzielte im Verfassungsausschusses des Thüringer Landtages keine Einigung. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, betonte: „Die Wahl zum Ministerpräsidenten ist der erste Akt zur Regierungsbildung. Deshalb braucht Thüringen in dieser Frage Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Wenn der Verfassungsgerichtshof sich eindeutig positioniert, dann ist eins gewonnen – nämlich Rechtssicherheit. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bei Enthaltung von Bündnis90/ Die Grünen überwiesen.

TOP 7) Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung (Drs. 7/9116)

Die CDU-Fraktion hat im Thüringer Landtag ein Gesetz zur Bündelung der Kompetenzen in der Migrationspolitik und zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung eingebracht. Konkret soll eine Zentrale Ausländerbehörde als Abteilungsgruppe im Landesverwaltungsamt geschaffen werden. Diese soll Aufgaben wie die Passersatzbeschaffung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren übernehmen. Der justizpolitische Sprecher betonte: „Durch die Zentrale Ausländerbehörde bündeln wir Aufgaben, schaffen Synergieeffekte im Bereich Asyl und Aufenthaltsrecht und entlasten vor allem die kommunalen Ausländerbehörden.“ Außerdem soll die Behörde das Aufnahme- und Rückführungsmanagement übernehmen. Über die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl soll so schneller umverteilt werden. Wer geringe Bleibeperspektiven hat, soll in Thüringer Zentren für Aufnahme und Rückführung (TZAR), anstatt auf die Kommunen verteilt zu werden. Schard: „Damit beenden wir die menschenunwürdigen Zustände, die derzeit herrschen und entlasten die Kommunen, deren Kapazitäten erschöpft sind. Außerdem beheben wir die wirre Zuständigkeitsstruktur auf Landesebene.“ Die Ramelow-Regierung sei an ihren eigenen moralischen Ansprüchen gescheitert, so Schard. In der hitzigen Plenardebatte entgegnete Schard insbesondere den RRG-Fraktionen: „Wer hier von reinen Abschiebezentren spricht, hat die Struktur nicht verstanden und will sie auch nicht verstehen.“

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU, der FDP, der AfD und einer Fraktionslosen in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Die regierungstragenden Fraktionen haben sich enthalten.

TOP 8) Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts (Drs. 7/9113)

In den Agrarausschuss hat der Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts überwiesen. Die Landesregierung will damit die regional verankerte Agrarstruktur – so wörtlich – „in den Händen heimischer Betriebe bewahren und Landwirtinnen wie Landwirte vom Kostendruck entlasten.“ Das vorgelegte Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz sei ein Instrument, um den extremen Preisanstieg am landwirtschaftlichen Bodenmarkt einzudämmen.

Das Fazit des agrarpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, kommt zur gegenteiligen Auffassung: „Zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksrechts taugt dieser Gesetzesentwurf nicht. Für die CDU-Fraktion steht fest: Die Eigentumsrechte der Land- und Forstwirte müssen gewahrt bleiben.“

Der von der Thüringer Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll in weiten Teilen verfassungswidrig sein. So jedenfalls das Ergebnis eines umfassenden und unabhängigen Rechtsgutachtens, das der Thüringer Bauernverband, der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen sowie der Genossenschaftsverband im September im Thüringer Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt haben.

Entsprechend der parlamentarischen Gepflogenheit sollen nun im Ausschuss eine Anhörung durchgeführt und die Rechtsfragen debattiert werden.

TOP 9) Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung (Drs. 7/9126)

Die Regierungskoalition hat für die heutige Plenardebatte einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung eingebracht. Die Folge der geplanten Änderung ist die Verlängerung des Tilgungszeitraums für im Rahmen der Corona-Krise aufgenommenen Kreditschulden. Ursprünglich wurden für diese Kredite 5 Jahre für die Rückzahlung festgelegt und bereits auf 8 Jahre verlängert. Nun soll der Zeitraum auf 15 Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Tilgungsausgaben für den gerade aufzustellenden Haushalt für das Jahr 2024 zu reduzieren, um Raum für andere Ausgaben zu schaffen bzw. die Rücklage zu entlasten.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion machte deutlich, dass im Sinne generationengerechter Finanzpolitik solche Vorgehensweisen gut abgewogen werden müssen. „Grundsätzlich muss es gelten, dass die Schulden denen wir nachkommenden Generationen hinterlassen, so schnell wie möglich abgebaut werden müssen.“

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich zur weiteren Beratung und Anhörung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

TOP 10) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise-und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drs. 7/9127)

Die Regierungskoalition hat für die Plenardebatte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Energiekrise-und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes eingebracht. Demzufolge soll die Laufzeit des Sondervermögens verkürzt werden. Ursprünglich war die Auflösung zum 31.12.2025 geplant. Der Gesetzentwurf sieht eine vorzeitige Auflösung zum 29.2.2024 vor. Ziel ist es, die im Sondervermögen nach Auffassung der Regierungsfraktion aktuell nicht nutzbaren Mittel freizumachen und dem regulären Haushalt zuzuführen. Alle Vertreter der Opposition machten deutlich, dass sie die Energiepreiskrise als nicht abgeschlossen betrachten und eine vorzeitige Auflösung als wenig zweckmäßig ansehen.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen zur weiteren Beratung und Anhörung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

TOP 11) Einwilligung des Thüringer Landtags in die Veräußerung landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drs. 7/512)

Der Landtag willigte heute in die Veräußerung der bisher landeseigenen Liegenschaft in der Parkstraße 3 in Erfurt ein. Es geht um die Veräußerung der Liegenschaft. Die auch als "Stürcke-Villa" bekannte Liegenschaft wurde zuletzt durch das TMIK genutzt und nach Aufgabe dieser Nutzung Ende 2019 in das Allgemeine Grundvermögen übernommen. In Vorbereitung des beabsichtigten Verkaufs ist der Verkehrswert zum Stichtag 2020 mit 2.150.000 ermittelt worden. Auf die im Zeitraum Oktober/November 2020 erfolgte öffentliche Verkaufsausschreibung hatte ein in Erfurt ansässiges Unternehmen mit 3.511.511 das höchste Gebot abgegeben. Der Veräußerung wurde mit Stimmen aller Fraktionen zugestimmt.

TOP 12) Einwilligung des Thüringer Landtags in den Tausch landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drs. 7/512)

Es geht um Tausch einer Liegenschaft in Jena. Die Liegenschaft befindet sich im Stadtteil Jena-West und wurde zuletzt als Klinik für Hautkrankheiten des Universitätsklinikums Jena (ehemalige Hautklinik des UKJ) genutzt. Mit dem Umzug der Hautklinik Ende 2022/Anfang 2023 nach Jena-Lobeda wurde die Liegenschaft freigezogen. Nach Aufgabe der Nutzung gehört die Liegenschaft zu denjenigen Liegenschaften, die nach Rückgabe an das Land veräußert werden sollen, um mit den Erlösen die Baukosten für den Neubau des Campus Inselplatz der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena anteilig zu refinanzieren. Die Erlöse sind im EPI. 17 Kapitel 17 04 Titel 131 05 zu vereinnahmen. Dem Grundstückstausch wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 13) Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen, hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (Drs. 7/7614)

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft

und Forsten (Drs. 7/8953)

Eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes zum Entwurf einer Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) hat bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit im Plenum gefunden. Die Beschlussempfehlung stammt aus der Feder der CDU-Fraktion und wurde im Ausschuss sowie mitberatend im Umwelt- und Innenausschuss mehrheitlich beschlossen.

Inhaltlich hat sich die Stellungnahme kritisch mit den Änderungen der Abschnitte 2.2 „Zentrale Orte“ und 5.2 „Energie“ auseinandergesetzt. So hätte auch künftig die Bestimmung der Grundzentren nicht auf Landesebene im Landesentwicklungsprogramm, sondern weiterhin auf Ebene der Regionalplanung erfolgen sollen. Die Stellungnahme sah zudem vor, dass der Landtag Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien ablehnt und sich stattdessen für am Energiebedarf orientierte technologieunabhängige Erzeugungsmengenziele ausspricht sowie eine in den Zielen des LEP zum Ausdruck kommende einseitige Fokussierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf die Windenergie bedauert.

TOP 14) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise-und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drs. 7/6834)

Die AfD-Fraktion fordert erneut die Aufhebung von angeblichen Grundrechtsbeschränkungen und Corona-Maßnahmen, die nach wie vor existierten und Menschen schwer schädigten. Weiterhin sollte eine kritische Aufarbeitung beginnen und einige Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene gestrichen werden.

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, machte zu Beginn seiner Rede deutlich: „Ich bin froh, dass Corona nicht weg ist, die Corona Pandemie aber beendet ist.“ Für die CDU-Fraktion bezieht er die Position, dass nichts gegen Aufarbeitung spricht, „…aber hier geht es der AfD darum, die Anti-Corona-Kampagne der AfD zu verlängern.“ Außerdem mahnte Dr. König und erinnerte an die Worte des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn: „Wir werden einander viel verzeihen müssen.“ Es habe durchaus Maßnahmen gegeben, die im Rückblick nicht gerechtfertigt waren und für die sich jeder Verantwortliche mit entschuldigen müsse: beispielsweise 2G oder die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Der durch die AfD vorgelegte Antrag und deren Agieren spaltet jedoch das Land. Der Antrag wurde durch CDU, FDP und Koalitionsfraktionen abgelehnt.

TOP 15) Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen (Drs. 7/6835)

Die AfD fordert die Landesregierung auf, die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger schulgeldfrei zu gestalten, indem diese Ausbildung in der Anlage 3 des "Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft" ergänzt wird, zu regeln, dass die Auszubildenden einen Anspruch auf eine Vergütung für das 19-wöchige Praxismodul (4. Praxismodul) im dritten und letzten Ausbildungsjahr erhalten und ein Konzept zu entwickeln, das eine schulgeldfreie, praxisintegrierte und vergütete Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ermöglicht, analog zur praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (PiA-TH).

Der Bildungspolitiker und sozialpolitische Sprecher, Dr. Thadäus König, machte für die CDU-Fraktion deutlich, dass die Heilerziehungspfleger deshalb keine Schulgeldfreiheit erhielten, weil sie offiziell den Bildungs- und nicht den Gesundheitsberufen zugeordnet wurden. Deshalb entstehe das Problem: „Wir haben eine Ungleichbehandlung von Praktikanten. Nur, wer sein Pflichtpraktikum in einer Kindertagesstätte macht, der bekommt eine Erstattung.“ In der Folge gäbe es beispielsweise kaum Pflichtpraktika in Jugendheimen.

Die von der AfD angedachte PiA-Finanzierung sei bereits auch durch einen Kultusministerkonferenzbeschluss als Regelfinanzierung angedacht. Es liegt entsprechend auch ein Gesetzentwurf dem Landtag vor. Dort würde PiA jedoch fälschlicherweise in den Betriebskosten abgerechnet, was eine Mehrbelastung für Kommunen und Eltern darstellt. Daher macht Dr. König an dieser Stelle deutlich: „Wir sehen es kritisch, dass es keine Direktabrechnung gibt, sondern dass es über die Betriebskosten abgerechnet werden muss.“

Der Antrag wurde durch CDU, FDP und Koalitionsfraktionen abgelehnt.

TOP 16) Bildung von Lehrern und Lehrerinnen weiterdenken – Die erste Phase der Bildung modern und leistungsfähig aufstellen (Drs. 7/6836)

Innerhalb der Plenardebatte wurde über die geplanten Änderungen in der ersten Phase der Lehrerbildung diskutiert. Im Zentrum der Überlegungen von rot-rot-grün stehen vor allem Strukturänderungen, wie die Umstellung einer schulartbezogenen zu einer schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung. Auch sollen Änderungen und Neuordnung von weiteren Lehrinhalten, die Implementierung modifizierten Unterrichtsansätzen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Lehramtes an Berufsschulen umgesetzt werden. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion bewertete die geplanten Änderungen als nicht wirklich zielführend, um die Qualität innerhalb des Thüringer Bildungssystems zu verbessern. Wichtiger wäre es aus seiner Sicht, die Kapazitäten an den Universitäten zu erhöhen, um den aktuellen Lehrkräftemangel spürbar zu minimieren und die Zulassungsbeschränkungen aufzuheben. Trotz des Anstiegs der Schülerzahlen, so sein Resümee, sind aktuell weniger Lehrkräfte innerhalb des Schuldienstes aktiv als 2014. Seitens der Praktiker und Fachverbände wurde die Einführung einer schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung kritisch gesehen. Dies zeigte sich nicht zuletzt bei der Anhörung zum Thüringer Schulgesetz am 03.03.2023. Der Antrag wurde dennoch zur weiteren Beratung in den Bildungs- und den federführenden Wissenschaftsausschuss überwiesen.

TOP 17) Die internationale Kooperation im Jagdrat nicht zum Abschuss freigeben (Drs. 7/6849)

Zwar eine Mehrheit der parlamentarischen Kräfte (CDU, FDP, AfD, Fraktionslose Abgeordnete), aber keine Mehrheit der Stimmen fand ein FDP-Antrag, der die Landesregierung auffordern sollte, sich im Bundesrat mit einer Initiative für den Wiedereintritt Deutschlands in den Internationalen Jagdrat (CIC) einzusetzen. Im Alleingang hatte vor inzwischen einem Jahr das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter Bundesminister Özdemir den Austritt Deutschlands aus dem Internationalen Jagdrat erklärt hat. Diese Entscheidung wurden durch BMEL einseitig und ohne die Abstimmung innerhalb der Koalition auf Bundesebene getroffen.

Der CIC ist ein internationales, politisch unabhängiges, gemeinnütziges Beratungsorgan, welches das Ziel hat, die Erhaltung des Wildes durch nachhaltige Nutzung von Flora und Fauna zu fördern. Der CIC engagiert sich unter anderem im Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen, für Werte und Nutzen von Wildtieren und nachhaltiger Jagd sowie beim Kampf gegen Kampf gegen Wilderei und Übernutzung.

Deutschland verliert durch den Austritt sein Mitspracherecht in diesen Themen und schwächt den CIC bei der Durchsetzung seiner Ziele.

TOP 18) Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren - „Fachkräfteoffensive -medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“ (Drs. 7/7140)
dazu: Alternativantrag der CDU-Fraktion (Drs. 7/7782)

Der Antrag der CDU fordert die Landesregierung auf, die Anerkennung ausländischer Fachkräfte im medizinischen Bereich zu beschleunigen, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und der Landesärztekammer Thüringen ein Konzept vorzulegen, um ältere Ärzte und Ärzte mit Kindern eine bessere Vereinbarkeit ihrer individuellen Bedürfnisse mit der beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.

Daneben fordert die Fraktion der CDU eine Landarzt-, Landzahnarzt- und Landapothekerquote im Studium sowie eine Stärkung der Stiftung ambulante Versorgung. Kern des Antrages ist die Aufforderung der Landesregierung, alle bürokratischen und dokumentarischen Pflichten zu evaluieren und möglichst abzubauen.

Der Antrag der Gruppe der FDP fordert die Landesregierung auf, einen Gipfel "Fachkräfteoffensive - medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030", mit dem Ziel eines klaren Studienplatzaufbaupfades einzuberufen. Außerdem soll ein Landesprogramm aufgebaut werden, um die Studiengebühren für an anderen europäischen Universitäten studierende Pharmazeuten, Mediziner und Zahnmediziner zu übernehmen. In Kooperation mit anderen europäischen Universitäten soll zudem in jedem der drei genannten Bereiche mindestens ein deutschsprachiger Studiengang im Ausland angeboten werden.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Soziales, Arbeit und Gesundheit, Dr. Thadäus König, erklärt dazu: „Der größte Mangel im Gesundheitswesen ist nicht mehr nur das Geld, es sind die medizinischen Fachkräfte.“ Insbesondere „…Bürokratisierung und Dokumentationspflichten machen es denen schwer, die täglich Leben retten.“ Vor diesem Hintergrund brauche es eine systematische Erfassung der bürokratischen Pflichten. Daneben müssten sowohl die Bindungskräfte für ausländische und inländische Fachkräfte erhöht werden: „Lassen Sie uns schauen, dass wir unsere Absolventen in Thüringen halten.“

Der Antrag der FDP wurde einstimmig federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie mitberatend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen.

Der Antrag der CDU wurde mit allen Stimmen außer denen der AfD federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie mitberatend in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen.

TOP 29) Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten (Drs. 7/8915)

In der Plenardebatte wurde ein FDP-Antrag diskutiert, welcher vorsieht, ein Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ zu initiieren. Ziel des Antrags ist es, berufsbildende Schulen in Anstalten öffentlichen Rechts umzuwandeln und diese eigenverantwortlicher aufzustellen sowie mit mehr Befugnissen auszustatten. Unter anderem sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Kompetenzhoheit über die innere Organisation zu stärken sowie den Abschluss von Verträgen bzw. Kooperationen mit Kammern und Universitäten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Schulen unbürokratisch das Budget für Personal- und Sachaufwand eigenständig bewirtschaften und selbstständig Personaleinstellungen vornehmen können.

Christan Tischner, bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, begrüßt grundsätzlich den Ansatz, äußerte sich aber skeptisch, ob mit Strukturänderungen eine spürbare Verbesserung der allgemeinen Schulqualität in diesem Bereich einhergeht. Die Probleme des gegenwärtigen Lehrermangels werden dadurch nicht gelöst. Aus seiner Sicht ist es dennoch wichtig, dass Impulse zur Verbesserung der Schulqualität von unten - also der Basis - nach oben erfolgen und nicht anders herum. Deshalb empfahl er, die Vor- und Nachteile des Modellprojekts innerhalb des Bildungsausschusses eingehend zu diskutieren. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

TOP 30) Aufhebung des Beschlusses des Petitionsausschusses des Landtags zu der Petition E-453/22 (Drs. 7/8734)

Die fraktionslose Abgeordnete Bergner hatte beantragt, eine bereits abgelehnte Petition nochmals im Ausschuss zu besprechen. Inhaltlich war es dort um die Verweigerung eines Schulbesuchs im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen gegangen.

Der Antrag wurde ohne Aussprache verhandelt. Dafür votierte neben der Antragstellerin selbst, nur der Abgeordnete Lauerwald aus der AfD-Fraktion. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken abgelehnt. Die FDP und die übrige AfD hatten sich enthalten.

TOP 32) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags (Drs. 7/9161)

Die von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann erhielt in der 123. Sitzung in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 25 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 124. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt die vorgeschlagene Abgeordnete Nadine Hoffmann in geheimer Abstimmung bei 70 abgegebenen gültigen Stimmen mit 25 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 36) Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Drs. 7/9162)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Jens Dietrich erhielt in der 123. Sitzung in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen gültigen Stimmen, mit 25 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine Wahlwiederholung wurde für die 124. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Jens Dietrich in geheimer Abstimmung bei 70 abgegebenen gültigen Stimmen mit 23 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 38a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses (Drs. 7/9161)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Denny Jankowski erhielt in der 123. Sitzung in geheimer Wahl bei 75 abgegebenen Stimmen, davon eine ungültige Stimmabgabe, mit 30 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Eine Wahlwiederholung wurde für die 124. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Denny Jankowski in geheimer Abstimmung bei 70 abgegebenen gültigen Stimmen mit 32 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 39) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat (Drs. 7/9164)

Die AfD hat als Mitglied des Landessportbeirats den Abgeordneten Denny Jankowski vorgeschlagen. Als stellvertretendes Mitglied wurde der Abgeordnete Jörg Henke vorgeschlagen. In der 123. wurden in geheimer Abstimmung 75 gültige Stimmen abgegeben. Dabei erhielt der Abgeordnete Denny Jankowski mit 32 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Auch Jörg Henke verfehlte die Mehrheit mit 36 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen knapp. Eine Wahlwiederholung wurde für die 124. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung wurden in geheimer Abstimmung 70 Stimmen abgegeben. Dabei erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Denny Jankowski mit 30 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen, und einer Enthaltung unter Beachtung einer ungültigen Stimmabgabe sowie der Abgeordnete Jörg Henke mit 34 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und einer Enthaltung jeweils nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich.

TOP 40) Wahl eines Mitgliedes Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
(Drs. 7/9165)

Der von der AfD vorgeschlagene Abgeordnete Wolfgang Lauerwald erhielt in der 123. Sitzung in geheimer Wahl bei 74 abgegebenen Stimmen, davon vier ungültige Stimmabgaben mit 33 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Wahlwiederholung wurde für die 124. Plenarsitzung vorgesehen.

Die Wiederholung der Wahl brachte keine Änderung. In der Wahlwiederholung erhielt der vorgeschlagene Abgeordnete Wolfgang Lauerwald in geheimer Abstimmung bei 70 abgegebenen gültigen Stimmen mit 33 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine weitere Wahlwiederholung ist nur nach entsprechender Vorberatung im Ältestenrat möglich

TOP 42 a) Aktuelle Stunde "Sieben Prozent müssen bleiben - Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel" (Drs. 7/9069)

Die CDU will mit ihrer aktuellen Stunde die konkreten Gefahren einer Mehrwertsteuererhöhung im Bereich der Speisen aufzeigen und ein klares Signal an die Bundesregierung senden. In seinem Redebeitrag macht Mario Voigt, Fraktionsvorsitzender der CDU im Thüringer Landtag, deutlich, dass es nicht nur um Gastronomen geht. Die Erhöhung betrifft auch das Essen für unsere Kinder in Kindergärten und Schulen. Auch hier drohen massive Kostensteigerungen. Und dass passe, so Voigt, in das Vorgehen der Ampel. „Zum 1. Januar 2024 wird so vieles teuer. Lebensmittel werden teurer, Gas und Fernwärme sollen teurer werden, die CO2-Steuer wird steigen, höhere LKW-Maut. Alles wird teurer, dass ist Politik der Ampel“ fasst Voigt die Kritik der CDU zusammen. Er weist darauf hin, dass Betriebe an den Rand der Existenz gedrängt werden und fordert die Landesregierung dazu auf, sich im Vermittlungsausschuss dafür verstärkt einzusetzen. Dabei dürfte diese Erhöhung gar kein Thema sein. „Bundeskanzler Scholz hat live im Fernsehen verkündet, dass die sieben Prozent dauerhaft bleiben werden. Versprochen. Gebrochen. Das ist ein Konjunkturprogramm für Politikverdrossenheit und deshalb müssen die sieben Prozent bleiben“ so Voigt an die Adresse der Bundesregierung. Er macht zudem deutlich, dass es auch eine kluge Wirtschaftspolitik ist, die Gastronomie mit einer dauerhaft niedrigen Steuer zu stärken.

TOP 42 b) Aktuelle Stunde "Pleiten, Pech und Pannen – Was nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme " (Drs. 7/9118)

In ihrer Aktuellen Stunde macht die FDP die erneute Verzögerung der Fertigstellung der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Thüringen und Sachsen in Zwickau zum Thema. Bereits im Jahr 2019 sollte die Haftanstalt in Betrieb gehen. Der ursprünglich kalkulierte Anteil der Thüringer Gesamtkosten von 67,5 Millionen Euro hat sich mittlerweile mehr als verdoppelt. Zugleich wird der Strafvollzug in Thüringen dadurch vor wachsende Herausforderungen gestellt. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard äußerte: „Der Justizvollzug steht im allgemeinen Rampenlicht immer im Zusammenhang mit negativer Berichterstattung wie Suizide, Drogenschmuggel oder Ausbrüche von Häftlingen. Umso mehr ist es jetzt an dieser Stelle wichtig, eine Lösung gefunden wird. Ich sehe keine Alternative, als dass wir den Bau der JVA Zwickau nun schnellstmöglich im Rahmen eines entsprechenden Kostenrahmens fertigstellen und ans Netz zu bringen, weil wir der Aufgabe des Strafvollzugs auch weiterhin in Thüringen vernünftig nachkommen müssen.“

TOP 42 c) Aktuelle Stunde "Sieben Prozent müssen bleiben - Auch in Thüringen steht für Gaststätten, Schul- und Kindergartenversorgung viel auf dem Spiel" (Drs. 7/9124)

Die AfD fordert in ihrer aktuellen Stunde eine dauerhafte Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Gas- und Fernwärme. Für die CDU-Fraktion macht der Parlamentarische Geschäftsführer, Andreas Bühl, deutlich, dass es ein Fehler ist, dass für April geplante Auslaufen des Steuerrabattes auf Januar vorzuziehen. Dafür nennt er gleich fünf Gründe. Zunächst die Kurzfristigkeit des Terminwechsels. „Viele haben genau gerechnet und geplant, auch Investitionen vorgesehen. Und jetzt werden sie im wahrsten Sinne des Wortes kalt erwischt“ macht Bühl deutlich. Er stellt zudem klar, dass der Zeitpunkt mitten im Winter und damit in der heizintensivsten Phase des Jahres denkbar schlecht gewählt ist. Weiter weist er auf den inneren Widerspruch des Regierungshandelns hin. „Es ist doch absurd, zeitgleich die Energiepreisbremsen auf Gas zu verlängern und die Mehrwertsteuer auf Gas vorzeitig zu erhöhen. Das ist ein Widerspruch in sich, so geht keine nachvollziehbare Politik“, verdeutlicht Bühl seine Kritik am Handeln der Bundesregierung. Statt unerwartetem Preisanstieg, kommt es zu einem von der Regierung selbst herbeigeführten sicheren Preisanstieg. Als vierten Punkt, geht er auf die drohenden sozialen Verwerfungen ein, denn eine unerwartete Preissteigerung im Heizbereich trifft besonders Haushalte mit geringerem Einkommen. Als letzten Punkt spricht Bühl eine Absurdität der Umsetzung an.

„Eine Erhöhung der Energiekosten als Teil eines Gesetzes das Wachstumschancen schaffen will? Ist das ein schlechter Scherz? Das kann doch keiner ernst meinen“ verleiht Bühl seiner Verwunderung Ausdruck. Zuletzt appelliert er an die Verantwortlichen, die warnenden Hinweise der Fachverbände ernst zu nehmen. Sein Fazit: „Die Dauer der Entlastung sollte nicht verkürzt werden. Es darf keine Heizkostenerhöhung mitten in der Heizsaison geben.“

TOP 42 d) Aktuelle Stunde „28. Weltklimakonferenz – Wirtschaftsstandort Thüringen mit konsequentem Klimaschutz sichern“ (Drs. 7/9128)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die UN-Klimakonferenz und die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Thüringen im Rahmen einer Aktuellen Stunde thematisiert. Fest stehe für die GRÜNEN, dass die Klimaschutzziele nur mit dem vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien und einer schnellstmöglichen Umstellung auf ein erneuerbares Energiesystem erreichbar seien. Hemmnisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Blockaden beim Ausbau der Windenergie, stellten nach grüner Ideologie auch ein Zukunftsrisiko für Industrieunternehmen und Arbeitsplätze in Thüringen dar.

Für die CDU-Fraktion hat der umweltpolitische Sprecher, Thomas Gottweiss, entgegnet, dass er es durchaus für bemerkenswert halte, dass 22 Staaten eine neue Atomallianz schmieden wollen. Bis zum Jahr 2050 sollten die Kapazitäten der Kernkraft verdreifacht werden, heißt es in einer Erklärung der Weltklimakonferenz. Innerhalb Europas sei die Kernkraft nach wie vor eine Leittechnologie im Energiebereich, so Gottweiss. „Sie wird dauerhaft eine wichtige Funktion im europäischen Stromnetz haben. Und daher immer eine wesentliche Bedeutung auch für Deutschland besitzen.“

Als gutes und wichtiges Signal bezeichnete der Energieexperte aber gleichzeitig, dass sich bereits zu Beginn der Weltklimakonferenz über 120 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung dazu bekannt haben, die weltweite Kapazität Erneuerbarer Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienzverbesserungsrate zu verdoppeln.

TOP 42 e) Aktuelle Stunde "Schuldenbremse gleich Zukunftsbremse in Thüringen“ (Drs. 7/9150)

Die aktuelle Stunde der Linksfraktion führte dazu, dass sich der Thüringer Landtag heute mit dem finanzpolitischen Thema der Schuldenbremse beschäftigt.

Während die Vertreter von rot-rot-grün die Schuldenbremse als Konjunkturbremse oder gar als „Fessel“ kritisierten, verteidigten die Vertreter von CDU, FDP und AfD die Schuldenbremse als wesentliches Instrument finanzpolitischer Solidität und generationengerechter Haushaltsführung. Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses und Abgeordneter der CDU-Fraktion, Volker Emde, machte deutlich „das Geld fällt nicht vom Himmel…es wird hart erarbeitet von den Menschen da draußen. Und es kann uns nicht egal sein, was damit passiert! Schulden gibt es nicht zum Nulltarif! Die aktuelle Zinswende wird erbarmungslos zuschlagen. Angesichts der Steuerschätzung für 2025, die von Steuereinnahmen im Bund von mehr als einer Billion Euro ausgeht, wird zudem klar: Wir haben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem!“

TOP 44) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes (Drs. 7/6811)
dazu: Wald muss Wald bleiben - Keine Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern (Drs. 7/9068)

Die Mehrheit des Landtages hat gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf der FDP angenommen und deutlich gemacht, dass Wald auch künftig Wald bleiben muss. Der Entwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das pauschale Verbot von Windrädern im Wald für verfassungswidrig erklärt wurde. Geregelt werden soll eine Ausweitung der Interessenabwägung bei der Umnutzung von Waldflächen mit dem Ziel, sowohl rechtlichen Ansprüchen als auch der Bedeutung des Waldes gerecht zu werden. Zudem sollen Ausgleichsaufforstungen im Rahmen des Windenergieausbaus nicht zulasten landwirtschaftlicher Flächen gehen dürfen.

Die CDU-Fraktion hat das Ziel des Gesetzes unterstützt, Waldflächen zu erhalten und vor anderen Nutzungen zu schützen sowie spezifische Waldfunktionen zu verbessern. Gleichzeitig haben wir aber auch durch die mündliche Anhörung gestützte Zweifel geltend gemacht, ob dieses Ziel mit den vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Waldgesetzes tatsächlich auch erreicht werden kann, und deshalb in einem Entschließungsantrag (Drucksache 7/9068) konkrete Maßnahmen vorgeschlagen:

Ein wirksamer Schutz von Waldflächen kann damit erreicht werden, wenn den Ländern bundesrechtlich im Baugesetzbuch die Möglichkeit eingeräumt wird, in eigener Entscheidungshoheit bestimmte Flächen, insbesondere Waldflächen, von der Windenergienutzung auszunehmen. Dafür soll sich die Landesregierung einsetzen.

Wir schlagen zudem vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt gehören und es nicht zulässig sein soll, im Eigentum der Forstanstalt stehende Waldflächen Dritten zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen zu überlassen oder entsprechende Rechte einzuräumen. „ThüringenForst“ soll vielmehr den ihr übertragenen Staatswald als betriebliche Aufgabe nach Maßgabe des Thüringer Waldgesetzes unter besonderer Beachtung der Allgemeinwohlbelange bewirtschaften.

Für die CDU-Fraktion hat der forstpolitische Sprecher, Marcus Malsch, klargestellt, dass es für die Transformation des Energiesystems Windräder auf wertvollen Waldflächen nicht braucht. „Das gilt für den grünen Wald genauso wie für Kalamitätsflächen. Hier ist die Wiedererstehung von Wald im Übrigen im vollen Gange, sei es durch neu gepflanzte Bäume oder durch Naturverjüngung. Es gibt keine größere ökologische Sünde als gefällte Bäume, die nicht ersetzt werden. Der Wald ist der beste Klimaschützer, den wir haben. Ihn zu erhalten und zu mehren, muss oberste Priorität haben.“

Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion wurde mit Mehrheit angenommen, ein weiterer Entschließungsantrag der AfD-Fraktion wurde bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

TOP 45) Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) (Drs. 7/6835)
dazu: Änderungsantrag der Parl. Gruppe der FDP (Drs. 7/9199)

Bevölkerungsbezogene Register der Bundesländer liefern Erkenntnisse über Auftreten und Häufigkeit von Krebserkrankungen sowie über deren Verteilung anhand demographischer Parameter und über Überlebenschancen. Es lassen sich zudem die Auswirkungen und die Qualität von Krebsfrüherkennungsprogrammen ablesen. Daraufhin können zielgerichtet Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingeleitet werden. Seit Februar 2003 sind Ärzte und Zahnärzte in Thüringen gesetzlich verpflichtet, bösartige Tumorerkrankungen an das Gemeinsame Krebsregister zu melden. Als aktuelle Rechtsgrundlage trat das Thüringer Krebsregistergesetz am 30. Dezember 2017 in Kraft. Die bisherigen Regelungen sind veraltet und in einigen wesentlichen Teilen fehlerhaft. Bei der Regelung der epidemiologischen Krebsregistrierung wird beispielsweise auf das Gemeinsame Krebsregister abgezielt. Dieses hatte auf dem Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen beruht. Dieser wurde aber bereits zum 31. Dezember 2022 gekündigt. In Thüringen fehlen dementsprechend seit Jahresbeginn die notwendigen rechtlichen Bestimmungen für die epidemiologische Registrierung. Zudem müssen seit dem 1. Januar 2023 auch die Meldungen einiger Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien (ICD-10 C44-) im Rahmen der klinischen Krebsregistrierung vergütet werden. Für die rechtliche Sicherheit und das Sicherstellen der Finanzierung des Landeskrebsregisters ist daher eine Neufassung des Thüringer Krebsregistergesetzes zwingend notwendig.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Soziales, Arbeit und Gesundheit, Dr. Thadäus König, machte für die CDU-Fraktion deutlich: „Wir tragen diesen Gesetzentwurf mit, aber das Verfahren…“ sei maximal unprofessionell. „Wie hätte man es Bürgern erklären können, dass es nur in Thüringen kein Krebsregistergesetz mehr gibt und das Land für 5,6 Mio. € Kosten übernehmen muss…“, nur, weil die Landesregierung es nicht vermochte, einen Gesetzentwurf für dieses Thema vorzulegen? Dementsprechend sei der Gesetzentwurf aus der Opposition vorgelegt und nun beschlossen worden – ein Armutszeugnis für die Landesregierung.

Der Änderungsantrag und der Gesetzentwurf wurden unter Enthaltung der AfD-Fraktion durch alle anderen Abgeordneten angenommen.