Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.
TOP 1) Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes (Drs. 7/9072)
Bei der Beratung zum rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes wurde über die Anpassung des Lehramtsstudiengangs „Regelschulen“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena debattiert. Im Kern ging es darum, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um das Konzept der Universität umsetzen zu können. Ziel der Reform ist es, eine Aufstockung des Studiengangs von 270 auf 300 Leistungspunkte vorzunehmen und die Studiendauer von 9 auf 10 Semester zu verlängern. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, skizzierte in seiner Rede die aktuelle Situation der geringen Absolventenzahlen an den beiden Thüringer Universitäten und problematisierte den dringenden Handlungsbedarf. Aus seiner Sicht wurde mit dem vorliegenden unausgereiften Gesetzentwurf eine Chance vertan, eine weitreichendere Reform zur Verbesserung der Regelschullehrerausbildung in die Wege zu leiten. Sowohl beim Laufbahnrecht, als auch innerhalb der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung sehe er weiteren Änderungsbedarf. Weitere Kritikpunkte, so Tischner, waren das völlig unnötige und überstürzte Anhörungsverfahren zum Ende des Jahres, in dem der Entwurf nicht in der notwendigen Tiefe beraten werde konnte, sowie die Nichtberücksichtigung der Kritik des Thüringer Lehrerverbands, als auch des Thüringer Philologen-Verbands. Letztendlich, so sein Resümee, werde sich die CDU-Fraktion diesem generellen Prozess und den Reformbestrebungen der FSU nicht verwehren, obwohl er sich eine weitreichendere Reform gewünscht hätte. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit Stimmen der rot-rot-grünen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP unter Enthaltung der CDU-Fraktion verabschiedet.
TOP 2) Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung (Drs. 7/9126)
Die Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung eingebracht. Die Folge der geplanten Änderung ist die Verlängerung des Tilgungszeitraums für die im Rahmen der Corona-Krise aufgenommenen Kreditschulden. Ursprünglich wurden für diese Kredite 5 Jahre für die Rückzahlung festgelegt und bereits auf 8 Jahre verlängert. Nun soll der Zeitraum auf 15 Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Tilgungsausgaben für den gerade aufzustellenden Haushalt für das Jahr 2024 zu reduzieren, um Raum für andere Ausgaben zu schaffen bzw. die Rücklage zu entlasten. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, machte deutlich, dass im Sinne generationengerechter Finanzpolitik solche Vorgehensweisen gut abgewogen werden müssen. „Grundsätzlich muss es gelten, dass Schulden, die wir nachkommenden Generationen hinterlassen, so schnell wie möglich abgebaut werden müssen.“ Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün unter Enthaltung der CDU und Ablehnung von AfD und der Gruppe der FDP beschlossen.
TOP 3a) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (Drs. 7/9081)
Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Präzisierung der Regelung bei der Anerkennung der Gemeinkosten (Overheadkosten) im §§ 17ff. des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Durch die sprachliche Konkretisierung der gesetzlichen Inhalte in Verbindung mit der entsprechenden Verwaltungspraxis möchte die CDU-Fraktion für die Schulträger und die Verwaltung zukünftig mehr Rechtssicherheit schaffen.
Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion, skizzierte zu Beginn seiner Rede den ursprünglichen Prozess der Dynamisierung der Kostensätze für freie Schulen, welchen der Landtag 2020 beschlossen hatte. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die nunmehr geänderte Rechtsauffassung des Bildungsministeriums bei der Anerkennung des allgemeinen Schulaufwandes für die Schulträger. Dies stelle aus seiner Sicht den vom Thüringer Landtag fraktionsübergreifend gefundenen Kompromiss einer auskömmlichen Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in Frage. Aus seiner Sicht habe diese Entscheidung dazu geführt, das bei vielen freien Schulträgern große Unsicherheit sowie Ratlosigkeit vorherrsche. Er warb daher für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den dafür zuständigen Bildungsausschuss, um die rechtliche Regelung zu präzisieren. Außerdem warb er um Zustimmung für einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 7/9239). Dieser beinhaltet die Aussetzung der Förderbescheiderstellung durch das Bildungsministerium, solange das Gesetzgebungsverfahren noch nicht geklärt ist. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, ein Vollkostengutachten zu den staatlichen Schülerkosten von Land und Kommunen unverzüglich auszuschreiben, zu beauftragen und die Ergebnisse dem Thüringer Landtag bis spätestens zum 30. August 2024 vorzulegen. Der Gesetzentwurf wurde schließlich einstimmig in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.
TOP 3b): Thüringer Gesetz zur Förderung von Wohneigentum für Familien (Familieneigentumsförderungsgesetz) (Drs. 7/9236)
Die CDU-Fraktion sorgt mit ihrem Gesetzentwurf für eine rechtliche Klarstellung in Bezug auf die Grunderwerbsteuer und schafft die rechtliche Basis für ein Familienförderprogramm. In seinem Redebeitrag machte Andreas Bühl, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, deutlich, dass die Senkung der Grunderwerbsteuer im September nicht weniger als historisch ist. Er verweist auf massive finanzielle Mehrbelastungen, die die Bürger erlebt haben und die auch 2024 noch dazu kommen werden. Gleichzeitig betont er, dass die Senkung nur ein erster Schritt gewesen sein kann und betont das Ziel der CDU, ein Familienförderprogramm einzuführen. „Gefördert werden soll der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Also keine Spekulationsobjekte und auch keine Investitionsprojekte, sondern die klassischen Häuslebauer“, machte Bühl die Position der Union deutlich. Mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung, den Ländern mehr Freiräume bei der Grunderwerbsteuer einzuräumen, ergeht gleichzeitig ein Prüfauftrag an die Landesregierung. So soll ein Zeitverzug vermieden werden, wenn sich neue Möglichkeiten ergeben. Bühl stellte klar, dass ein solcher Prüfauftrag nicht ungewöhnlich ist. „Als CDU kämpfen wir weiter für die Entlastung von Familien und für Impulse für die Thüringer Bauwirtschaft. Dazu schafft dieses Gesetz eine solide rechtliche Grundlage“, warb Bühl abschließend um Zustimmung. In der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, AfD, FDP und fraktionslosen Abgeordneten bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen angenommen.
TOP 4a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024-ThürHhG 2024-) (Drs. 7/8591)
TOP 4b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 7/8595)
TOP 4c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung (Drs. 7/8827)
TOP 4d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)Unterrichtung durch die Finanzministerin (Drs. 7/8828)
Die Sondersitzung des Thüringer Landtags am 20. Dezember wurde einberufen, um mit Blick auf die schwierigen politischen Verhältnisse noch vor Beginn des neuen Jahres einen Landeshaushalt für 2024 zu beschließen und somit Planungssicherheit für Kommunen, Verbände, Vereine, Verwaltung und Wirtschaft zu schaffen. Bereits direkt nach Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Landesregierung im September machten alle Teile der Opposition deutlich, dass für diesen Entwurf nicht mit einer Zustimmung zu rechnen ist. Die CDU-Fraktion hatte darüber hinaus bereits im Juni Leitplanken an die Landesregierung gegeben und klar artikuliert, welche Positionen der Landeshaushalt beinhalten muss bzw. in welchem Rahmen er sich bewegen muss, damit aus Sicht der CDU ein Landeshaushalt beschlossen werden kann.
Der Entwurf der Landesregierung nahm auf keine der geforderten Bedingungen Rücksicht. Auch aus diesen Gründen war der ursprünglich geplante Termin zum Haushaltsbeschluss nicht möglich. Seitens des Parlaments wurde signalisiert, dass die Beschlussfassung im Haushalts- und Finanzausschuss zu keiner Beschlussempfehlung für das Parlament gelangen kann, die einen ausgeglichenen Haushalt zur Folge hätte. Aufgrund der Vielzahl von Änderungsanträgen der Fraktionen und parlamentarischen Gruppe der FDP waren Gespräche notwendig und das Haushaltsplenum wurde auf den 20. Dezember verlagert. Die CDU-Fraktion ist ihrer Verantwortung für Thüringen nachgekommen und hat in umfangreichen Gesprächen mit der Landesregierung und Vertretern der Regierungskoalition einen Kompromiss erarbeitet, der dazu führt, dass Thüringen einen Landeshaushalt für 2024 erhält.
„Wir als CDU haben gehandelt, damit die Menschen in diesem Land, die Dörfer und Städte, die Wirtschaft und die sozialen Einrichtungen Sicherheit haben. Nach den ursprünglichen Planungen der Ramelow-Regierung hätte jeder zehnte Euro in den künftigen Landeshaushalten gefehlt. Das ist keine vorsorgende Finanzpolitik, das ist nach mir die Sintflut. Die Ramelow-Regierung nimmt viel Geld ein und gibt noch viel mehr aus. Sie erntet, aber sie säht nicht. Es war wichtig, dass wir als CDU das gestoppt haben. Wir haben dafür gesorgt, dass die Notreserve erhalten bleibt, Familien, Wirtschaft, Dörfer und Städte entlastet werden und in der Migrationspolitik umgesteuert wird.
Thüringen ist stärker als die Regierung, die dem Land vorsteht. Es ist der letzte Haushalt von Rot-Rot-Grün, aber es ist ein Haushalt, der für 2024 Sicherheit bietet“, führte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt aus. Durch die Kompromisse, die erzielt wurden, ist es der CDU-Fraktion gelungen, notwendige Reparaturleistungen am ursprünglichen Entwurf vorzunehmen. Statt den ursprünglich im Entwurf vorgesehenen 48 Euro verbleiben nun rund 230 Millionen Euro mit sofortiger Wirkung als Notreserve in der Rücklage. Dies konnte durch titelgenaue Einsparungen erwirkt werden. Zudem wird eine Globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro erwirkt, die zum Ende des Jahres 2024 ebenfalls zu einer Entlastung der Haushaltsrücklage führt. Somit konnte der Konsolidierungsbedarf für die kommenden Jahre, der sich im Entwurf der Landesregierung auf 1 Milliarde jährlich bezifferte, deutlich abgemildert werden. Für die kommunale Familie konnten 30 Millionen Euro, für die Landkreise im Rahmen des Rechtskreiswechslergesetztes, 45 Millionen Euro für das Kleine-Kommunen-Programm und 10 Millionen Euro für die Ausreichung der Feuerwehrpauschale erreicht werden. „Wir sind verantwortlich das Staat funktioniert und nicht alles im Chaos endet“, machte Voigt deutlich.
Der Landeshaushalt 2024 wurde unter Berücksichtigung von Änderungsanträgen von der CDU und der Regierungskoalition mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und unter Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen. Mit Ablehnung stimmte die AfD-Fraktion und die parlamentarische Gruppe der FDP.
Zum Landeshaushalt standen zahlreiche Entschließungsanträge zur Abstimmung.
Ebenfalls vom Landtag angenommen wurden die von der CDU-Fraktion gestellten Entschließungsanträge zur GEMA-Befreiung für Vereine, zur gesetzlichen Umsetzung der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel zur Tierkörperbeseitigung, zum Einsetzen einer Haushaltsstrukturkommission sowie zur Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank mit dem Zweck, Förderprogramme für Kommunen und Familien aufzulegen.