Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.
TOP 2)
Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsaufgaben (Drs. 7/9645)
Der Gesetzentwurf ratifiziert das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsaufgaben zwischen den Bundesländern. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.
TOP 3)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags (Drs. 7/9639)
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Thüringen besteht ein IT-Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag kann wiederum nur durch einen Staatsvertrag geändert werden. Mit diesem Gesetz der Landesregierung soll die nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen erforderliche Zustimmung des Landtags zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags eingeholt werden.
Die Änderung des IT-Staatsvertrags wird notwendig, um der längst überfälligen Erkenntnis, dass die Digitalisierung der Verwaltung kein abzuschließendes einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe ist, Rechnung zu tragen. So wird einerseits die Finanzierung der als Anstalt des öffentlichen Rechts errichteten Förderalen IT-Kooperation (FITKO) durch ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget gesichert und andererseits mit einem flexiblen Teil von 15 Prozent im Wirtschaftsplan ausreichend Flexibilität geschaffen, um auf technische Neuerungen schnell reagieren zu können.
Zudem ist die Änderung des IT-Staatsvertrags notwendig, um dem Ziel, die FITKO grundsätzlich zu stärken und zu einer agileren und flexibleren Einheit zu entwickeln, die die Verwaltungsdigitalisierung der Länder und des Bundes nachhaltig unterstützen kann, näherzukommen. Für Thüringen als kleineres Bundesland hat die Stärkung der FITKO eine besondere Bedeutung, weil somit in der Zukunft noch stärker von Synergieeffekten der föderalen Zusammenarbeit profitiert werden kann. Das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages wurde sowohl in erster und in zweiter Lesung im Plenum beraten und einstimmig unter Enthaltung der AfD-Fraktion beschlossen.
TOP 4)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache (Drs. 7/8225)
In der Plenardebatte wurde über den Gesetzesentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes diskutiert. Konkret plant die AfD-Fraktion einen neuen Absatz in den § 41 des Thüringer Schulgesetzes einzufügen. Dieser soll gesetzlich regeln, dass der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache in den Klassen an allgemeinbildenden Schulen 10% nicht überschreiten soll. Nicht nur, dass die gesetzliche Einführung einer Obergrenze vollkommen an der Realität vorbeigeht, wäre dies auch in der Praxis überhaupt nicht umsetzbar. Christian Tischner, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, forderte in seiner Rede die Landesregierung auf, endlich das vorherrschende Migrationschaos zu beenden. Darüber hinaus, so Tischner, sei es wichtig, den Kindern und Familien mit Migrationshintergrund ausreichend Sprach- und Unterstützungsangebote zur Verfügung zu stellen. Aus seiner Sicht liegen die essenziellen Gelingensbedingungen für guten Unterricht nicht bei festen Quoten wie von der AfD präferiert, sondern in der Zurverfügungstellung von ausreichend Ressourcen und gute Rahmenbedingungen für die Schule und Schulleitungen für die Schülerinnen und Schüler. Daher, so Tischner, sei der Gesetzentwurf nicht zielführend und abzulehnen. Die beantragte Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs wurde durch das Parlament mehrheitlich abgelehnt.
TOP 5)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts (Drs. 7/9548)
Mit dem Mantelgesetz der Landesregierung sollen Vorschriften des Dienstrechts, insbesondere des Thüringer Beamtengesetzes, des Thüringer Laufbahngesetzes und des Thüringer Disziplinargesetzes, geändert werden. Neben einer gesetzlichen Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern durch Polizeibeamte sollen aufgrund des Wesentlichkeitsvorbehalts Regelungen aus der Thüringer Beihilfeverordnung in das Thüringer Beamtengesetz übernommen werden. Die Überarbeitungen von Vorschriften des Dienstrechts machen eine Befassung im Ausschuss einschließlich einer Anhörung der betroffenen Verbände notwendig. Deshalb wurde der Gesetzentwurf ohne Aussprache in den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen.
TOP 6)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Drs. 7/9640)
Der Ausschuss für Infrastruktur wird sich mit einem 138-seitigen Änderungsgesetz der Landesregierung zum Architekten- und Ingenieurkammergesetz beschäftigen. Es wurde einstimmig überwiesen. Mit dem Entwurf werden mehrere Ziele verfolgt: Zunächst sind Änderungen mit Blick auf die Umsetzung europarechtlicher und die Änderung bundesrechtlicher Vorschriften geboten. Inhaltlich geht es um die Anerkennung von Berufsqualifikationen, um eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen sowie eine Änderung des Systems der Berufspflichten für auswärtige Dienstleister. Des Weiteren sollen Neuregelungen zur Wahrung und Beachtung der Berufspflichten im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse und hinsichtlich der Voraussetzungen der Verhängung von Maßnahmen im Ehrenverfahren gegen eine Berufsgesellschaft durch den Ehrenausschuss geschaffen werden. Zudem ist eine Öffnung der Personenhandelsgesellschaften zum Zweck der gemeinsamen Ausübung freier Berufe (Ingenieure, Architekten aller Fachrichtungen sowie der Stadtplaner) vorgesehen.
Zuletzt nutzt der Gesetzentwurf die Möglichkeit, die aus dem bisherigen Gesetzesvollzug gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zu berücksichtigen und das Berufsrecht weiter zu modernisieren. Ob die vorgesehenen Änderungen problematisch sind, kann nur eine Anhörung der Betroffenen im Ausschuss aufzeigen und eine endgültige Bewertung ermöglichen.
TOP 7)
Thüringer Bauordnung (ThürBO) (Drs. 7/9641)
Aufgrund umfassender Änderungserfordernisse soll eine Ablösung der bisher geltenden Thüringer Bauordnung vom 13. März 2014 erfolgen. In den Ausschuss für Infrastruktur wurde mit einer 215-seitigen Drucksache faktisch ein vollständig neues Gesetz der Landesregierung überwiesen. Für den Sprecher für Infrastruktur der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, ist klar: Die vorgesehenen Änderungen sind umfangreich und politisch schwierig. „Wer zum jetzigen Zeitpunkt einen derart umfassenden Gesetzentwurf vorlegt, beweist nur Eines: Er hat eine ganze Legislaturperiode geschlafen. Es ist bereits jetzt absehbar, dass bei dieser Komplexität die verbleibenden zwei Ausschusssitzungen nicht ausreichen werden, ihn zu verabschieden“, so Malsch wörtlich. Dabei sei die Novelle seit Langem erforderlich wegen notwendiger Vereinfachungen und zum Abbau bürokratischer Hürden. „Denn Bauen muss grundsätzlich wieder einfacher werden. Es braucht mittelfristig grundlegenden Bürokratieabbau und eine Reduzierung der Anforderungen im Baurecht“, so Malsch. Was aber jetzt als Erleichterung für die einen Grundstückseigentümer angepriesen werde, könne leicht zur Belastung für den Nachbarn werden. Wärmepumpen etwa sollen nun direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden dürfen. Im Einzelnen muss nun eine Anhörung im AfILF für eine Bewertung sorgen. Angesichts des nahenden Endes der Legislatur (noch zwei reguläre Ausschusssitzungen) und des umfangreichen Regelungsinhaltes ist es praktisch undenkbar, dass das Gesetz zur zweiten Beratung aus dem Ausschuss zurückkommen kann.
TOP 8a)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes - Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung (Drs. 7/9427)
TOP 8b)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter-und Staatsanwältegesetzes
(Drs. 7/9649)
Sowohl die CDU-Fraktion (Drs. 7/9427) als auch die regierungstragenden Fraktionen haben jeweils einen Gesetzentwurf eingereicht, um Studierende der Rechtswissenschaften abzusichern und das Studium in Thüringen attraktiver zu machen. Mit der Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes soll im rechtswissenschaftlichen Studium an der Friedrich-Schiller-Universität die Verleihung eines Bachelorgrads ermöglicht werden soll. Bislang stehen diejenigen, die das Jura-Studium vor dem ersten Staatsexamen abbrechen oder wiederholt an der entscheidenden Prüfung scheitern, ohne Abschluss da. Das ist auch dann der Fall, wenn bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden. Die Änderungspläne sehen vor, dass den Studierenden ein Bachelor-Grad zuerkannt wird, die die Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten Staatsexamen erfüllen. Beide Gesetzentwürfe unterscheiden sich in den Voraussetzungen der Verleihung: Während der Entwurf der CDU-Fraktion auch das Schreiben einer Bachelorarbeit vorsieht, verzichtet Rot-Rot-Grün auf eine solche. Der justizpolitische Sprecher, Stefan Schard, begründete diesen Unterschied mit der Vergleichbarkeit und der Wertigkeit des Bachelors mit anderen Bachelorstudiengängen. Insbesondere stellte Schard klar, dass der Bachelorgrad ein Zusatz und kein Ersatz des Staatsexamens sei. Es gehe hierbei auch um Wettbewerbsfähigkeit. Schard verdeutlichte: „Die Friedrich-Schiller-Universität in Jena konkurriert beim Ringen um Jurastudentinnen und -studenten mit der gesamten Bundesrepublik. Deshalb ist das Vorhandensein eines solchen Bachelorgrads mittlerweile ein entscheidendes Kriterium für die Studienortwahl. Wer nach Jahren des Lernens und unzähligen Klausuren durch das Erste Juristische Staatsexamen fällt, stehe aus akademischer Sicht mit leeren Händen da, obwohl man nach den Kriterien eines Bachelorstudienganges ohne weiteres alle Leistungsanforderungen für einen Hochschulabschluss erfüllt hätte.“ Beide Gesetzentwürfe wurden einstimmig in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
TOP 9)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
(Drs. 7/9616)
Für die Zukunft soll klargestellt werden, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt gehören und es nicht zulässig sein soll, Landeswaldflächen Dritten zu überlassen oder Dritten Rechte zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf den im Eigentum der Forstanstalt stehenden Flächen zu gewähren. Das sieht ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor, der im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend sowie im Umweltausschuss mitberaten wird. Für die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität werden unsere wertvollen Waldflächen nicht gebraucht. Das gilt gleichermaßen für gesunde Wälder wie für Waldgebiete, die aufgrund von Extremwetterereignissen und Folgeschäden sowie Schädlingsbefall Schäden aufweisen. Auf diesen Kalamitätsflächen ist die Wiedererstehung von Wald im vollen Gange, sei es durch neu gepflanzte Bäume oder durch Naturverjüngung. Waldschutz ist der beste Klimaschutz. Den Wald zu erhalten und zu mehren, ist die vornehmste gesellschaftliche Aufgabe überhaupt. Deshalb sind Windräder im Wald weiterhin abzulehnen. Für den Landeswald soll daher ausdrücklich bestimmt werden, dass die Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ nicht als „Energieunternehmen“ und Windradbetreiber auftreten darf. Die Frage, was zu den Aufgaben der landeseigenen Forstanstalt gehört und was nicht, ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Der Wiederaufforstung und dem klimaresistenten Waldumbau sowie Pflegemaß-nahmen bei natürlich verjüngten Flächen muss absoluter Vorrang vor der Umnutzung von geschädigter Waldflächen, etwa zur Windenergienutzung, eingeräumt werden. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9616 wurde an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Eine Überweisung an den Haushals- und Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss wurden abgelehnt.
TOP 10)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz- ThürBKG) (Drs. 7/9658)
Die regierungstragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur umfangreichen Überarbeitung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) eingereicht. Der vorliegende Gesetzentwurf soll Probleme in der alltäglichen Gefahrenabwehr im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe für die Feuerwehren aufgreifen und sie einer zeitgemäßen, an den praktischen Bedürfnissen der modernen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr orientierten Lösung zuführen. Unter anderem die demographische Entwicklung (älterwerdende Gesellschaft), die Digitalisierung sowie der Klimawandel mit der steigenden Gefahr von Naturkatastrophen unterschiedlichster Art haben Einfluss in die Regelungsbereiche des Gesetzes gefunden. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, stellte klar: „Diese Novelle ist überfällig und notwendig.“ Walk befürwortete insbesondere die Aufnahme der psychosozialen und seelsorgerlichen Notfallversorgung (PSNV) in den Katalog der Pflichtaufgaben. „Uns, der CDU-Fraktion, ist es eine wahre Herzensangelegenheit, dass diejenigen, die für andere, die für uns da sind, über die bestmöglichen Voraussetzungen verfügen. Diejenigen, die für die Gemeinschaft buchstäblich durchs Feuer gehen, dürfen nicht von ihr allein gelassen werden“, betonte Walk. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen.
TOP 11)
Thüringer Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts (Drs. 7/9657)
Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der europäischen Hinweisgeberrichtlinie (HinSch-RL) machen es erforderlich, eine ergänzende Regelung zur Einrichtung interner Meldestellen bei den Gemeinden und Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden, kommunalen Anstalten, gemeinsamen kommunalen Anstalten sowie bei solchen Beschäftigungsgebern, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden, Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden, kommunalen Anstalten und gemeinsamen kommunalen Anstalten stehen, zu schaffen. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf haben die regierungstragenden Fraktionen in diesem Plenum eingereicht. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Errichtung interner Meldestellen werden Gemeinden und die von ihnen zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nach § 47 ThürKO gebildeten Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10 000 Einwohnern sowie die kommunalen Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmern. Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen.
TOP 12)
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (Drs. 7/9650)
Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 394) wurden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes erstellt werden. Die Länder wurden ermächtigt, im Rahmen der im Wärmeplanungsgesetz geregelten Bestimmungen die nähere Ausgestaltung der Verpflichtung zu regeln. Nach § 33 WPG werden die Länder ermächtigt, die planungsverantwortliche Stelle zu bestimmen sowie weitere Zuständigkeiten zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes festzulegen. Keine abweichende Regelungsbefugnis des Landes besteht hingegen bei den wesentlichen Grundlagen der Wärmeplanung, insbesondere bei den Fragen der Datenerhebung sowie der Festlegung der Auskunftsverpflichteten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern zum 30.06.2026 und für alle anderen Gemeinden zum 30.06.2028 eine Wärmeplanung vorliegen soll. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder vereinfachte bzw. gemeinsame Verfahren vorsehen. Für die Ermittlung des Erfüllungsaufwands für die Verwaltung werden die Annahmen und Modellrechnungen des Bundesgesetzgebers so weit wie möglich auf Thüringen übertragen. Die Aufgabe der nach Gemeindegebieten vorzunehmenden Wärmeplanung soll an die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle übertragen werden, welche diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen sollen. Damit wird aber in Landgemeinden oder Landstädten der Regelungsbedarf bzw. Einsprüche der Ortschaften oder Stadtteile nicht berücksichtigt. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, verwies darauf, dass diese Planungen besser im eigenen Wirkungskreis der Kommunen erledigt werden sollten. Aber die durch das Gesetz angedachte Verpflichtung von Kommunen und Bürgern birgt auch Probleme, denn es sind keine Finanzen dafür da. So können für Einfamilienhäuser durchaus 100.000 Euro zusammenkommen, die von den Eigentümern nicht aufgebracht werden können. „Wir unterstützen die Freiwilligkeit von Kommunen und Bürgern, etwas zu tun, lehnen aber jeden Zwang ab“, erklärte Gottweiss. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung mehrheitlich in den Umweltausschuss überwiesen, in dessen unmittelbar folgender Sondersitzung wurde bereits eine schriftliche Anhörung beschlossen.
TOP 13)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes - Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen (Drs. 7/9654)
dazu:
Irrweg Flächenziele beenden - Für einen sicheren und bezahlbaren Energiemix in Thüringen (Drs. 7/9655)
Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss, legte dar, dass die verstärkte Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Quellen nur einen Beitrag zur Energiewirtschaft in Thüringen leisten kann, wenn gleichzeitig die Themen der Speicherung und des Leitungsnetzes angegangen werden. All diese Themen müssen zum Gelingen der Erneuerung der Energieversorgung ganzheitlich betrachtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft eine rechtliche Grundlage für eine nachhaltigere Stromversorgung. Das Thüringer Klimagesetz als Grundlage der Klimaschutzanstrengungen des Freistaates hat bisher die Themen Stromspeicher und Stromverteil-Infrastruktur unberücksichtigt gelassen. Mit der Aufnahme dieser Themen werden wesentliche Leitplanken für eine ganzheitliche Betrachtung der Energieversorgung gesetzt. Gottweiss verwies auf den zukunftsweisenden Energieplan Thüringen, den die CDU-Fraktion schon 2022 vorgelegt hatte.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Festlegung von Flächenzielen beim Ausbau der Windkraft von 2,2 % der Landesfläche Thüringens ein Irrweg. Die willkürliche Versiegelung von Flächen, unabhängig vom damit verbundenen Energieertragsergebnis, ist dagegen als Kriterium zur Bewertung der Zielerreichung beim Klimaschutz völlig ungeeignet. Aus diesem Grund sollte sich Thüringen auf Bundesebene für die Formulierung eines Ziels einsetzen, das echte Rückschlüsse auf den Erfolg der Klimaschutzanstrengungen zulässt. Dies kann nur ein Erzeugungsmengenziel sein. Dieses sollte alle erneuerbaren Energien einschließen, Windkraft genauso wie Sonnenenergie, Wasserkraft, Geothermie und Bioenergie. Gleichzeitig muss der Ausbau der Speicher und Netze vorangetrieben werden, um die erzeugte Energie auch sinnvoll nutzen zu können. Der bisherige Weg ist ein Weg der stillstehenden Windräder als Ergebnis des wachsenden Redispatchs, nicht der zielorientierten Stromgewinnung. Dies wurde auch der Bunderegierung durch den aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes attestiert.
TOP 16)
Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben (Drs. 7/7711)
Mit ihrem Antrag fordert die FDP die Landesregierung auf, über den Stand der Baumaßnahmen der neuen Justizvollzugsanstalt in Zwickau, die Kostenentwicklung sowie den Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Anstalt und die Schließung der JVA Hohenleuben zu berichten. Insbesondere soll die Landesregierung unverzüglich ein tragbares Nachnutzungskonzept veranlassen und vorantreiben. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, verdeutlichte: „Bei der Nachnutzung von solchen großen Immobilien kommt es darauf an, dass eine langfristige Nutzungsperspektive aufgezeigt wird, damit Leerstand vermieden und negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Innenstädte verhindert werden.“ Er betonte, dass es vor allem aber wichtig sei, die Menschen vor Ort, die Stadt, den Landkreis und die politischen Gremien in den Nachnutzungsprozess einzubinden. Der Antrag wurde federführend in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Weiterhin werden sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie der Haushalts- und Finanzausschuss mit diesem Antrag befassen.
TOP 25)
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerkes in Thüringen (Drs. 7/8188)
Im Vergleich zum Bundesschnitt ist die Wahrscheinlichkeit, in Thüringen an einem Herzinfarkt zu sterben, etwa 40% höher. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erläuterte, der Grund dafür sei eine nicht leitliniengerechte Behandlung, aber auch eine mangelnde Abdeckung der Herzkatheterlabore 24 Stunden am Tag. „In Thüringen existiert eine hohe Herzkatheterlaborabdeckung, aber für die Rettungsdienste ist nicht klar, wer permanent entsprechende Behandlungen vornimmt“, erklärt Zippel. Daher forderte der gesundheitspolitische Sprecher die Landesregierung auf, ein Herzinfarktnetzwerk einzurichten, wie dies beispielsweise durch die Landesärztekammer, aber auch das Universitätsklinikum Jena, bereits seit über einem Jahr eingefordert wird. Zippel warb eindringlich bei LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Zustimmung zu dem sachlichen CDU-Antrag und keine Ausschussüberweisung vorzunehmen, die eine Verzögerung bedeutet hätte: „Wenn Sie tatsächlich tätig sind, wäre es schadlos, dem Antrag zuzustimmen.“ Der Antrag wurde durch die Fraktionen DIE LINKE, der AfD, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und FDP in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
In einer persönlichen Erklärung zum Abstimmungsverhalten bedauerte Zippel, dass es keine Zustimmung zu dem sachlichen Antrag in einer so wichtigen Frage gegeben habe und damit die Behandlung des Herzinfarktnetzwerkes vermutlich über das Legislaturende hinaus verzögert wurde.
TOP 30)
Kinder und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen (Drs. 7/9606)
Der CDU-Antrag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen die Cannabis-Legalisierung zu stimmen und die Drogenprävention im Land zu verbessern. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erläuterte: „Das Gesundheitswesen pfeift auf dem letzten Loch und der Ampel fällt nur ein, dort auch noch Cannabis hineinzustopfen.“ Zippel zitierte die eindeutigen Stellungnahmen zum Cannabisgesetz aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages, beispielsweise der Bundesärztekammer, verschiedener Ärztegesellschaften, der Deutschen Polizeigewerkschaft, des Richterbundes und sogar eine durch das Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie zu den Auswirkungen der Legalisierung, welche die Legalisierung allesamt ablehnen. So wären durch die komplizierten Regelungen, aber auch die rückwirkenden Straferlasse, beispielsweise in Köln alle betroffenen Richter nur für die rückwirkende Überprüfung für ein Jahr beschäftigt. Zippel appellierte angesichts der schwer gesundheitsschädlichen Auswirkungen vor allem auf junge Konsumenten eindringlich an das Gewissen der Abgeordneten: „Wie kann es sein, dass Ihnen die Koalitionstreue und der Koalitionsvertrag näher ist, als die Verantwortung gegenüber Bürgern und insbesondere Minderjährigen?“ Er bitte daher „im Namen der Kinder, Eltern und zukünftiger Patienten, welche die Kosten tragen müssen: Stimmen Sie gegen diesen Vorschlag“. Die Legalisierung möge die Freiheit sein, sich selbst zugrunde zu richten. Es gäbe aber auch eine Schutzverantwortung des Staates, so Zippel.
Mit Blick auf die angekündigte Ablehnung des Antrages durch LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/GRÜNE und FDP erklärte Zippel: „Wenn Sie mit der gleichen Begeisterung, mit der Sie für die Legalisierung von Cannabis kämpfen, für volle Regale in den Apotheken kämpfen, wäre vielen geholfen.“ Der Antrag wurde durch die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Parlamentarische Gruppe der FDP gemeinschaftlich abgelehnt.
TOP 31)
Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (Drs. 7/9466)
Der Ausschuss für Infrastruktur wird sich mit dem Zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) befassen. Die am ersten Entwurf geäußerten Kritikpunkte der CDU-Fraktion bestehen fort. Sie beinhalten die wesentlichen Aspekte der im Beteiligungsverfahren von den maßgeblichen Akteuren vorgetragenen Bedenken. So soll insbesondere die Bestimmung der Grundzentren nicht auf Landesebene im Landesentwicklungsprogramm, sondern weiterhin auf Ebene der Regionalplanung stattfinden. Ebenso kritisch ist die im LEP zum Ausdruck kommende einseitige Fokussierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf die Windenergie. Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien lehnt die CDU-Fraktion ab und spricht sich stattdessen für am Energiebedarf orientierte technologieunabhängige Erzeugungsmengenziele aus.
Scharfe Kritik übte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt an der Landesregierung, die ohne jegliche Beteiligung der Betroffenen die Erweiterung des bisher geplanten funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, bestehend aus den Städten Suhl, Oberhof, Zella-Mehlis und Schleusingen, um die Städte Meiningen und Schmalkalden beschlossen hatte.
Die CDU-Fraktion teilt die Bedenken der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Oberzentrum Südthüringen und sieht eine gedeihliche Entwicklung eines funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen angesichts immenser Vorarbeiten der vier Städte in Gefahr, wenn eine Erweiterung um die Städte Meiningen und Schmalkalden – wie von der Landesregierung geplant – umgesetzt wird.
Es ist vorgesehen, dass im Ausschuss ein Entwurf einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes vorgelegt wird, in dem die Kritik der Landesregierung zur Beachtung mitgegeben wird.
TOP 32a)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen -Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene (Drs. 7/158)
TOP 32b)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen -Aufnahme von Staatszielen (Drs. 7/897)
TOP 32c)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen -Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten (Drs. 7/2040)
In der Sitzung wurde deutlich, wie unterschiedlich die Fraktionen die Notwendigkeit von Änderungen in der Verfassung und deren Inhalte und Schwerpunkte betrachten.
Auf Antrag der Regierungskoalition wurde heute ein Zwischenbericht zu drei Gesetzes-entwürfen, die aktuell im Verfassungsausschuss beraten werden, abgegeben. Bemerkenswert ist aus Sicht der CDU-Fraktion dabei, dass nur die Initiativen besprochen werden sollen, die keine Staatsorganisatorischen Regelungen betreffen und rein deklaratorischen Charakter besitzen.
Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Stefan Schard, trug die formelle Berichterstattung aus dem Ausschuss vor und nahm dabei im Detail Stellung zu den jeweiligen Anhörungsverfahren. Aus Sicht der CDU-Fraktion konnte ein Sinn der beantragten Berichterstattung aus dem Ausschuss bis zum Schluss der Debatte nur schwerlich gefunden werden. Es wurde deutlich, dass es wieder nur um ein weiteres Instrument der Regierungskoalition ging, Druck auf alle Beteiligten auszuüben, um die gewünschten Änderungen durchzudrücken. Auf die Berichterstattung folgte eine breite und hitzige Debatte. Beschlüsse wurden nicht gefasst.
TOP 34)
Wahl sowie gegebenenfalls Ernennung und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Dr. Ute Jung (Drs. 7/9651)
79 abgegebene gültige Stimmen – 55 Ja/ 23 Nein/ 1 Enthaltung
TOP 35)
Bestimmung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ“ in den Fernsehrat der Anstalt des öffentlichen Rechts Zweites Deutsches Fernsehen
Wahlvorschlag DIE LINKE - Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen e.V. (Drs. 7/9698)
79 abgegebene gültige Stimmen – 47 Ja/ 28 Nein/ 4 Enthaltung (2/3 Mehrheit erreicht)
TOP 36)
Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Landtags
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Ringo Mühlmann (Drs. 7/9684)
72 abgegebene gültige Stimmen - 20 Ja/ 59 Nein/ 3 Enthaltungen
TOP 39)
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission
Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Abg. André Blechschmidt (Drs. 7/9692)
79 abgegebene gültige Stimmen – 53 Ja/ 23 Nein/ 3 Enthaltungen
TOP 40)
Wahl eines Mitglieds der Kommission gemäß Artikel 10 Grundgesetz
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Denny Jankowski (Drs. 7/9676)
79 abgegebene gültige Stimmen – 22 Ja/ 55 Nein/ 2 Enthaltungen
TOP 41a)
Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Torsten Czuppon (Drs. 7/9677)
72 abgegebene gültige Stimmen – 25 Ja/ 45 Nein/ 2 Enthaltungen
TOP 41b)
Wahl einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Jens Cotta (Drs. 7/9678)
72 abgegebene gültige Stimmen – 26 Ja/ 45 Nein/ 1 Enthaltung
TOP 42a)
Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Torsten Czuppon (Drs. 7/9679)
72 abgegebene gültige Stimmen – 25 Ja/ 46 Nein/ 1 Enthaltung
TOP 42b)
Wahl einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Jens Cotta (Drs. 7/9680)
72 abgegebene gültige Stimmen – 26 Ja/ 44 Nein/ 2 Enthaltungen
TOP 43a)
Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. René Aust (Drs. 7/9681)
72 abgegebene gültige Stimmen – 29 Ja/ 41 Nein/ 2 Enthaltungen
TOP 43b)
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Denny Jankowski (Drs. 7/9682)
72 abgegebene gültige Stimmen – 30 Ja/ 40 Nein/ 2 Enthaltungen
TOP 44)
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Björn Höcke (Drs. 7/9683)
70 abgegebene gültige Stimmen – 18 Ja/ 49 Nein/ 3 Enthaltungen
TOP 47a)
„Beteiligungsmöglichkeiten bei Windkrafterzeugung zu blockieren, verursacht massive finanzielle Einbußen für Bürgerinnen, Bürger und Kommunen in Thüringen!“ (Drs. 7/9568)
Die Fraktion DIE LINKE vertrat in Ihrer Aktuellen Stunde die Meinung, dass durch eine Möglichkeit der Beteiligung an einem Windpark Bürger und Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um einen Windpark an den Einnahmen Betreiber beteiligt werden sollten. Bei einem Beispiel-Windpark mit acht Anlagen würden nach der vorgeschlagenen Regelung möglicherweise jedes Jahr 220.800 Euro an die Kommunen, zusätzlich 110.400 Euro an die Einwohner fließen. Mit diesem Geld könnten die Kommunen zum Beispiel kostenloses Mittagessen im Kindergarten und Schulen anbieten, einen Bürgerbus anschaffen oder das örtliche Ehrenamt stärken. Damit wird aber die Akzeptanz der Windkraft nicht erhöht, das Landschaftsbild wird nachhaltig zerstört und zusätzliche wertvolle Naturflächen versiegelt. Die CDU-Fraktion setzt ihr Modell einer Beteiligung an vorhandenen Standorten dagegen.
TOP 47b)
„Thüringer Schieneninfrastruktur sichern und ausbauen“ (Drs. 7/9608)
Die seit 9 Jahren mitregierenden GRÜNEN haben eine Aktuelle Stunde genutzt, die Versäumnisse der eigenen Landesregierung in der Verkehrspolitik für die Schiene offenzulegen. Thüringen müsse sich deutlicher als bisher zur Eisenbahn und zur Bahninfrastruktur bekennen, so die Generalkritik am linken TMIL. Schon vor einem Vierteljahr, als die Infrastrukturministerin den „Masterplan Schiene“ vorgestellt hat, bedauerte die verkehrspolitische Sprecherin Laura Wahl, dass sich „auch im Masterplan Schiene die defensive Verkehrspolitik der Ministerin“ fortsetze. Es sei zu befürchten, dass weiter wertvolle Zeit verstreiche, bis Thüringen mit der vorausschauenden Entwicklung seines Schienennetzes beginnt. Für die CDU-Fraktion hat Christina Tasch deutlich gemacht, dass eine solide und vor allem auskömmliche Finanzierung der Schiene für ihre Zukunft entscheidend sei. „Ob es nun um den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau des bestehenden Schienennetzes oder um die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken geht: Fakt ist, sowohl Bund als auch das Land müssen massiv mehr Haushaltsmittel bereitstellen, um die Schiene zu stärken.“ Abschließend verwies die CDU-Verkehrspolitikerin auf einen gemeinsam gefassten Landtagsbeschluss in Drucksache 7/7271 vom Februar 2023, der umfänglich und sehr gut beschreibe, was der Landtag in der Verkehrspolitik erwartet. Nichts von diesem Beschluss, der vor vier Wochen bereits Jahrestag hatte, sei umgesetzt worden.
TOP 47c)
„Solidarität ist keine Einbahnstraße: Asylbewerber in Thüringen zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichten“ (Drs. 7/9610)
Die CDU-Fraktion hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Solidarität ist keine Einbahnstraße: Asylbewerber in Thüringen zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichten“ beantragt. Die Thematik geht auf die aktuelle Rechtsgrundlage im Asylbewerberleistungsgesetz zurück. Demnach sind arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, verdeutlichte: „Wer arbeitsfähig ist, der sollte auch etwas tun. Und warum sollte dieser Grundsatz für Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht auch gelten? Was soll falsch daran sein, wenn verlangt wird, der Gesellschaft, die für all das aufkommt, durch eigenes Einbringen, durch eigene Anstrengung wenigstens im Ansatz auch wieder etwas zurückzugeben?“ Schard betonte während seiner Ausführungen mehrfach die bereits seit vielen Jahren bestehende rechtliche Grundlage. Seine Rede beendete er mit der Signalwirkung solcher Arbeitsgelegenheiten: „Sie sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Realität und Gerechtigkeit, der letztlich auch dazu führt, dass weniger Spannungen in den Unterkünften entstehen. Und die Verdeutlichung des Leistungsprinzips ist darüber hinaus ein Zeichen gegenüber der Bevölkerung, dass nicht einfach vorbehaltslos Leistungen ausgereicht werden, sondern dass auch etwas erwartet wird.“
TOP 47d)
„Nein zu Hass und Gewalt in politischen Auseinandersetzungen in Thüringen“ (Drs. 7/9633)
Mit der aktuellen Stunde greift die antragsstellende Fraktion der SPD die in den letzten Wochen vermehrt aufgetretenen Angriffe auf Wahlkreisbüros von Abgeordneten sowie die Bedrohungen von Politikerinnen und Politikern auf. Demnach stellen diese Angriffe eine weitere Eskalation in einer immer rauer werdenden Debatte dar, in der es mittlerweile nicht nur bei Worten bleibe. Laut SPD sei es deshalb umso wichtiger, sich der Gewalt und dem Hass entgegenzustellen und nicht zu einer weiteren Verrohung des öffentlichen Diskurses beizutragen. In seiner Rede nimmt der CDU-Abgeordnete Raymond Walk Bezug auf die statistische Entwicklung der Straftaten und Angriffe auf politische Amtsträger sowie die Entwicklung bei den Angriffen auf Wahlkreisbüros. „Beide Entwicklungen zeigen einen enormen Anstieg und müssen uns alle beunruhigen“, so Walk. Diese Entwicklung zeige, dass das politische Klima im Land angespannt ist. Der Vertrauensverlust der Menschen in unsere Demokratie sei spürbar und greifbar. Walk stellte klar: „Vorfälle wie diese haben Auswirkungen auf ehrenamtliches politisches Engagement in unseren Städten und Gemeinden.“ Seine Rede beendet er mit sieben konkreten Maßnahmen, um diesen Entwicklungen entgegenzutreten. „Demokratie ist ein zartes Pflänzchen. Sie ist angreifbar und verletzlich. Deshalb müssen wir unsere Demokratie bewahren und schützen“, machte Walk deutlich.
TOP 47e)
„Schule braucht ein Update – die bildungspolitische Trendwende im Bund für eine echte Strukturreform im Thüringer Bildungswesen nutzen“ (Drs. 7/9656)
In der Aktuellen Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde über den aktuellen Zustand und den notwendigen Reformbedarf des Thüringer Bildungssystems diskutiert. Hierzu solle aus Sicht des FDP das durch den Bund aufgelegte Startchancen-Programm wichtige Impulse liefern. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, begrüßte das neue Bundesprogramm, kritisierte aber in diesem Zusammenhang die rot-rot-grüne Landesregierung für ihre Plan- und Tatenlosigkeit. Aus seiner Sicht wurden wesentliche Impulse zur Verbesserung des Thüringer Bildungssystems in den vergangenen zehn Jahre nicht durch die Landesregierung, sondern stets durch Bundesmittel initiiert. Dies sei beschämend. Darüber hinaus machte er deutlich, dass es neben dem Startchancen-Programm erheblich mehr bedarf, um den aktuellen Herausforderungen des gravierenden Unterrichtsausfalls, des Lehrermangels, des Sanierungsstaus an Schulgebäuden oder der Qualitätssicherung des Unterrichts erfolgreich zu begegnen. Und dies gilt es, so die Forderung an die rot-rot-grüne Landesregierung, endlich anzugehen.
TOP 47f)
„Den politisch in die Wege geleiteten Abstieg der Thüringer Automobilindustrie stoppen“ (Drs. 7/9659)
Die AfD kritisiert in ihrer aktuellen Stunde die Energie- und Verkehrspolitik auf EU-, Bundes- und Landesebene und gibt dieser die Schuld an mehreren Insolvenzen bei Automobilzulieferern in Thüringen. Für die CDU-Fraktion macht der wirtschaftspolitische Sprecher Martin Henkel deutlich, dass die Lage in der Automobilindustrie angespannt ist. Er berichtet von weiteren Beispielen für Insolvenzen und Standortschließungen, sowohl bei Großkonzernen als auch im Mittelstand. Er spricht sich deutlich gegen das EU-Verbot von Verbrennungsmotoren aus und stellt gleichzeitig dar, dass die AfD für dieses Thema der falsche Ansprechpartner ist. „Sie sind doch auf EU-Ebene absolut isoliert und nicht mal die anderen rechten Parteien in Europa wollen noch mit Ihnen reden. Sie haben keinerlei Chance, am Verbot irgendetwas zu ändern. Wer gegen das Verbot ist, der muss CDU wählen“, so Henkel an die Adresse der AfD. Neben dem Verbrennerverbot geht Henkel auch auf weitere Probleme ein. So weist er darauf hin, dass die Ampel die Förderung für Elektrofahrzeuge, auch für bereits bestellte, über Nacht gestrichen hat. „Die Ampelregierung tritt das Vertrauen der Bürger mit Füßen. Aber Vertrauen ist die Basis der Politik. Was die Ampel hier tut, ist ein Konjunkturprogramm für Politik-Frust und damit für die AfD“, kritisiert Henkel das Vorgehen der Regierung. Er führt weiter aus, dass es noch nie gutgegangen ist, wenn sich Politik zu sehr in Wirtschaft einmischt. „In der deutschen Automobilindustrie sehen wir, was passiert, wenn nicht der Markt, das Management und die Ingenieure den Kurs vorgeben, sondern der Staat“, analysiert Henkel die Problemlage. Zum Schluss resümiert er: „Eines sollte den Befürwortern des Verbotes zu denken geben: auch China setzt stark auf mehr Elektroantriebe, aber ein Verbrennerverbot gibt es nicht mal bei der kommunistischen Partei.“
TOP 52)
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRKwErstG 2024) (Drs. 7/9423)
Seit 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Zweiten beziehungsweise Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Rechtskreiswechsel). Dies ist für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden. Die Erstattung erfolgt zu 100 Prozent der jeweiligen Zuschussbedarfe. Laut Hochrechnung ergibt sich für das Jahr 2024 ein Zuschussbedarf von rund 51 Millionen Euro. „Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und vor allem die Integration bringt die Kommunen in Thüringen an ihre finanziellen Grenzen. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsels von ukrainischen Geflüchteten entstehen, wie die letzten Jahre richtig und absolut notwendig. Dadurch geben wir den Kommunen Handlungs-, Planungs- und nicht zuletzt Rechtsicherheit“, bestätigte Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Der bereits in der ersten Beratung des rot-rot-grünen Gesetzentwurfes (Drs. 7/9423) eingereichte Entschließungsantrag (Drs. 7/9474) der CDU-Fraktion fordert die Landeregierung auf, die Kommunen nicht nur finanziell, sondern auch administrativ zu unterstützen. Ferner soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der automatische Bürgergeldbezug für ukrainische Flüchtlinge abgeschafft und somit die Sonderstellung der Ukrainer beendet wird. Schard begründete diese Forderung wie folgt: „Ukrainische Flüchtlinge werden ohne sachlichen Differenzierungsgrund bessergestellt als andere Schutzsuchende. Es kann nicht sein, dass jemand, der noch nie in soziale Kassen eingezahlt hat, die gleichen Leistungen erhält wie jemand, der ein Leben lang einbezahlt hat.“ Der moralisierenden Argumentation der rot-rot-grünen Fraktionen entgegnete Schard: „Das Problem von Rot-Rot-Grün ist, dass sie ständig an der Realität vorbeiargumentieren. Die Bürger erwarten zu recht, dass insbesondere dann, wenn Leistungen gewährt werden, auch eine entsprechende Gegenleistung kommt.“ Der Gesetzentwurf wurde bei Enthaltung der AfD und der FDP angenommen. Der Entschließungsantrag wurde bei Enthaltung der FDP und mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün abgelehnt.
TOP 64)
Das stille Leiden an ME/CFS beenden – Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken (Drs. 7/4898)
Der Antrag der FDP dient der Verstärkung der Forschung und besseren Behandlung und Sichtbarmachung von ME/CFS, deren Symptome sich auch bei Long-Covid häufig zeigen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erläuterte: „Wichtig ist trotzdem nicht die zentralen Aufgaben der Gesundheitspolitik aus den Augen zu verlieren: Hausärztliche Versorgung, Investitionen in Krankenhäuser und der Umbau der Versorgungslandschaft.“ Denn spezifische Krankheiten zu therapieren sei letztlich nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe von Ärzten. Trotz dieser Mängel sagte Zippel die Unterstützung für den Antrag zu. Der Antrag wurde durch die Fraktionen der CDU sowie DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen. Die Fraktion der AfD lehnte den Antrag ab.