Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 126.-128. Plenarsitzung (31.01.-02.02.2024)

31.01.2024

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

TOP 1a) Thüringer Gesetz für eine regelkonforme, diskriminierungsfreie und verständliche Anwendung der deutschen Sprache an Thüringer Schulen und in der Verwaltung (Korrekte-Sprache-Gesetz) (Drs. 7/8596)

TOP 1b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen (Drs. 7/8226)
dazu: Beschluss des Landtags zur Anwendung diskriminierungsfreier, bürgerfreundlicher und klarer Sprache in Verwaltung, Bildungs- und Rechtspflegeeinrichtungen umsetzen
(Drs. 7/9067)

Für die CDU-Fraktion macht der Vorsitzende Prof. Dr. Mario Voigt deutlich, dass Sprache in allen Bereichen der öffentlichen Kommunikation einheitlich, rechtssicher, grammatikalisch und orthographisch eindeutig und unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strömungen sein und sich auf der Grundlage des Grundgesetzes befinden muss. Dies schließt insbesondere die Bereiche der öffentlichen Verwaltung und der Bildung ein. Der Gesetzentwurf der CDU entspricht dem jüngsten Beschluss des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 14. Juli 2023, der eindeutig klargestellt, dass die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinnern zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehört und daher nicht den aktuellen Festlegungen des für die Anwendung der deutschen Sprache verbindlichen Amtlichen Regelwerks entspricht. „Wir wollen, dass der Staat nach geordneten Regeln spricht. Daher schaffen wir mit dem Gesetzentwurf Klarheit“, sagte Voigt. Im Rahmen der Normenvermittlung und -überprüfung sind demnach Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern nicht vorgesehen und insofern Normenverstöße. Auch für die Rechts- und Amtssprache in den Verwaltungen, für Texte von Lehr- und Lernmitteln in Schulen sowie für die Schul- und Unterrichtssprache gilt die Einhaltung des vom Rat für deutsche Rechtschreibung verantworteten Amtlichen Regelwerks, was mit dem Gesetzentwurf unterstrichen werden soll. Die Einbringung des Gesetzentwurfs wurde notwendig, nachdem die Landesregierung und die LINKE Landtagspräsidentin den am 10. November 2022 (Drucksache 7/6672) mehrheitlich und demokratisch gefassten Landtagsbeschluss blockieren, wonach in den nachgeordneten Behörden, in allen übrigen staatlichen Einrichtungen sowie in schulischen Einrichtungen ein einheitlicher Sprachgebrauch auf der Grundlage des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung ohne Anwendung der sogenannten Gendersprache zu verwenden ist. Dies wäre beispielsweise durch entsprechende Erlasse, Anweisungen und Verwaltungsvorschriften möglich gewesen. Dem ist die Landesregierung bislang nicht nachgekommen. Um eine Diskriminierung sowie Beeinträchtigung der auf Leichte Sprache angewiesenen Bevölkerungsgruppen zu verhindern, negative Auswirkungen auf Lernprozesse und abzulegende Prüfungsleistungen in Schulen abzuwehren, und um dem Willen eines Großteils der Bevölkerung nachzukommen, bedarf es einer gesetzlichen Regelung zur Einhaltung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung in Verwaltung und Schulen. Aus diesem Grund brauchen wir das CDU-Gesetz, so Voigt. Rot-Rot-Grün verweigerte die Weiterberatung des CDU-Gesetzentwurfs im Bildungs- und Innenausschuss und lehnte auch den CDU-Alternativantrag ab.

TOP 2) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora (Drs. 7/9186)

Mit der Gesetzesnovelle soll der Stiftungszweck um die Trägerschaft für das Museum "Zwangsarbeit im Nationalsozialismus" in Weimar als weiterer Standort der Stiftungstätigkeit erweitert, die ohnehin schon praktizierte Beratung kleinerer musealer Einrichtungen in den Aufgabenkatalog der Stiftung aufgenommen, das Ziel einer kritischen Auseinandersetzung mit den im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und seinen Folgen festgeschrieben und der Stiftungsrat um einen Sitz für einen Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma e. V. sowie der derzeitige Liegenschaftsbestand der Stiftung aktualisiert werden. Für die CDU-Fraktion bewertete der Abgeordnete Jonas Urbach die Erweiterung des Stiftungsgesetzes um einen weiteren Absatz in Paragraph 7 eher kritisch. Mit dessen Hilfe soll durch den Verweis auf die persönliche Eignung und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung etc. verhindert werden, dass Gegner der Demokratie und insbesondere Vertreter des politischen Extremismus Aufnahme in den Stiftungsrat finden. Urbach äußerte seine Skepsis, dass allein mit dieser deklaratorischen Feststellung im Gesetz dies zu verhindern ist, zumal auch der Einreicher der Gesetzesnovelle, die Landesregierung, in der Öffentlichkeit selbst diese Zweifel hegt. Der CDU-Abgeordnete bezog sich dabei auf ein Zitat der Kultur-Staatssekretärin Tina Beer, die bei der Vorstellung der Novelle einräumen musste: „Aber sie haben letztlich keine konkrete rechtliche Handhabe, zu sagen: Der kommt nicht in den Stiftungsrat - trotz dieses Gesetzes“. Trotz dieses Mankos und in Anbetracht der für die historische Aufarbeitung der NS-Verbrechen bedeutsamen Stiftung stimmte die CDU dem Gesetzentwurf zu, der im Ergebnis der ersten und zweiten Beratung mehrheitlich beschlossen werden konnte.

TOP 3) Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Drs.7/9214)

Im Infrastrukturausschuss fortberaten wird ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, mit dem es Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ermöglicht werden soll, eine Genehmigungspflicht der wohnzweckfremden Verwendung von Wohnraum im Wege des Erlasses einer entsprechenden kommunalen Satzung zu regeln. Im Klartext: Unter bestimmten Bedingungen soll Wohnraum nicht mehr ohne Weiteres in Ferienwohnungen umgewandelt oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Das Gesetz soll der Sorge Rechnung tragen, dass die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum voranschreitet und sich die Lage auf den betroffenen Wohnungsmärkten weiter verschärft. Es geht hier insbesondere um die die Städte Erfurt, Gera, Jena und Weimar. In diesen teils insbesondere touristisch attraktiven Städten erfolgt seit einigen Jahren verstärkt eine Umnutzung von bestehendem Wohnraum zu Ferienwohnungen. Diese Umnutzung ging zu Lasten des ohnehin dringend benötigten Wohnraums vor allem in den zentralen Stadtteilen. Inwieweit hierdurch (zu stark) in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht eingegriffen wird, muss eine Anhörung von Eigentümer- und Wohnungsverbänden, der kommunalen Spitzen sowie der mutmaßlich betroffenen Kommunen zeigen. Die Problematik selbst ist jedenfalls eine nicht zu unterschätzende Gefahr für innerstädtischen Wohnraum in den touristisch attraktiven Städten. Dies zeigen Beispiele aus europäischen Metropolen.

TOP 4) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Drs. 7/9380)

Der sehr schlanke Gesetzentwurf gibt dem Ministerium die Möglichkeit, bei der nächsten Landeskrankenhausplanung nach Leistungsgruppen zu planen, wie dies beispielsweise in Nordrhein-Westfalen mit der neuen Krankenhausplanung ebenfalls getan und durch das Bundesgesundheitsministerium für die zukünftige Planung vorgeschlagen wird. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, führt dazu aus: „Wir müssen das stille Sterben der Kliniken im ländlichen Raum beenden.“ Eindringlich macht er den Änderungsbedarf deutlich: „Deswegen bedarf es einer sinnvollen und auskömmlichen Krankenhausfinanzierung, einer sinnvollen Fachkräftesteuerung, damit die Fachkräfte nicht in die Städte abwandern, und dafür braucht es eine moderne Krankenhausplanung.“ Dabei stellt Zippel infrage, inwieweit die Problematik im Gesundheitsministerium erkannt wurde: „Es ist bezeichnend, dass in der Pressekonferenz zur Weiterentwicklung der Krankenhausplanung nicht einmal Versorgungsdefizite benannt werden können. Wer dazu nicht in der Lage ist, wird darin versagen, einen zukunftsfähigen Krankenhausplan aufzustellen.“ Daher bedauert Zippel, dass mit diesem Gesetz nur der kleinste gemeinsame Nenner vorgelegt worden sei: „Eine richtige Reform ist damit noch lange nicht umgesetzt. Davor scheut die Ministerin zurück.“ Nichtsdestotrotz warb der Christoph Zippel für eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

TOP 5) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes - Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus (Drs. 7/9392)

Im federführenden Infrastrukturausschuss sowie im Umweltausschuss wird ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beraten, der eine Regelungslücke im Landesplanungsrecht schließen soll. Infolge der Rechtsunwirksamkeit des Sachlichen Teilplans Windenergie des Regionalplanes Mittelthüringen droht in Mittelthüringen ein raumordnerisch und landesplanerisch ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung. So entfallen nicht nur die bisherigen Vorranggebiete Windenergie, es entfällt auch die Ausschlusswirkung für den übrigen Planungsraum. Windenergieanlagen sind daher überall in Mittelthüringen privilegiert im Außenbereich zulässig. Diese ungesteuerte Entwicklung soll durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen vermieden werden. Dazu ist das Land befugt, denn im Raumordnungsrecht besteht gemäß Artikel 72 Abs. 3 Nr. 4 des Grundgesetzes eine Abweichungskompetenz des Landesrechts gegenüber dem Bundesrecht. Mit dem Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung kann im Einzelfall der bereits vorliegende Entwurf für einen neuen Sachlichen Teilplan Windenergie gesichert werden. Befristete raumordnerische Untersagungen sollen dann ausgesprochen werden, wenn Vorhaben der Windenergienutzung dem Planentwurf entgegenstehen.

TOP 6) Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Drs. 7/9414)

Im Infrastrukturausschuss wird ein Gesetzentwurf der Landesregierung weiterberaten. Eine Anhörung der Betroffenen soll Klarheit über die Neuregelungen schaffen. Das aktuell geltende Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVi) in Thüringen stammt aus dem Jahr 2005. Es wurde in den vergangenen Jahren mehrfach, aber nur punktuell angepasst. Es besteht in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf, dem soll durch eine Neufassung des Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Rechnung getragen werden. Die Änderungen betreffen folgende Bereiche: • Zugangsvoraussetzungen zum Beruf, insbesondere vor dem Hintergrund der Wiedereinführung des technischen Referendariats • Anhebung der Altersgrenze • bisherige Genehmigungsvorbehalte entfallen und werden in Anzeigepflichten umgewandelt • ÖbVi erhalten mehr Flexibilität bei der beruflichen Zusammenarbeit untereinander • es wird die Möglichkeit geschaffen, ÖbVi vorübergehend einen zweiten Amtsbezirk zuzuweisen • Zusammenführung von Aufsichts- und Widerspruchsbehörde bei der oberen Kataster- und Vermessungsbehörde

TOP 7) Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations-und Integrationsangelegenheiten durch Schaffung einer Landesausländerbehörde (Drs. 7/9422)

Die regierungstragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Landesausländerbehörde eingebracht, der die Zusammenführung der bisherigen Referate 740 und 750 des Landesverwaltungsamts vorsieht. Diese Landesausländerbehörde soll mit der Gewährleistung der Errichtung neuer landeseigener Aufnahmekapazitäten beauftragt werden. Zudem plant Rot-Rot-Grün eine Investitionspauschale zur Ertüchtigung von Wohnraum zur Unterbringung Geflüchteter. Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, stellte klar: „Die einzigen Effizienzgewinne, die dieser Gesetzentwurf mit sich bringt, entstehen durch die Zusammenlegung der beiden Referate des Landesverwaltungsamtes. Ansonsten spaltet dieser Entwurf die Gesellschaft weiter, löst aber keine Probleme. Schard betonte, dass die Ressourcen der Kommunen schon lange ausgelastet seien. Dies gelte in erster Linie für Wohnraum. Trotz dessen verfolge die rot-rot-grüne Landesregierung eine Politik der Einzelunterkünfte, obwohl das Asylgesetz zuvorderst auf eine Gemeinschaftsunterbringung setzt. Der Gesetzentwurf wurde unter Enthaltung der CDU in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

TOP 8) Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften im Freistaat Thüringen (Drs. 7/9426)
dazu: Starkes Ehrenamt für Thüringen – Ehrenamtliches Engagement unterstützen, fördern und vereinfachen (Drs. 7/9474)

Mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion soll das Ehrenamt im Freistaat Thüringen unterstützt und gefördert werden. Durch das Gesetz mit seinen konkreten Regelungen und Maßnahmen soll eine entsprechende Änderung der Thüringer Verfassung obsolet werden. Zwecks Verbesserung der Anerkennung und Förderung von ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement im Freistaat Thüringen stellt der Gesetzentwurf dieses auf eine verbindliche rechtliche Grundlage. Wichtige Aspekte der Förderung, Anerkennungskultur und Wertschätzung und Vertretung für die ehrenamtliche und bürgerschaftliche Tätigkeit werden vereinheitlicht, gebündelt und gesetzlich festgeschrieben. Mit einem Thüringer Ehrenamtsgesetz als eigenständigem Gesetz sollen besondere Leistungen, Formen der Anerkennung, die Definition des „Ehrenamts“, die institutionelle Förderung für die „Thüringer Ehrenamtsstiftung“ und die „Thüringer Ehrenamtscard“ sowie ein speziell einzurichtendes Landesprogramm zur „Stärkung bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen“ gesetzlich festgeschrieben werden. Mit der Einrichtung eines Landesprogramms wird die finanzielle Unterstützung für die gesamte Bandbreite bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements verbessert, unter anderem durch die Möglichkeit der Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten, von Leistungen in Verbindung mit der Thüringer Ehrenamtscard, der Finanzierung und Unterstützung von Maßnahmen und Projekten der ehrenamtlichen Tätigkeit, einer Entlastung bei den Kosten für GEMA-Gebühren, einer finanziellen Unterstützung in besonderen Fällen von existentiellen Notlagen betroffener Vereine, Initiativen und Institutionen oder der Übernahme von Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden. Die gesetzliche Festschreibung dieser Unterstützungsleistungen schafft Planungssicherheit für alle ehrenamtliche Tätigen und deren Vereine. Die Sprecherin für Familie und Senioren, Beate Meißner, beginnt ihre Rede mit den Worten: „Ehre, wem Ehre gebührt“ und äußert ihre Freude darüber, dass das Ehrenamtsgesetz als erster Tagesordnungspunkt an diesem Plenartag besprochen wird. Denn dieses Gesetz sei ein „Meilenstein in der deutschen Ehrenamtsstärkung.“ Meißner konstatiert: „In Thüringen ist jeder Dritte ehrenamtlich tätig,“ und durch das ehrenamtliche werde vieles übernommen und angeboten, „…was letztendlich der Kit unserer Gesellschaft ist.“ Der Gesetzentwurf sehe einen Dreiklang aus 1. mehr finanzieller Unterstützung, 2. Entlastung durch weniger Bürokratie und 3. mehr Anerkennung für die Ehrenamtlichen vor. An die Mitglieder des Landtages appelliert die Sprecherin: „Wir brauchen keine Sonntagsreden und keinen feuchten Händedruck mehr.“ Es gehe um konkrete Maßnahmen, um „…den Geist des Ehrenamtes in Thüringen wachzuhalten und an kommende Generationen zu übergeben.“ Dazu müsse den Ehrenamtlichen wieder Luft zum Atmen gegeben werden, denn: „Durchschnittlich verbringt jeder Verein 6,5h pro Woche mit Bürokratie.“ Auf die vor allem durch die LINKE formulierte Argumentation, es wäre besser, das Ehrenamt in die Verfassung aufzunehmen, fragt Meißner: „Fragen Sie, was den Ehrenamtlichen mehr bringt: konkrete Verbesserungen oder eine Debatte über die Aufnahme des Ehrenamts in die Verfassung.“ Insofern bittet Beate Meißner um eine Überweisung federführend in die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und mitberatend in den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie in den Innen- und Kommunalausschuss. Alle Fraktionen überwiesen den Gesetzentwurf federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss. Die von Rot-Rot-Grün beantragte Überweisung in den Petitionsausschuss kam mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Parl. Gruppen der FDP zustande. Die Präsidentin vergaß, über den Entschließungsantrag abstimmen zu lassen, sodass dieser erneut aufgerufen werden muss.

TOP 9) Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (Drs. 7/9423)
dazu: Sonderstellung für Ukrainer beenden - Kein automatischer Bürgergeldbezug für ukrainische Flüchtlinge mehr (Drs. 7/9474)

Seit 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Zweiten beziehungsweise Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Rechtskreiswechsel). Dies ist für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden. Laut Hochrechnung ergibt sich für das Jahr 2024 ein Zuschussbedarf von rund 51 Millionen Euro. Der Gesetzentwurf rechnet allerdings analog dem Jahr 2023 mit einem Zuschussbedarf von 44,2 Millionen Euro mit der Begründung, dass die Erwerbsbeteiligung ukrainischer Geflüchteter im Jahr 2024 steigen wird und damit ein weiterer Anstieg der Anzahl der Leistungsberechtigten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch nicht wahrscheinlich ist. „Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und vor allem die Integration bringt die Kommunen in Thüringen an ihre finanziellen Grenzen. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsels von ukrainischen Geflüchteten entstehen, richtig“, bestätigte Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Zu dem Gesetzentwurf hat die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag eingereicht, mit dem die Landeregierung aufgefordert wird, die Kommunen nicht nur finanziell, sondern auch administrativ zu unterstützen. Ferner soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der automatische Bürgergeldbezug für ukrainische Flüchtlinge abgeschafft und somit die Sonderstellung der Ukrainer beendet wird. Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, begründete diese Forderung wie folgt: „Die Hoffnung, die Ukrainer für den deutschen Arbeitsmarkt zu mobilisieren, hat sich bisher nicht erfüllt. Aktuell gehen nur 18 Prozent der erwerbsfähigen Ukraine-Flüchtlinge einer Beschäftigung nach. Wir gewähren ukrainischen Flüchtlingen derart hohe Leistungen, dass es sich schlichtweg nicht lohnt, arbeiten zu gehen.“ Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Innenausschuss überwiesen. Der Entschließungsantrag kommt in der zweiten Beratung zum Gesetzentwurf wieder zum Aufruf.

TOP 10) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetzes (Drs. 7/9421)

Mit dem in den Ausschuss überwiesenen Gesetzentwurf wird die Beteiligung des Landes an den Gebühren für die Tierkörperbeseitigung von Vieh und damit eine Forderung der CDU-Fraktion wieder eingeführt. Diese Unterstützung der Nutzviehhalterhalter sendet ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft: Durch die geplante Kostenteilung wird auch ein Beitrag zur Stärkung regionaler Strukturen und zur Stabilisierung der Tierhaltung in Thüringen geleistet. Auf unsere Initiative hin hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen der Landtag (einstimmig) beschlossen, dass die Landesregierung unverzüglich einen entsprechenden Entwurf vorlegen soll. Dass sich die Landesregierung damit offenbar schwertat und den Koalitionsfraktionen lediglich eine Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt hat, kommentiert der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, wie folgt: „Nun sei es drum, jetzt haben die Koalitionsfraktionen der Entwurf vorgelegt, er ist da, und das ist gut so. Ich will aber nochmal für die Öffentlichkeit daran erinnern, dass es die CDU-Fraktion war, die dafür überhaupt den Grundstein gelegt hat. Mit unserem Änderungsantrag zum Haushalt 2024, mit dem das Land nunmehr 3 Millionen Euro zu Entlastung der Tierhalter bereitstellt, ist das überhaupt erst möglich geworden.“

TOP 11) Wer das Land ernährt, verdient Respekt - Mobile, stressfreie Schlachtungsmethoden unterstützen (Drs. 7/5310)
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (Drs. 7/8908)

Der Thüringer Landtag hat eine Initiative der FDP, mobile Schlachtungsmethoden zu fördern sowie landeseinheitlich zu regeln, einstimmig beschlossen. Ganz konkret soll die Landesregierung nunmehr ein landesweit einheitlich anwendbares und rechtssicheres Genehmigungsverfahren für mobile und teilmobile Schlachtungen erarbeiten und sich dafür einsetzen, dass eine entsprechende Fördermöglichkeit für mobile und teilmobile Schlachtungen in der ELER-Verordnung verstetigt wird sowie die bestehenden Förderprogramme um den Fördertatbestand erweitern werden. Zudem soll sie ein Konzept für die Etablierung und Entbürokratisierung der als Weideschuss bezeichneten Schlachtungsmethode erarbeiten.

TOP 12) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten (Drs. 7/8923)

Der Antrag der Parl. Gruppe der FDP enthält neben Feststellungen, die zunächst erklären, was Endometriose ist und einem Fragenkatalog an die Landesregierung vor allem die Forderung nach Aufstellung eines Aktionsplanes, deren inhaltliche Ausgestaltung die FDP-Gruppe mit zahlreichen Einzelforderungen unterfüttert hat. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen enthält zahlreiche Einzelvorschläge, die dazu dienen könnten, die Versorgung aller Geschlechter in der Medizin zu verbessern. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, erklärte: „Die Bestrebungen der FDP, die Forschung und Behandlung von Endometriose zu stärken und zu verbessern, sind begrüßenswert.“ So begrüßt er unter anderem die Maßnahmen für mehr Aufklärung. Einige Forderungen haben sich jedoch in der Anhörung als nicht geeignet herausgestellt. So hätte der Antrag weiterer empirischer Nachbearbeitung bedurft. Dem Antrag der Regierungskoalition gesteht Zippel grundsätzlich zu, dass er in die richtige Richtung gehe. Insbesondere müsse Medizin „natürlich die Unterschiede zwischen den Mann und Frau berücksichtigen.“ Ob dazu ein „Aktionsplan geschlechtergerechte Medizin“ das tatsächlich sinnvollste Mittel sei, müsse aber im Ausschuss genauer untersucht werden. Insbesondere müsse betrachtet werden, „welche Versorgungsfragen tatsächlich politisch beeinflusst werden können und sollten“. Der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde unter Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen. Die durch die CDU-Fraktion beantragte Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für den Antrag der regierungstragenden Fraktion wurde durch DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt. Der Antrag wurde durch DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unter Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen.

TOP 13) Klimafreundliches Bauen fördern - Lehmbauweise entbürokratisieren (Drs. 7/7710)
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (Drs. 7/9106)

Die Potenziale von regionalem sowie lokal anstehendem Lehm als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen sollen künftig besser erschlossen werden. Einen Antrag der FDP hat der Landtag einstimmig beschlossen. Die Landesregierung soll nunmehr die Thüringer Bauordnung dahingehend novellieren, dass der Baustoff Lehm mit konventionellen Baustoffen nicht nur weitgehend gleichgestellt, sondern die Verwendung geeigneter, am Ort beim Baugrubenaushub gewonnener Lehmböden leichter ermöglicht sowie die Bautätigkeit mit Lehm attraktiver gestaltet und damit der Einsatz klimafreundlicher Baustoffe konsequent vorangetrieben wird. Um die Popularität von Lehm und Lehmprodukten in der Bevölkerung zu erhöhen, soll die Landesregierung weiterhin prüfen, ob und in welcher Form Lehm bei landeseigenen Bauprojekten als regionaler und umweltverträglicher Baustoff genutzt werden kann.

TOP 14) Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen (Drs. 7/7155)

Der Antrag der AfD fordert die Landesregierung auf, Härtefallhilfen für Tierheime auszuzahlen. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Thadäus König, nennt drei Finanzierungsquellen für die Tierheime: Erstens Spenden, wie Tiernahrungsspenden von Tiernahrungshändlern oder Patenschaften, zweitens die Fundtierzahlungen, die nicht in allen Kommunen einheitlich ausgezahlt werden sowie drittens Zuschüsse des Landes wie Investitionskosten und Mittel zur Katzenkastration. König weist darauf hin, dass auch die ehrenamtlich Engagierten in den Einrichtungen unterstützt werden müssen: „Gerade um diesen Ehrenamtlichen zu helfen, haben wir das Ehrenamtsgesetz eingebracht.“ Unter anderem würden die Ehrenamtlichen stark von einer Entbürokratisierung der Förderanträge profitieren. Die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde unter Enthaltung der CDU-Fraktion durch die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Antrag wurde unter Enthaltung der CDU-Fraktion durch die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.

TOP 15) Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum (Drs. 7/7420)

Die Fraktion der AfD fordert die Landesregierung neben einigen weiteren Maßnahmen vor allem dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Neuregelung des Zahnmedizinstudiums einzusetzen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, thematisiert die zu späte und unzureichende Behandlung der Thematik durch die AfD-Fraktion: „Ein bisschen freut uns schon, dass unsere Inhalte der AfD so sehr gefallen, dass sie diese nach Abschreiben dem eigenen Social-Media-Publikum zugänglich macht.“ Da es weitreichendere Anträge der CDU-Fraktion bereits seit mehreren Jahren im parlamentarischen Verfahren gibt, kündigt Zippel die Ablehnung durch die CDU-Fraktion an. Die CDU-Fraktion lehnte die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, wie auch den Antrag selbst gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ab.

TOP 16) Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen (Drs. 7/7631)

Der Haushalts- und Finanzausschuss kann sich nicht mit den von der FDP erhobenen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerreform befassen. Eine Mehrheit des Parlaments hat eine Ausschussüberweisung abgelehnt. Die CDU-Fraktion hatte sich dafür ausgesprochen. Die FDP hat in ihrem Antrag gefordert, alle Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes gemäß § 165 der Abgabenordnung unter Hinweis auf Vorläufigkeit zu erlassen. Damit soll eine faire und rechtskonforme Besteuerung der Thüringer Bevölkerung gewährleistet werden. Sollte der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieser Bescheide feststellen, könnten die Finanzämter sie von Amts wegen ändern. Andernfalls müssten Steuerpflichtige Einspruch einlegen um Ihre Rechte zu wahren. Dies ist zeitaufwändig und kostspielig für den Bürger und bei den zu erwartenden zahlreichen Einsprüchen und Massenverfahren auch eine Belastung für die Finanzverwaltung.

TOP 21) Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer Mountainbike-Strategie 2030“ in Thüringen (Drs. 7/7942)

In der Plenardebatte diskutierten die Abgeordneten über den Antrag der FDP, der die Landesregierung auffordert, eine "Mountainbike-Strategie 2030" für den Aufbau und die Förderung des Mountainbikesports und -tourismus zu entwickeln. Dabei soll es u.a. Infrastruktur, die Ausweisung von "Mountainbike-Zentren“, Sportevents, Werbung und Sportförderung gehen. Der tourismuspolitische Sprecher begrüßte den Antrag und hob in seiner Rede hervor, dass gerade in Oberhof die vorhandenen Potenziale stärker genutzt werden müssen. Gleichwohl betonte er, dass es notwendig sei, alle relevanten Akteure in die jeweiligen Planungsprozesse einzubinden um erfolgreich zu sein. Ein gutes Beispiel seien dafür u.a. die Mountainbikeevents in Ilmenau, wo viele Ehrenamtliche und Institutionen Hand in Hand arbeiten. Der Antrag wurde schließlich einstimmig in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

TOP 26) Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft - Einbürgerung nur nach einem erfolgreichen Integrationsprozess (Drs. 7/8666)
dazu: Erst Integration, dann Staatsbürgerschaft - Geplante Aufweichung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesrat stoppen (Drs. 7/9470)

Mit dem Plenarantrag der CDU-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes einzusetzen und sich gegen das Aufweichen der deutschen Staatsangehörigkeit zu positionieren. Hintergrund des Antrages ist das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, dass u.a. die deutliche Absenkung der Aufenthaltsfrist von acht auf fünf Jahre, die Zulassung der Mehrstaatigkeit und geringere Hürden für Sprachkenntnisse vorsieht. „Die Einbürgerung ist das Ergebnis und nicht der Beginn einer gelungenen Integration“, betont Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Er kritisierte, dass die deutlich gelockerten Einbürgerungsvoraussetzungen integrationsfeindlich seien und die fehlende Bereitschaft zur Integration belohnen. „Insbesondere durch die generelle Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit und das damit verbundene doppelte Wahlrecht trägt man die politischen Konflikte des Auslands nach Deutschland hinein. Die Abgabe der Staatsangehörigkeit ist eine Entscheidung, welches Land einem näher und wichtiger ist. Deswegen ist es falsch, die doppelte Staatsbürgerschaft generell zuzulassen“, bekräftigt Schard. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der FDP abgelehnt.

TOP 28) Wahl des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wahlvorschlag der SPD und CDU - Tino Melzer (Drs. 7/9467)

78 abgegebene gültige Stimmen - 49 Ja/ 25 Nein/ 4 Enthaltungen

Vereidigung am 1. März 2024

TOP 29) Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Landtags
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Abg. Torsten Czuppon (Drs. 7/9455)

69 abgegebene gültige Stimmen - 22 Ja/ 46 Nein/ 1 Enthaltung

TOP 33) Wahl eines Mitglieds der Kommission gemäß Artikel 10 Grundgesetz
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Abg. Jens Cotta (Drs. 7/9461)

TOP 34 a) Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Jens Cotta (Drs. 7/9456)

69 abgegebene gültige Stimmen - 26 Ja/ 41 Nein/ 2 Enthaltungen

TOP 34 b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Abg. Corinna Herold (Drs. 7/9457)

69 abgegebene gültige Stimmen - 27 Ja/ 41 Nein/ 1 Enthaltung

TOP 35 a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Abg. Jens Cotta (Drs. 7/9462)

69 abgegebene gültige Stimmen - 27 Ja/ 39 Nein/ 3 Enthaltungen

TOP 35 b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Abg. Corinna Herold (Drs. 7/9463)

69 abgegebene gültige Stimmen - 26 Ja/ 41 Nein/ 2 Enthaltungen

TOP 36 a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Abg. Jörg Henke (Drs. 7/9458)

69 gültige abgegebene Stimmen - 29 Ja/ 28 Nein/ 2 Enthaltungen

TOP 36 b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Abg. René Aust (Drs. 7/6459)

69 gültige abgegebene Stimmen - 27 Ja/ 41 Nein/ 1 Enthaltung

TOP 37) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Abg. Nadine Hoffmann (Drs. 7/9460)

67 gültige abgegebene Stimmen - 27 Ja/ 39 Nein/ 1 Enthaltung

TOP 39a) Aktuelle Stunde „Respekt und Unterstützung für unsere Thüringer Landwirte und Spediteure – Bezahlbare Versorgung für Bürger und Wirtschaft sichern“ (Drs. 7/9394)

Die CDU-Fraktion hat in einer aktuellen Stunde auf die noch immer ungelöste Problematik der Zusatzbelastungen für Landwirte und Spediteure aufmerksam gemacht. „Die Zumutungen, die die Bundesregierung der Landwirtschaft und den Spediteuren aufbürden will, gehen uns alle an. Sie bringen nicht nur die direkt betroffenen Branchen in eine wirtschaftlich schwierige Situation, sondern machen das Leben für die gesamte Wirtschaft und alle Verbraucher teurer“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt. Konkret geht es um die Streichung der Agrardiesel-Hilfen und die neuen Mautregeln, welche die Kosten der Spediteure künstlich in die Höhe treiben. „Wir unterstützen die Proteste der Bauern und Spediteure, solange die Ampel nicht endlich ein Einsehen hat, dass sie mit ihrer Teuerungs-Politik auf dem Holzweg ist“, erklärte Voigt zu den gleichzeitig stattfindenden Protesten vor dem Thüringer Landtag. „Die Landwirte ernähren die Menschen in unserem Land. Umso wichtiger ist es, ihnen Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen“, so Voigt weiter. „Bereits jetzt bringt die spürbare Verteuerung der Güter des täglichen Bedarfes und insbesondere der Lebensmittel viele Bürger in eine schwierige Situation. Den Leuten bleibt einfach immer weniger im Portmonee“, kritisierte Voigt. Auch die Wirtschaft, die auf funktionierende Lieferketten angewiesen sei, werde die Preissteigerung im Transportbereich flächendeckend zu spüren bekommen. „Die deutsche Wettbewerbsfähigkeit nimmt weiter Schaden. Die Landwirte und Spediteure brauchen jetzt massive Unterstützung. Die Weichen für politische Entscheidungen werden in Berlin getroffen. Jetzt braucht es den vereinten Druck der Länder und damit auch den Druck aus Thüringen“, machte Voigt deutlich.

TOP 39b) Aktuelle Stunde „Die Bauwirtschaft entfesseln, bürokratische Hemmnisse in Thüringen beseitigen“ (Drs. 7/9413)

Die FDP hat im Rahmen einer Aktuellen Stunde die Warnung des Hauptverbandes der Bauindustrie HDB eine existentielle Krise der Bauwirtschaft im Land thematisiert. Der Wohnungsbau komme zum Erliegen und Tausende von Arbeitsplätzen seien gefährdet. Für die CDU-Fraktion hat der baupolitische Sprecher, Henry Worm, für eine Bauoffensive geworben, um den massiven Einbruch in der Bauwirtschaft abzufedern. „Die Entwicklung zeigt, dass es genau richtig war, in Thüringen die Grunderwerbsteuer zu senken und das Vergabegesetz zu entbürokratisieren. Notwendig sind jedoch noch weitere Anreize, damit wieder mehr gebaut wird. Für Thüringen gilt: Bauwillige Familien brauchen schnell Klarheit über ein Familienförderprogramm zum Ersterwerb von selbstgenutzten Wohneigentum. Gleichzeitig fordern wir ein Familienbaudarlehen, das über die Förderbank des Landes ausgereicht und jungen Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen soll“, so Worm. Nötig sei zudem, die Investitionen in den Neubau von Wohnungen zu erhöhen und insbesondere kommunale Wohnungsbauoffensiven zu unterstützen. Dazu brauche es einen Dreiklang aus staatlichen Investitionen, steuerlicher und staatlicher Förderung und Senkungen von Bau- und Baunebenkosten insbesondere durch Standardreduzierungen.

TOP 39c) Aktuelle Stunde „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? - Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“ (Drs. 7/8930)

Die AfD hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Remigration aus Thüringen starten anstatt verteufeln“ mit der Begründung der derzeitigen Aktualität des Themas beantragt. Demnach sei das Thema Remigration gegenwärtig in aller Munde. Die öffentliche Debatte gleite jedoch in eine hysterische Umdeutung des Begriffs ab, während die Notwendigkeit wirkungsvoller Remigrationsmaßnahmen in Thüringen jede Woche deutlicher werde. In einer angespannten Debatte stellte Stefan Schard, migrationspolitischer Sprecher der CDU, fest: „Bei der AfD geht es um Willkür und nicht um die Durchsetzung von Recht und Gesetz. Der AfD geht es darum, ihre politischen Ideen salonfähig zu machen. Sie schreiben „Remigration“, meinen aber in Wirklichkeit Zwangsaussiedlung.“ Er verdeutliche, dass die Politik der AfD nicht nur in den gesellschaftlichen Ruin, sondern auch zum volkswirtschaftlichen Ruin führen würde.

TOP 39d) Aktuelle Stunde „Sofortige Kindergelderhöhung - Armut in Thüringen aufgrund der sozialen Kälte der Ampelkoalition verhindern!“ (Drs. 7/9420)

In der aktuellen Stunde kritisiert die Fraktion DIE LINKE, dass mit der Erhöhung der Kinderfreibeträge bei gleichzeitigem Aussetzen des Kindergeldes vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen schlechter gestellt werden, während reiche Familien entlastet würden. Die LINKE fordert die Landesregierung daher auf, sich für eine Erhöhung des Kindergeldes auf Bundesebene einzusetzen. Die Sprecherin der CDU-Fraktion für Familie, Beate Meißner, machte deutlich: Dass eine Koalitionsfraktion dieses Thema zur Aktuellen Stunde macht, obwohl sie daran nicht viel ändern kann, sei ein „Schauspiel, was der Sache am Ende nicht dienlich ist.“ Sachlich erklärt die Sprecherin: „Es ist richtig, über eine Erhöhung des Kindergelds zu sprechen.“ Denn das „Kindergeld ist ein Mittel zur Sicherung des Existenzminimums für Kinder.“ Es dürfe aber nicht gegen den Kinderfreibetrag ausgespielt werden, da beides der Entlastung der Familien vor dem Zugriff des Fiskus diene. Es werde den Anspruch nicht gerecht, dass jedes Kind gleich viel wert sei, wenn Familien gegeneinander ausgespielt würden. Beate Meißner weist auf den sehr konkreten Änderungsantrag der CDU-Fraktion hin, 2,3 Mio. Euro für den Landesfamilienförderplan festzuschreiben, der durch den Ausschussvorsitzenden der LINKE im Bildungsausschuss verhindert worden sei. Dieser formulierte haltlose juristische Bedenken und „stand auf der Bremse.“ Insofern bittet Beate Meißner darum, keine Scheindiskussionen zu führen, sondern die Familien im Land tatsächlich zu unterstützen.

TOP 39e) Aktuelle Stunde "Nie wieder ist jetzt - Klare Kante gegen Demokratiefeinde und Vertreibungspläne" (Drs. 7/9428)

Mit der aktuellen Stunde greift die antragsstellende Fraktion der SPD das sogenannte Potsdamer Treffen und die dort von den Anwesenden geäußerten "Remigrationspläne", sowie die, nach dessen Veröffentlichung in ganz Deutschland stattfindenden Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie, auf. In seiner Rede nimmt der CDU-Abgeordnete Raymond Walk Bezug auf den gerade zurückliegenden Holocaustgedenktag und erinnert daran, dass von Vertretern der AfD bereits in der Vergangenheit geschichtsrevidierende und den Rechtsextremismus verklärende Äußerungen getätigt wurden. Mit dem Gedenken an den Holocaust verbindet Walk die Aufforderung, Antisemitismus und Rassismus entschieden entgegenzutreten. In dieser Hinsicht stimmen ihn die Demonstrationen zuversichtlich. Seine Rede beendet er mit einem Zitat des Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeine, Prof. Dr. Reinhard Schramm, der in einer Rede am 26.01.24 in Ilmenau forderte, bei den anstehenden Wahlen die Stimme den demokratischen Parteien zu geben.

TOP 44 a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (Drs. 7/8909)
dazu: Beschlussempfehlung des Innen-und Kommunalausschusses (Drs. 7/9438)

Mit dem Gesetz sollen zwei Sachverhalte geregelt werden. Erstens: Ein Ersatz des bestehenden analogen Alarmierungssystems, da das bisherige System veraltet ist. Zweitens enthält seit seiner Einführung § 14a ThürBKG eine Regelung zur zusätzlichen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren (sogenannte Feuerwehrrente). Anstelle der monatlichen Rentenzahlung besteht bisher für die Anwartschaftsberechtigten die Option, sich das angesparte Kapital als einmalige Zahlung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen (Abfindung), soweit die zusätzliche Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden hat. Die zusätzliche Altersversorgung wurde zum 1. Januar 2010 eingeführt. Nach Ablauf des 30. November 2024 würden die ersten Einsatzkräfte eine Bestandsdauer von 15 Jahren erreichen und damit zum Rentenbeginn keine Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Rente und Abfindungszahlung mehr haben. Jonas Urbach, Sprecher der CDU-Fraktion für die Feuerwehren, begrüßt die Intention des Gesetzes und fasst die Anhörung zusammen. In dieser wurde von der Feuerwehrversorgungskasse auf rechtliche Fehler des Gesetzentwurfs der Regierungskoalition im Zusammenhang mit der Feuerwehrrente hingewiesen. Diese wurden durch Übernahme eines Formulierungsentwurfs der FDP geheilt. Mit Bezug darauf, dass von Seiten der Minderheitskoalition im Zusammenhang mit dem Gesetz oft von einer "kleinen Novelle" des Katastrophenschutzgesetzes gesprochen werde, betont Urbach, dass vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bereits für den Dezember eine große Novellierung des Gesetzes angekündigt wurde, die bisher noch nicht ins Parlamentarische Verfahren eingebracht wurde. Er weist darauf hin, dass die CDU daher selbst in eigenen Anträgen aktiv werde. So seien mit dem "Ehrenamtsgesetz" (Drucksache 7/9426) Regelungen zur Einführung einer Jubiläumsprämie für ehrenamtliche Helfer im Brand- und Katastrophenschutz auf den Weg gebracht worden. In der Schlussabstimmung erhielten die Beschlussempfehlung des Innen-und Kommunalausschusses, Drucksache 7/9438, und der dadurch geänderte Gesetzentwurf die einstimmige Zustimmung des Parlaments.