Tischner: Bessere Einstellungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten notwendig

Nach den Worten Tischners „hat die Landesregierung noch nicht richtig verinnerlicht, dass um die besten Absolventen ein Wettbewerb unter den Ländern und in den naturwissenschaftlichen Fächern noch einmal einer mit der Wirtschaft herrscht“. Für Lehramtsstudenten, die sich für Mangelfächer und für Regel- und Berufsschulen entscheiden, fordert die CDU-Fraktion eine Einstellungsgarantie, sofern das 2. Staatsexamen erfolgreich abgelegt wird. Für die MINT-Fächer soll überdies ein „interdisziplinäres universitäres Zentrum für Lehramtsstudierende“ eingerichtet werden. Durch einen Bonusfaktor bei der Vergabe der Referendariatsplätze will die Union Anreize für ein Lehramtsstudium in den naturwissenschaftlichen Fächern schaffen. Tischner wies darauf hin, „dass in Thüringen zwar wieder mehr Lehrer eingestellt werden, oft aber mit Fächerkombinationen, für die gar kein entsprechender Bedarf vorhanden ist, während der Ersatzbedarf im MINT-Bereich oft nicht mehr abgedeckt werden kann“.

Angesichts der zu geringen Zahl von Studienanfängern für Regel- und Berufsschulen und Mangelfächer will die CDU-Fraktion die Schultore auch für Seiteneinsteiger weiter öffnen. „Wir wollen Möglichkeiten schaffen, das pädagogische und didaktische Handwerkszeug und gegebenenfalls berufsbegleitend zu erwerben und so bei Bedarf auch ein zweites Unterrichtsfach zu studieren“, so der bildungspolitische Sprecher. Zugleich kritisierte Tischner, dass selbst das vorhandene Bewerberpotential nicht vollständig ausgeschöpft wird. Eine ganz praktische Forderung: Auch in Thüringen sollen sich Lehramtsanwärter künftig mit dem Zwischenzeugnis bewerben können. Für Schulleiter wünscht sich die Union die Möglichkeit „aktiv auf Lehramtsanwärter zuzugehen und sie durch Vorverträge an ihre Schule zu binden“, wie es in dem Beschluss heißt.

Um den akuten Mehrbedarf an vielen Schulen und Fächern unmittelbar zu decken, schlägt die CDU-Fraktion vor, freiwillige Mehrarbeit zu vergüten. „Wenn ein Lehrer mehr als die rechtlich festgesetzte Stundenzahl unterrichten will und kann, muss es dafür auch eine Entlohnung geben. Das gilt auch für Vertretungsstunden, die über die gesetzliche Vertretungspflicht hinausgehen“, so Tischner.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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