Voigt: „Konkrete Erleichterungen für 750.000 Ehrenamtliche in Thüringen“

„Wir wollen den 750.000 Ehrenamtlichen im Freistaat konkret helfen, denn ihre Arbeit gibt den gesellschaftlichen Puls Thüringens vor.“ Das hat der Vorsitzende der Landtags-CDU, Mario Voigt, bei der heutigen Vorstellung eines Gesetzes seiner Fraktion zur Unterstützung von Ehrenamtlichen und Vereinen in Thüringen gesagt. „Um das Ehrenamt in Thüringen zu stärken, braucht es einen Dreiklang aus mehr finanzieller Unterstützung, Entlastung durch weniger Bürokratie und mehr Wertschätzung und Respekt für die Arbeit der Ehrenamtlichen“, erklärte Voigt.

Die CDU-Sozialpolitikerin Beate Meißner machte deutlich, dass die CDU-Fraktion mit ihrer Initiative zahlreiche Leistungen für Ehrenamtliche erstmals gesetzlich festschreiben will, um diese nachhaltig und dauerhaft zu unterstützen. „Das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft. Es gibt kein effektiveres Mittel zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, gerade auch im ländlichen Raum. Wir wollen ein Zeichen setzen – nicht mit wohlfeilen Absichtserklärungen und Sonntagsreden, sondern mit konkreter Förderung.“

Laut Meißner würde Thüringen mit diesem Artikelgesetz als erstes Bundesland ganzheitliche Regelungen auf Landesebene treffen. „Von der bloßen Forderung nach einer abstrakten Verankerung des Ehrenamts in der Verfassung als Staatsziel kann sich kein Ehrenamtler etwas kaufen. Unser Ziel ist es, konkrete Unterstützungsleistungen, Fördermaßnahmen und Formen der Würdigung festzulegen“, erklärte Meißner.

Entlastung und weniger Bürokratie

„Viele Menschen, die ehrenamtlich aktiv sind, haben das Gefühl, dass Sie mehr und mehr belastet werden, dass ihnen mehr und mehr Kosten und Bürokratie auferlegt werden. Als CDU-Fraktion machen wir einen Vorschlag, wie es für Ehrenamtler im Freistaat wieder einfacher wird“, sagte Voigt. Mit dem Gesetz will die CDU-Fraktion deshalb für einfachere Förderanträge und weniger Aufwand bei Verwendungsnachweisen sorgen. Die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine soll gesetzlich festgeschrieben werden und muss so nicht jedes Jahr neu verhandelt werden. 500.000 Euro sind dafür vorgesehen. Zudem sollen sich Ehrenamtliche in Fragen des Datenschutzes durch den Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen können, Bußgelder für Ehrenamtliche bei Datenschutz-Verstößen abgeschafft werden.

Finanzielle Förderung

Im Zentrum des Gesetzes der CDU-Fraktion steht ein 15 Millionen Euro schweres Landesprogramm, mit dem Ehrenamtliche und Vereine gefördert werden sollen – mit Aus- und Weiterbildungsangeboten, Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden sowie bei der Nachwuchsgewinnung von Kindern und Jugendlichen. Auch im Brand- und Katastrophenschutzgesetz will die CDU-Fraktion Verbesserungen für die Ehrenamtlichen erreichen. Vorgesehen ist die Erhöhung der Jugendpauschale bei den Feuerwehren von 25 auf 100 Euro und die Auszahlung der Feuerwehrrente nicht nur monatlich und nicht erst nach 15 Jahren, sondern optional auch als Gesamtbetrag ab Rentenbeginn. Desweiteren sieht das CDU-Gesetz die Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit 3,5 Millionen Euro jährlich und höhere Zuführungen an den Landessportbund und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege aus Lottomitteln vor. Vereinen in Not soll mit einer Härtefallregelung unter die Arme gegriffen werden.

Mehr Anerkennung und Wertschätzung

Für langjährige Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren soll es Jubiläumsprämien geben – und erstmals auch für Ehrenamtler im Katastrophenschutz und beim THW. „Die jüngsten Hochwasser haben erneut gezeigt, wie wichtig die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer und Hilfsorganisationen ist – deshalb braucht es auch eine finanzielle Anerkennung“, ist Meißner überzeugt. Mitglieder der Jugendfeuerwehr sollen für Ausbildung und Übung freigestellt werden. Zudem sieht der CDU-Vorstoß eine Änderung des Schulgesetzes vor, welche die Aufnahme ehrenamtlichen Engagements in Zeugnisse als besondere Würdigung und Vorteil bei Bewerbungen ermöglicht.

Felix Voigt
Pressesprecher

Anlage: 240115 Gesetzentwurf Ehrenamt