Land kann GEMA-Gebühren für gemeinnützige Vereine übernehmen

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26.12.2023
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Voigt: „Leben der Ehrenamtlichen in den Vereinen wieder einfacher machen“

Der Freistaat Thüringen kann künftig die GEMA-Gebühren für gemeinnützige Vereine, Organisationen und Einrichtungen übernehmen. Das hat die CDU-Landtagsfraktion in den Beratungen zum Landeshaushalt durchgesetzt. „Die GEMA-Gebühren und ihre bürokratische Abwicklung stellen eine große Belastung für viele ehrenamtlich organisierte Vereine in Thüringen dar. Wir wollen das Thüringer Ehrenamt stärken und es von diesem Ballast befreien“, erklärte dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt. Auf Drängen der CDU-Fraktion stellt das Land für das kommende Jahr 325.000 Euro bereit. Zudem hat der Landtag in seiner letzten Sitzung wenige Tage vor Weihnachten die Landesregierung damit beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit der GEMA aufzunehmen, um einen Pauschalvertrag abzuschließen. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits in Bayern. Ehrenamtlich geführte Organisationen, Vereine und Einrichtungen sollen für nicht-kommerzielle Veranstaltungen mit Musikdarbietungen keine GEMA-Gebühren mehr zahlen müssen, sofern diese Veranstaltungen für die Besucher kostenlos sind. Die AfD hatte gegen die Entlastung der Vereine gestimmt.

„Entscheidend ist, dass wir den bürokratischen Aufwand für die betroffenen Organisationen minimieren – eine einmalige digitale Registrierung bei der GEMA und die Meldung der jeweiligen Veranstaltung müssen reichen. Es kann nicht sein, dass kleine Vereine selbst bei Benefizaktionen kräftig zur Kasse gebeten werden“, machte Voigt deutlich. Bestehende Pauschalverträge von förderberechtigten Vereinen, Organisationen und Einrichtungen sollen laut dem CDU-Fraktionsvorsitzenden entweder abgelöst oder die vereinbarten Kosten durch das Land übernommen werden. „Die über 750.000 Ehrenamtlichen in den mehr als 19.000 Thüringer Vereinen bilden den Kitt der Gemeinschaft vor Ort. Ihr Leben einfacher zu machen, ist unser Ziel.“

Felix Voigt
Pressesprecher

Anlagen:
Gema Aenderungsantrag Haushalt
Gema Entschliessungsantrag