Der Arbeitskreis für „Haushalt und Finanzen“ befasst sich mit allen ausgabe- und einnahmerelevanten politischen Themen für den Freistaat Thüringen sowie mit vermögensrechtlichen Aspekten der staatlichen Beteiligungen und Liegenschaften. Zudem fallen Fragen der Aufsicht über Sparkassen und Versorgungswerke durch den Freistaat Thüringen in den Tätigkeitsbereich des Arbeitskreises.
Wesentliche Aufgaben des Arbeitskreises sind die vorbereitende Beratung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans des Freistaats, die Mitberatung sämtlicher Gesetzentwürfe und Anträge mit finanziellen Auswirkungen für den Freistaat sowie die Beratung der Anmerkungen des Thüringer Rechnungshofes in seinen Jahresberichten.