Verfassungsausschuss beschließt Konnexitätsprinzip und Förderung des Ehrenamts

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22.04.2024
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Zippel: „Neue Fairness für die Thüringer Kommunen“

Der Verfassungsausschuss hat heute mehrheitlich für eine Reform der Thüringer Verfassung gestimmt. Der stellvertretende Vorsitzende der Landtags-CDU und Sprecher für den Ausschuss, Christoph Zippel, zeigt sich zufrieden, dass sich seine Fraktion hier im Sinne der Kommunen durchsetzen konnte: „Die CDU-Fraktion steht für eine bessere finanzielle Ausstattung der Thüringer Kommunen. Sie über das Konnexitätsprinzip abzusichern, war unser oberstes Ziel in den Diskussionen über eine Verfassungsreform. Dieses Ziel haben wir jetzt endlich erreicht.“ Die neue Regelung in der Verfassung legt fest, dass Kosten, die durch zusätzlich vom Land an die Kommunen übertragene Aufgaben anfallen, vollständig vom Land getragen werden müssen. „Wir kommen so zu einer neuen Fairness für die Thüringer Kommunen. Im Freistaat gilt künftig das Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. Hierzu haben Landkreise, Städte und Gemeinden jetzt erstmals Rechtssicherheit“, so Zippel weiter.

Auch zusätzliche Staatsziele werden zukünftig in der Verfassung festgeschrieben: Von der Förderung des Ehrenamts bis zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen. Mit Blick auf Ehrenamtsförderung erklärte Zippel, nun gelte es, „dieses Staatsziel schnell durch konkrete Erleichterungen und Unterstützung mit Leben zu füllen. Denn es gibt kein effektiveres Mittel zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts als die Förderung des Ehrenamts.“ Mit ihrem Ehrenamtsgesetz, das derzeit ebenfalls in den Landtagsausschüssen diskutiert wird, will die CDU-Fraktion zahlreiche Leistungen für Ehrenamtliche erstmals gesetzlich festschreiben, um diese nachhaltig und dauerhaft zu unterstützen.

Felix Voigt
Pressesprecher