Schard: „Quotierende Wahlrechtseingriffe sind verfassungsjuristischer Irrweg“

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, kommentiert die Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichts, das dort Anfang 2019 beschlossene Paritätsgesetz für verfassungswidrig zu erklären:

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Schard: „Richtiges Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt“

„Rot-Rot-Grün hat das richtige Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt und dabei elementare Verfassungsgrundsätze verletzt. Die Ignoranz gegenüber zahlreichen Warnungen, auch aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages, war erschreckend. Das Gericht hat dies korrigiert."

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CDU lehnt Geschlechter-Quote für Wahllisten weiter ab

Kellner: „Anspruch und Wirklichkeit gehen bei Rot-Rot-Grün weit auseinander“

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