CDU lehnt Geschlechter-Quote für Wahllisten weiter ab

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Kellner: „Anspruch und Wirklichkeit gehen bei Rot-Rot-Grün weit auseinander“

Erfurt – Als verfassungswidrig hat die CDU-Landtagsfraktion am Donnerstag die geplante Änderung des Thüringer Wahlgesetzes durch die rot-rot-grüne Landtagsmehrheit bezeichnet. „Die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Quote verstößt gegen die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze, Rechte der Parteien und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes“, so der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner. Niemand dürfe aufgrund seines Geschlechts oder anderer Merkmale bevorzugt oder benachteiligt werden. Abgeordnete sitzen nach Kellners Worten „nicht als Repräsentanten von Identitätsmerkmalen im Landtag“. Jeder Bürger müsse rechtlich unabhängig vom Geschlecht oder sonstigen Eigenschaften die Möglichkeit haben, sich um ein Mandat zu bewerben. Dieser Grundsatz ist laut Kellner gewährleistet und wird durch gesetzliche Quoten ausgehöhlt.

Zugleich kritisiert die Unionsfraktion die Regierungskoalition als wenig glaubwürdig, wenn sie im Land den Parteien die Quote per Wahlgesetz aufzwingt, sie bei den Listenaufstellungen für die anstehenden Kommunalwahlen oft genug selbst missachtet. So kandidieren auf der Kreistagsliste der Partei DIE LINKE im Saale-Orla-Kreis neben 22 Männern nur 7 Frauen. Noch gravierender fällt diese Bilanz bei Bündnis 90/Die Grünen im Weimarer Land aus, wo bei sieben Kandidaten lediglich eine Frau vertreten ist. Die Spitze bildet jedoch die SPD im Landkreis Sömmerda, die zur kommenden Kommunalwahl nur eine Frau aufstellt, hingegen aber 20 Männer nominiert hat. Dies entspricht einer Quote von 4,8 Prozent.

Die Grünen kommen den Paritätsbestrebungen auch in entgegengesetzter Richtung nicht nach. Besonders ist der Verstoß gegen die eigene politische Überzeugung bei der Kommunalwahlliste in Ilmenau. Hier treten 14 Frauen aber nur 9 Männer an - im Land wäre das laut vorliegendem Entwurf zum Wahlgesetz verboten. 

Matthias Thüsing
Pressereferent

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