Gemeindefusionen: Neugliederungsgesetz auf den Weg gebracht
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Landtag im November-Plenum 2012 das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Neugliederung der Thüringer Gemeinden (Drs. 5/4714) in zweiter Beratung verabschiedet. Mit dem Gesetz wird den Anträgen der beteiligten 56 Städte und Gemeinden zur freiwilligen Bildung größerer Städte und Gemeinden nachgekommen. Von den Strukturänderungen lässt sich erwarten, dass die Leistungs- und Verwaltungskraft der beteiligten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften insgesamt weiter gestärkt wird. Durch die Zusammenschlüsse kommen die beteiligten Gemeinden überdies in den Genuss der letztmalig gezahlten Fusionsprämie, die insgesamt fast 6,4 Millionen Euro beträgt.
Durch die unmittelbar in Aussicht stehende Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 werden voraussichtlich zum 1. Dezember 2014 zwei weitere Landgemeinden geschaffen. Bereits im vergangenen Jahr entstanden im Wege der Neugliederung zwei Landgemeinden. Die erste Thüringer Landgemeinde „Nesse-Apfelstädt“ hat bereits im Jahr 2010 die finanziellen Vorzüge dieser Organisationsform bewiesen. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag unterstützt mit diesem Vorhaben nachhaltig den freiwilligen Gestaltungswillen der Kommunen vor Ort. Erst wenn dieser nicht ausreicht, um durchgehend vernünftige und zukunftsfähige Gemeindegrößen zu schaffen, müssen weitergehende Schritte erwogen werden. Nach Inkrafttreten am 1.1.2014 werden in Thüringen noch 845 politisch selbständige Gemeinden verbleiben.
Polizeiaufgabengesetzt novelliert
Mit der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes im September dieses Jahres wurde eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag mit Erfolg umgesetzt. Die Gesetzänderung ist zugleich die Reaktion auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom November 2012. Das höchste Thüringer Gericht hatte am 21.11.2012 festgestellt, dass einige Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes zur verdeckten Datenerhebung sowie zur Telefonüberwachung mit der Landesverfassung nicht vereinbar sind. Mit der Neufassung des Gesetzes wurde nicht nur der Polizei ein umfassender Maßnahmenkatalog zur Prävention von Straftaten an die Hand gegeben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Freistaat geschaffen.
Rechtssicherheit für kommunale Alkoholverbote geschaffen
Damit belebte Plätze auch beliebte Plätze bleiben, hat die CDU-Fraktion mit ihrem Koalitionspartner eine Rechtsgrundlage im Ordnungsbehördengesetz geschaffen, die es den Kommunen ermöglicht, zur Gefahrenabwehr eine Verordnung für räumlich und zeitlich begrenzte Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen. Mit dieser Regelung sind wir einer Forderung zahlreicher Thüringer Kommunen nachgekommen, ohne dass hierdurch ein generelles Alkoholverbot geschaffen wird.
Interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen ausgebaut
Mit der im Juli 2013 verabschiedeten Novelle der Thüringer Kommunalordnung haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Kommunen erweitert und erleichtert. So wird den Kommunen unter anderem die Aufnahme von Krediten im Bereich von erneuerbaren Energien erleichtert. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende in Thüringen, da Kommunen die Energiepolitik vor Ort gestalten und zugleich wirtschaftlich profitieren. Überdies wird durch die Schaffung einer Anstalt des öffentlichen Rechts der Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) weiter vorangetrieben. Diese Instrumentarien sind für das Engagement der Kommunen insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge von großer Bedeutung. Aufgaben gemeinsam zu erledigen, die vorhandenen Ressourcen wirksamer zu nutzen und öffentliche Leistungen kostengünstiger vorzuhalten sind insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung Thüringens von großer Bedeutung.
Der Arbeitskreis Innen hat sich darüber hinaus unter anderem mit der Optimierung der Verwaltungsstruktur in Thüringen, der Neustrukturierung der Thüringer Sicherheitsbehörden, einer Reform des Thüringer Dienstrechts sowie der Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes befasst.