CDU-Fraktion sieht massiven Änderungsbedarf am Archivgesetz

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Kellner: „Landesregierung hat Expertise des Landesarchivs komplett ignoriert“

Erfurt – „Gut gemeint ist leider auch in diesem Fall das Gegenteil von gut gemacht. Der rot-rot-grüne Entwurf für ein Archivgesetz bedarf einer umfassenden Überarbeitung.“ Mit diesen Worten hat der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Jörg Kellner, einen Antrag seiner Fraktion mit zahlreichen Änderungen an dem Entwurf angekündigt. Nach der umfänglichen Kritik der Anzuhörenden im Kulturausschuss sei „offensichtlich, dass die Landesregierung die Expertise der Fachleute, vorneweg des Landesarchivs, schlicht und einfach ignoriert hat. Der rot-rot-grüne Entwurf strotzt vor inhaltlichen Fehlern und Redundanzen. Die Landesregierung hat sich einmal mehr als beratungsresistent erwiesen“, erklärte Kellner.

Die geplante Archivierung sämtlicher Akten bei Staatsschutzdelikten würde die Depotkapazitäten sprengen, den teuren Neubau eines Zwischenarchivs erzwingen und langfristig erhöhten Personalbedarf nach sich ziehen.

Jörg Kellner kulturpolitischer Sprecher

In ihrem Änderungsantrag will die CDU-Fraktion auf die zahlreichen Kritikpunkte und Hinweise eingehen, die im Rahmen der Anhörung von den Fachleuten eingebracht wurden. „Die geplante Archivierung sämtlicher Akten bei Staatsschutzdelikten würde die Depotkapazitäten sprengen, den teuren Neubau eines Zwischenarchivs erzwingen und langfristig erhöhten Personalbedarf nach sich ziehen“, machte Kellner deutlich. Ein schwerer Fehler sei auch die Abschaffung der Archiv-Beratungsstelle: „Archivare stehen vor dem Hintergrund von Digitalisierung und Datenschutzbestimmungen vor enormen Herausforderungen. Die notwendige Priorität der Fort- und Weiterbildung ist nur dann gewährleistet, wenn die Beratungsstelle erhalten bleibt“, so der CDU-Kulturpolitiker. 

Verwirrung drohe zudem durch die unklaren Formulierungen im derzeitigen Entwurf bei der Neuregelung der Übernahme gemeindlicher Unterlagen durch zentrale Archive. So werde der Eindruck erweckt, das Kreisarchiv sei kein öffentliches Archiv. „Die Verantwortung der Kommunen für Archivgut muss schärfer formuliert und die Übernahme von Archivgut durch Kreisarchive muss klarer geregelt werden. Sonst ist auch für die Bürger irgendwann nicht mehr nachvollziehbar, an welche Stelle sie sich wenden müssen, wenn sie auf der Suche nach bestimmten Unterlagen sind“, so Kellners Warnung. Die CDU-Fraktion schlägt deshalb vor, an dieser Stelle eine Formulierung des sächsischen Archivgesetzes zu übernehmen, welche die Zuständigkeiten präzise regelt. „Wir können nur hoffen, dass die Linkskoalition zur Besinnung kommt und die zahlreichen Unklarheiten und Fehlentwicklungen des Gesetzentwurfs noch ausmerzt. Thüringen braucht ein neues Archivgesetz, das die Situation unserer Archive verbessert, und nicht durch handwerkliche Fehler erschwert.“

Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher

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