Kellner: „Abschaffung der Oberen Denkmalschutzbehörde zwingt Bürger gleich auf den Klageweg“
Erfurt - Die CDU-Fraktion fordert auch nach der Abschaffung der Oberen Denkmalschutzbehörde in Thüringen bürgerfreundliche Widerspruchsmöglichkeiten im Konfliktfall zwischen Eigentümern von Denkmalen und der Verwaltung. „Nachdem die Landesregierung diese Behörde im Dezember abgeschafft hat, entfällt auch deren Aufgabe als Streitschlichter zwischen unterer Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie“, warnt der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Kellner. Bürger würden damit zugleich die Möglichkeit verlieren, etwa im Falle geplanter Sanierungen gegen strittige Entscheidungen der Denkmalpfleger in den Kreisen und kreisfreien Städten Widerspruch einzulegen, so Kellner: „Fragen beispielsweise nach der erlaubten Größe von Dachgauben oder nach Art und Farbe des Fassadenputzes müssen ohne Widerspruchsstelle gleich vor Gericht geklärt werden.“ Das allerdings sei teuer und zeitlich deutlich aufwändiger, als den Fall von einer übergeordneten Behörde noch einmal überprüfen zu lassen. Dies führt laut Kellner nicht nur fast zwangsläufig zu einer unnötigen Verhärtung der Fronten zwischen Eigentümern und Denkmalämtern, sondern widerspricht auch der Forderung nach einer bürgerfreundlichen Verwaltung, die durch die Existenz der oberen Denkmalschutzbehörde im Landesverwaltungsamt bislang gewährleistet war.“
Die Abschaffung der Oberen Denkmalschutzbehörde ist Teil der im Dezemberplenum verabschiedeten Behördenstrukturreform der rot-rot-grünen Landesregierung. Kellner verweist in seiner Kritik darauf, dass andere Bundesländer wie Baden-Württemberg an oberen Denkmalschutzbehörden festhalten, ausdrücklich um den Bürger neben der Möglichkeit der Klage vor Gericht eine Eingabe bei der Widerspruchsbehörde zu ermöglichen.
M. Thüsing
Pressereferent