Rot-Rot-Grün verweigert Vertrauensschutz für anstehende freiwillige Neugliederungen
Jörg Kellner: Es gibt keine Sicherheit gegen Freiwilligkeit
Erfurt – Auch die Beteiligung an einer freiwilligen Gemeindeneugliederung im Jahr 2017 schützt die teilnehmenden Gemeinden nicht vor einer weiteren Neugliederung Ende 2018. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales an die Bürgermeister der Thüringer Gemeinden und Städte, das der CDU-Fraktion vorliegt. „Bürgermeister und Räte, die glauben, sie könnten sich durch Kooperationsbereitschaft und Freiwilligkeit Sicherheit von Rot-Rot-Grün erkaufen, müssen sich getäuscht sehen“, kommentierte der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner, Mitglied im Innenausschuss des Landtags, die neueste Botschaft aus dem Poppenhäger-Ministerium. Kellner rät den Gemeindespitzen, die gesetzliche Frist für Neugliederungsanträge bis zum 31. Oktober 2017 auf jeden Fall auszuschöpfen. Denn auch über die möglichen Rechtsformen gebe es nach Gedankenspielen Ramelows zur Verbandsgemeinde noch keine Klarheit.
Die Landesregierung plant dem Schreiben zufolge ein Neugliederungsgesetz, das mit Jahresbeginn 2018 in Kraft treten und ein weiteres, das den vagen Angaben zufolge „voraussichtlich Ende des Jahres 2018“ greifen soll. Das Ministerium weist in dem auf den 13. Januar 2017 datierten, und dieser Tage in den Gemeinden eingehenden Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die ersten Neugliederungen „nicht in jedem Fall abschließenden Charakter haben“. Es könnten weitere Gemeinden zugeordnet werden. Es besteht „kein Vertrauensschutz in den unveränderten Fortbestand der im ersten Gemeindeneugliederungsgesetz neugegliederten Gemeinden“, heißt es wörtlich. Für Kellner ist damit klar, dass damit auch Gemeinden zugeordnet werden können, mit denen und über die in der Freiwilligkeitsphase kein Konsens bestand. Seine Schlussfolgerung: den möglichen Verhandlungsspielraum ausnutzen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Nach seinen Worten „ist das von Rot-Rot-Grün angerichtete Chaos damit allmählich perfekt. Die Ramelow-Regierung verweigert nicht allein den Gemeinden Bestandsschutz, die sich in der letzten Wahlperiode neu gegliedert haben, sondern jetzt auch denen, die sich auf der Basis des Vorschaltgesetzes neu gliedern wollen.“ Für den Innenpolitiker ist damit klar, dass ein Neugliederungsantrag bis zum 28. Februar 2017 den teilnehmenden Gemeinden keine Sicherheit verschafft. Hinzu kommt für ihn, dass sich die Gemeinden damit die Möglichkeit verbauen, sich nicht als Einheits- oder Landgemeinde, sondern gegebenenfalls als Verbandsgemeinde zu organisieren. „Mit der Aussicht auf eine zusätzliche Rechtsform versucht Ramelow den Widerstand gegen die Gebietsreform zu brechen. Das heißt bei Ramelow zwar noch lange nicht, dass den Worten Taten folgen, aber es ist auch nicht ganz ausgeschlossen“, so der Abgeordnete.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher