Fraktionskurier: Mehrheit der Thüringer für Einführung fakultativer Referenden
CDU-Landtagsfraktion informiert heute 1,1 Millionen Haushalte in Thüringen
Erfurt - Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Möglichkeit zu Volksabstimmungen über Gesetze, die der Landtag beschlossen hat, findet breite Zustimmung in der Bevölkerung. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Erfurter Meinungsforschungsinstituts INSA Consulere unter 1002 Thüringern, die in der Dezemberausgabe des Fraktionskuriers vorgestellt wird. Die CDU-Fraktion wirbt für diese sogenannten fakultativen Referenden und hat einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Thüringer Landesverfassung im Thüringer Landtag gestellt. Knapp zwei Drittel der Befragten, 64 Prozent, befürworten diese Form der Bürgerbeteiligung. 21 Prozent sprechen sich dagegen aus, 14 Prozent haben keine Meinung dazu. Auch die Anhänger der im Landtag vertretenen Parteien sprechen sich teils mit deutlichen Mehrheiten für die Referenden aus. So begrüßt die Mehrheit der Wähler von CDU (64 Prozent), SPD (56 Prozent), Linke (68 Prozent) und AfD (74 Prozent) die von der CDU-Fraktion vorangetriebene Verfassungsänderung. Lediglich die Grünen-Wähler präsentieren sich leicht unentschlossen (50 Prozent dafür, 45 Prozent dagegen). „Das Meinungsbild ist eindeutig. Rot-Rot-Grün sollte dieser Verfassungsänderung endlich zustimmen“, kommentierte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, die Umfrage im Fraktionskurier.
Auch über die Gründe der Anfang Dezember eingereichten Klage der CDU-Fraktion gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform wird im Fraktionskurier berichtet. Die Fraktion hat den Thüringer Verfassungsgerichtshof angerufen, weil „die Parlamentsmehrheit über unsere Vorstellungen im Hau-Ruck-Verfahren hinweggegangen ist und damit Oppositionsrechte missachtet hat“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Thüringer Landtag, Mike Mohring. Außerdem soll das Landesverfassungsgericht prüfen, ob Rot-Rot-Grün das Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung verletzt hat. Die Landesregierung sei den Beweis schuldig geblieben, dass die Kommunen ihren Aufgaben nicht gewachsen sind und sie nach der Reform besser erfüllen können. „Dazu reicht es nicht aus, schematische Grenzwerte in ein Gesetz zu schreiben“, so der Fraktionsvorsitzende. Angreifbar ist nach seinen Worten auch die geplante Aufgabenkommunalisierung. „Wenn die Landkreise am Ende nur noch verlängerte Arme des Staates sind, ist auch das mit der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar“, sagte Mohring im heute erschienenen Fraktionskurier.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
Den Fraktionskurier zum Download finden Sie HIER