Landesregierung klagt gegen das Volksbegehren zur Gebietsreform
Scherer: Vorgebliche Verfechter der direkten Demokratie haben sich selbst disqualifiziert
Erfurt - "Leider hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, den Bürgerwillen zu ignorieren. Mit ihrer Klage gegen das Volksbegehren haben sich die vorgeblichen Vorkämpfer der direkten Demokratie selbst disqualifiziert." Das hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, zu dem heutigen Kabinettsentscheid gesagt, das Volksbegehren zur Gebietsreform vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zu beklagen. "Fakt ist, dass sich die große Mehrheit der Thüringer gegen diese völlig vermurkste Reform ausspricht. Das haben mehrere repräsentative Meinungsumfragen ergeben", erinnerte Scherer. Innerhalb weniger Wochen war es der AG Selbstverwaltung gelungen, 40.664 gültige Unterschriften für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform zu sammeln - 35.664 mehr als nötig.
"Wenn der Ministerpräsident nun vorgibt, den Bürgerwillen anzuerkennen, der AG Selbstverwaltung vor weiteren Verhandlungen aber erstmal die Daumenschrauben anlegt, ist das doppelzüngig", kommentierte Scherer die heutige Aussage Ramelows bei der Regierungsmedienkonferenz, die Klage sei "ein Schritt um mit den Antragsstellern das Gespräch aufzunehmen". Gleichzeitig spreche der Gutachter der Landesregierung laut einem Bericht der Mediengruppe Thüringen den Bürgern im Freistaat pauschal die Befähigung ab, die Gebietsreform zu bewerten. "Ein bisschen mehr Zutrauen in die Einschätzungen ihrer Bürger würde unserer Landesregierung ganz gut zu Gesicht stehen", kommentierte Scherer die Ausführungen des Münchner Rechtsprofessors Stefan Korioth, der in seinem Gutachten zu der Ansicht gelangt war, mit einer "bloßen Ja-Nein-Entscheidung ließe sich vom Bürger nicht seriös eine so umfassende Reform bewerten".
Die Entscheidung der Landesregierung, juristisch gegen den Bürgerwillen zu Felde zu ziehen, war selbst innerhalb der Linkskoalition nicht unumstritten. Jedoch hatten sich die Grünen nicht mit ihrer Position durchsetzen können, dass das Begehren keinen eindeutigen Verstoß gegen den Finanzvorbehalt darstellt. "Grünen-Fraktionschef Dirk Adams war auf dem richtigen Weg, als er davor warnte, auf einmal völlig andere Positionen zu vertreten als zu Oppositionszeiten. Aber offensichtlich war die Panik bei LINKEN und SPD zu groß, dass sich die Bürger weigern, solche lebensfremden Gebietsstrukturen einfach übergestülpt zu bekommen. Nur deshalb versteckt man sich jetzt argumentativ hinter einem behaupteten Zwang zur Klage", erklärte Scherer. "Die selbst ernannten Hohepriester der direkten Demokratie sind heute final an ihren eigenen Ansprüchen gescheitert."
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher