Schard: „Verbreitung von Kinderpornografie ist mehr als ein Vergehen“
Erfurt – Als „wichtiges Signal“ hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, den heutigen Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch das Bundeskabinett bezeichnet. „Dass die Bundesjustizministerin nach anfänglicher Skepsis nun die Einsicht zeigt, die ihrem Kollegen Adams in Thüringen bis zuletzt fehlte, ist eine gute Nachricht für alle, die gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie kämpfen“, erinnert Schard an die Abwehrhaltung des grünen Justizministers, als die CDU-Fraktion im Sommer eine entsprechende Forderung aufgemacht hatte.
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen schärfere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung und eine Verbesserung der Prävention vor. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie soll ein Verbrechen werden – mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. „Die Verbreitung von Kinderpornografie ist mehr als ein Vergehen, denn durch sie werden Kinder zumindest mittelbar missbraucht. Der Konsument solcher Inhalte macht sich genauso zum Verbrecher wie der Produzent“, so Schard weiter.
Laut Kabinettsbeschluss soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe statt wie bisher 10 Jahren behandelt werden. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen soll somit ausgeschlossen werden. „Fest steht aber auch, dass Strafverschärfungen zwar ein entscheidender Faktor sind, jedoch nicht genügen, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Abschreckung und Prävention müssen in diesem Problemfeld Hand in Hand gehen“, machte Schard deutlich.
Felix Voigt
Pressesprecher