Scherer: Gerichtsvollzieher vor gefährlichen Situationen schützen
Erfurt – Bereits im Januar hat die CDU-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Befugnisse von Gerichtsvollziehern erweitert werden sollen – dieser kam heute im Justizausschuss zur Anhörung. „Immer wieder kommen Gerichtsvollzieher im Zuge ihrer Arbeit für unseren Rechtsstaat in für sie gefährliche Situationen. Vor dieser Gefährdung wollen wir sie besser schützen“, erklärte dazu der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer. Laut dem Gesetzesentwurf der Union sollen Gerichtsvollzieher zukünftig einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, vor Beginn schwerwiegender Vollstreckungsmaßnahmen durch Anfragen bei der Polizei Auskunft zur einer möglichen Gefährlichkeit des Schuldners zu erhalten.
„Die Regelung dient der Erhöhung der Sicherheit der Gerichtsvollzieher. Die eingeholten Informationen müssen nach Ablauf einer kurzen Frist vernichtet werden“, erläuterte Scherer. Gleichzeitig wies der CDU-Justizpolitiker auf diverse gleichlautende Regelungen anderer Bundesländer hin: „Die heutige Anhörung hat ergeben, dass eine solche gesetzliche Regelung unbedingt notwendig ist. Die Ergebnisse werden wir nun auswerten und im Detail prüfen, ob weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Gerichtsvollziehern bestehen und sinnvoll gesetzlich umzusetzen sind. „Unser Ziel ist es, dieses Gesetz noch vor der Sommerpause im Thüringer Landtag zu beschließen“, machte Scherer deutlich.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher