Scherer: Linkskoalition ersetzt offenen Blick auf Hasses Fehlleistungen durch blinden Korpsgeist
Erfurt - „Die Linkskoalition schert sich offenbar überhaupt nicht darum, ob sich ihr Kandidat als geeignet für das Amt des Datenschutzbeauftragten erwiesen hat. Hasses zahlreiche Verfehlungen werden mutwillig ignoriert.“ Das hat der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Immelborn-Untersuchungsausschuss, Manfred Scherer, zur heutigen rot-rot-grünen Nominierung von Lutz Hasse für die Wiederwahl als Landesdatenschutzbeauftragter gesagt. Die Linkskoalition will Hasse gemeinsam mit der AfD wählen. Zu der am Montag bekannt gewordenen Strafanzeige gegen Hasse wegen Prozessbetrugs und Untreue sagte Scherer, er hätte es „für ein Gebot der Vernunft gehalten, vor der Wahl wenigstens abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.“ Scherer bedauerte die Entscheidung von Rot-Rot-Grün: „Für Gespräche über einen anderen Kandidaten der Linkskoalition wären wir offen gewesen.“
„Die bisherigen Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zeigen deutlich, dass Hasse das Aktenlager Immelborn in mehrfacher Hinsicht für seine Zwecke missbraucht hat. Ihm ging es vor allem darum, die Bedeutung seiner eigenen Behörde mit dem Ziel einer Personalaufstockung künstlich in den Vordergrund zu rücken und gleichzeitig den damaligen Innenminister zu diskreditieren“, erklärte der CDU-Abgeordnete weiter. Dies belegten Hasses öffentliche Aussagen, Pressemitteilungen und die abwertenden Ausführungen in seinem Tätigkeitsbericht von 2014, erinnerte Scherer. Für Letzteres war Hasse sogar von der Landtags-Direktorin schriftlich gerügt worden.
Entlarvend im Fall Immelborn sei insbesondere, dass er bereits am 10. Juli 2013, also drei Tage bevor er das Aktenlager erstmals betreten hatte, in der Landespolizeidirektion „Hilfe“ in Sachen Immelborn angefragt hatte. „Hasse hatte bis zu diesem Zeitpunkt nur ein paar von außen, durch die unteren Fenster gemachte Fotos gesehen – und wusste dennoch schon, dass er Hilfe benötigen werde. Das ist absurd“, sagte der CDU-Obmann. „Bei seiner ersten, rechtswidrig angeordneten Kontrolle hatte er dann gleich ein Kamerateam im Schlepptau, das alles filmen durfte. Dass die Akten angeblich extrem sensibel waren, spielte dabei offenbar keine Rolle“, wundert sich Scherer bis heute. Damals kündigte Hasse an, alle Akten sollten „einzeln in die Hand genommen und datenschutzrechtlich geprüft“ werden. „Doch nichts davon ist passiert. In der Zeit von Juli 2013 bis Anfang 2015 war nahezu ausschließlich ein einziger Mitarbeiter Hasses vor Ort und hat binnen weniger Arbeitstage die ‚Sichtung‘ der Akten und die spätere Räumung des Lagers vorbereitet“, so Scherer weiter. Auch sei inzwischen klar, dass zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen das Innenministerium im Juli 2014 das Lager bereits weitestgehend gesichtet und zum Teil sogar schon beräumt war.
Gravierend sind laut Scherer auch die rechtlichen Verstöße des nun zur Wiederwahl anstehenden Landesbeauftragten. „Wie das Landtags- und das Spiecker-Gutachten zweifelsfrei belegen, hat Hasse zwei Bescheide, die Grundlage für jedwedes Handeln vor Ort waren, nicht rechtmäßig zugestellt. Somit war sein gesamtes Vorgehen rechtlich unzulässig“, bekräftigte der CDU-Abgeordnete. So heißt es in dem Gutachten der renommierten Frankfurter Jura-Professorin Dr. Indra Spiecker wörtlich: „Die beiden Bescheide vom 26.06.2013 sowie vom 22.07.2013 enthalten eine Reihe von gravierenden Rechtsfehlern. Angesichts der Zustellungsmängel sind sie schon keine wirksamen Verwaltungsakten, sondern jeweils ein rechtliches Nullum, von dem keinerlei Rechtswirkungen ausgingen.“ Scherers Fazit: „Hasse ist aus so vielen Gründen untragbar, dass selbst der blinde Korpsgeist der Linkskoalition nicht ausreicht, um diese erneute Nominierung zu rechtfertigen.“
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher