War Lutz Hasses Ehefrau trotz Befangenheit am Verfahren beteiligt?
Erfurt - Die CDU-Fraktion hat ein Verfahren des ehemaligen Geschäftsführers des Aktenlagers in Immelborn, Henry Tischer, gegen Thüringens Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Lutz Hasse, auf die Tagesordnung des Justizausschusses gesetzt. Darüber hat heute der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuss Immelborn, Manfred Scherer, informiert. Das Verfahren ist seit Januar 2017 am Verwaltungsgericht Meinigen anhängig. Es richtet sich gegen einen vom Datenschutzbeauftragten erlassenen Kostenbescheid. Die CDU erwartet Aufklärung darüber, wie lange die Ehefrau Hasses als Vorsitzende Richterin mit dem Rechtsstreit befasst war. Der Justizpolitiker hat überdies kein Verständnis dafür, dass der Datenschutzbeauftragte es bisher nicht für erforderlich hielt, den Untersuchungsausschuss über das Verfahren zu informieren - ganz im Gegensatz zu seiner sonstigen Presseaffinität.
Zu klären ist laut Scherer, ob die Ehefrau Hasses den Prozess zunächst selbst geführt und die Besorgnis ihrer Befangenheit erst angezeigt hat, nachdem der Untersuchungsausschuss Immelborn Ende September 2017 die Verfahrensakten beim Verwaltungsgericht Meiningen angefordert hat. "Um den Vorgang seriös bewerten zu können, ist ein Blick auf die zeitlichen Abläufe und die Geschäftsverteilung erforderlich", begründete der Abgeordnete den Antrag. Unabhängig von der Frage der Befangenheit ist aus seiner Sicht erklärungsbedürftig, warum der Datenschutzbeauftragte ohne erkennbaren Grund erst Ende September auf die Klageschrift erwidert hat. "Die Klageschrift betrifft die Geschehnisse rund um die Räumung des Aktenlagers Immelborn und mögliche Rechtsverstöße Hasses in diesem Zusammenhang. Nach den Ausführungen des Klägers hat Hasse massive rechtliche Fehler begangen", erläuterte der Abgeordnete.
Für ihn verdichtet sich der Eindruck, "dass der vom Datenschutzbeauftragten gebetsmühlenartig behauptete immense Aufwand zur Sichtung und Sortierung von Akten zu keinem Zeitpunkt bestand". Drei in der jüngsten öffentlichen Sitzung gehörte Zeugen aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten hätten klar bestätigt, dass Sie im Rahmen der Beräumung des Lagers ab Frühjahr 2015 keinerlei Sichtung oder Sortierung der Akten vorgenommen haben. "Damit bestätigt sich erneut, dass das Aktenlager zuvor mit nur einem Mitarbeiter binnen weniger Arbeitstage sortiert und zur Räumung vorbereitet werden konnte."
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher