Scherer: Rot-Rot-Grün will Hasse mit Wertungsteil Persilschein ausstellen
Erfurt – „Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hatte kein Recht, das Aktenlager Immelborn beräumen zu lassen. Damit war auch der Versuch, das Innenministerium zur Amtshilfe zu bewegen, rechtswidrig.“ Das hat der Obmann der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag im Untersuchungsausschuss Immelborn, Manfred Scherer, heute in Erfurt gesagt. Er bezog sich dabei auf ein Gutachten der Landtagsverwaltung, dass die Fraktion im Mai 2017 in Auftrag gegeben hat und das nun vorliegt. Für Scherer ist dies ein Beispiel, „warum es grob fahrlässig von Rot-Rot-Grün ist, einen Wertungsteil zu diesem Untersuchungsausschuss durchzudrücken. Wesentliche Rechtsfragen wie diese können noch gar nicht berücksichtigt werden“, sagte der Obmann.
Die CDU-Fraktion hat mit Blick auf die noch nicht abgeschlossene Beweiserhebung darauf verzichtet, am Wertungsteil mitzuwirken oder eine Gegenposition zu beziehen. Stattdessen hat die Fraktion zum Teil offenkundige Fehlfeststellungen sowie unrichtige Rechtsauffassungen aufgelistet, die in dem von der Ausschussmehrheit beschlossenen Wertungsteil des Zwischenberichts enthalten sind. „Der Wert des rot-rot-grünen Wertungsteils tendiert gegen null. Rot-Rot-Grün hat versucht, Hasse einen Persilschein auszustellen. Zugleich setzt die Linkskoalition alle Hebel in Bewegung, damit der Untersuchungsausschuss nicht zu den entscheidenden Rechtsfragen vordringen kann“, sagte Scherer.
Der Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob der Thüringer Datenschutzbeauftragte 2014 in rechtswidriger Weise Amtshilfe durch die Polizei beim Thüringer Innenministerium beantragt hat, um das Aktenlager Immelborn zu beräumen. Dass Hasse gar nicht die Kompetenz hatte, selbst eine Räumung des Lagers anzuordnen oder gar zu betreiben ist für Scherer „nur eine der Ungereimtheiten, die gegen den hinhaltenden Widerstand von Rot-Rot-Grün nun ans Licht befördert werden“.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher