Scherer: „Haushalt für 2020 ist verfassungswidrig“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat am Freitagmorgen geschlossen gegen den Haushaltsentwurf der Landesregierung gestimmt. Zuvor hatte sich die rot-rot-grüne Koalition nicht bereit erklärt, ihren Etatentwurf weiter in den Ausschüssen zu beraten. Dort hätten Haushaltspolitiker die neuen Erkenntnisse des Verfassungs-Gutachtens der Union auswerten und ein verfassungswidriges Verhalten vermeiden können, begründete die Union ihre Ablehnung des Haushalts.
„Rot-Rot-Grün will vor der Landtagswahl Ausgaben beschließen, für die sie danach keine Mehrheit mehr hat“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck. „Damit verstößt die Koalition gegen die Verfassung des Freistaats Thüringen“. Das habe auch das Gutachten des Potsdamer Staatsrechtlers, Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, festgestellt. Denn die Landesregierung plane einen Haushalt für die Zeit zu beschließen, für die der Landtag gar nicht mehr gewählt sei. Dessen Legislatur endet spätestens einen Monat nach der kommenden Landtagswahl am 27. Oktober 2019.
„Der Haushaltsbeschluss für die Zeit danach kommt faktisch einer Selbstverlängerung der 6. Wahlperiode gleich und verletzt das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags“, fasst der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer, den Tenor des Gutachtens zusammen. Schmidt betone in seinem Gutachten, dass es starke Gründe geben müsse, in das Budgetrecht, als das Königsrecht des Parlaments, einzugreifen. „Die aber liegen hier nicht vor“, so Scherer.
Scherer weist zudem darauf hin, dass Rot-Rot-Grün mit dem beschlossenen Haushalt nach der Landtagswahl bei den erwarteten schwierigen Mehrheitsverhältnissen mindestens 12 Monate weiterregieren könnte. Denn laut dem Gutachten „hat nach der Thüringer Verfassung der Landtag kein Recht, nachträglich selbstständig Änderungen am Haushalt vorzunehmen“, so Scherer. Das habe auch schon ein Landtagsgutachten in 2018 so festgestellt.
Umstritten ist aber nicht nur der Haushalt an sich, sondern auch das Volumen des Zahlenwerks. Im Jahr 2020 will Rot-Rot-Grün genau 11,109 Milliarden Euro ausgeben. Damit haben sich die Planausgaben, im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr der früheren CDU-SPD-Regierung, um gut zwei Milliarden Euro erhöht. Etwa 430 Millionen Euro – so ist es geplant – sollen dafür aus der Rücklage des Freistaats entnommen werden. „Angesichts der sich nun leider eintrübenden Konjunkturaussichten hat es die Koalition sträflich versäumt, den Haushalt zu konsolidieren“, so Kowalleck weiter. Die Personalkosten haben die Drei-Milliarden-Euro-Marke übersprungen. Notwendige Verwaltungsreformen wurden vertagt.
Matthias Thüsing
Pressereferent