Scherer: Zeuge bestätigt Vorwurf, dass Hasses Amtshilfe-Anforderung überflüssig war
Erfurt – „Die jüngste Zeugenvernehmung hat gezeigt, dass die Anforderung des Datenschutzbeauftragten, Amtshilfe zur Ordnung des Aktenlagers Immelborn durch die Polizei anzufordern, völlig unnötig war.“ Dieses Resümee hat der Obmann der CDU-Fraktion im Immelborn-Untersuchungsausschuss, Manfred Scherer, nach der Sitzung am vergangenen Montag gezogen. Der auf Antrag der CDU-Mitglieder des Untersuchungsausschusses vernommene Mitarbeiter eines Insolvenzverwalters habe dies dadurch bestätigt, „dass er laut eigener Aussage innerhalb eines Vormittags dazu in der Lage war, umfangreiche Akten bestimmter Insolvenzverfahren im Aktenlager aufzufinden und für den Abtransport kenntlich zu machen“, erklärte Scherer.
Im Vorfeld der letzten Landtagswahl hatte der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse besagte Amtshilfe bei der Polizei angefordert und wegen der Ablehnung eine Klage gegen den damaligen CDU-Innenminister anhängig gemacht. Nach der Landtagswahl war die Auflösung des Aktenlagers dann ohne Weiteres auch ohne Hilfe der Polizei möglich. Der Untersuchungsausschuss 6/2 des Thüringer Landtags befasst sich deshalb mit einem möglichen Fehlverhalten des Thüringer Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der im Juli 2013 in einem Aktenlager in Immelborn aufgefundenen Unterlagen. „Die Zeugenaussage des Mitarbeiters des Insolvenzverwalters ist ein Indiz mehr, dass Herr Hasse damals nicht im Sinne der tatsächlich existierenden Erfordernisse, sondern offenbar aus einer anderen Motivation heraus agiert hat“, fasste Scherer zusammen.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher