Unionsseite legt Sondervotum für Untersuchungsausschuss Immelborn vor

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Scherer: „Datenschutzbeauftragter hätte zurücktreten müssen“

Erfurt - Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag legt ein Sondervotum zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses Immelborn vor. „Als CDU-Fraktion sehen wir unseren Verdacht der bewussten Skandalisierung der vermuteten Datenschutzverstöße im Lager Immelborn bestätigt“, so der Sprecher der Unionsseite im Ausschuss, Manfred Scherer. Hiervon zeuge das Gebaren des Landesdatenschutzbeauftragten um die vorgeblich erforderliche Amtshilfe, die es schlichtweg nicht bedurfte. „Der Landesdatenschutzbeauftragte war, wie die Beweisaufnahme aus Sicht der CDU-Fraktion gezeigt hat, selbst in der Lage die mit der Amtshilfe begehrten Amtshandlungen durchzuführen und für datenschutzkonforme Zustände in Immelborn zu sorgen“, so Scherer weiter: „Auch seine Klage gegen das Innenministerium auf Amtshilfe war rechtsmissbräuchlich.“ So hatte ein Zeuge des Datenschutzbeauftragten ernsthaft behauptet, dass durch ihn alle Akten per Hand gesichtet und geprüft wurden. Mit Blick auf die vorgelegten Stundennachweise in Bezug zur Aktenmenge hätte das bedeutet, dass der Mann 2.857 Akten in der Stunde gesichtet hat. „Das ist wenig glaubhaft“, so Scherer.

Ebenso wenig sei von der rot-rot-grünen Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss angemessen bewertet worden, dass der Landesdatenschutzbeauftragte zudem einen Kostenbescheid erlassen habe, obgleich er sich der Rechtswidrigkeit desselben von Anfang bewusst gewesen sei. „Dass er den Kostenbescheid aufgrund dessen Rechtswidrigkeit schließlich im Angesicht einer wahrscheinlichen Niederlage vor Gericht selbst zurückgenommen hat, hatte zur Folge, dass die Kosten letztlich dem Steuerzahler zur Last fallen“, erläutert Scherer die Position der CDU. Die öffentlich im Vorfeld der Landtagswahl 2014 kolportierten Vorwürfe, dass im Innenministerium keine „juristische Vernunft“ herrsche, dienten nach alledem allein dazu den damaligen Thüringer Innenminister in der Meinung der Öffentlichkeit herabzusetzen. „An juristischer Vernunft fehlte es allein auf Seiten des Landesdatenschutzbeauftragten. Dass er nach alledem, was der Untersuchungsausschuss zu Tage gefördert hat, nicht zurückgetreten ist und im Jahr 2018 sogar mit den Stimmen der Linkskoalition in seinem Amt bestätigt wurde, ist beispiellos“, sagte Scherer. 

Matthias Thüsing
Pressereferent

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