Scherer auf Distanz zu Überlegungen des Bundesjustizministers zum Mordparagraph
Mord muss mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert bleiben
Erfurt – „Die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord darf nicht in Frage gestellt werden. Ansonsten würde zu Recht ein massives Gerechtigkeitsdefizit zu Lasten der Opfer und deren Angehörigen entstehen.“ Mit diesen Worten hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer, Überlegungen des Bundesjustizministers zur Abschaffung der absoluten Strafandrohung bei Mord zurückgewiesen.
Der Bundesjustizminister will die auf Mord bisher zwingend folgende lebenslange Haftstrafe aufweichen. Stattdessen soll ein Strafrahmen von mindestens fünf Jahren bis zur lebenslangen Haft eingeführt werden. „Wenn ein Mensch getötet wird, erfüllt dies nur dann den Tatbestand des Mordes und nicht nur des Totschlags, wenn die Tötung aus niederen Beweggründen oder unter Ausnutzung der Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers geschieht. Deshalb ist Mord der einzige Straftatbestand, der nie verjährt und der mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert ist. Der schwersten Tat, die unser Gesetzbuch kennt, muss zwingend die höchste Strafe folgen“, stellt der Abgeordnete Scherer klar.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher