Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, kommentiert die Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichts, das dort Anfang 2019 beschlossene Paritätsgesetz für verfassungswidrig zu erklären:
LesenSchard: „Verbreitung von Kinderpornografie ist mehr als ein Vergehen“
Lesen„Rot-Rot-Grün hat das richtige Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt und dabei elementare Verfassungsgrundsätze verletzt. Die Ignoranz gegenüber zahlreichen Warnungen, auch aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages, war erschreckend. Das Gericht hat dies korrigiert."
Lesen„Die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie fügen Kindern unendliches Leid zu. Schon durch die Nutzung und Verbreitung von Kinderpornografie werden Kinder zumindest mittelbar missbraucht."
LesenSchard: „Chance verpasst, für mehr Klarheit zu sorgen“
LesenSchard: „Identifizierte Sexualstraftäter dürfen niemals wieder in Kontakt mit schutzlosen Minderjährigen kommen.“
LesenSchard: Sinnhaftigkeit von Standards im Justizvollzug prüfen
LesenLehmann: „Nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko“
LesenScherer: „Haushalt für 2020 ist verfassungswidrig“
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