Schard: Sinnhaftigkeit von Standards im Justizvollzug prüfen
Erfurt – Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, hat eine sachgerechte Evaluation des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches gefordert. Schard reagiert damit auf den jüngsten Hilferuf des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, der angesichts anhaltender Personalnot die Sicherheit in den Thüringer Gefängnissen gefährdet sieht. „Mit dem Gesetz hat Thüringen 2014 Standards gesetzt, die weit über das bis dahin übliche hinausgingen. Es war klar, dass sie sich nur mit mehr Personal umsetzen lassen. Entweder wird der Strafvollzug entsprechend ausgestattet, oder die Sinnhaftigkeit mancher Regelung muss überprüft werden.“ Für den Justizpolitiker ist es absolut unzureichend, „wenn das Justizministerium wie bisher fehlende Stellen nur feststellt, aber keine Wege aufzeigt, wie das Personal im Thüringer Justizentzug entlastet werden soll.“
Der Justizvollzug ist nach der letzten Föderalismusreform in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Der Landtag war 2013/14 mit dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch befasst, das Anfang März 2014 in Kraft trat. Die CDU-Fraktion hatte bereits seinerzeit im Plenum die Frage aufgeworfen, wie dieses anspruchsvolle Programm ohne erhebliche Personalverstärkung durchgeführt werden soll. So regelte Thüringen etwa das Diagnoseverfahren bei der Aufnahme weit detaillierter und umfassender als das frühere Strafvollzugsgesetz des Bundes. Gleiches gilt für die Vollzugsplanung. In der damaligen CDU/SPD-Koalition war die CDU-Fraktion dem Koalitionspartner und insbesondere Justizminister Holger Poppenhäger weit entgegengekommen. „Rot-Rot-Grün hat genug Zeit gehabt, für das entsprechende Personal zu sorgen“, erklärte Schard.
Bereits im Februar 2018 hatte die CDU-Fraktion beantragt, die grundlegenden Rahmenbedingungen im Justizvollzug zu überprüfen, die das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch setzt. Damals war der Antrag mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün abgelehnt worden. Angesichts der ausbleibenden Erfolge, die Personalnot im Justizvollzug des Freistaats zu bekämpfen, ist eine sachgerechte Überprüfung aus Sicht von Schard nun dringend angezeigt. „Um die Vollzugsbediensteten zu entlasten, sollte das Gesetz so schnell wie möglich grundlegend auf den Prüfstand gestellt werden. Wir stellen in Frage, ob die seit 2014 geltenden Standards tatsächlich erforderlich sind.“
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher