Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Nachwahlhaushalts beauftragt

Erfurt – Die CDU-Fraktion lässt das geplante Thüringer Haushaltsgesetz 2020 durch den Potsdamer Staatsrechtler Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt auf seine mögliche Verfassungswidrigkeit überprüfen. Das hat die Fraktion während ihrer Haushaltsklausur am Mittwoch in Weimar mit Blick auf die angekündigte Verabschiedung des Haushalts im Juni-Plenum beschlossen. Bisher beraten die Fraktionen im Landtag nur einen Haushaltsentwurf, dessen weiteres Schicksal wegen der Verfassungsfrage offen ist. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens finden seit Februar die üblichen Haushaltsberatungen statt. Dazu hat die Fraktion auf ihrer Haushaltsklausur rund 140 Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 170 Millionen Euro beschlossen. Unter anderem sollen die Kommunen besser ausgestattet, mehr Schulden getilgt, mehr Lehramtsanwärter ausgebildet und die Mittel für Existenzgründer erhöht werden. „Damit setzen wir in den Haushaltsberatungen einige Akzente, wie ein Landeshaushalt mit anderen Schwerpunkten unter geänderten Mehrheitsverhältnissen aussehen könnte. Das werden wir auch mit Entschließungsanträgen weiter untermauern“, sagte der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Maik Kowalleck.

Das Gutachten Schmidts soll nach Angaben Kowallecks bis zur zweiten Lesung des Landeshaushaltes vorliegen. Dann muss der Landtag entscheiden, ob er den Haushaltsentwurf tatsächlich verabschiedet. „Nachdem bereits der Wissenschaftliche Dienst des Landtags verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Verabschiedung dieses Nachwahlhaushalts erhoben hat, wollen wir ein zweites Gutachten zu dieser Frage einholen.“ Die Erwartung der CDU-Fraktion ist nach Angaben des Abgeordneten, „dass die Koalitionsfraktionen verfassungsrechtlichen Einwänden gegen eine Verabschiedung zugänglich sind“, so wörtlich. Der beauftragte Gutachter ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität Potsdam. 

Nach den Vorstellungen der CDU soll die Schlüsselmasse für die Kommunen um 100 Millionen Euro aus Landesmitteln erhöht werden. Dabei handelt es sich um jene Gelder, über die Gemeinden und Städte frei verfügen können. 20 Millionen Euro will die Fraktion aus dem Landesausgleichsstock für ein Schulbauprogramm umschichten. „Besser ausgestattete Kommunen werden nicht im gleichen Maße wie bisher auf Unterstützung aus dem Ausgleichsstock angewiesen sein. Das eröffnet Spielräume für Investitionen im Bildungsbereich“, ist Kowalleck überzeugt. Weitere acht Millionen Euro betreffen Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich. Damit will die Fraktion ihr Versprechen einlösen, die Benachteiligung kleinerer Kommunen durch Rot-Rot-Grün zu beenden. 

Die Mittel für Lehramtsanwärter will die CDU-Fraktion so erhöhen, dass künftig 800 Referendare ausgebildet werden können. Deutlich aufstocken will die Union außerdem den Etat zur Umsetzung der Museumsperspektive 2025. Mehr Geld soll nach dem Willen der Fraktion auch für die Einführung einer Meistergründungsprämie und für das Hochschulgründernetzwerk zur Verfügung stehen. Die geplante Schuldentilgung soll auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht werden. „Bezogen auf das Jahr 2014 hatte Rot-Rot-Grün über die gesamte Wahlperiode mehr als fünf Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung, aber nicht sinnvoll genutzt. Deckungen für unsere Anträge lassen sich daher ohne weiteres finden, denn der Haushaltsvollzug zeigt, dass etliche von Rot-Rot-Grün geplante Titel in den vergangenen Jahren nie ausgeschöpft wurden“, schloss Kowalleck. 

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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