Schard: „Landesregierung muss Verordnung zur Kostenübernahme umgehend überarbeiten“

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Die Kritik des Gemeinde- und Städtebunds an der Kostenerstattungsverordnung des Landes für die in den Thüringer Kommunen untergebrachten Ukrainischen Flüchtlinge kommentiert der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, wie folgt:

„Die Landesregierung muss zu ihrem Wort stehen. Sie hatte versprochen, die in den Kommunen auflaufenden Kosten für die Flüchtlinge aus der Ukraine zu hundert Prozent zu übernehmen. Mit ihrer windelweichen Verordnung bricht sie genau dieses Versprechen.

Wir fordern die Landesregierung auf, die Verordnung zügig zu überarbeiten. Sie muss eindeutig und rechtssicher garantieren, dass die Kommunen nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Auch dem Vertrauen in staatliches Handeln schadet die Landesregierung massiv, wenn sie ihre Zusagen nicht einhält. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Erstattungsprozess so unbürokratisch wie möglich abläuft. Es ins Ermessen des Landesverwaltungsamtes zu stellen, ob entstehende Kosten notwendig und angemessen sind und somit überhaupt erstattet werden, ist inakzeptabel.“

Felix Voigt
Pressesprecher

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