Die Pläne des Thüringer Justizministeriums, Rechtsreferendare künftig doch wieder als Beamte auf Probe einzustellen, weil die Bewerberzahlen sinken, kommentiert der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, wie folgt:
„Vor 5 Jahren hat Rot-Rot-Grün gegen alle Widerstände dieses Thüringer Alleinstellungsmerkmal gestrichen. Schon damals war absehbar, dass ein harter Wettkampf um die besten Köpfe nicht nur in der Schule, sondern auch in der Justiz vor uns liegt. Damals wollten weder Grüne, SPD noch LINKE einsehen, dass ihre Politik der Senkung der Bezüge und Umgruppierung ins Angestelltenverhältnis dem Freistaat ein Nachwuchsproblem bei seinen Juristen bescheren wird. Nun, da genau das eingetreten ist, wovor wir immer gewarnt hatten, kommt also die Rolle rückwärts. Kein Wunder: Es gibt bis heute keinen sachlichen Grund, warum der juristische Referendardienst im Angestelltenverhältnis, die Lehrerausbildung aber im Beamtenverhältnis vollzogen werden soll. Der Schaden ist durch die rot-rot-grüne Pfuscherei schon entstanden. Thüringen muss im Wettkampf um die besten Köpfe konkurrenzfähig sein. Dazu gehört ganz zweifellos die Wiedereinführung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den juristischen Vorbereitungsdienst. Die Justiz verdient endlich wieder eine gleichberechtigte Wertschätzung neben Exekutive und Legislative. Die stiefmütterliche Behandlung durch Rot-Rot-Grün wird der hohen Verantwortung, die der Justiz in unserer Gesellschaft zufällt, nicht gerecht.”
Felix Voigt
Pressesprecher